Neues Rentenkonzept der SPD: Eine Laienspielschar spielt das Leyen-Spiel nach

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Weil die versammelten Agenda-Betreiber in der SPD-Spitze ihr vorausgegangenes sozialpolitisches Zerstörungswerk nicht als solches eingestehen können, halten sie an ihren Renten-Reformen wie Zecken fest – weder die Senkung des Rentenniveaus noch die Rente mit 67 werden in Frage gestellt oder wenigstens gestoppt. Deshalb bleibt nur Flickschusterei, um die erkennbare Katastrophe einzudämmen.
Flickschusterei deshalb,

  • weil die vorgeschlagene „Solidar-Rente“ bestenfalls ein Gnadenbrot für einen Bruchteil der Erwerbstätigen ist,
  • weil die „Betriebsrente plus“ allenfalls ein Zückerchen für die Gewerkschaften aber keinen Ausgleich für die Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent und für die zu erwartenden Abschläge der Rente mit 67 bietet,
  • weil die „Betriebsrente plus“, wie die gescheiterte Riester-Rente auf private Kapiteldeckung setzt, und das in einer Zeit, wo der evidente „Anlagennotstand“ alle kapitalgedeckten Renten schrumpfen lässt und vor allem auch
  • weil das Klammern an Hartz IV alle schönen Appelle für „gute Löhne“ oder für eine gesetzliche Einschränkung der Leiharbeit konterkariert.

Mit ihrem neuen Rentenkonzept spielt die Laienspielschar der SPD nur das Leyen-Spiel nach. Von Wolfgang Lieb.

Das „neue“ Konzept zur Rentenpolitik der SPD unter dem Titel „Altersarmut bekämpfen. Lebensleistung honorieren. Flexible Übergänge in die Rente schaffen“ ist ein weiterer schlagender Beweis dafür,

  • dass von der SPD-Führung keine alternativen Konzepte zur derzeitigen Bundesregierung mehr zu erwarten sind,
  • dass die derzeitige Parteispitze die Beschlüsse und klare Willensbekundungen der Partei mit Verfahrenstricks unterläuft,
  • das ihre Platzhirsche, solange man sie nicht ablöst, den Agenda-Kurs von Schröder bis zu Untergang ihrer Partei stur verteidigen,
  • dass zwischen der rechten SPD-Fraktionsführung und dem von der Leyen-Flügel der CDU eine unausgesprochene Fraktionsgemeinschaft besteht, die mehr verbindet als die CDU mit ihrer Schwesterpartei CSU und schon gar mit dem derzeitigen Koalitionspartner FDP,
  • dass die SPD alles tut, um nach den Bundestagswahlen in einer Großen Koalition den Steigbügel für eine erneute Kanzlerschaft von Angela Merkel zu halten.

Von der Leyen spielt mit der SPD Hase und Igel

Es spricht vieles dafür, dass Sozialministerin von der Leyen davon Wind bekommen hatte, dass die SPD- Führung heute (ein schon für das Frühjahr dieses Jahres versprochenes) neues Rentenkonzept vorlegen würde. Eigentlich ist nur mit dieser Terminankündigung der SPD von der Leyens überraschender, weder in der Bundesregierung noch mit ihrer Partei abgestimmter öffentlicher Vorstoß mit dem Vorschlag einer „Zuschussrente“ und ihre Medienpräsenz in der vergangenen Woche zu erklären. Sie muss wohl auch zugetragen bekommen haben, dass von der auf dem letzten Bundesparteitag der SPD beschlossenen Kommission eine Mindestrente von 850 Euro für langjährig Vollzeit-Erwerbstätige vorgeschlagen werden würde. Die listige und taktisch clevere Ministerin hatte wohl mit ihrem plötzlichen Vorstoß kein anderes Ziel, als der SPD zuvorzukommen und den Sozialdemokraten damit ein mögliches Wahlkampfthema aus der Hand zu schlagen. Die CDU war wie der sprichwörtliche Igel schon da, als der Hase SPD ankam.

