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Europäische Union

Der Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen über der Türkei hätte der Zustimmung des Bundestags bedurft – doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist leider nur ein Pyrrhussieg

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2008 ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung:

  1. Aktuell, weil es die die Rolle der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“ bekräftigt und die schleichende Ausdehnung der militärischen Entscheiddungskompetenzen der Exekutive begrenzt,
  2. rückblickend für die juristische Beurteilung der deutschen Beteiligung am Irak-Krieg,
  3. für die Zukunft, weil es den Plänen der CDU/CSU für ein neues Sicherheitskonzept enge Grenzen setzt.
  4. Spannender wird aber nun die Frage werden, wie sich dieses Urteil zu Artikel 28a des EU-Reformvertrages verhält, in dem die Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die Europäische Union übertragen wird und unter Führung der Union militärische „Missionen“ auch mit Hilfe der Bundeswehr durchgeführt werden dürfen.

Wolfgang Lieb

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – Dienstleistungsfreiheit steht über nationalen Arbeitnehmerrechten

Am 3. April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass ein Bundesland bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen keine Tariflöhne vorschreiben kann. Dieses Urteil ist von elementarer Bedeutung, da den im EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) festgelegten wirtschaftlichen Grundfreiheiten eine höhere Priorität eingeräumt wird als den arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheiten gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Das Urteil zeigt, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten zugunsten von Unternehmerfreiheiten wirken und die Arbeitnehmer den Bedingungen des Wettbewerbs weitgehend schutzlos ausliefern. Von Christine Wicht

ödp klagt gegen EU-Reformvertrag

Der in den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte EU-Verfassungsvertrag ist zwar Geschichte. Weil jedoch die inhaltliche Substanz dieses Verfassungsvertrags im Vertrag von Lissabon erhalten bleibt und somit die kritischen Teile der Sicherheits- und Militärpolitik in den überarbeiteten EU-Reformvertrag eingeflossen sind, hat die Ökologisch demokratische Partei (ödp) Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Auffassung des ödp-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner sei der EU-Reformvertrag weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbar. Buchner betont, dass die ödp keineswegs europafeindlich sei, seine Partei sehe aber keinen anderen Ausweg als den Gang nach Karlsruhe, um ein undemokratisches und militarisiertes Europa zu verhindern. Von Christine Wicht

Die Umgehung des Grundgesetzes über die europäische Überwachungs-Union

Mit der Eingrenzung der Online-Durchsuchung und dem Urteil gegen den “Großen Lauschangriff” hat das Bundesverfassungsgericht Schäubles Überwachungsmanie Grenzen gesetzt. Doch das grundgesetzliche Gebot unbedingter Achtung einer Sphäre der ausschließlich privaten – “höchstpersönlichen” – Entfaltung droht durch eine “europäische Sicherheitsarchitektur” umgangen und ausgehöhlt zu werden.
Christine Wicht gibt einen Überblick über die Vielzahl schon eingeführter und geplanter europaweiter Überwachungsmaßnahmen durch Datennetze und Ermittlungs- und Informationstechnologien.

Die Wüste wächst – Über die Selbstzerstörung der deutschen Universität

Vortrag an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn auf Einladung des Kritischen Gesprächskreises an der Universität Bonn (KGK), in Zusammenarbeit mit dem Studium Universale, am 23. Januar 2008 von Peter J. Brenner, Professor für Neuere deutsche Literaturgeschichte und Fakultätsbeauftragter für Qualitätsmanagement an der Philosophischen Universität der Universität zu Köln sowie Leiter des privaten Instituts für Medienevaluation, Schulentwicklung und Wissenschaftsberatung.

ALTER-EU kritisiert das Transparenzregister der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 21. März 2007 beschlossen, ein öffentliches Register für alle Interessenvertreter einzurichten, die Einfluss auf Entscheidungen der EU-Organe nehmen wollen. Die Registrierung soll allerdings auf freiwilliger Basis beruhen. Die Alliance for Lobbying Transparency & Ethics Regulation (ALTER-EU) hat nun einen offenen Brief an EU-Kommissar Barroso geschrieben und darin moniert, dass das so genannte Lobbyisten-Register, das im Frühjahr 2008 eingeführt werden soll, nutzlos sei, da es zu wenig detaillierte Informationen enthalte. Bei einem aktuellen Treffen mit der EU-Kommission stellte die ALTER-EU fest, dass in dem von der EU-Kommission ausgearbeiteten Register zwei entscheidende Informationen fehlen: Das Register enthält zum einen nicht die Namen der einzelnen Lobbyisten und zum anderen werden die Geldbeträge, die für Lobbying ausgegeben werden, nicht erfasst. Die ALTER-EU ist eine breite Koalition von über 160 Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Zivilgesellschaften, wissenschaftlichen Gruppen, die sich unter anderem für effektive Maßnahmen zur öffentlichen Prüfung der Entscheidungsfindung der Europäischen Union einsetzt. Christine Wicht

