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Bundesregierung

Habeck findet es „schwer zu ertragen“, dass NachDenkSeiten ihn mit kritischen Fragen belästigen und lügt nachweislich auf BPK

Habeck findet es „schwer zu ertragen“, dass NachDenkSeiten ihn mit kritischen Fragen belästigen und lügt nachweislich auf BPK

Am 21. Februar stellte Robert Habeck, seines Zeichens noch amtierender Wirtschaftsminister der Bundesrepublik, den Jahreswirtschaftsbericht für 2024 vor. Von den NachDenkSeiten in diesem Zusammenhang auf die Skandale rund um seine Personalpolitik angesprochen, wie etwa den Einsatz des Inlandsgeheimdienstes auf Mitarbeiter mit ihm nicht genehmen Fachmeinungen, verlor er völlig die Contenance und verletzte dabei massiv die Neutralitätspflicht, der er als Minister und Vize-Kanzler unterliegt. Er bezeichnete die NDS unter anderem als „Russlands Berichterstatter“ und erklärte weiter, es sei „schwer zu ertragen“, dass solche Medien, indem sie ihm nicht genehme Fragen stellen, die „liberale Demokratie diskreditieren“. Damit sei „eine moralische Grenze erreicht, die schwer zu ertragen ist“. Von Florian Warweg.

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Fall Julian Assange: Sieht Frau Baerbock noch immer „schwerwiegende Verstöße gegen Folterverbot“?

Fall Julian Assange: Sieht Frau Baerbock noch immer „schwerwiegende Verstöße gegen Folterverbot“?

Am 20. Februar begann in London die wohl letzte Anhörung im Fall des seit fast fünf Jahren eingekerkerten Journalisten und WikiLeaks-Gründers Julian Assange. Ende 2021, kurz vor Amtsantritt als Außenministerin, forderte Annalena Baerbock öffentlich die „sofortige Freilassung von Julian Assange“ und begründete dies damals mit Verweis auf „schwerwiegende Verstöße gegen das Verbot von Folter, gegen das Recht auf ein faires Verfahren und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten“. Die NachDenkSeiten wollten auf der BPK vor diesem Hintergrund wissen, ob die Außenministerin weiterhin die damals von ihr angeführten schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße gegen Assange gegeben sieht. Das Auswärtige Amt reagierte sichtlich genervt. Von Florian Warweg.

„Demokratiefördergesetz“ – Was versteht Bundesregierung konkret unter „Verhöhnung des Staates“?

„Demokratiefördergesetz“ – Was versteht Bundesregierung konkret unter „Verhöhnung des Staates“?

Innenministerin Nancy Faeser hatte am 13. Februar erklärt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Doch war bisher in diesem Kontext das Verhöhnen, also sich über Staat und seine Institutionen lustig machen, elementarer und nicht strafbewehrter Bestandteil der politischen und medialen Kultur der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz wissen, was die Ministerin konkret unter „Verhöhnen des Staates“ versteht und wie sie dies jetzt verfassungskonform strafrechtlich verfolgen will. Von Florian Warweg.

Strafanzeige Jürgen Todenhöfers gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen

Strafanzeige Jürgen Todenhöfers gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen

Dr. Jürgen Todenhöfer, der Bundesvorsitzende der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer, hat heute Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen nach §8 und §11 VStGB erstattet. Ganz abwegig erscheint mir diese Anzeige nicht. Deshalb geben wir sie den Leserinnen und Lesern der NachDenkSeiten zur Kenntnis. Albrecht Müller.

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus

Ihren Politischen Aschermittwoch mussten die Grünen absagen – protestierende Bauern hatten den Veranstaltungsort in Biberach mit Misthaufen blockiert und eine „aggressive Stimmung“ verbreitet, so heißt es. Einen Tag später wurde Vizekanzler Habeck bei einem „Bürgerdialog“ in Nürnberg ausgepfiffen und niedergeschrien – auch hier waren wohl Bauern unter den Störern. Habeck zeigt sich nun schockiert – „Das ist nicht gut, das ist keine gute Entwicklung“, so der Grünen-Politiker. In den vergangenen Monaten sei etwas ins Rutschen geraten. Das ist wohl in der Tat so. Wundern muss sich die Regierung darüber aber nicht. Ein Kommentar von Jens Berger.

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Lügt Kanzler Scholz oder Präsident Putin zu Friedensverhandlungen Russland-Ukraine?

Lügt Kanzler Scholz oder Präsident Putin zu Friedensverhandlungen Russland-Ukraine?

