Die allgemeine Verunsicherung über die Rente ist angekommen

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Dreiviertel aller Deutschen rechnen auf Dauer mit weiter sinkenden Renten, nur 9% haben noch Hoffnung auf höhere Renten. 69% halten inzwischen eine private Altersvorsorge für nötig, aber nur jeder Zweite spart fürs Alter. Das meldet die Bild-Zeitung am 27. Dezember unter Bezugnahme auf eine Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK, die pikanterweise von der AachenMünchner-Versicherung in Auftrag gegeben wurde. Die Versicherungswirtschaft hat also ihr erstes Teilziel erreicht:
Das Vertrauen in die Rente ist gründlich zerstört. Jetzt muss es die Versicherungslobby, um ihr Endziel zu erreichen, nur noch schaffen, dass die Menschen auch Altersversicherungsverträge abschließen – am Besten mittels gesetzlichem Zwang, unabhängig davon, ob sich die Menschen eine zusätzliche private Versicherung leisten können oder nicht.

Endlich scheint bei der Altersvorsorge der Umerziehungsprozess der Bevölkerung gelungen zu sein. Mit riesigem Propagandaaufwand hat die Versicherungswirtschaft seit mehreren Jahren die gesetzliche umlagefinanzierte Rente zum Auslaufmodell heruntergemacht und gleichzeitig mit Ihrer Lobby vom Grafen Lambsdorff bis zum künftigen Chef des Bundespräsidialamtes die Bundesregierungen die Politik als Komplizen für ihre Privatisierungsstrategien gewonnen.

Vor allem Albrecht Müller hat auf den NachDenkSeiten in vielen Beiträgen auf die Vorteile einer Umlagefinanzierung der Rente und die Privatisierungsstrategien der Versicherungswirtschaft und ihr Zusammenspiel mit der Politik beim eingeleiteten Systemwechsel offen gelegt und kritisiert. Dazu nur eine kleine Auswahl an Hinweisen:

Schon unter der Regierung Kohls wurden die Rentenleistungen von den Bruttolöhnen entkoppelt und an die Nettolohnentwicklung angepasst und damit erheblich gesenkt. Durch die Übertragung des Rentensystems auf den beigetretenen Osten Deutschlands, wurden die Rentenkassen geplündert. Vor allem dadurch, dass es in der ehemaligen DDR offiziell keine Arbeitslosigkeit gab und deshalb fast alle erwerbsfähigen Männer und ein hoher Prozentsatz an erwerbstätigen Frauen eine vergleichsweise lange Beitragszeit angerechnet wurde, aber umgekehrt durch „platt gemachte“ Betriebe und die dadurch verursachte immens hohe Arbeitslosigkeit vergleichsweise geringe Einzahlungen in das Umlagefinanzierungssytem erfolgten, geriet die Rentenversicherung in finanzielle Schwierigkeiten. Auch die Massenentlassungen, bedingt durch den wirtschaftlichen Strukturwandel in den neunziger Jahren im Westen, wurden durch die Einführung der „Frühverrentung“ in die gesetzliche Rentenversicherung der Rentenkasse aufgebürdet.

Kein Wunder also, dass die Rentenkassen immer höhere Zuschüsse aus Steuermitteln benötigten, um liquide zu bleiben. Der Zuschussbedarf stieg von 16 % am Ende der achtziger Jahre auf 19,5% im Jahre 2005; das sind rund 80 Milliarden Euro, oder fast ein Drittel der derzeitigen Ausgaben des Bundeshaushalts.

In einer Art Zangenangriff, nämlich mit der Forderung nach Senkung der Staatsquote bei gleichzeitigen „historisch einmaligen“ (Schröder) Steuersenkungen wurden die staatlichen Zuschüsse an die Rentenversicherungen immer stärker ins politische Visier genommen.