Nach dem Stocken der Doha-Runde ist der Hydra der neoliberalen Globalisierung ein neuer Kopf gewachsen – die „Global Europe Strategie“ der EU-Kommission steht für den Ausbau der Macht europäischer Konzerne

Die „Global Europe-Strategie“ soll durch Freihandelsabkommen den Außenhandels- und globalen Investitionsinteressen europäischer Unternehmen dienen. Kernpunkt des „Global Europe“ ist eine Handelsstrategie der Europäischen Union, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gegenüber anderen konkurrierenden Wirtschaftsräumen zu verbessern. Zur Verringerung und Beseitigung von Handelshemmnissen beim Austausch von Gütern und Dienstleistungen sollen alle verfügbaren, politischen Instrumente eingesetzt werden. Da die so genannten Singapur-Themen (Investitionen, Wettbewerb und öffentliches Beschaffungswesen) in der Doha-Runde der Welthandelsorganisation (WTO) von den Entwicklungsländern abgelehnt wurden, benötigt die EU diese neue Strategie, um die Ansprüche der europäischen Exportwirtschaft statt über eine internationale Abmachung praktisch durch die Hintertür in Form von bilateralen Verträgen doch noch durchzusetzen. Von Christine Wicht

Die Abstimmung über die Aufhebung des Genmais-Importverbots Österreichs zeigt die undemokratischen Strukturen der Europäischen Union und der WTO

Am 30. Oktober 2007 haben die Umweltminister der 27 EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union über die Aufhebung des Import-Verbots von Genmais abgestimmt. Obwohl sich die Mehrheit der Minister gegen den Import von Genmais ausgesprochen hat, kam aufgrund der Abstimmungsmodalitäten, nach welchen die qualifizierte Mehrheit 73,91 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren muss, keine qualifizierte Mehrheit zustande. Eine Einigung im Ministerrat konnte nicht erzielt werden, weil die Länder Großbritannien, Spanien, Schweden, Niederlande, Lettland und Estland für den Import von Genmais votierten. Nun fällt nach den Bestimmungen der Europäischen Union die Entscheidung an die EU-Kommission zurück. Die Entscheidung der EU-Kommission steht unmittelbar bevor. Sie wird wohl gegen die Österreicher ausfallen zumal die EU unter dem Druck der Welthandelsorganisation (WTO) steht. Christine Wicht

Die Einigung auf den Reformvertrag wird in Lissabon von massiven Protesten der Bevölkerung gegen das Konzept einer “Flexicurity” begleitet

In Lissabon verständigten sich am 19. Oktober die anwesenden Staats- und Regierungschefs auf einen neuen Reformvertrag. Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Einigung auf den neuen Reformvertrag als „großen Erfolg“, des Weiteren sei die sechsjährige Vertragsdebatte zu einem guten Abschluss gebracht worden. Der Grundlagenvertrag soll am 13. Dezember in Lissabon unterzeichnet werden. Nach der Ratifizierung wird der Vertrag voraussichtlich am 1. Januar 2009 in Kraft treten. De facto ist jedoch dieser Reformvertrag fast der gleiche wie der abgelehnte EU-Verfassungsvertrag, da die inhaltliche Substanz größtenteils erhalten bleibt und in die bestehenden Verträge einfließt. Von den Medien weitgehend totgeschwiegen wurde, dass die Verhandlungen von massiven Protesten in Lissabon begleitet wurden. Die Gewerkschaftsführung von CGTP-Intersindical spricht von der größten Demonstration in Lissabon seit Jahrzehnten. Ein Beitrag von Christine Wicht.

Die Energiepartnerschaft der EU mit den AKP-Staaten und der Kampf um die Rohstoffe in Afrika

Bisher teilten sich vor allem die USA und die Europäische Union mit ihren ehemaligen Kolonialmächten Großbritannien und Frankreich den Erdöl- und Ressourcenmarkt in Afrika auf. Die Endlichkeit fossiler Energieträger und die zunehmende Nachfrage nach Rohstoffen lassen Afrika seit einigen Jahren auch stärker in das Blickfeld des expandierenden Schwellenlandes China rücken, das aufgrund des immensen Wirtschaftswachstums einen enormen Energie- und Rohstoffbedarf hat. Die Länder Indien und Brasilien sind ebenfalls an den Rohstoffen des Kontinents interessiert. Der afrikanische Kontinent scheint vor einer weiteren Form der Ausbeutung zu stehen.
Ein Beitrag von Christine Wicht.

„David gegen Goliath“ – das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und den Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten soll den reichen Ländern neue Märkte eröffnen

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit laufen die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten (AKP-Staaten) zu den Economic Partnership Agreements (EPAs). Die wirtschaftliche Zusammenarbeit wird mit wohlklingenden Begründungen wie etwa der “Beseitigung der Armut”, der „Förderung nachhaltiger Entwicklung“, der „Förderung der Menschenrechte“ und der „Förderung der Demokratie” propagiert. Ein Beitrag von Christine Wicht.

