Neoliberales Zitierkartell – mit fragwürdigen Zahlen gegen Mindestlöhne

Patrick Schreiner
Ein Artikel von Patrick Schreiner

In den letzten Wochen häufen sich Presseartikel und wissenschaftliche Arbeiten, in denen nachdrücklich gegen die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland Stellung bezogen wird. Man könnte den Eindruck bekommen, dass hier von einer großen Zahl an Akteuren regelrecht eine Kampagne losgetreten wurde. Eines der in vielen Artikeln und Arbeiten immer wiederkehrenden Argumente lautet, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro im internationalen Vergleich sehr hoch bzw. zu hoch sei. Als Beleg dafür wird in vielen dieser Texte, offen oder verdeckt, direkt oder indirekt, auf eine einzige, am Institut der deutschen Wirtschaft entstandene Studie Bezug genommen. Diese Quelle aber ist äußerst kritisch zu sehen. Von Patrick Schreiner[*]

Mindestlöhne – was das Institut der deutschen Wirtschaft sagt

Worum geht es? Seit etwa zehn Jahren wird in Deutschland intensiv über das Für und Wider eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns diskutiert. Je näher 2013 die Bundestagswahl rückte, desto intensiver wurde diese Debatte – mit einem erneuten Höhepunkt im Zuge der aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD. Seit langer Zeit warnt auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) vor der Einführung von Mindestlöhnen. Das überrascht nicht: Schließlich ist das IW) ein arbeitgebernahes Wirtschaftsforschungsinstitut.

Als IW-Experte in Sachen Mindestlohn tritt immer wieder Dr. Hagen Lesch auf, der auf der Webseite des IW als „Leiter Kompetenzfeld Strukturwandel, Verteilung, Lohnfindung“ vorgestellt wird. Dabei äußert er sich regelmäßig kritisch zu Mindestlöhnen, beispielsweise bei der FDP (Video – seine Ausführungen zum Thema dieses Artikels beginnen ab Minute 3:04). Interessant ist für die nachfolgenden Ausführungen eine Studie, die Lesch im Januar 2013 gemeinsam mit zwei Kollegen (Moritz Heumer und Christoph Schröder) erstellt und in der IW-Zeitschrift „IW-Trends“ veröffentlicht hat: „Mindestlohn, Einkommensverteilung und Armutsrisiko“. Eines der Argumente, das Heumer/Lesch/Schröder darin gegen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn anführen, ist, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro im Vergleich mit den allgemeinen gesetzlichen Mindestlöhnen in anderen Ländern ein sehr hohes bzw. zu hohes Niveau bedeuten würde. Um dies nachzuweisen, greifen sie auf den so genannten „Kaitz-Index“ zurück, einen im Grunde durchaus angemessenen Indikator, der die Vergleichbarkeit von Mindestlöhnen gewährleisten soll. Ich zitiere Heumer/Lesch/Schröder 2013, S. 5:

Die Dimension der geforderten Mindestlohnhöhe lässt sich durch einen weiteren internationalen Vergleich darstellen. Der Kaitz-Index gibt Auskunft über den relativen Wert des Mindestlohns (Lesch, 2004; Schulten, 2012). Ein Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde entspräche (unter sonst gleichen Bedingungen) bei Vollzeitbeschäftigten 53 Prozent des Durchschnittslohns und 58 Prozent des mittleren Lohns (Medianlohns). Bei 7,50 Euro je Stunde läge der Kaitz-Index bei 47 (Durchschnittslohn) und 51 Prozent (Medianlohn). Mit beiden Relationen läge Deutschland im internationalen Vergleich an der Spitze. Frankreich kam 2011 auf 48 und 60 Prozent, das Vereinigte Königreich auf 38 und 47 Prozent sowie die USA auf 28 und 38 Prozent (OECD, 2012). Vor diesem Hintergrund erscheint die derzeit geforderte Mindestlohnhöhe nicht nur recht ambitioniert, sie birgt auch arbeitsmarktpolitische Risiken.

Es ist durchaus richtig und verbreitet, den Kaitz-Index als Indikator zu verwenden (auch wenn er in mancher Hinsicht Schwächen hat). Er gibt, wie Heumer/Lesch/Schröder richtig anmerken, die relative Höhe eines Mindestlohns im Verhältnis zum Durchschnitts- bzw. Medianlohn eines Landes wieder. (Zur Erläuterung: Der Medianlohn bezeichnet denjenigen Lohn, der die Menge aller Löhne in zwei gleich große Hälften teilt, die eine Hälfte mit allen höheren Löhnen, die andere Hälfte mit allen niedrigeren Löhnen). Mathematisch gilt: Je höher der Durchschnitts- bzw. Medianlohn, desto niedriger wird bei gegebenem Mindestlohn der Kaitz-Index ausfallen. Und entsprechend umgekehrt: Je niedriger der Durchschnitts- bzw. Medianlohn, desto höher wird bei gegebenem Mindestlohn der Kaitz-Index ausfallen.

