Privatisierung der Flugsicherung und der Staat haftet bei Schäden für organisatorische Mängel

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Der Bundespräsident hat bisher dem vom Bundestag verabschiedeten Privatisierungsgesetz der Deutschen Flugsicherung (DFS), wonach der Bund 74,9 Prozent seiner Anteile an private Investoren veräußern will, seine Unterschrift verweigert. Der Fiskus erhofft sich von dem Verkauf bis zu einer Milliarde Euro.
Nun hat das Landgericht Konstanz die Bundesrepublik zum Schadenersatz in noch unbekannter Höhe an die russischen Fluglinie Bashkirian Airlines verurteilt. Das Flugzeug der Klägerin war vor vier Jahren mit 71 Menschen an Bord wegen „schwerwiegender organisatorischer Mängel“ der privaten Schweizer Flugsicherung „Skyguide“ mit einer Frachtmaschine zusammengestoßen und abgestürzt.
Die Richter wiesen der Bundesrepublik die alleinige Verantwortung für Fehler von „Skyguide“, die den süddeutschen Raum kontrolliert, zu. Das Gericht sah u.a. einen Verstoß gegen die Verfassung, wonach die Luftverkehrssicherung als eine hoheitliche Aufgabe in bundeseigener Verantwortung bleiben müsse.
Man darf nun gespannt sein, ob der Bundespräsident ein Gesetz ausfertigt, das Gefahr läuft, dass die Gewinne bei der Luftsicherung privatisiert werden können und die Risiken für organisatorische Mängel am Staat haften bleiben.

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