  • Weil Sparpolitik und Steuersenkungen zu offensichtlich als politisch gewollt, und deshalb nicht als vermittelbare Argumente für drastische Rentenkürzungen benutzt werden konnten,
  • weil die Anhebung der Rentenbeiträge, wegen der zum Dogma erhobenen „Senkung der Lohnnebenkosten“ nicht in Betracht gezogen werden durfte und
  • weil der Rückgang der Beitragszahler durch Massenarbeitslosigkeit und der Rückgang der Beiträge durch die Stagnation der Löhne und durch die Zunahme von Minijobs und Niedriglöhne gleichfalls der Politik angelastet worden wären und deshalb dieses Problem nicht thematisiert werden durfte, weil man damit das Scheitern der eigenen Arbeitsmarktpolitik hätte eingestehen müssen,

deshalb bedurfte es für die „Rentenreform“ eine jenseits der politischen Einflussspähre liegende, sozusagen der eigenen Schuld der Bevölkerung anzulastende Begründung.

Mit statistischen Horrorzahlen über die (in 50 Jahren vielleicht) eintretende „demografische Entwicklung“ wurde der rot-grünen Bundesregierung dann endlich der Hebel für den Um- und Abbau der Rente geliefert – und die intellektuellen Methusaleme dieser Republik malten diese Apokalypse in buntesten Farben aus.

Rot-Grün rettete sich in ihrer ersten Regierungszeit noch durch den „Kunstgriff“ der Einführung der Ökosteuer für die Rente und senkte dafür den Rentenbeitrag von 20,3 auf 19,1%, angeblich um der Senkung der Lohnnebenkosten willen. (Das war natürlich ein propagandistischer Kunstgriff, denn die Ökosteuer ging nach den „Nonaffektations-Prinzip“ des Steuerrechts selbstverständlich in den allgemeinen Haushalt ein und war de facto eine Steuererhöhung.) Das „grüne“ Argument war damals, mit der Ökosteuer könne man die Arbeit billiger und den Ressourcenverzehr teuerer machen.

Noch recht vernünftig hörte sich an, dass die Versicherungspflichtgrenze im Jahre 2003 von 4.500 auf 5.150 Euro (im Westen) angehoben wurde.

Mit steigenden Arbeitslosenzahlen wurden jedoch die Rentenkassen trotz allem weiter geschwächt und da an eine Beitragserhöhung oder Ausdehnung der Zahl der Beitragszahler auf Selbständige oder Beamte nicht zu denken war, wurde ein frühere IG-Metall-Gewerkschaftsführer vorgeschickt und der musste als Sozialminister, um die Altersvorsorge auf einem angemessenen Niveau zu sichern, unter dem neoliberalen Kampfbegriff von „mehr Eigenverantwortung“ mit der „Riester-Rente“ den Systemwechsel zum dualen Rentensystem vorbereiten. Dass die Bevölkerung die „Riester-Rente“ nicht in erhoffter Weise annahm, wurde dann Walter Riesters angeblicher Ungeschicktheit, seinen handwerklichen Fehlern und den angeblich zu hohen bürokratischen Hürden für diese private Rente angelastet.
Schröder hat ihn deshalb gefeuert. Er hatte als Gewerkschafter den „Mohr“ abgegeben und seine Kollegen ruhig gehalten und damit seine Schuldigkeit getan. Sein Arbeits- und Sozialministerium wurde gleich ganz ins Wirtschaftsministerium integriert und dem neuen „Superminister“ Clement übertragen.

Es ging Schlag auf Schlag, so wurden u.a.

  • die Rentenbeitragssätze gedeckelt,
  • das Renteneintrittsalter zunächst von 60 auf 63 und jetzt unter der großen Koalition gar gleich auf 67 Jahre angehoben.
  • Seit 2004 und auch die kommenden 4 Jahre gibt es „Nullrunden“ für die Rentner (was unter Einberechnung der Inflationsraten (2005 = 2%) real Rentenkürzungen um schätzungsweise rund 10% bedeutet).
  • Die Rente wird einen Bankarbeitstag später ausbezahlt und Neurentner erhalten ihre Rente nicht mehr am Monatsanfang sondern am Monatsende.
  • Die Anrechungszeiten für die Ausbildung wurden verkürzt.
  • Rentner müssen statt des halben nunmehr den ganzen Pflegeversicherungsbeitrag von 1,7% ihres Renteneinkommens bezahlen.
  • Nach dem Alterseinkünftegesetz müssen alle Rentner mit einer Rente von knapp 1.600 Euro (also etwa 25% der Rentner) (wie die Pensionäre) Steuern auf ihre Renten bezahlen, (Parole: steuerliche Belastung im Alter zugunsten steuerlicher Entlastung im Erwerbsleben aus angeblichen Gründen der Generationengerechtigkeit).
  • Die Senkung der Witwenrente von heute 60 auf 55%.