In dem am 9. Februar veröffentlichten Interview von Tucker Carlson mit dem Präsidenten der Russischen Föderation, Wladimir Putin, erklärte dieser in einer bisher kaum beachteten Sequenz, dass er Ende März 2022 die russischen Truppen vor Kiew aufgrund einer Absprache „mit meinen Amtskollegen aus Deutschland und Frankreich“ abgezogen hätte – als Bedingung für eine „endgültige Unterzeichnung der Dokumente“ für ein Waffenstillstandsabkommen zwischen Russland und der Ukraine. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung diese Darstellung von Putin bestätigen kann. Ein direktes Zitieren der Aussage Putins verhinderte der Regierungssprecher mit einer fragwürdigen Intervention. Von Florian Warweg.

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Paus wirbt für eine fragwürdige „Demokratieförderung“ – und Faeser für einen schwammigen „Gefährderbegriff“

Paus wirbt für eine fragwürdige „Demokratieförderung“ – und Faeser für einen schwammigen „Gefährderbegriff“

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) trommeln momentan für bedenkliche Gesetzespläne. Beide Vorhaben werden mit pompösen Phrasen zur „Verteidigung der Demokratie“ beworben – doch sie könnten auch eine gegenteilige Wirkung haben. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Teilt Bundesregierung die Forderung nach „gesundheitlicher Neubewertung der mRNA-Impfstoffe”?

Teilt Bundesregierung die Forderung nach „gesundheitlicher Neubewertung der mRNA-Impfstoffe”?

Am 18. Januar hatte der WDR einen Beitrag veröffentlicht, in welchem namhafte deutsche Wissenschaftler und Ärzte wie der Chemie-Professor Gerald Dyker von der Ruhr Universität Bochum sowie der langjährige Chefarzt für Lungen- und Bronchialheilkunde Thomas Voshaar eine „gesundheitliche Neubewertung der mRNA-Impfstoffe”, verbunden mit einer „seriösen wissenschaftlichen Begleitung“, einforderten. Sie verweisen u.a. darauf, dass bisher keinerlei Daten vorliegen, die die angebliche Ungefährlichkeit der in den mRNA-Chargen vorgefundenen DNA-Bruchstücke belegen könnten. Die NachDenkSeiten fragen vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz nach, ob sich die Bundesregierung grundsätzlich dieser Forderung anschließt. Von Florian Warweg.

Die Ampel muss weg? Ja! Und dann?

Die Ampel muss weg? Ja! Und dann?

Der Slogan „Die Ampel muss weg“ ist prinzipiell richtig, die Bundesregierung ist bezüglich ihrer Politik, aber auch ihrer sturen und arroganten Selbstdarstellung unhaltbar. Die Umdeutung von selbst angerichteten Krisen zu höheren Gewalten, denen man sich entgegenstelle, ist unredlich. Beim Thema Krieg und Frieden sind einige Positionen brandgefährlich. Die Soziale Frage bleibt unbeantwortet, ein wirkungsloser Wirtschaftskrieg hat voraussehbar das Leben verteuert. Zahllose Bürger haben sich abgewendet. Trotzdem ist dieser Slogan auch zu kurz gedacht. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Das Berliner Kriegskabinett auf Beutezug

Das Berliner Kriegskabinett auf Beutezug

Mal ehrlich: Wussten Sie, dass Großbritannien, obwohl auf Seiten der Sieger, noch im Dezember 2006 Kriegskredite aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs an die USA zurückzahlte? Kriege werden – eine Binsenweisheit – nicht aus hehren idealistischen Gründen geführt, sondern vorrangig aus ökonomischen Interessen. Auch unserem Berliner Kriegskabinett geht es nicht um Freiheit und Demokratie der Ukrainer, sondern um reiche Beute in deren Land: um Zugriff auf immense Bodenschätze, unter anderem Lithium. Übrigens: Deutschland wird derzeit selbst von der Siegermacht USA besonders stramm gemolken (als US-Vasall, als Netto-Verlust-Träger der US-Sanktionen, als Nord-Stream-Geschädigter; die bekannten 100 Millionen Euro Tribut pro Jahr zur Finanzierung der hiesigen US-Garnisonen sind Peanuts dagegen). Aber das steht auf einem anderen Blatt. Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam.

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22 Jahre US-Folterlager Guantánamo auf Kuba: Bundesregierung wagt etwas Kritik an den USA

22 Jahre US-Folterlager Guantánamo auf Kuba: Bundesregierung wagt etwas Kritik an den USA

Am 11. Januar jährte sich zum 22. Mal die Inbetriebnahme des Gefangenen- und Folterlagers Guantánamo innerhalb der gleichnamigen US-Militärbasis auf Kuba. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wie die Bundesregierung aus völkerrechtlicher und menschenrechtlicher Perspektive die Weiterexistenz dieses Lagers im Jahr 2024 bewertet. Während der Vertreter des Auswärtigen Amtes für bundesdeutsche Verhältnisse recht deutliche Worte zur Weiterexistenz des Folterlagers fand, war für ihn die grundsätzliche Tatsache, dass die USA gegen den ausdrücklichen Willen der kubanischen Regierung auf der Insel einen Militärstützpunkt betreiben, nicht kritikwürdig. Von Florian Warweg.

