Eine immanente Kritik des Schlussberichts des Ombudsrats zu Hartz IV von Ursula Engelen-Kefer

Ein Artikel von Ursula Engelen-Kefer

Der Schlussbericht des vom ehemaligen Superminister Clement eingesetzten Omudsrates zu Hartz IV hat keine breite öffentliche Debatte über das größte „Reform“-Projekt in der Geschichte der Bundesrepublik“ ausgelöst, sondern er wurde von verschiedenen Politikern nur zum Anlass genommen, weitere Einschränkungen für die Langzeitarbeitslosen zu fordern. Die ehemalige DGB-Vorsitzende und Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit, Ursula Engelen-Kefer war mit der Umkrempelung der Bundesagentur als Verwaltungsratsvorsitzende in verantwortlicher Funktion befasst. Sie hat sich im folgenden Beitrag mit dem Schlussbericht im Ombudsrat im Detail auseinander gesetzt.
Die NachDenkSeiten haben ihre grundsätzliche Kritik an den Hartz-Reformen in einer Vielzahl von Beiträgen dargelegt, daran haben wir auch nichts zurückzunehmen. Weil wir aber kaum irgendwo eine systematische Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Ombudsrats gelesen haben, wollen wir unseren Leserinnen und Lesern die Stellungnahme von Ursula Engelen-Kefer zur Kenntnis bringen. Wir erlauben uns einen Kommentar am Ende des Beitrags.

Nach dem Schlussbericht des Ombudsrats zu Hartz IV –
Wie geht es weiter?

Von Ursula Engelen-Kefer

Der Ombudsrat zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ hat in seinem Schlussbericht in bemerkenswerter Offenheit die gravierenden Schwachstellen des Optionsgesetzes Hartz IV aufgezählt. Das mit heißer Nadel von den Politikern gestrickte ALG II sei ein „bürokratisches Monster“. Die EDV-Software sei immer noch unzureichend und fehlerhaft. Organisatorisch herrsche Chaos innerhalb der Arbeitsgemeinschaften. Chaotische Zustände macht der Ombudsrat auch in der Organisation aus: Es gibt 364 Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen ohne hinreichende gesetzliche Klärung der Verantwortlichkeiten. 69 Kommunen haben sich dazu entschieden, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in Eigenregie vorzunehmen, können jedoch bei einzelnen Maßnahmen – wie beispielsweise der beruflichen Rehabilitation – die Dienste der Arbeitsagenturen anfordern und bis 2009 entscheiden, ob sie überhaupt diese Verpflichtungen weiter erfüllen wollen. Darüber hinaus gibt es 19 Kommunen, in denen wie bisher Arbeitsagenturen und Sozialämter getrennt die Betreuung der Langzeitarbeitslosen übernehmen.

Politische Vorgeschichte von Hartz IV

Die beteiligten Spitzenpolitiker von SPD, CDU und CSU hatten sich in der denkwürdigen Nacht des Vermittlungsausschusses vom Sonntag auf Montag, den 15.Dezember 2003, alles so schön ausgedacht. Nach Hartz 1,2,3 – der größten Umkrempelung in der Geschichte der Bundesrepublik bei der Bundesagentur für Arbeit, alias Bundesanstalt für Arbeit (BA) – folgte nach knapp eineinhalb Jahren – das „4. Gesetz zur Modernisierung am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV). Das Polit-Drama zwischen rot-grüner Bundesregierung und dem schwarz dominiertem Bundesrat ging jedoch weiter. Wie die Kesselflicker stritten sich die beiden Seiten um die Übernahme der enormen Kosten und die Zuständigkeiten zwischen BA und Kommunen. Erst ein halbes Jahr später, am 30.Juni 2004, segnete der Vermittlungsausschuss das „Gesetz zur optimalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzgebung“ (Kommunales Optionsgesetz) ab, das dann am 2.Juli 2004 vom Bundestag und am 9.Juli 2004 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Durch das politische Hickhack ging viel Zeit verloren. Dann jedoch konnte es nicht schnell genug gehen. Die Bundesagentur und die Kommunen wurden gezwungen, das „Kommunale Optionsgesetz“ gewissermaßen von heute auf morgen – trotz der Schwierigkeiten mit der Einführung des komplexen EDV-System A2LL – umzusetzen.