Christine Wicht: Die Europäische Union, von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer Militärunion

Der EU-Verfassungsvertrag (im folgenden EVV) ist Geschichte. Doch die inhaltliche Substanz des EVV soll erhalten bleiben. Zu diesem Zweck hat der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 21. und 22. Juni 2007 in Brüssel beschlossen, dass die Bestimmungen des EVV, soweit sie gegenüber den schon bestehenden Verträgen neu waren, mittels eines so genannten Reformvertrages in diese eingearbeitet werden sollen. Das Verfassungskonzept, das darin bestand, alle bestehenden Verträge aufzuheben und durch einen einheitlichen Text mit der Bezeichnung “Verfassung” zu ersetzen, wurde aufgegeben. Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Außen- und Militärpolitik „Gegenstand besonderer Verfahrensweisen“ sein soll. Damit ist davon auszugehen, dass derjenige Teil des aufgegebenen EVV, der sich mit der Außen- und Militärpolitik befasste, nun in die bestehenden Verträge aufgenommen werden soll. Die Kritik an der Ausrichtung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union richtete sich in der Vergangenheit vorwiegend gegen die militärischen Kampfeinsätze und gegen die Verpflichtung zur Aufrüstung. Es zeichnet sich die Entwicklung ab, dass die Europäische Union, die ursprünglich ein wirtschaftlicher Zusammenschluss europäischer Staaten war, darauf abzielt, eine Militärunion zu werden. Im folgenden Text werden anhand der Artikel des aufgegebenen EVV die Inhalte analysiert und die Bedeutung und die Folgen, die sich daraus ergeben, beschrieben:

EU-Verfassung, Reformvertrag, EU-Grundlagenvertrag, Vertrag über die Grundlagen der Europäischen Union – das Brüsseler Vertragslabyrinth

Der Entwurf über eine Verfassung von Europa, den der Konvent erarbeitet hat, ist obsolet, das Ziel alle bestehenden EU-Verträge durch einen einheitlichen Text zu ersetzen, wurde nach der Ablehnung durch die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden zunächst aufgegeben. Am 21./22. Juni tagte der Europäische Rat in Brüssel. Als Ergebnis der Tagung wurden Schlussfolgerungen zu Reformen der EU-Verfassung veröffentlicht, die wiederum bis zum EU-Gipfel am 18. und 19. Oktober 2007 in Lissabon im Detail ausgearbeitet und über die anschließend die Staats und Regierungschefs abstimmen sollen. Der “Reformvertrag”, auch EU-Grundlagenvertrag genannt, soll nun an die Stelle des Vertrags über eine Verfassung für Europa treten. Der Reformvertrag ist keine endgültige Fassung, er gibt das Mandat für die am 23. Juli beginnende Regierungskonferenz. Diese soll den konkreten Text erarbeiten, der dann auf dem EU-Gipfel im Oktober in Lissabon beschlossen werden soll. Spätestens zu den Europawahlen im Jahr 2009 soll das neue Vertragswerk Rechtsgültigkeit erlangen.Verhandlungsgrundlage ist die Substanz des Verfassungsvertrags und nicht der bisher noch gültige Vertrag von Nizza. Die Bürger der EU können diesem Vertragslabyrinth schon lange nicht mehr folgen, ob unsere Politiker bei diesem Vertragsirrgarten noch durchblicken, ist zu bezweifeln. Christine Wicht

EU-Verfassung jetzt eben ohne Volksabstimmungen

Was war der Kern des Problems auf dem EU-Gipfel? Nach dem Scheitern der europäischen Verfassung durch die ablehnenden Referenden der Franzosen und der Niederländer musste ein Weg gefunden werden, die Krise und den Stillstand mit einem neuen Verfahren zu überwinden. Die Ziele des Verfassungsvertrages sollen jetzt unter einer neuen Überschrift „Reformvertrag“ und unter Umgehung von Volksabstimmungen weiter verfolgt werden. Hinter den öffentlich hochgespielten Konflikten und den dabei gefundenen Kompromissen ist die Tatsache verdeckt geblieben, dass die 27 EU-Staaten in Brüssel ein Mandat für eine Regierungskonferenz erteilt haben, die den dann nicht mehr Verfassung genannten (etwas ausgedünnten) Vertrag unter portugiesischem Vorsitz nun im Eiltempo aushandeln soll, so dass er auf dem Oktobergipfel beschlossen werden kann – und zwar nur von den Regierungschefs und ohne weitere Volksabstimmungen. Das eigentliche Ergebnis des Gipfels lautet: „Die EU-Verfassung ist tot. Lang lebe die EU-Verfassung!“ Wolfgang Lieb.