Die SPD bietet keinerlei Alternative

Ist es reiner Zufall, dass die „Zuschussrente“ von der Leyens und die „Solidar-Mindestrente“ Gabriels weitgehend deckungsgleich sind? Nicht nur, dass beide auf den gleichen Betrag von 850 Euro kommen, auch was die Bedingungen für den Bezug dieser Mindestrente anbetrifft liegen beide Konzepte eng beieinander: Von der Leyen setzt 35 Jahre in „Vollzeit“ und anfangs 5 Jahre (später ansteigend bis 35 Jahre) Riester-Vertragsdauer als Bedingung für ihre „Zuschussrente“, die SPD verlangt 40 Jahre „Vollzeit“-Arbeit und 30 Jahre Beitragsleistung. Zusätzlich noch einen langjährigen Riester-Vertrag als Bedingung zu verlangen, wäre der SPD angesichts dem „Problem der aktuellen Riester-Förderung“ dann doch zu peinlich gewesen.

Der einzige gravierende Unterschied der beiden Konzepte ist, dass die Sozialministerin ihre „Zuschussrente“ über die Solidargemeinschaft der Rentenversicherten finanzieren will und die SPD ihre „Solidar-Mindestrente“ aus Steuermitteln. Dieser Unterschied löst sich jedoch bei näherer Betrachtung wieder auf, da die „Zuschussrente“ nur den Anteil der sog. „versicherungsfremden Leistungen“ erhöhen würde und damit letztlich auch wieder über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen werden müsste. Mit ihrer renteninternen Verrechnung wollte von der Leyen wohl nur ihren Finanzminister nicht in Rage bringen. Wenn sie gemeinsam mit der SPD eine Steuerfinanzierung schaffen würde, wäre ihr das wohl auch ganz recht, könnte sie doch damit einen Teil ihrer parteiinternen Kritiker ruhig stellen.

Trotz drohender Altersarmut wird an der Senkung des Rentenniveaus festgehalten

Nun hat von der Leyens Vorpreschen immerhin allen im Lande die Augen geöffnet und deutlich gemacht, dass die auch und gerade von der SPD (natürlich unter Applaus der CDU) durchgesetzten Renten-„Reformen“ der letzten Jahre weit über ein Drittel aller Vollzeitbeschäftigten in absehbarer Zeit auf eine Rentenbezugshöhe unterhalb der Grundsicherung und damit in Altersarmut führen werden.

Aber statt auch nur einen Gedanken darüber zu verschwenden, wie die gesetzliche Rentenversicherung wieder „die Grundlage für den Schutz vor Armut im Alter“ (so heißt es im Beschluss des Berliner Parteitags auf Seite 15 [PDF – 237 KB]) werden könnte, hält die SPD – wie von der Leyen auch – stur an der weiteren Absenkung des Rentenniveaus von derzeit 51 Prozent auf 43 Prozent eines Durchschnittslohns bis zum Jahr 2030 fest, genauso wie an der Rente mit 67. “Diese Entscheidung wird durch die SPD nicht infrage gestellt”, heißt es im „neuen“ Rentenkonzept. Wie sollten Steinmeier oder Steinbrück als potentielle Spitzenkandidaten der SPD, wie sollte Müntefering, der nach wie vor die Rentendebatte innerhalb der Sozialdemokratie wesentlich bestimmt, auch eine Korrektur ihrer Rentenpolitik zulassen, die sie seit Jahren mit Zehen und Klauen verteidigen?