Olaf Scholz: Mit Erinnerungslücken in Richtung Abgrund

Olaf Scholz: Mit Erinnerungslücken in Richtung Abgrund

Es gab zahlreiche Äußerungen aus berufenem Munde, die gewarnt hatten, dass die westliche Eskalation gegen Russland, die NATO-Osterweiterung und die Folgen des Maidan-Umsturzes zu einem Krieg in Europa führen können. Kanzler Olaf Scholz tut in seiner aktuellen Regierungserklärung aber so, als hätte es diese Warnungen nie gegeben: Er versucht, Aufrüstung und Energiekrise allein den Russen anzulasten. Von Bernhard Trautvetter.

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Komplette Familie deutscher Staatsbürger im Gazastreifen ausgelöscht – Was sagt die Bundesregierung?

Komplette Familie deutscher Staatsbürger im Gazastreifen ausgelöscht – Was sagt die Bundesregierung?

Eine sechsköpfige Familie deutscher Staatsbürger ist, wie erst jetzt bekannt wurde, bei einem israelischen Bombenangriff Ende Oktober auf ein Wohnhaus in Gaza getötet worden: Der Vater, Anästhesist in einer Dortmunder Klinik, die Mutter und ihre vier Kinder im Alter von zehn bis unter einem Jahr. Das Auswärtige Amt bestätigte am 11. Dezember den Tod der Familie, erklärte aber zugleich, „dass wir uns grundsätzlich zu Einzelfällen nicht äußern“. Die NachDenkSeiten wollten auf der Bundespressekonferenz wissen, ob diese Aussage generell für alle Fälle gilt, in denen deutsche Staatsbürger durch mutmaßlich völkerrechtswidrige Angriffe einer staatlichen Armee auf zivile Ziele getötet werden. Von Florian Warweg.

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Bundesregierung weiter gegen Waffenstillstand in Gaza und mit gewagter Interpretation des Völkerrechts

Bundesregierung weiter gegen Waffenstillstand in Gaza und mit gewagter Interpretation des Völkerrechts

Die Sprecherin des Auswärtigen Amtes (AA) hat bei der Bundespressekonferenz am 27. November erneut erklärt, dass sich die Bundesregierung gegen einen Waffenstillstand im Gazastreifen ausspricht, denn das würde angeblich Israel daran hindern, sich gegen Angriffe der Hamas zu verteidigen. Ebenso wiederholte die AA-Sprecherin die Behauptung, Israel hätte ein „Recht auf Selbstverteidigung gegen den Terror der Hamas“. Die NachDenkSeiten meldeten angesichts dieser regierungsoffiziellen Aussagen zwei „Verständnisfragen“ an. Zum einen wollten sie wissen, wie die Bundesregierung die Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag bewertet, der 2004 zu dem Schluss kam, dass Israel als Besatzungsmacht völkerrechtlich nicht über das Recht auf Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 der UN-Charta verfügt. Zum anderen baten die NDS das Auswärtige Amt, doch bitte näher zu begründen, wieso ein eingehaltener Waffenstillstand die Sicherheit von Israel gefährden würde. Die Antworten bezeugen eine recht eigenwillige Auslegung des Völkerrechts im Ministerium unter Leitung von Annalena Baerbock. Von Florian Warweg.

Bundesregierung will nachweislich völkerrechtswidriges US-Embargo gegen Kuba nicht als Völkerrechtsbruch bezeichnen

Bundesregierung will nachweislich völkerrechtswidriges US-Embargo gegen Kuba nicht als Völkerrechtsbruch bezeichnen

Am 16. und 17. November fand in Brüssel in den Räumen des EU-Parlaments ein internationales Tribunal zum US-Embargo gegen Kuba statt. (Die NachDenkSeiten berichteten.) Das abschließende Urteil des Tribunals nach Anhörung von Anklage und Verteidigung lautete: „Die umfassenden politischen und wirtschaftlichen Sanktionen, die seit 1960 gegen die Republik Kuba verhängt wurden, verstoßen gegen das Völkerrecht.“ Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung diese Einschätzung des Brüsseler Tribunals teilt, auch eingedenk der Tatsache, dass Deutschland am 3. November in der UN-Vollversammlung für eine Resolution gestimmt hatte, die diese Blockade in scharfen Worten verurteilt hatte. Doch der Sprecher des Auswärtigen Amtes reagierte auffallend gereizt auf die Frage und weigerte sich öffentlich einzugestehen, dass die USA mit der Blockade geltendes Völkerrecht brechen. Von Florian Warweg.