Bei der kaum noch überschaubaren Vielzahl der „Reformen“ im Rentenrecht und dem begleitenden Katastrophentremolo in den Medien und durch die Anzeigenkampagnen der Versicherungswirtschaft konnte es nicht ausbleiben, dass nicht nur die Rentner sondern auch die jüngeren Jahrgänge verunsichert wurden. Die Renten-„Reform“ wurde geradezu zum Synonym dafür, dass Reformen für die davon Betroffenen nur noch Verschlechterungen und Belastungen bringen.
Alle diese Belastungen hätte man allerdings noch als Renten-„Anpassungen“ abtun können gegenüber dem Schlag mit der Axt an den Stamm der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Einführung des sog. „Nachhaltigkeitsfaktors“.

Zur Erinnerung – in die Rentenformel gingen bislang ein:

  • die „Entgeltpunkte“ (also der Verdienst pro Jahr geteilt durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherten),
  • der „Zugangsfaktor“ (die Rente mindert sich für jedes Jahr, das man vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente geht um 3,6%, deshalb – vor dem Hintergrund des tatsächlich für die meisten viel früheren (überwiegend unfreiwilligen) Ausscheidens aus dem Berufsleben bedeutet dieser Faktor eine tatsächliche Rentenkürzung für mehr als die Hälfte der Versicherten – das ist auch der eigentliche Grund für die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre im Koalitionsvertrag. Wer mit 60 in Rente geht verliert also über Viertel der Rentenleistung.),
  • der „Rentenartenfaktor“ (also die Art der Rente, z.B. Alters- oder Hinterbliebenenrente) und
  • der „aktuelle Rentenwert“ (2005 betrug diese Rechengröße 26,13 Euro im Westen und 22,79 Euro im Osten).

Beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mit 65 Jahren und 45 Entgeltpunkten (also 45 Jahren Durchschnittsverdienst) bekommt gegenwärtig der sog. „Standardrentner“ 45 x 1 x 26,13 = 1.175 Euro pro Monat im Westen. (Nicht zu verwechseln mit der durchschnittlichen Rente, die liegt bei Arbeitern bi 841 Euro und bei Angestellten bei 1165 Euro.)

Mit dem 2005 eingeführten „Nachhaltigkeitsfaktor“ wird diese Rentenformel also um einen weiteren (dramatischen Unsicherheits-)Faktor erweitert: Die Gesamtzahl der Rentner wird in Beziehung gesetzt zur Anzahl der erwerbstätigen Beitragszahler. Damit soll neben der demografischen Entwicklung – über die hauptsächlich geredet wird – auch noch stiekum die Beschäftigungsentwicklung in die Berechnung des Rentenniveaus einbezogen werden. Damit zieht sich die Politik gleich doppelt aus der Verantwortung, nämlich für die Sicherheit der Renten und für mehr Beschäftigung.