Dies sollte den Reform- und Modernisierungseifer der Politik beweisen. Auf das arbeits- und sozialpolitische Reformprojekt „Hartz“ – benannt nach dem früher en Vorstandsmitglied der Volkswagen AG, Peter Hartz – hatte die rot-grüne Regierung große Hoffnungen gesetzt. Die spektakuläre Einrichtung der Hartz-Kommission als „Chefsache des Bundeskanzlers“ unter dem Vorsitz von VW-Personalchef Peter Hartz war direkte Folge der hochgespielten medialen Auseinandersetzung über tatsächlich oder vermeintlich geschönte Zahlen der Arbeitsvermittlung zum Jahresbeginn 2002. Die Wahlstrategen des Kanzlers wollten den „BA-Skandal“ zur Wunderwaffe gegen die steigende Arbeitslosigkeit nutzen.

Im Übrigen wurde gleich mit den Hartz-Gesetzen ein besonders umfangreiches wissenschaftliches Begleitprogramm auf die Schiene gesetzt. Allerdings war sich die Politik in der Form der damaligen „faktischen Großen Koalition“ einig, erst einmal die Hartz-Gesetze durch den Bundestag zu peitschen und danach anhand der wissenschaftlichen Ergebnisse nach „Sinn und Unsinn“ zu fragen. Das klappte auch programmgemäß: Rot-Grün hatte die Bundestagswahlen im September 2002 knapp gewonnen. Und: Hartz 1,2,3 bereitete den Weg – für den schnellen Umbau der „Bundesanstalt für Arbeit“ zur „Bundesagentur für Arbeit“.
Dieser Umbau wurde – aus dem Blickwinkel von Mitte 2006 – eines der gewichtigsten und erfolgreichsten Modernisierungsprojekte, die bei einer der größten und komplexesten öffentlichen Institutionen in diesem Lande vorgenommen wurde. Weniger erfolgreich ist bisher allerdings der mit Hartz 1,2,3 ebenfalls eingeleitete Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik: die Reduzierung der beruflichen Weiterbildung um inzwischen Zweidrittel, die weitgehende Abschaffung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen und dafür die starke Ausdehnung kurzfristiger Trainings- und Eingliederungsmaßnahmen, die flächendeckende Einführung kostspieliger und ineffizienter Personal-Serviceagenturen, der teure Boom bei Ich-AGs- um nur einige „Highlights“ zu nennen.

Bei diesem politischen Parforceritt gab es zunächst zwei größere Probleme: Zum einen musste der vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eigenhändig ausgesuchte neue Chef der Bundesagentur, Florian Gerster, seinen Hut nehmen. Zum anderen – und das war und ist noch viel schlimmer – blieb bis heute die mit den Hartz-Reformen versprochene Halbierung der Zahl der Arbeitslosen aus: Im Gegenteil, die Zahl der von der BA registrierten Arbeitslosen stieg von 4,0 Millionen 2002 auf 4,8 Millionen 2005. Trotzdem blieb Rot-Grün wild entschlossen, rechtzeitig vor den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen im Mai 2005 Hartz IV auf den Weg zu bringen. Bei CDU und CSU klingelten die Alarmglocken: Besonders die auf Grund erfolgreicher Landtagswahlen damals zu neuer Macht gekommenen Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Hessen, Wulf und Koch, hatten auf einmal keine so große Eile mehr. Umso ungeduldiger war allerdings der zuständige Superminister für Wirtschaft und Arbeit und ehemalige Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Clement.

