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Europäische Verträge

Fiskalpakt – der klammheimliche Systemwechsel

Gestern gab es den Auftakt der Beratungen über den Fiskalpakt und den dauerhaften europäischen Rettungsschirm ESM. Mit der Verabschiedung des Fiskalpakts wird nicht nur für Deutschland sondern für nahezu das gesamte Europa ein „Systemwechsel“ vollzogen: Nämlich mit einer möglichst in allen Verfassungen zu verankernden „Schuldenbremse“, deren Überwachung durch die Behörde der Europäischen Kommission und – bei einem Verstoß gegen die Verschuldungskriterien – der Klagemöglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof.
Weil man nicht den Mut hat die Europäischen Verträge zu verändern, was ja in verschiedenen Ländern einer Volksabstimmung bedürfte, soll der Fiskalpakt – sozusagen auf einem Schleichweg – separat in einem zwischenstaatlichen Vertrag festgeschrieben werden. Dieser Vertrag ist praktisch nicht revidierbar, er wird also künftig die Politik nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa – so lange es noch als politische Institution existiert – bestimmen. Die schwarz-gelbe Koalition würde die Gesetzentwürfe im Schnellverfahren am liebsten noch vor der Sommerpause verabschieden. Es ist also höchste Zeit, dass wir uns alle intensiv damit auseinandersetzen. Deswegen ein paar wichtige Informationen. Von Wolfgang Lieb.

Fiskalpakt: Selbstmord aus Angst vor dem Tod

Mit dem am 2. März auf europäischer Ebene unterzeichneten Fiskalpakt verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten dazu, künftig keine nennenswerte Neuverschuldung mehr zuzulassen. Dies jedoch ist fatal, besteht die beste Möglichkeit, den Schuldenberg zu entschärfen, doch in einem soliden Wachstum. Eine Schuldenbremse bremst jedoch nicht die Schulden, sondern das Wachstum. Schlussendlich wird der Fiskalpakt somit nicht zur Stabilisierung, sondern zur Destabilisierung beitragen. Von Jens Berger.

Grünes Licht für das zweite Hilfspaket

Abermals wird aus Brüssel die Rettung Griechenlands gemeldet. Eine „vorläufige“ Rettung, betonen die meisten Beobachter. Und das nicht nur, weil wichtige Komponenten der Beschlüsse – etwa die Beteiligung von europäischen Zentralbanken an dem bevorstehenden Schuldenschnitt – noch nicht klar sind. Für Griechenland waren die Beschlüsse von heute morgen wieder einmal „schicksalhaft“. Die endgültige Freigabe des neuen „Rettungspakets“ von 130 Milliarden Euro ist eine Voraussetzung dafür, dass die Verhandlungen über einen Schuldenschnitt mit dem privaten Gläubigern Griechenlands (über das sogenannte Private sector involvement oder PSI), noch in dieser Woche abgeschlossen werden können. Beides ist wiederum Voraussetzung dafür, dass Athen die am 20. März fälligen 14,5 Milliarden Euro für auslaufende Staatsobligationen begleichen kann. Von Niels Kadritzke.

Parallelwelten: Merkel und Sarkozy feiern sich, während ihr Versagen offenkundig und gefährlich ist.

Gerade erschien eine Studie [PDF – 1 MB] der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema „Scheitert der Euro?“, die Sie zur Aufklärung über das Versagen der Verantwortlichen und über die Lösung der gravierenden Probleme nutzen könnten. Sie können die Studie hier bestellen: [email protected] oder selbstverständlich elektronisch weiterleiten bzw. ausdrucken. Es folgen in Abschnitt A. Informationen zum Inhalt der Studie von Klaus Busch. In Abschnitt B. versuche ich mit ein paar wenigen Anmerkungen zu erklären, wie die Verantwortlichen ihre schöne Scheinwelt zu erzeugen vermögen. Albrecht Müller.

Darf man nicht mehr für eine gesamteuropäische Friedensordnung sein?