Gibt es also weniger Einzahler wird der Anstieg der Rente entsprechend gesenkt. Die Last des Geburtenrückgangs und der Arbeitslosigkeit sollen also künftig die Rentner tragen. Damit könnte das Rentenniveau von derzeit etwa 53% des Nettoerwerbseinkommens ins Bodenlose sinken, wenn immer weniger Beitragszahler einzahlen und immer mehr Rentner Renten beziehen würden. Dieser „Nachhaltigkeitsfaktor“ ist im Übrigen auch unter anderen Gesichtspunkten höchst fragwürdig: Er hat eine typisch prozyklische ökonomische Wirkung, er verschärft nämlich in einer wirtschaftlich kritischen Situation die Krise durch Beschränkung der Einkommen der Rentner noch mehr.
Um die Durchschnittsrente wenigstens über dem Sozialhilfesatz zu halten wurde über eine Untergrenze von 46% diskutiert, doch bis heute gibt es keine Vorschläge, wie diese Untergrenze sichergestellt werden kann. Eine Mindestrente wurde jedenfalls einhellig abgelehnt.
Im Gegenteil: Durch die von der Großen Koalition angestrebte Senkung der staatlichen Zuschüsse an die Rentenversicherung wird der Ausweg über eine stärkere Steuerfinanzierung sogar noch ausgeschlossen.

Ganz unabhängig davon, dass dies politisch so herbeigeführt worden ist, wird seit einigen Jahren allenthalben in Politik und Medien nur noch davon geredet, dass künftig durch die gesetzliche Rente allenfalls noch das Existenzminimum abgesichert werden könne und, um eine angemessene Alterversorgung erreichen zu können, bliebe kein anderer Ausweg als die private Vorsorge – in Eigenverantwortung eben.

Damit hat die Versicherungswirtschaft ihr Ziel erreicht, sie kann in den Milliardenmarkt der Altersversicherungen einsteigen, der dazu sogar noch staatlich gefördert wird, und wenn das nicht freiwillig und „eigenverantwortlich“ geschieht reicht, werden die Kunden eben gesetzlich zum Abschluss von Altersicherungsverträgen gezwungen. Der nächste Schlag wird folgen:
Die Menschen werden mit der Frage konfrontiert, warum sie unter diesen Umständen überhaupt noch eine gesetzliche Versicherung brauchen, wo doch ohnehin eine private Alternative besteht.

Man mag nun entgegnen, alle diese Schritte seien doch angesichts der Knappheit der Rentenkassen und der demografischen Entwicklung „objektiv notwendig“.

Dieser Denkfehler bei der Rentenreform hat ähnliche Ursachen, wie bei jetzt schon offenkundigen Scheitern der Arbeitsmarktreformen. Man denkt nur innerhalb des Systems und will dort die Symptome behandeln, man schaut aber nicht auf die Ursachen für die Probleme und Engpässe des Systems. Genauso wie die Hartz-Gesetze nichts oder allenfalls ganz wenig bewirken, wenn keine Arbeit nachgefragt wird, so können auch die Probleme des Rentensystems nicht gelöst werden, wenn man nur an den Stellschrauben innerhalb des Systems dreht.

Dabei böten sich ganz naheliegende Lösungen an:

  • Eine bessere Ausschöpfung des Erwerbspersonenpotentials oder sogar dessen Ausdehnung etwa durch eine höhere Erwerbsbeteilung von Frauen, um dadurch die Zahl der Beitragszahler zu erhöhen, etwa durch eine aktive Konjunktur- und Wachstumspolitik.
  • Eine produktivitäts- und inflationsorientierte Erhöhung der Löhne und damit höhere Beitragszahlungen.
  • Eine moderate Erhöhung der Beitragssätze. (Warum sollen 22% eine Obergrenze darstellen, wo die Menschen doch künftig und zwar ohne Arbeitgeberanteil einen viel höheren Anteil ihres Einkommens für die private Versicherung aufbringen müssen?)
  • Eine Ausdehnung der Beitragszahler über die unselbständig Beschäftigten hinaus und/oder die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze für höher Verdienende.
  • Die Finanzierung wenigstens der sog. versicherungsfremden Leistungen über die allgemeine Steuer.
  • Schließlich eine höhere Steuerfinanzierung der Rente, etwa nach skandinavischem Vorbild.

Alle diese Lösungswege sind durch den Machteinfluss der Versicherungswirtschaft und der von ihr in die Köpfe eingehämmerten Ideologien der Privatisierung, der Senkung der Staatsquote und der Lohnnebenkosten dem gegenwärtigen politischen Denken versperrt.