Um die sich in Montags-Demos entladende Wut der Langzeitarbeitslosen über teilweise herbe Leistungsverschlechterungen und entwürdigende Behandlung durch die Hartz-Bürokratie zu bändigen, rief der damalige Superminister Clement den Ombudsrat ins Leben. Drei honorige Persönlichkeiten – Hermann Rappe, ehemaliger Vorsitzender der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie; Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, ehemaliger Ministerpräsident von Sachsen und Christine Bergmann, ehemalige Familienministerin unter Rot-Grün – bearbeiteten über 70 000 Beschwerden sowie Eingaben und machte zahlreiche Vorschläge für gesetzliche und praktische Korrekturen. Teilweise sind sie in das jetzt von der Großen Koalition vorgelegte „Fortentwicklungsgesetz“ eingeflossen.

Diese kleine politische Vorgeschichte macht es leichter nachvollziehbar, dass es trotz vielfältiger Warnungen – auch von Seiten der BA und der in ihr vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu einer – wie die Ombudsrätin Christine Bergmann feststellt, „bürokratischem Monster“ kam. Besonders bedenklich ist, dass es die an dieser nächtlichen Entscheidung im Vermittlungsausschuss beteiligten und mitverantwortlichen Spitzenpolitiker der CDU erfolgreich schaffen, zu ihren Beschlüssen auf Distanz zu gehen und sich kurz danach in die Büsche zu schlagen. Rot-Grün hat mit den verlorenen Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und dem Verlust der Mehrheit bei den vorgezogenen Bundestagswahlen im September 2005 für Schröders Reformprojekt einen hohen politischen Preis zahlen müssen.

Es ist daher höchste Zeit, endlich das politische Ruder auch bei Hartz IV herumzuwerfen.

Das jetzt vorgelegte „Fortentwicklungsgesetz“ mit etwa 50 verschiedenen Einzelaktionen springt jedoch viel zu kurz. Der Ombudsrat hat in seinem Schlussbericht wichtige Anregungen gegeben – fragt sich nur, warum die Politik nicht auf die vielen Verbesserungsvorschläge von anderer Seite nicht schon längst gehandelt hat. An konkreten Hinweisen der Praktiker und Experten innerhalb und außerhalb der Bundesagentur hat es nicht gefehlt. Zudem ist es bei einer solchen Jahrhundertreform, die viele Millionen Menschen in Deutschland betrifft, auch keinesfalls unehrenhaft, aus Fehlern zu lernen und immer wieder neu politische Konsequenzen zu ziehen.

Dass – wie es in dem Schlussbericht des Ombudsrates heißt – „die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in ein System der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen … breite Zustimmung findet“, ist erst dann aussagefähig, wenn ein solches System auch funktioniert. Dies ist jedoch nach den weiteren Ausführungen in dem Bericht eindeutig nicht der Fall. Eine „breite Zustimmung“ kann es daher erst dann geben, wenn die gravierenden Mängel beseitigt sind.

Klare Verantwortlichkeiten schaffen

Der Ombudsrat weist zu Recht auf die erheblichen gesetzlichen und praktischen Mängel der organisatorischen, institutionellen und personalpolitischen Rahmenbedingungen hin. Es ist richtig –und von der BA- immer wieder gefordert – dass klare Verantwortlichkeiten in den 364 Arbeitsgemeinschaften mit etwa 50000 Beschäftigten – einschließlich der personalpolitischen Entscheidungen – zu schaffen sind. Es kommt schon beinahe einem Schildbürgerstreich nahe, dass es bislang nicht gelungen ist, eine eindeutige Zuweisung der Verantwortung in den von Arbeitsagenturen und Kommunen getragenen Arbeitsgemeinschaften zu erreichen. Nicht zu vergessen ist, dass es neben den Arbeitsgemeinschaften 69 Optionskommunen gibt, welche die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in Eigenregie vornehmen, sowie 19 Kommunen, in denen Arbeitsagenturen und Sozialämter ihre Aufgaben für die Langzeitarbeitslosen getrennt wahrnehmen.