Inzwischen hat ja selbst die Kanzlerin eingestanden, dass die „Zuschussrente“ bestenfalls zehn Prozent der Geringverdiener und der Mütter mit gebrochenen Erwerbsbiografien ein Stück weit über der Grundsicherung halten könnten. Was angesichts der zunehmenden Zahl von Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und dem wachsenden Sektor mit niedrigen Löhnen und unsicherer Beschäftigung durchaus realistisch ist: Derzeit sind es schon 10 Millionen, darunter etwa drei Millionen Minijobber, rund fünf Millionen Teilzeitbeschäftigte oder ein großer Teil der sog. „Solo-Selbständigen“. Auch die Zahl der Niedriglöhner steigt: inzwischen arbeiten rund acht Millionen für einen Stundenlohn von weniger als 9,15 Euro und 1,4 Millionen Beschäftigte erhalten sogar weniger als 5 Euro pro Stunde. Von den über knapp 29 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben 4,2 Millionen einen Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro. Seit 2003 ist die Zahl der Empfänger der Grundsicherung der über 65-Jährigen von 258.000 auf 412.000 gestiegen (Spiegel 37/2012 S. 82f.). Im Jahr 2030 ist damit zu rechnen, dass etwa die Hälfte der Senioren eine Rente beziehen wird, die kaum höher als die Grundsicherung (Sozialhilfe) sein wird, schreibt die SPD in ihrem „Eckpunkte-Papier“ selbst.

Der Prozentsatz der in den „Genuss“ einer „Solidar-Rente“ käme, dürfte nicht viel höher liegen als bei der „Zuschussrente“. Die Genossen bedienen sich mit ihrem Vorschlag der „Solidar-Rente“ der gleichen Placebo-Salbe, wie von der Leyen mit ihrem Vorstoß mit der „Zuschussrente“.

Die SPD-Parteispitze unterläuft den Willen der Partei durch Verfahrenstricks

Man erinnere sich nur an die Stimmungslage vor und auf dem Berliner Parteitag, am 5. Dezember 2011. Von einer „Machtprobe“ mit der Parteiführung war die Rede. Immerhin wurde beschlossen:

„Der für das Jahr 2012 vorgesehene Einstieg in die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist auszusetzen, weil die Voraussetzungen für die Erhöhung gegenwärtig nicht gegeben sind. Ein Einstieg in die Anhebung des Renteneintrittsalters ist erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.“

Es drohte darüber hinaus eine Mehrheit für eine Festschreibung des Rentenniveaus auf das derzeitige Niveau von um die 50 Prozent. In höchster Not bog Sigmar Gabriel einen entsprechenden Beschluss ab: “Ich bin dagegen, dass wir auf dem SPD-Parteitag auf die Schnelle einfach das gegenwärtige Rentenniveau festschreiben.“

Wie immer, wenn der Parteiführung eine Abstimmungsniederlage droht, greift sie zu dem Trick, eine Kommission einzusetzen:

„Es wird eine Kommission beim Parteivorstand eingesetzt, die Fragen der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuerzuschüsse zu den Sozialversicherungen und ihre Auswirkungen auf die Sicherungsleistungen (Sicherungsniveau) in den Sozialversicherungen berät und im Frühjahr 2012 Vorschläge vorlegt… Darüber hinaus legt die Kommission Vorschläge zur Stärkung der gesetzlichen
Rentenversicherung und ein Konzept für ihre Weiterentwicklung zur Erwerbstätigenversicherung [PDF – 237 KB] vor“.

Mit diesem altbekannten Verfahrenstrick, konnte sich die Parteispitze vor einer Blamage retten.

Im „neuen“ Rentenkonzept wird der Parteitagsbeschluss, dass die Rente mit 67 auszusetzen ist, wenn nicht mindestens 50 Prozent der über 60-Jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, schlicht beiseitegeschoben und mit einem abschlagsbehafteten „Teilrenten“-Angebot abgetan. Trotz aller Regierungspropaganda, wonach sich die Erwerbsquote der Über-60-Jährigen mehr als verdoppelt habe, blieb es bei der ernüchternden Tatsache, dass eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung im Jahre 2011 gerade einmal 12,5% der 63-Jährigen und nur noch 9,9% der 64-Jährigen nachgehen (können).

Quelle: Sozialpolitik aktuell [PDF – 110 KB]

Die Parteiführung setzt also weder die Beschlüsse der Partei zur Rente mit 67 um, noch folgt sie dem Auftrag „Vorschläge zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung“ vorzulegen.