  • Die Ausschöpfung des Erwerbspersonenpotentials (also durch mehr Beschäftigung von Arbeitslosen und Frauen) benötigte eine aktive Konjunktur- und Wachstumspolitik und nicht nur Gottvertrauen auf einen irgendwann vielleicht einmal eintretenden Aufschwung.
  • Lohnerhöhungen verlangten allerdings eine Rückbesinnung darauf, dass Löhne einen Doppelcharakter haben, nämlich als betriebswirtschaftliche Kosten einerseits und als volkswirtschaftliche Binnennachfrage andererseits. Der “Wirtschafts-Weise“ Bofinger nennt das einen Wechsel von einer ausschließlich „defensiven Strategie, wonach angeblich nur mit sinkenden Reallöhnen Arbeitsplätze gesichert werden können. Die skandinavischen Länder könnten ein Vorbild für eine offensive Strategie sein, dort (wie übrigens fast überall bei unseren Wettbewerbern) stiegen die Löhne deutlich, ohne das das dem Wirtschaftswachstum den geringsten Abbruch tat, im Gegenteil.
  • Gegen eine Erhöhung der Beitragssätze, steht das Dogma der „Senkung der Lohnnebenkosten“. Wie hoch müssen eigentlich die Exportüberschüsse noch steigen, bis endlich diese Legende, dass die hohen Arbeitskosten unsere Wettbewerbsfähigkeit gefährdeten, aus der Welt geräumt werden kann?
  • Gegen die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze, steht die geballte Macht der Besserverdienenden und der Selbständigen (übrigens gerade auch unter Politikern und Journalisten).
  • Man könnte auch über eine Ausdehnung der Beitragszahler auf Selbständige und Beamten nachdenken (wobei das wegen der Anwartschaften, die diese erworben haben und in die der Gesetzgeber wohl kaum eingreifen darf, wohl eine ganze Generation dauern würde).
  • Gegen eine (vermehrte) Steuerfinanzierung etwa in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit oder zum Ausgleich von versicherungsfremden Leistungen stehen die Apologeten vom „schlanken Staat“, obwohl die skandinavischen Länder mit Staatsquoten von weit über 50% und erheblich höheren Steuerneinnahmen des Staates ein Gegenbeispiel sind.

Ergebnis: In Deutschland geht man lieber die Spirale nach unten, koste es noch so viel Opfer.

Aber was ist mit der „demografischen Entwicklung“ oder brutaler gesagt, was ist mit der „Überalterung“ Deutschlands? Dieses Argument ist ein weiterer Beweis für die Eindimensionalität der typisch deutschen Problembetrachtung: Würden wir in Deutschland auf die Steigerung der Produktivität setzen und würde das Wachstum unter gegebenen Bedingungen nur um 1,5% (das erreichen wird selbst in der gegenwärtigen Stagnation) steigern, so hätten wir dann, wenn die angeblichen Horrorzahlen in 50 Jahren Wirklichkeit geworden wären, unser Bruttosozialprodukt um die Hälfte gesteigert. Wie kann man uns ernsthaft einreden, dass bei einer fairen gesellschaftlichen Verteilung dieses erheblich größeren Kuchens, Junge und Alte nicht sogar besser dastünden als heute?

Vielleicht fragen Sie noch weiter: Jetzt aber mal ganz ehrlich, bei all diesem Umdenken, das dazu stattfinden müsste, bei all diesen konfliktbeladenen politischen Entscheidungsprozessen und Umverteilungskämpfen, wäre es da nicht letztlich doch viel einfacher, statt an der Umlagefinanzierung festzuhalten in die Kapital gedeckte Rente zu wechseln?