Zwischen diesen drei Formen der Betreuung Langzeitarbeitsloser gibt es häufig kaum Kontakt, geschweige denn die nötige Abstimmung.

Tauziehen zwischen Bundesagentur und Kommunen

Die zu einer sinnvollen Koordinierung und Steuerung zu treffenden Zielvereinbarungen zwischen Bundesagentur und den Arbeitsgemeinschaften gibt es nur für etwa ein Drittel der Arbeitsgemeinschaften. In den übrigen Fällen lehnen es die Kommunen ab, sich an einem derartigen gemeinsamen Abstimmungsprozess überhaupt zu beteiligen. Ein wirksames Controlling und Benchmarking zur effizienten Arbeit sind daher nicht möglich. Wie die vom Gesetzgeber vorgesehene Vergleichbarkeit der verschiedenen Organisationsformen hergestellt werden soll, bleibt ein nicht auflösbares Rätsel. Es erleichtert zumindest den Optionskommunen die Behauptung, sie seien effizienter als die Arbeitsgemeinschaften, ohne dafür den Beweis antreten zu müssen. Das ist eine äußerst fragwürdige Grundlage für derartig weittragende Veränderungen unseres Sozialsystems.

Nicht schlüssig erscheinen die Empfehlungen des Ombudsrates, dass eine eigenständige Organisation für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen geschaffen werden soll: Einerseits soll dies eine eigenständige Einrichtung der BA sein, zum anderen sind aber in den Arbeitsgemeinschaften per Definition die Kommunen vertreten. Darüber hinaus empfiehlt der Ombudsrat eine stärkere Einbeziehung der Länder in die Arbeitsmarktpolitik. So ist es sicher folgerichtig, dass „Erfolge in der Arbeitsmarktpolitik nur durch eine vertrauensvolle und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gewährleistet“ ist. Wie dies aber im Einzelnen in der Praxis erfolgen soll, bleibt im Dunklen.

Arbeitsteilung nach Aufgaben und Kompetenzen

Aus praktischer Sicht ist eine strikte Trennung der Betreuung von ALG I und ALG II Empfängern wenig zielführend.

Es stellt sich zuerst die Frage: Ist überhaupt eine unterschiedliche Betreuung eines ALG I-Empfängers mit einer Dauer der Arbeitslosigkeit von 11 Monaten sowie eines ALG II Empfängers mit einer Dauer der Arbeitslosigkeit von 13 Monaten gerechtfertigt? Müssten nicht die Kriterien für eine unterschiedliche Betreuung nach der Erwerbsfähigkeit, beruflichen Erfahrung oder beruflichen Qualifikation festgelegt werden? Müsste nicht auch vor allem die regionale Arbeitsmarktsituation berücksichtigt werden? Eine Dauer der Arbeitslosigkeit von über 12 Monaten als Unterscheidungsmerkmal zwischen ALG I und ALG II ist in Duisburg, mit einer Arbeitslosenquote von etwa 16 Prozent, anders zu beurteilen als in Freising, mit einer Arbeitslosenquote zwischen 3 und 4 Prozent.

Nicht nachvollziehbar ist beispielsweise, wenn Jugendliche aus ALG I oder ALG II Haushalten bei der Berufsberatung zwar gemeinsam von der Arbeitsagentur betreut werden, bei der Ausbildungsplatzvermittlung aber getrennt in Arbeitsagentur und Jobcenter. Jugendliche aus ALG II-Haushalten werden damit von vorneherein stigmatisiert.

Ebenso fragwürdig ist der Umgang mit den Arbeitgebern bei einer strikten Trennung zwischen ALG I und ALG II. Die Arbeitsagenturen haben mit ihren Reformen unter großen Mühen den Arbeitgeberservice und die Arbeitsvermittlungsleistungen erheblich verbessern können. Sichtbare Ergebnisse sind bereits eine Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit, eine Senkung der entsprechenden Kosten sowie eine Erhöhung des Angebots an offenen Stellen durch die Arbeitgeber. Wird dies nicht leicht dadurch wieder gefährdet, dass Arbeitsagenturen und Jobcenter ohne Abstimmung unterschiedliche Angebote für die Besetzung gemeldeter offener Arbeits- und Ausbildungsstellen machen? Kann dies nicht dazu führen, dass sich gerade kleinere Betriebe –die erst mühselig von der BA gewonnen wurden –schnell wieder von der Bundesagentur abwenden?