Die SPD-Spitze klammert sich an den von ihr selbst eingeschlagenen Agenda-Kurs

Obwohl – wie es in dem Papier heißt – „die Sozialdemokraten nicht die Augen vor dem Problem der aktuellen Riester-Förderung verschließen“ wollen. Und obwohl das ursprüngliche Versprechen, dass die Riester-Rente die Absenkung der gesetzlichen Rente ausgleichen solle, sich als unhaltbar erwiesen hat, wird weder die von Steinmeier, Müntefering und Steinbrück durchgepeitschte Senkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent noch die Rente mit 67 in Frage gestellt.

Nach wie vor wird die demografische Entwicklung als drohendes Unheil an die Wand gemalt. (Siehe dazu Albrecht Müller heute auf den NachDenkSeiten mit seinem Beitrag wie lange dieses demografische Menetekel schon als Hebel für den Sozialabbau missbraucht wird.) Kein Gedanke daran, dass allein schon aufgrund des technischen Fortschritts ein Arbeitnehmer künftig mehr Werte schaffen kann als heute, so dass auch eine geringere Beschäftigtenzahl in ferner Zukunft etwas mehr abzugeben in der Lage wäre, ohne selbst Verzicht leisten zu müssen. Aber wenn man auf diesen größer werdenden „Kuchen“ zu sprechen kommt, berührte man ja die Frage, wie der Kuchen verteilt wird, und diese Frage einer gerechteren Verteilung des wachsenden Bruttosozialprodukts scheint für die SPD, die als Partei der sozialen Gerechtigkeit angetreten ist, zum Tabu geworden zu sein.

Obwohl auch von der SPD nicht mehr bestritten werden kann, dass der von Schröder einst gerühmte Aufbau eines „der besten Niedriglohnsektoren [PDF – 23.1 KB]“ oder die von „Superminister“ Clement massiv vorangetriebene Zeit- und Leiharbeit die Hauptursachen dafür sind, dass die Altersarmut auf die Hälfte der Rentner ansteigen wird, werden in dem „Rentenkonzept“ der SPD deren eigene Arbeitsmarkt-„Reformen“ mit keinem Wort erwähnt. Im Gegenteil – ohne schamrot zu werden – tritt Gabriel vor die Kameras und behauptet, dass im Gegensatz zur SPD die CDU und die derzeitige Regierung das Grundübel der Altersarmut nicht bekämpfen könnten, weil sie nichts gegen Leih- und Teilzeitarbeit und gegen niedrige Löhne unternähmen.
Es waren aber doch gerade die Hartz-Gesetze die dem Lohndumping Tür und Tor geöffnet haben und jede Arbeit als zumutbar erklärt haben, egal zu welchem Preis.

Jetzt die Forderung nach höheren Tariflöhnen und nach einem gesetzlichen Mindestlohn aufzustellen, ist reine Augenwischerei gegenüber den Wählerinnen und Wählern. Denn der Lohndruck durch Hartz IV wird nicht verringert und auch ein von der SPD geforderter Mindestlohn von 8,50 Euro kann der programmierten Altersarmut ohnehin nicht abhelfen. In dem Rechenmodell von der Leyens wird doch vorgerechnet, dass selbst bei einem derzeitigen Brutto-Stundenlohn von 14,20 Euro (2.500 Euro im Monat) bei einem Niveau der Nettorente von 43 Prozent bestenfalls eine Rente auf Grundsicherungsniveau herauskommt.

Solange die SPD also an den Kernbestandteilen ihrer Agenda-Politik, nämlich der weiteren Senkung des Rentenniveaus und an dem Lohndruck durch Hartz festhält, bleibt jedes „neue“ Rentenkonzept Flickschusterei.