Gestern hatten wir davon berichtet, dass jetzt der Druck auf die Linkspartei, sich anzupassen, wächst. Als besonderes Test-Beispiel für die angeblich dringende Notwendigkeit zur Anpassung wird in den öffentlichen Debatten die Außen- und Sicherheitspolitik bemüht. Wenn sich die Linkspartei nicht zum Lissabon-Vertrag und nicht zur NATO und ihrer Politik bekennt, dann steht sie quasi außerhalb des politischen Anstands – so der von allen konkurrierenden Parteien vermittelte Gesamteindruck. Das Thema wird auffallend hochgespielt. Am Beispiel der Äußerungen Egon Bahrs bei Anne Will wird die Widersprüchlichkeit dieses Ansinnens besonders deutlich. Albrecht Müller

Bundesverfassungsgericht: Nationaldemokratische Starrheit – Europäische Demokratie bleibt auf der Strecke

Das BVerfG hat den Lissabon-Vertrag im Großen und Ganzen passieren lassen, allerdings hat es das sog. Begleitgesetz moniert, das die Rechte des Bundestages festschreiben soll. Das heißt, das BVerfG hat in Übereinstimmung mit den Klägern ein demokratisches Defizit im politischen Mehrebenensystem Europa und Bundesrepublik festgestellt, das allerdings nicht auf europäischer, sondern auf nationaler, d.h. bundesdeutscher Ebene behoben werden soll. Gestärkt wird damit die nationale Legislative gegenüber der Exekutive – das ist gegenüber dem gegenwärtigen Zustand eine Stärkung der Demokratie, aber nur eine halbherzige. Von Andreas Fisahn*

Nachtwächter über den Nachtwächterstaat

Mit einem „Zwar-Aber“-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon passieren lassen, die Selbstentmachtung von Bundestag und Bundesrat durch das Begleitgesetz zur Zustimmung jedoch kassiert. Das Gericht entzog sich weitgehend einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Reformvertrag und stellte vor allem darauf ab, ob dieser die staatliche Souveränität tangiere. Das Gericht ließ den Lissabon-Vertrag passieren und schränkte nur die Reichweite dieses Vertrages etwa im Justizwesen und beim Militär ein. Nur für zukünftige Entscheidungen einer fortschreitenden europäischen Integration verlangte es „Einzelermächtigungen“ die dem „Demokratieprinzip“ (also vor allem der Zustimmung der Gesetzgebungsorgane) entsprechen. Der Sozialstaat sei durch die Vertragswerke der europäischen Union nicht tangiert. Das Bundesverfassungsgericht reduzierte seine Existenzberechtigung auf eine „Reservekomptenz“ über die „unverfügbare Verfassungsidentität“, also letztlich auf den Kernbestand der Staatlichkeit. Dem Gericht bleibt künftig die Rolle des Nachtwächters über den Nachtwächterstaat. Wolfgang Lieb

Lissabon-Vertrag – Bundesverfassungsgericht hält sich an einer Fiktion fest

Mal abgesehen von manchen bemerkenswerten Seiten dieses Urteils, die Gegenstand der Kommentierung der Prozessparteien und der Medien sind, mir fiel beim Zuhören auf, wie sehr die Verfassungsrichter an das Funktionieren der Demokratie und an die tatsächliche Macht des Volkes glauben. Dieser Glaube war offensichtlich wichtig für das Urteil. – Die Erkenntnis, dass einzelne Personen und Interessengruppen, die über viel Geld und publizistische Macht verfügen, in Europa wie auch hierzulande die Entscheidungen bestimmen, hat sich noch nicht bis Karlsruhe herumgesprochen. Selbst Berlusconi stört das schöne Bild von der Demokratie in Europa nicht. Fast schon bewundernswert, wenn es nicht auch jämmerlich wäre. Albrecht Müller.

Die Angst der europäischen Eliten vor den verängstigten Europäern

Die Motive der gut 800.000 Iren, die Nein zum EU-Reformvertrag gesagt haben, sind vielfältig und mögen vielfach irrational erscheinen, sie lassen sich jedoch nahezu alle auf Ängste zurückführen, dass Irland durch den Lissabon-Vertrag nur verlieren könne.
Die Kampagne der Befürworter für den Reform-Vertrag war jedoch gleichfalls nur ein angstgetriebener Reflex der abgehobenen proeuropäischen Eliten gegenüber diesem Misstrauen der Bevölkerung. Wenn es nicht gelingt diese Angstparalyse der Bürgerinnen und Bürger der EU einerseits zu überwinden und andererseits die Angststarre, mit der sich die europäischen Eliten unbeweglich an ihrem politischen Kurs für Europa festklammern, aufzulösen, wird das die europäische Einheit früher oder später sprengen.