Empfehlenswert wäre daher eine klare Aufgabentrennung zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen nach Aufgaben und Kompetenzen.
Die Arbeitsagenturen haben Kompetenzvorteile in der Arbeits- und Berufsberatung wie in der Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung sowie den damit in engem Zusammenhang stehenden arbeitsmarktpolischen Maßnahmen der Eingliederungs- oder Einarbeitungszuschüsse, aller Formen der beruflichen Qualifizierung oder der vermittlungsorientierten Leiharbeit.
Die Kommunen haben die größere Kompetenz bei den flankierenden sozialen Maßnahmen bis hin zu lokalen Beschäftigungsgesellschaften und Projekten, und sollten auch dabei die Verantwortung übernehmen.

Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik

Dringend erforderlich ist die vom Ombudsrat ebenfalls angemahnte Auseinandersetzung mit geeigneten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Langzeitarbeitslose. Bei weitem zu positiv ist allerdings die Bewertung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand- so genannte Ein- Euro- Jobs. Leider wird im Abschlussbericht des Ombudsrats nur an einer Stelle zaghaft darauf hingewiesen, dass das umfangreiche Spektrum arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen bisher für ALG II Empfänger kaum angewandt wurde.

Völlig unverständlich ist z.B. auch die drastische Einschränkung bei der beruflichen Rehabilitation. Für ALGI-Empfänger wurden in den ersten 6 Monaten dieses Jahres etwa 1,1 Milliarden Euro für die berufliche Rehabilitation ausgegeben. Im ALGII-Bereich waren es ganze 57 Millionen Euro an beruflichen Fördermaßnahmen für Langzeitarbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen. Dies ist unverständlich: Es muß davon ausgegangen werden, daß gerade unter Langzeitarbeitslosen ein höherer Anteil von Menschen mit Behinderungen zu finden ist. Die traurige Schlußfolgerung ist: Diese Menschen werden entweder in kurzfristige Ein-Euro-Jobs gedrängt oder – was wahrscheinlicher ist, in der Langzeitarbeitslosigkeit belassen.
Damit führt sich HartzIV selbst “ad absurdum”.

Nicht nachvollziehbar sind die Hinweise des Rats auf ungenutzte Potentiale derartiger Ein-Euro-Jobs, vor allem bei Wohlfahrtsverbänden. Bei 630 000 Eintritten Langzeitarbeitsloser in solche Maßnahmen und einem Jahresdurchschnitt 2005 von knapp 300 000 Ein –Euro-Jobbern ist das vertretbare Maß bei weitem überschritten. Alle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis zeigen, dass hierdurch kaum neue Arbeitsplätze entstanden sind. Vielmehr gibt es viele Hinweise darauf, dass reguläre Arbeitsplätze abgebaut und durch Ein-Euro-Jobs ersetzt werden.

Ehrlicher Zweiter Arbeitsmarkt

Vordringlich ist daher die Erarbeitung von Konzepten für einen ehrlichen „Zweiten Arbeitsmarkt“ – vor allem für schwervermittelbare Jugendliche und langzeitarbeitslose ältere Arbeitnehmer. Derartige Projekte müssen über mehrere Jahre laufen, um den betroffenen Menschen eine Perspektive zu geben und bei Jugendlichen mit Qualifizierungsmaßnahmen verbunden werden. An sinnvollen gesellschaftlichen Projekten dürfte es in Anbetracht der großen Angebotslücken bei der sozialen Infrastruktur in vielen Kommunen nicht mangeln. Darüber hinaus sind die Jobcenter finanziell für die Arbeitsmarktpolitik zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser mit etwa 6,4 Mrd. Euro 2006 gut ausgestattet. Derartige Tätigkeiten müssen sozialversicherungspflichtig sein und tariflich oder ortsüblich entlohnt werden. Es gibt bereits eine Fülle von Pilotprojekten und Pilotregionen mit entsprechenden Anregungen. Sie müssen baldmöglichst in flächendeckende Massnahmen für die Langzeitarbeitslosen umgesetzt werden.