Eine unausgesprochene Fraktionsgemeinschaft zwischen dem Merkel-von der Leyen-Flügel der Union und der rechten SPD-Spitze

Dazu nur der Originalton von der Leyens in einem Interview mit der gestrigen „Welt am Sonntag“:

„Ich bin zuversichtlich, dass wir das Problem gemeinsam lösen und dass am Ende Menschen, die ein ganzes Leben gearbeitet haben, eine gerechte Rente bekommen. Es ist gut, dass die SPD die Gerechtigkeitslücke mit ähnlichen Mitteln angehen will. Rente ist immer in einem gesellschaftlichen Konsens bearbeitet worden, und das werden wir diesmal auch.“

Auf dem Weg in die große Koalition

Von der Leyen hat der SPD das Thema Altersarmut, das viele Menschen umtreibt (Siehe ARD-Deutschlandtrend vom September 2012 [PDF – 340 KB]), als innenpolitisches Wahlkampfthema vor der Nase weggeschnappt. Indem die Sozialministerin mit ihrem Vorstoß für eine „Zuschussrente“ die „Solidar-Rente“ der SPD ins Leere laufen lässt und gleichzeitig beide an der gesetzlich beschlossenen Rentenniveausenkung wie auch an der Rente mit 67 festhalten, haben die Sozialdemokraten kaum noch eine Chance sich als das „soziale Gewissen“ zu profilieren.

In ihrem schon angesprochenen Interview mit der „WamS“ stellt von der Leyen die bisher übliche Koalitionsaussage der CDU zugunsten der FDP glatt in Frage. „Das wird an der Wahlurne entschieden“, sagt sie kühl zu den Koalitionsspekulationen.

Sollte die SPD sich auf die von der Sozialministerin angebotenen Bemühungen um einen Konsens einlassen, wozu auch der jetzt schon in den Medien aufkommende Druck beitragen wird („Einigen statt verunsichern“ appelliert der Renten-„Experte“ der Bild-Zeitung), dann kann die SPD auf diesem Feld kaum noch punkten. Denn bei dem anderen großen Wahlkampfthema, nämlich der Europa-Krise, hat die SPD mit ihrer Zustimmung zum Fiskalpakt und zum ESM ohnehin kein Alternative zu Merkels Kurs mehr anzubieten.

„Betriebsrente plus“ als Alleinstellungmerkmal

Wenn es nicht viele andere Gründe für eine rentenpolitische Neuorientierung gäbe, so sind schwerwiegendsten Probleme, nämlich die zunehmenden gebrochenen Erwerbsbiografien, Höchststände bei „atypisch Beschäftigten“ (knapp 8 Millionen) oder die betrieblich gerade ungebundene Leiharbeit. Aus diesen Armutsrisiken stellt eine Betriebsrente mit noch so viel „plus“ keinen Ausweg dar.

Nachdem – endlich – die SPD „die Augen vor dem Problem der aktuellen Riester-Förderung“ nicht mehr „verschließen“ will, z.B. weil die Riester-Rente auch wegen der „hohen Provisionen und Verwaltungskosten“ nur „unzureichende Ansprüche“ erbringt, soll nun neben der „Solidar-Rente“ eine neue Betriebsrente die politisch herbeigeführte Rentenlücke füllen und „zur zweiten Säule“ neben der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut werden. Sie soll „so weit wie möglich“ jene Einbußen ausgleichen, die auf Millionen Ruheständler zukommen.

Aus der Erfahrung, dass die (freiwillige) Riester-Rente gerade von Niedriglohnbezieher/innen/n am wenigsten angenommen wurde und damit die mit am stärksten von Altersarmut Bedrohten kaum erreicht werden, soll nun jeder Arbeitnehmer obligatorisch 2 Prozent seines Bruttolohnes in eine neue Betriebsrente einzahlen, es sei denn, er widerspricht. Freiwillig soll der Beitrag auf bis zu 6 Prozent des Bruttolohnes erhöht werden können. Als Anreiz soll – ähnlich wie bei der Riester-Rente – jede „Betriebsrente plus“ pauschal mit 400 Euro pro Jahr aus Steuermitteln bezuschusst werden. Ziel sei es eine „möglichst flächendeckende Beteiligung“ aller Beschäftigten zu erreichen.