Wenn Heumer/Lesch/Schröder in obigem Zitat behaupten, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro bei Vollzeitbeschäftigten 53 Prozent des Durchschnittslohns und 58 Prozent des Medianlohns entspräche, so liegt dem die Annahme zugrunde, dass der Durchschnittslohn in Deutschland 16,04 Euro und der Medianlohn 14,66 Euro beträgt. Wissenschaftlich (mindestens) unredlich ist allerdings, dass an keiner Stelle erläutert wird, wie diese Stundenlöhne berechnet wurden. Zwar lässt sich die Datenquelle wohl einigermaßen ableiten, dazu siehe unten, das Berechnungsverfahren aber bleibt unklar. Die Durchschnitts- und Medianlöhne werden noch nicht einmal selbst aufgeführt. Lediglich der Kaitz-Index – 53 Prozent bzw. 58 Prozent – wird genannt und mit dem Kaitz-Index für (allerdings zu wenige) andere Länder verglichen. Und dies mit dem Ergebnis, dass ein deutscher Mindestlohn von 8,50 Euro „im internationalen Vergleich an der Spitze“ liegen soll.

Es bestehen durchaus Zweifel an der Korrektheit dieser Zahlen. Drei Hinweise:

  1. Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) nennt in seiner Pressemeldung 19/2013 [PDF – 149 KB] einen Median-Stundenlohn für Deutschland; interessant ist diese Berechnung, weil man hier mit dem SOEP die gleiche Datengrundlage verwendet hat, die offenbar auch Heumer/Lesch/Schröder herangezogen haben (dazu siehe unten). Das IWH kommt zu dem Ergebnis, dass 2011 der Median-Stundenlohn in Deutschland 15,00 Euro betragen habe – allerdings ohne Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld und ohne Trinkgelder zu berücksichtigen. Würden auch diese einbezogen, so läge der Median-Stundenlohn nochmals deutlich höher. Heumer/Lesch/Schröder gehen dem gegenüber mit ihrem Median-Stundenlohn von 14,66 Euro von einem offensichtlich viel zu niedrigen Wert aus, zumal sie, um Vergleichbarkeit mit den OECD-Daten zu gewährleisten, Sonderzahlungen einbezogen haben müssten. Zusätzlich zu bedenken ist, dass die Löhne seit 2011 gestiegen sind, der tatsächliche Median-Stundenlohn heute also höher liegt.
  2. Wie Dr. Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung in einer Pressemeldung [PDF – 610 KB] zeigt, wäre ein Mindestlohn von 8,50 Euro auch nach Zahlen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Vergleich zu anderen Ländern keineswegs hoch. 2011 betrug der Medianlohn für Vollzeitbeschäftigte laut BA 2.829 Euro. Dies entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Median-Stundenlohn von 16,35 Euro. Bei einer 39,1-Stunden-Woche (der tatsächlichen durchschnittlichen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten laut Statistischem Bundesamt) entspricht dies sogar einem Median-Stundenlohn von 16,73 Euro. Beide Werte sind deutlich höher als die von Heumer/Lesch/Schröder genannten 14,66 Euro. Auch hierbei ist zu bedenken, dass die Löhne seit 2011 nochmals angestiegen sind, der Median-Stundenlohn heute also höher liegt.
  3. Das Statistische Bundesamt weist für das 2. Quartal 2013 für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen durchschnittlichen Stundenlohn von 22,86 Euro aus. In diese Zahl fließen allerdings keine Daten von Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, und auch bestimmte Branchen werden nicht berücksichtigt. Da gerade kleine Betriebe in der Regel niedrigere Löhne zahlen, dürfte dieser Durchschnitts-Stundenlohn damit zu hoch sein. Dennoch: Der hohe Wert legt zumindest die Vermutung nahe, dass der durchschnittliche Stundenlohn in Deutschland deutlich höher ist, als Heumer/Lesch/Schröder mit ihrem Durchschnitts-Stundenlohn von 16,04 Euro behaupten.

Wenn Median- und Durchschnittslohn in Deutschland aber höher sind, als Heumer/Lesch/Schröder angeben, so wäre ein Stundenlohn von 8,50 Euro im internationalen Vergleich keineswegs im oberen Bereich oder gar „an der Spitze“, sondern eher im mittleren oder unteren Bereich angesiedelt.

  • Für den Median-Stundenlohn beträgt der Kaitz-Index auf Basis der genannten WSI-Zahlen 52 Prozent bzw. 50,8 Prozent – wohlgemerkt, im Jahr 2011; durch die seither gestiegenen Löhne liegt der Kaitz-Index 2013 tatsächlich nochmals niedriger. Gegenüber den von Heumer/Lesch/Schröder behaupteten 58 Prozent ist dies ein doch sehr deutlicher Unterschied.
  • Der Kaitz-Index für den durchschnittlichen Stundenlohn beträgt auf Basis der genannten Zahlen des Statistischen Bundesamts 37,2 Prozent. Selbst wenn man berücksichtigt, dass die vom Statistischen Bundesamt berechneten Stundenlöhne überhöht sind, besteht gegenüber den von Heumer/Lesch/Schröder behaupteten 53 Prozent noch genug Spielraum, um letztere zu bezweifeln.

