Ungleichgewichte nach Lesart der EU

Jens Berger
Ein Artikel von:

Es hat sich mittlerweile auch bis zur EU-Kommission herumgesprochen, dass eine Gemeinschaftswährung nur dann funktionieren kann, wenn die Mitgliedsstaaten sich zumindest bemühen, volkswirtschaftliche Ungleichgewichte abzubauen. In diesem Jahr tritt erstmals das sogenannte „Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte“ in Kraft. Was eigentlich eine gute Idee ist, erweist sich in der Umsetzung jedoch als ein weiterer Baustein der deutschen Strategie, Europa neoliberale Reformen aufzuzwingen. Von Jens Berger

Als im September 2010 bekannt wurde, dass die EU-Kommission plant, den Stabilitäts- und Wachstumspakt in einer Form zu verschärfen, die es ihr erlaubt, nicht nur Staaten mit einem chronischen Außenhandelsdefizit, sondern auch solche mit einem chronischen Außenhandelsüberschuss zu sanktionieren, war dies ein echter Hoffnungsschimmer. Die Defizite des Einen sind immer die Überschüsse des Anderen. Für das Funktionieren des Euros ist es nicht nur unabdingbar, dass Defizitstaaten wie Griechenland und Portugal ihre Defizite abbauen, sondern auch, dass Überschussstatten wie Deutschland und die Niederlande ihre Überschüsse abbauen. In einem System flexibler Nationalwährungen würden solche dauerhaften Ungleichgewichte durch die Auf- und Abwertung der Währungen weitestgehend neutralisiert. Währungen der Überschussstaaten würden in einem solchen Fall aufwerten, Importe würden sich verbilligen, Exporte verteuern. Bei Defizitstaaten wäre die umgekehrte Entwicklung zu beobachten. In einer Währungsunion gibt es kein solches Korrektiv. Daher ist die Politik angehalten, die Ungleichgewichte auf politischem Weg zu reduzieren.

Um festzustellen, in welchem Land volkswirtschaftliche Entwicklungen stattfinden, die zu Ungleichgewichten führen, hat die EU-Kommission ein „Scoreboard“ mit zehn Punkten und den dazugehörigen Schwellenwerten aufgestellt :

  • Leistungsbilanzsaldo (gleitender Dreijahresdurchschnitt in % des BIP): – 4 %/+ 6 %
  • Nettoauslandsvermögen (in % des BIP): – 35 %
  • Exportanteile (Veränderung gegenüber fünf Jahren zuvor in %): – 6 %
  • Lohnstückkosten (Veränderung gegenüber drei Jahren zuvor in %): + 9 %
  • Reale Effektive Wechselkurse (Veränderung gegenüber drei Jahren zuvor in %): + 5 %/- 5 %
  • Verschuldung des Privatsektors (in % des BIP): 160 %
  • Kreditvergabe an den privaten (nicht-finanziellen) Sektor (in % des BIP): 15 %
  • Immobilienpreise (Anstieg gegenüber Konsumentenpreisentwicklung in %): + 6 %
  • Öffentliche Verschuldung (in % des BIP): 60 %
  • Arbeitslosenquote (gleitender Dreijahresdurchschnitt in %): 10 %

Grundsätzlich sind diese zehn Punkte sicherlich geeignet, um ein Ungleichgewicht festzustellen, die Festsetzung der Schwellenwerte ist dabei jedoch mehr als kontraproduktiv. Warum gelten beispielsweise für positive und negative Leistungsbilanzsalden unterschiedliche Schwellenwerte? Warum ist der Schwellenwert für Leistungsbilanzüberschüsse mit 6% des BIP derart hoch bemessen? Hier liegt die Vermutung nahe, dass es sich hierbei um eine „Lex Germania“ handelt, eine Bemessung, die eigens auf den Exportvizeweltmeister zugeschnitten wurde. Das deutsche Leistungsbilanzsaldo betrug in den Jahren 2008 und 2009 mehr als 8%, im Krisenjahr 2010 sank es auf immer noch sehr hohe 5,72%. Für 2011 liegen noch keine Zahlen vor. Es ist daher durchaus möglich, dass Deutschland künftig im dreijährigen Schnitt die Sechs-Prozent-Marke nicht überschreitet. Momentan würde Deutschland diese Marke jedoch überschreiten, was Finanzminister Schäuble in den letzten Monaten auch schon für einige Kopfschmerzen gesorgt hat. Schlussendlich fand Schäuble für dieses Problem jedoch eine „deutsche Lösung“. Wie die festgelegten Schwellenwerte politisch behandelt werden, entscheidet der ECOFIN (EU-Finanzministerrat). Bereits Ende November sorgte Schäuble dafür, dass sowohl der ECOFIN als auch die EU-Kommission die Sechs-Prozent-Marke de facto außer Kraft setzten. Die WELT zitiert Schäuble gegenüber dem EU-Finanzkommissar Olli Rehn mit folgenden Worten: „Olli, ich brauche die Erklärung, dass es keine Sanktionen gegen Länder mit Überschüssen geben wird. Oder wir legen die Grenze bei sieben Prozent an“. Dieser Drohung konnte sich Olli Rehn nicht widersetzen. Es ist schon erstaunlich, wie ein nationaler Finanzminister im Alleingang dafür sorgt, dass europäische Gesetze außer Kraft gesetzt werden. Das Bundesfinanzministerium kommentiert dies mit der Feststellung:

  • Die Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rats vom 8. November 2011 unterstreichen, dass Mitgliedstaaten wegen ihrer Leistungsbilanzüberschüsse nicht Gegenstand eines Verfahrens bei übermäßigem Ungleichgewicht (korrektiver Arm) werden und es gegen sie keine Sanktionen geben wird.
  • Am 4. November 2011 richtete EU-Kommissar Olli Rehn ein Schreiben an die Finanzminister, in dem festgehalten wird, dass Leistungsbilanzüberschüsse gerechtfertigt sind, wenn sie – wie in Deutschland – das Ergebnis hoher Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen in funktionierenden Märkten sind. Das Schreiben betont nachdrücklich, dass der Fokus des Verfahrens auf Mitgliedstaaten mit Leistungsbilanzdefiziten und Wettbewerbsschwächen liegt.

An dieser Stelle muss man sich natürlich die Frage stellen, warum man ein Gesetz verabschiedet, an das man sich nicht hält. Zu einer Demokratie gehört es nun einmal, dass die Exekutive sich den Vorgaben der Legislativen zu beugen hat. Die Ausnahmeregel für Deutschland ist somit nicht weniger als ein Verstoß gegen demokratische Regeln. Dass dieser Verstoß durchaus interessengeleitet ist, zeigen auch die übrigen Schwellenwerte.

Warum sieht man beispielsweise in einem negativen Nettoauslandsvermögen von mehr als 35% des BIP ein Ungleichgewicht, wenn man nicht gleichzeitig zu dem Schluss kommt, dass auch ein positives Nettoauslandsvermögen in dieser Größenordnung ein Ungleichgewicht darstellt? Könnte es daran liegen, dass Deutschland Stand Ende 2010 [PDF – 397 KB] ein positives Nettoauslandsvermögen von 38,4% aufweist? Die EU-Staaten, die den negativen Schwellenwert überschreiten sind die üblichen Verdächtigen: Griechenland, Spanien, Irland und Portugal mit Werten von mehr als -80% (Griechenland) bis -110% (Portugal).

Die Schwellenwerte für die Entwicklung der Exporte und die Lohnstückkosten sind ebenfalls einseitig formuliert. Nicht ein starkes Exportwachstum, sondern ein Rückgang der Exporte wird hier als Ungleichgewicht gewertet. Wieso? Verhängnisvoll ist auch die einseitige Festlegung auf eine positive Entwicklung der Lohnstückkosten. Worin sollte das Problem liegen, wenn die deutschen Lohnstückkosten um mehr als drei Prozent pro Jahr steigen? Eine solche Entwicklung wäre – ganz im Gegenteil – sogar sehr sinnvoll, will man die makroökonomischen Ungleichgewichte abbauen.

Das Scoreboard der EU-Kommission ist nicht mehr als ein weiteres Korsett, in das man die Staaten zwängen will, die ein immer noch relativ hohes Lohnniveau aufweisen. In Kombination mit der noch von den meisten Nationalstaaten zu verabschiedenden Schuldenbremse stellt das „Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte“ eine weitere legislative Daumenschraube dar, die Europas Staaten zu Sparprogrammen zu Lasten der eigenen Bevölkerung zwingen soll. Nun erreichen solche Sparprogramme in der Regel aber nie ihr vermeintliches Ziel. Anstatt die Staatshaushalte durch eine Ankurbelung der Wirtschaft zu entlasten und die Steuereinnahmen zu erhöhen, wird die Nachfrage abgewürgt, was zu einem Schrumpfen der Wirtschaft und der Steuereinnahmen führt. Die Eurokrise wird durch diese Programme nicht gelöst, sondern verschärft. Auch im neuen Jahr befindet sich Europa immer noch in einer Sackgasse. Man hat sich jedoch entschlossen, nun das Gaspedal noch weiter durchzudrücken.

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