Bisher haben nur etwa 60 Prozent eine herkömmliche Betriebsrente – darunter alle Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes. Nach einer (allerdings schon älteren jedoch) umfassenden Studie (Altersversorgung in Deutschland 2005 (AViD) S. 41ff. [PDF – 1.3 MB] hatten nur 29 Prozent der Männer und 15 Prozent der Frauen Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung begründen können mit einem durchschnittlichen Betrag von 379 Euro bei Männern und 215 Euro bei Frauen. Sowohl beim Anteil der Betriebsrenten als auch bei der Höhe des Zahlbetrags gab es erhebliche Unterschiede zwischen den alten und den neuen Ländern.

Schon einmal war die betriebliche Alterssicherung eines der Zückerchen, mit der die Gewerkschaften in den Umstieg auf die kapitalgedeckte private Riester-Vorsorge gelockt wurden. Mit der staatlichen Förderung der Betriebsrente und dadurch, dass die Tarifpartner (also auch die Gewerkschaften) entscheiden können sollen, wie die „Betriebsrente plus“ organisiert wird, sollen die Gewerkschaftsspitzen erneut ruhig gestellt werden – oder (deutlicher gesagt) wieder stärker an die SPD gebunden werden. Wie bisher sollen also die Gewerkschaften die Modalitäten auch der „Betriebsrente plus“ durch Betriebsvereinbarungen oder durch Tarifverträge mit der Arbeitgeberseite aushandeln dürfen.

Bei der alten Betriebsrente war es teilweise den Gewerkschaften gelungen, dass die Arbeitgeberseite diese ganz oder wenigstens teilweise finanzierte. Ob das für die „Betriebsrente plus“ auch gelten soll, ist unklar. Nach dem Rentenkonzept der SPD ist jedoch sicher, dass in jedem Falle allein die Arbeitnehmer 2 bis 6 Prozent von ihrem Bruttolohn einzahlen sollen.

Bei der sog. Metall-Rente etwa haben oft die Betriebsräte bei der Auswahl der Versicherungsträger ein gewichtiges Wörtchen mitzureden, was natürlich die innerbetriebliche Rolle der Gewerkschaften stärkt, auf der anderen Seite aber – wie in dem bekannt gewordenen Skandal bei Iveco Magirus – wo der Betriebsratsvorsitzende von der Versicherung eine beträchtliche „Provision“ kassierte – leider auch ein Einfallstor für Korruption war.

Die alte Betriebsrente konnte vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen nie so richtig Fuß fassen; sei es, dass diese Betriebe nicht in der Lage waren, entsprechende Rücklagen zu bilden, sei es, dass sie organisatorisch, etwa beim Aushandeln eines Versicherungsvertrages mit einem Versicherungsträger überfordert waren.

Die hohen Provisionen und Verwaltungskosten, wie sie bei der Riester-Rente anfallen, die Kapital-Rückstellungsprobleme und der Organisationsaufwand sollen nach dem neuen Rentenkonzept der SPD umgangen werden, indem die „Deutsche Rentenversicherung“ (der Träger der gesetzlichen Rente) die Beiträge für die „Betriebsrente plus“ wie beim Einzug der gesetzlichen Rentenversicherung abwickelt.

Damit wird aber die Deutsche Rentenversicherung, die bisher auf der Basis des umlagefinanzierten gesetzlichen Rentensystems arbeitet, mit einer ganz neuen Aufgabe betraut, für die sie bisher keine Expertise hat, nämlich mit der Anlage von Kapital. Es ist höchst fraglich, ob sie ein solch neues Geschäftsfeld ausreichend professionell beherrscht.

Erfahrungsresistent gegenüber den Risiken der Kapitaldeckung

Es ist geradezu makaber, dass die SPD in Zeiten, in denen nahezu täglich Alarmmeldungen über die dramatischen Entwicklungen bei den Pensionsfonds Schlagzeilen machen, mit der „Betriebsrente plus“ nach der Riester-Rente ein weiteres Mal eine kapitalgedeckte Altersvorsorge als „zweite Säule“ zur gesetzlichen Rente anbietet. Die niedrigen Zinsen stellen auch die betriebliche Altersvorsorge von 17 Millionen Deutschen vor „ernste Schwierigkeiten“. Bliebe es längere Zeit bei den niedrigen Zinsen für die Pensionskassen „könnten dem Ruheständler später hohe Summen fehlen. Wer bisher 1.000 Euro erwartete, bekäme dann nur noch etwa 650 Euro“, so wird vorgerechnet.