Leider ist die Flucht aus der Umlagefinanzierung in die Kapitaldeckung ein Trugschluss. Einmal ganz davon abgesehen dass die Umlagefinanzierung mit etwa 4% Verwaltungskosten erheblich günstiger ist als die private Altersversicherung mit realistisch geschätzten 12 bis 20% Overhead-Kosten (Man denke nur an die Kosten und die Provisionen für Versicherungsvertreter oder an die Kosten für die Fachleute für eine gewinnbringende Kapitalanlage). Mit der Privatversicherung steht weder die ältere noch die jüngere Generation besser da. Die ältere (Rentner-)Generation geht der weiteren Verarmung entgegen und die jüngere Generation zahlt mehr als die schlimmste Beitragserhöhung ausmachen könnte.
Da man ja die Alten nicht einfach ganz verhungern lassen kann, müssen die Jungen bis nämlich zum „Aussterben“ der umlagefinanzierten Rentner in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen und zusätzlich müssen sie sich noch privat über die Kapital gedeckte Rente absichern. Aber selbst wenn man einmal unterstellt, dass die Beitragssätze wegen der „aussterbenden“ gesetzlichen Rentner über 20 oder 30 Jahren abnähmen, hätte sich damit ihre Alterssicherung stabilisiert? Oder um das berühmte Wort Norbert Blüms abzuwandeln: „Ist die kapitalgedeckte Rente sischeer?

Kapital liegt nicht in einem sicheren Safe und man kann davon nicht abbeißen. Jede Kapitalabsicherung unterliegt den Risiken des Kapitalmarktes. Nicht nur beim Börsen-Crash der New Economy sind zahlreiche Pensionsfonds zusammengebrochen, wir lesen tagtäglich über ähnliche Zusammenbrüche aus den USA, aus England oder gar nicht zu reden über die Pleite der privaten Altersversicherung in Chile. Will sagen, die kapitalgedeckte Altersvorsorge ist in gleichem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig, wie die beitragsfinanzierte.
Es führt eben kein Weg daran vorbei, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der jeweils laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt keine andere Quelle für die Rente und es hat auch noch nie eine andere gegeben. Egal ob Umlagefinanzierung oder Kapitaldeckung (denn die Zinsen müssen ja auch erwirtschaftet werden) gibt es keine Ansammlung von Periode zu Periode, also kein „Ansparen“ im privatwirtschaftlichen Sinne. Es gibt einfach keine andere Quelle als das jeweils laufende Volkseinkommen für den jeweiligen Sozialaufwand.

Die Hoffnung, dass Kapital nicht an den Binnenmarkt gebunden ist sondern weltweit „arbeiten“ könnte, ist ziemlich vage. Wer garantiert, dass die Spekulationsblasen des internationalen Kapitalmarktes nicht vielleicht viel schneller platzen als die Realökonomie im eigenen Lande.

Aber von der demografischen Entwicklung ist die Kapitaldeckung wenigstens nicht abhängig, werden Sie vielleicht noch zum Schluss einwenden. Leider ist auch das ein Fehlschluss: Wenn die Älteren ihre Kapitaldeckung „verkonsumieren“, verkaufen sie – um das praktisch zu machen – eben Wertpapiere, um von diesem Geld leben zu können. Wenn es aber immer mehr Alte gibt, die ihre Wertpapiere verkaufen und gleichzeitig weniger Junge, die diese Wertpapiere aufkaufen, dann sinkt deren Wert, weil es ein Überangebot an solchen Wertpapieren gibt. Entweder kaufen dann die Jüngeren mehr Wertpapiere (müssen also ihren „Beitragssatz“ erhöhen) oder der Wert dieser Papiere sinkt.

Ökonomisch lässt sich jedenfalls das Kapitaldeckungssystem nicht so ohne weiteres von den demographischen Veränderungen abkoppeln – es sei denn, man setzt wie bei der Umlagefinanzierung auf produktivitätsorientiertes Wachstum und – man wagt es heute kaum noch zu sagen – auf eine auch in Zukunft gerechte Verteilung des größer gewordenen Kuchens.

Bis diese Zusammenhänge die Politik vielleicht wieder begreift, bis dahin sind die gesetzliche, umlagefinanzierte Rente und deren Rentner vielleicht längst tot und die Rentenversicherer oder die Pensionsfonds sind längst pleite. Aber vielleicht können sich ja dann die Jungen wieder auf den Staat, auf den „Generationenvertrag“ oder einfach auf die Solidarität innerhalb der Gesellschaft besinnen.