Dabei ist es unerlässlich, dass die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages verfügte Haushaltssperre von 1,1Mrd Euro umgehend aufgehoben wird. Es ist nicht nachvollziehbar: Auf der einen Seite wird zu Recht die Verstärkung des “Förderns ” für die berufliche Eingliederung Langzeitarbeitsloser eingefordert. Gleichzeitig werden die finanziellen Fördermittel kräftig eingeschränkt. Eine solche Haushaltssperre macht es den Arbeitsgemeinschaften unmöglich, die notwendigen Fördermaßnahmen rechtzeitig zu planen und in die Wege zu leiten. Dies ist Sparen am falschen Platz. Je länger diese Haushaltssperre aufrecht erhalten wird, desto schwieriger bis unmöglich sind sinnvolle und wirksame Eingliederungsmaßnahmen . Dies wäre ein weiterer Verlust für die Glaubwürdigkeit der Politik.

Lokale Beiräte für Beschäftigungsprojekte

Unerlässlich ist, dass auf lokaler Ebene Beiräte geschaffen werden, wo dies noch nicht der Fall ist. In diesen Beiräten müssen die lokale Wirtschaft und die Gewerkschaften vertreten sein. Ihre Aufgabe ist die Bewertung und Entscheidung über derartige Beschäftigungsprojekte für Langzeitarbeitslose. Nur dann kann sichergestellt werden, dass diese Maßnahmen zusätzlich sind und nicht reguläre Arbeitsplätze gefährden. Wie die beigefügte rechnerische Zusammenstellung zeigt, sind derartige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsprojekte wenig teurer als die Ein-Euro-Jobs, wenn die gesamtgesellschaftlichen Kosten gegenübergestellt werden.

Kombilöhne und Mindestlöhne

Es liegt also auch hier in den Händen der Politik, den geeigneten gesetzlichen und praktischen Rahmen für eine wirtschaftlich und sozial verantwortbare Arbeitsmarktpolitik zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser zu schaffen.
Dabei wäre sie gut beraten, der Empfehlung des Ombudsrates zu folgen, den Zusammenhang von Kombilöhnen und Mindestlöhnen zu beachten. Der Ombudsrat hat mit großer Klarheit darauf hingewiesen, dass in Deutschland bereits 3 Millionen Vollzeitarbeitnehmer zu Einkommen unterhalb der Grenze der Grundsicherung und damit mit Ansprüchen an ALG II arbeiten. Es kann nicht Verantwortung des Staates und damit des Steuerzahlers sein, den Druck auf die Löhne durch staatliche Transfers auszugleichen. Hier müssen die Arbeitgeber durch die Politik veranlasst werden, ihre Verantwortung zu übernehmen. Dem Ombudsrat ist voll zuzustimmen, dass dazu Mindestlöhne erforderlich sind. Staatliche Transfers zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser müssen weiterhin geleistet werden. Ebenso haben Arbeitgeber die Verantwortung, bei regulärer Vollzeitarbeit auch existenzsichernde Löhne zu zahlen.

Debatte über Leistungsmissbrauch

Es wäre gut, wenn die Politiker, vor allem der Grossen Koalition, die klare Aussage des Ombudsrates beachten würden, dass mehr Nüchternheit bei der öffentlichen Debatte über angeblichen Leistungsmissbrauch im ALG II Bereich angebracht ist. Es ist ein beliebtes politisches Spiel, von eigenen Versäumnissen und Fehlern abzulenken, indem Arbeitslose und Sozialleistungsempfänger des Missbrauchs bezichtigt werden“. Mehr oder weniger exotische Einzelbeispiele lassen sich immer finden. Das Hauptproblem von Hartz IV – das hat auch der Bericht des Ombudsrats gezeigt – liegt in schweren Mängeln im Gesetz und in der Praxis.