Solche Meldungen spiegeln nur wieder, dass die kapitalgedeckte Altersvorsorge mindestens genauso abhängig ist von der wirtschaftlichen Entwicklung wie eine umlagefinanzierte. Noch mehr, sie ist der Finanz-Spekulation in viel höherem Maße ausgesetzt. Dass eine „Betriebsrente plus“ rasch zu einer Betriebsrente im Minus führen könnte, scheint die SPD nicht zur Kenntnis zu nehmen.

Neujustierung der Entgeltumwandlung

Auch die alte betriebliche Altersversorgung wurde schon staatlich subventioniert und privilegiert, nämlich dadurch, dass für ihre Aufwendungen, also für die sog. Entgeltumwandlung weder Steuern noch Sozialabgaben bezahlt werden müssen. Die Steuerminderung ging also zu Lasten der Allgemeinheit und die Sozialkassen wurden geschwächt, weil um dieses Entgelt, das vom Bruttolohn abgerechnet wurde, die beitragspflichtige Lohnsumme verringert wurde. Das hat zur Folge, dass die Renten für alle sinken – auch für diejenigen, die gar keine betriebliche Altersvorsorge betreiben (können).
Dass es sich dabei keineswegs um vernachlässigbare Größenordnungen handelt, wird in dem SPD-Papier selbst vorgerechnet: Sollte die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung abgeschafft werden, würde das bei den Sozialversicherungen (Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosigkeit) schätzungsweise zu Mehreinnahmen zwischen 15,5 und 18 Milliarden pro Jahr führen.

Welche Vorstellungen das SPD-Papier zur Neujustierung der Entgeltumwandlung im Detail hat, wird man noch sehen müssen. Wenn aber schon bei der betrieblichen Altersversorgung die Entgeltumwandlung gekappt werden soll, dann müsste das konsequenterweise auch für die Rieste-Rente gelten, denn auch dort wirken sich die vier Prozent vom Bruttolohn, die mindestens einbezahlt werden müssen, beitragsmindernd aus und schwächen die gesetzliche Rente. Es ergäbe keine Logik, wenn man die betriebliche und die Riester-Rente unterschiedlich behandeln würde. Sollte aber dieses Privileg für die Riester-Rente auch noch fallen oder eingeschränkt werden, wäre dieses Modell der privaten Altersvorsorge noch unattraktiver als es ohnehin schon ist.

Flickschusterei

Weil die versammelten Agenda-Betreiber in der SPD-Spitze ihr vorausgegangenes sozialpolitisches Zerstörungswerk nicht als solches eingestehen können, halten sie an ihren Renten-Reformen wie Zecken fest – weder die Senkung des Rentenniveaus noch die Rente mit 67 werden in Frage gestellt oder wenigstens gestoppt. Deshalb bleibt nur Flickschusterei um die erkennbare Katastrophe einzudämmen.
Flickschusterei deshalb,

  • weil die vorgeschlagene „Solidar-Rente“ bestenfalls ein Gnadenbrot für einen Bruchteil der Erwerbstätigen ist,
  • weil die „Betriebsrente plus“ allenfalls ein Zückerchen für die Gewerkschaften aber keinen Ausgleich für die Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent und für die zu erwartenden Abschläge der Rente mit 67 bietet,
  • weil die „Betriebsrente plus“, wie die gescheiterte Riester-Rente auf private Kapiteldeckung setzt, und das in einer Zeit, wo der evidente „Anlagennotstand“ alle kapitalgedeckten Renten schrumpfen lässt und
  • weil das Klammern an Hartz IV alle Appelle für „gute Löhne“ oder für eine gesetzliche Einschränkung der Leiharbeit konterkariert.

Mit ihrem neuen Rentenkonzept spielt die Laienspielschar der SPD das Leyen-Spiel nach.

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