Plünderung der Sozialkassen auf dem Rücken der Behinderten
Wer muss die Rentenversicherungsbeiträge für Menschen zahlen, die in einer Behindertenwerkstatt tätig sind? Nach dem Sozialgesetzbuch zählen Behindertenwerkstätten zu den sozialstaatlichen Aufgaben, ihre Finanzierung untersteht dem jeweiligen Sozialträger. Somit ist der Bund für die Rentenversicherungsbeiträge zuständig. Geht es nach Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, soll sich dies ab nächster Woche rückwirkend für die letzten drei Jahre ändern. Wenn die Gesetzesnovelle von der Leyens am nächsten Mittwoch vom Bundestag angenommen wird, müssen künftig die Arbeitsagentur und die Rentenversicherung die Beiträge für die Behinderten zahlen. Sozialstaatliche Aufgaben, die eigentlich von allen Bundesbürgern finanziert werden müssten, werden somit einmal mehr den Sozialkassen auferlegt – ein klarer Verfassungsbruch. Von Jens Berger