Priorität der Politik sollte sein, diese Mängel zu beseitigen – und nicht auf Nebenkriegsschauplätze auszuweichen.

Anlage: Kosten von Ein-Euro-Jobs – Kosten einer Arbeitsgelegenheit im Vergleich zu einer sv-pflichtigen öffentlich geförderten Beschäftigung

Alleinstehender Mehraufwandspauschale Verheiratet 3 Kinder Mehraufwandspauschale
ALG II 695   ALG II 1.870
Maßnahmepauschale 353   Maßnahmepauschale 353
Mehraufwand (1,25 Std.) 200   Mehraufwand (1,25 Std.) 200
Gesamtkosten 1.248   Gesamtkosten 2.423
Netto des AN 895   Netto des AN 2.070

 

Alleinstehender sv-pflichtige Beschäftigung Verheiratet 3 Kinder sv-pflichtige Beschäftigung
Stundenlohn 7,00   Stundenlohn 8,00
Brutto monatl 1190   Brutto monatl 1360
SV Abgaben -249   SV Abgaben -285
Steuern -51   Steuern 0
Wohngeld 100   Wohngeld 350
Kindergeld 0   Kindergeld 462
Haushaltseink. 990   Haushaltseink. 1887
AG Kosten 1420   AG Kosten 1645

 

  Gesamtgesellschaftliche Betrachtung
  Gesamtkosten bei Mehraufaufwand 2.423
Vergleich  
  Arbeitgeber-Kosten 1.645
  SV Abgaben -285
  Wohngeld 350
  Kindergeld 462
  Gesamtgesellsch. Kosten 2.172

Die Daten für Mehraufwand und Trägerpauschale sind die von der BA angegebenen aktuellen Durchschnitts werte.

Fazit:
Die Kosten einer Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen in öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind kaum höher als die Beschäftigung in einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Bei einem Allein stehenden sind die gesamtgesellschaftlichen Kosten geringfügig höher, bei einem Verheirateten sind die Kosten sogar eher geringer. Allerdings hätte dieser Haushalt bei einem Stundenlohn von 8 Euro kein höheres Einkommen als ALG II Empfänger. Deswegen kann der Stundenlohn sogar ohne Mehrkosten auf 8.50 oder 9.00 Euro angehoben werden. In der Rechnung ist nicht berücksichtigt, dass bei längerfristigen Projekten auch ein Eigeninteresse des Trägers berücksichtigt werden kann, so dass dieser sich an den Kosten beteiligt.

Anmerkungen der Herausgeber:
Wir haben auf den NachDenkSeiten Hartz IV und die gesamte Arbeitsmarktgesetzgebung vor allem deshalb kritisiert, weil die Regierung mit ihrem Dauerengagement für die Hartz-Gesetze den größten Teil ihrer politischen Energie auf die Verwaltung der Arbeitslosigkeit, statt auf die Schaffung von Arbeitsplätzen durch eine bessere makroökonomische Politik gelenkt hat. Statt einer „aktivierenden Arbeitsmarktpolitik“, die Arbeitslose in den Geruch der Faulenzerei bringt, hätte man alle Kraft und alle intellektuelle Kompetenz auf eine „aktive Beschäftigungspolitik“ konzentrieren müssen.

Wir waren und bleiben dabei: Wenn man das Pferd am Schwanz aufzäumt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn man nicht vorankommt. Will sagen: Wenn man Arbeitslosigkeit damit bekämpfen will, dass man nur die Arbeitslosen “fordert”, statt durch eine Wachstumspolitik Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, braucht man sich nicht wundern, wenn die Erfolge bescheiden sind oder gar ganz aus bleiben.