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – Dienstleistungsfreiheit steht über nationalen Arbeitnehmerrechten

Am 3. April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass ein Bundesland bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen keine Tariflöhne vorschreiben kann. Dieses Urteil ist von elementarer Bedeutung, da den im EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) festgelegten wirtschaftlichen Grundfreiheiten eine höhere Priorität eingeräumt wird als den arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheiten gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Das Urteil zeigt, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten zugunsten von Unternehmerfreiheiten wirken und die Arbeitnehmer den Bedingungen des Wettbewerbs weitgehend schutzlos ausliefern. Von Christine Wicht

ödp klagt gegen EU-Reformvertrag

Der in den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte EU-Verfassungsvertrag ist zwar Geschichte. Weil jedoch die inhaltliche Substanz dieses Verfassungsvertrags im Vertrag von Lissabon erhalten bleibt und somit die kritischen Teile der Sicherheits- und Militärpolitik in den überarbeiteten EU-Reformvertrag eingeflossen sind, hat die Ökologisch demokratische Partei (ödp) Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Auffassung des ödp-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner sei der EU-Reformvertrag weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbar. Buchner betont, dass die ödp keineswegs europafeindlich sei, seine Partei sehe aber keinen anderen Ausweg als den Gang nach Karlsruhe, um ein undemokratisches und militarisiertes Europa zu verhindern. Von Christine Wicht

Die Einigung auf den Reformvertrag wird in Lissabon von massiven Protesten der Bevölkerung gegen das Konzept einer “Flexicurity” begleitet

In Lissabon verständigten sich am 19. Oktober die anwesenden Staats- und Regierungschefs auf einen neuen Reformvertrag. Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Einigung auf den neuen Reformvertrag als „großen Erfolg“, des Weiteren sei die sechsjährige Vertragsdebatte zu einem guten Abschluss gebracht worden. Der Grundlagenvertrag soll am 13. Dezember in Lissabon unterzeichnet werden. Nach der Ratifizierung wird der Vertrag voraussichtlich am 1. Januar 2009 in Kraft treten. De facto ist jedoch dieser Reformvertrag fast der gleiche wie der abgelehnte EU-Verfassungsvertrag, da die inhaltliche Substanz größtenteils erhalten bleibt und in die bestehenden Verträge einfließt. Von den Medien weitgehend totgeschwiegen wurde, dass die Verhandlungen von massiven Protesten in Lissabon begleitet wurden. Die Gewerkschaftsführung von CGTP-Intersindical spricht von der größten Demonstration in Lissabon seit Jahrzehnten. Ein Beitrag von Christine Wicht.

EU-Verfassung, Reformvertrag, EU-Grundlagenvertrag, Vertrag über die Grundlagen der Europäischen Union – das Brüsseler Vertragslabyrinth

Der Entwurf über eine Verfassung von Europa, den der Konvent erarbeitet hat, ist obsolet, das Ziel alle bestehenden EU-Verträge durch einen einheitlichen Text zu ersetzen, wurde nach der Ablehnung durch die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden zunächst aufgegeben. Am 21./22. Juni tagte der Europäische Rat in Brüssel. Als Ergebnis der Tagung wurden Schlussfolgerungen zu Reformen der EU-Verfassung veröffentlicht, die wiederum bis zum EU-Gipfel am 18. und 19. Oktober 2007 in Lissabon im Detail ausgearbeitet und über die anschließend die Staats und Regierungschefs abstimmen sollen. Der “Reformvertrag”, auch EU-Grundlagenvertrag genannt, soll nun an die Stelle des Vertrags über eine Verfassung für Europa treten. Der Reformvertrag ist keine endgültige Fassung, er gibt das Mandat für die am 23. Juli beginnende Regierungskonferenz. Diese soll den konkreten Text erarbeiten, der dann auf dem EU-Gipfel im Oktober in Lissabon beschlossen werden soll. Spätestens zu den Europawahlen im Jahr 2009 soll das neue Vertragswerk Rechtsgültigkeit erlangen.Verhandlungsgrundlage ist die Substanz des Verfassungsvertrags und nicht der bisher noch gültige Vertrag von Nizza. Die Bürger der EU können diesem Vertragslabyrinth schon lange nicht mehr folgen, ob unsere Politiker bei diesem Vertragsirrgarten noch durchblicken, ist zu bezweifeln. Christine Wicht