Wir waren und bleiben dabei, dass es ein nicht wieder gut zu machender Schaden ist, dass die Hartz-Gesetzgebung das Vertrauen der Menschen in die Arbeitslosenversicherung zerstört hat und sie – selbst nach einem langen Arbeitsleben – als „Bedürftige“ behandelt. Es ist und bleibt für uns ein absolut unwürdiger Umgang mit den ohne eigene Schuld arbeitslos gewordenen Menschen, wenn langjährig Beschäftigte, die über Jahrzehnte in „ihre“ Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und die sich ein paar Euros am Munde abgespart haben oder eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, erst das Ersparte aufzehren und in die Bedürftigkeit fallen müssen, bis sie wie jeder, der noch nie oder nur kurze Zeit gearbeitet hat, Ansprüche auf ein Existenzminimum erhalten.

Wir waren und bleiben dabei, dass selbst eine perfekt gelungene Umorganisation der Bundesagentur und dass die beste Zuordnung von Verantwortlichkeiten keinen zusätzlichen Arbeitsplatz geschaffen hätte. Es ist so und es wird auch so bleiben, dass die Bundesagentur nur mit einem relativ kleinen Segment des Arbeitsmarktgeschehens befasst ist. Der ganz überwiegende Teil der Arbeitsplatzwechsel findet außerhalb des Regimes der Vermittlungsagenturen statt. Eine raschere Vermittlung wäre gut, sie löst aber das Grundproblem nicht.

Wir waren und bleiben auch dabei, dass selbst wenn man eine Neuorganisation der Arbeitsverwaltung für nötig erachtet, dieser Prozess nicht nach Trial-and-error-Methode organisiert werden darf. Verwaltungsexperimente dürfen schlicht nicht auf dem Rücken von existenziell Betroffenen ausgetragen werden.

Dass die Hartz-Gesetzgebung für die überwiegende Zahl der Alg II – Bezieher zu einem persönlichen Drama wurde, lag unseres Erachtens weniger an den unklaren Zuständigkeiten zwischen Bundesagentur und Kommunen bei der „Verwaltung“ der Arbeitslosen – der Wirr-Warr kam sicherlich noch erschwerend hinzu – sondern daran, dass wo es keine (oder nur) ganz wenige Arbeitsplätze zu vermitteln gibt, auch nicht viel zu vermitteln bleibt. Der Umbau der Bundesagentur war sicher eine verwaltungsorganisatorische Herausforderung, die Einschätzung, dass das „eines der gewichtigsten und erfolgreichsten Modernisierungsprojekte“ war, kann man dann nachvollziehen, wenn man, wie Ursula Engelen-Kefer, bis zur Erschöpfung in diesen Prozess der Umorganisation involviert war und etwa angesichts von irrsinnigen Beratungshonoraren, die dabei geflossen sind, bis zur Verzweiflung Loyalität üben musste, um eine öffentlich verantwortete Arbeitsvermittlung überhaupt noch zu retten.

Die freundliche Charakterisierung der Persönlichkeiten des Ombudsrates, insbesondere seines Vorsitzenden und dessen ablehnende Haltung zum hergebrachten Sozialstaat können wir nicht nachvollziehen und buchen sie als diplomatische Floskel ab. Wie groß muss die Kritik an Hartz IV wirklich sein, wenn selbst dieses Gremium, dass voll und ganz hinter den Arbeitsmarktreformen steht, nicht mehr umhinkommt, gravierende Mängel anzprangern.

Wir teilen die Kritik unsere Autorin, dass „es höchste Zeit ist, endlich das politische Ruder auch bei Hartz IV herumzuwerfen.“ Wir meinen aber nicht nur bei Hartz IV, sondern im Sinne einer aktiven Bekämpfung der Ursachen der Arbeitslosigkeit und nicht nur im Sinne der Bekämpfung ihrer Auswirkungen und der von den Auswirkungen Betroffenen.

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