Wie könnte aber die Abweichung der IW-Zahlen zustande kommen? Warum erhalten Heumer/Lesch/Schröder gänzlich andere Ergebnisse? Um diese Frage zu beantworten, wäre es wichtig, die Berechnungsweise der IW-Zahlen zu kennen. Die aber wird in der IW-Studie so gut wie gar nicht offengelegt. Es finden sich lediglich einige methodische Anmerkungen, deren Relevanz für die Berechnung des Kaitz-Index unklar bleibt (ich zitiere Heumer/Lesch/Schröder 2013, S. 3-4):

Grundlage der Lohnschichtung bildet das Sozio-oekonomische Panel (SOEP). Das SOEP ist eine jährlich stattfindende Haushaltsbefragung, an der etwa 20.000 Personen teilnehmen. […] Für die hier interessierenden Fragen ist die Entwicklung am aktuellen Rand entscheidend. Dazu steht die 28. Befragungswelle des SOEP mit Angaben für das Jahr 2011 zur Verfügung (SOEP, 2012). In der hier verwendeten Stichprobe sind alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer enthalten, also auch Studenten oder Rentner, die gegen Entgelt gearbeitet haben – dies sind 9.837 Personen. Die Anzahl der Antworten im SOEP erlaubt die Hochrechnung der Löhne für 32,7 Millionen abhängig Beschäftigte.

Da nur das Monatseinkommen erfragt wird, muss der Stundenlohn errechnet werden. Dies geschieht auf der Basis von Angaben zur regelmäßig geleisteten tatsächlichen Arbeitszeit ohne Fehlzeiten. Für die Verwendung der tatsächlichen Arbeitszeit spricht, dass der effektive Stundenlohn berechnet wird. Dieser kann unter dem vertraglich vereinbarten Stundenlohn liegen, beispielsweise, wenn unbezahlte Mehrarbeit anfällt und nicht abgegolten wird. Die tatsächliche Arbeitszeit liegt im Durchschnitt um sechs Stunden über der vertraglich vereinbarten. Entsprechend fällt der durchschnittliche Stundenlohn auf Basis der tatsächlichen Arbeitszeit mit 15,09 Euro niedriger aus als der durchschnittliche Stundenlohn bei der vereinbarten Arbeitszeit (16,66 Euro). […] Dabei werden Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten, Ein-Euro-Jobber, Arbeitslose in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder mit Erwerbseinkommen sowie Beschäftigte, die Altersteilzeit mit Nullstunden in Anspruch nehmen, nicht berücksichtigt.

Diese Ausführungen bilden in der IW-Studie ausdrücklich die Grundlage der Berechnung der „Lohnschichtung“, also eines anderen Sachverhalts, gehen aber zugleich unmittelbar der Berechnung des Kaitz-Index voraus. Da – wie oben ausgeführt – Angaben zur Datengrundlage für letzteren fehlen, liegt die Vermutung nahe, dass Heumer/Lesch/Schröder bei der Berechnung der Stundenlöhne zur Bestimmung des Kaitz-Index weitgehend wie bei der Berechnung der „Lohnschichtung“ vorgegangen sind, also insbesondere auch SOEP-Zahlen verwendet haben. Da sie allerdings angeben, für den Kaitz-Index analog zu den internationalen OECD-Daten korrekterweise nur Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt zu haben, müsste mindestens ein Unterschied zwischen der im zweiten Zitat beschriebenen Datengrundlage (die ja auch „Studenten oder Rentner“ sowie offenbar Teilzeitkräfte enthält) und der für den Kaitz-Index herangezogenen Datengrundlage bestehen, nämlich eben die Beschränkung bei letzterer auf Vollzeitbeschäftigte.

Grundsätzlich sind nun mehrere Möglichkeiten denkbar, um einen niedrigen Durchschnitts- und Median-Lohn zu berechnen (und damit zu einem hohen Kaitz-Index zu kommen); die vermutlich wichtigsten sind:

  1. Das oben aufgeführte Zitat zur Datenbasis legt die Vermutung nahe, dass in der IW-Studie nicht das gesamte Jahresgehalt, sondern lediglich das monatliche Grundgehalt (also ohne Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld) herangezogen wurde. Da letztere in Deutschland eine große Rolle spielen und auch die OECD in ihren Daten das gesamte Jahreseinkommen einschließlich Sonderzahlungen zugrunde legt, vergleichen Heumer/Lesch/Schröder möglicherweise Äpfel mit Birnen. Sollte dem so sein, so erreichen sie damit, dass der mögliche Mindestlohn in Deutschland, verglichen mit anderen Ländern, höher aussieht, als er tatsächlich ist.
  2. Heumer/Lesch/Schröder rechnen – nach E-Mail-Auskunft einer IW-Mitarbeiterin – nicht auf Basis von Stundenlöhnen, sondern auf Basis von Monatslöhnen. Dies erfordert, den angedachten Mindestlohn (8,50 Euro je Stunde) in den entsprechenden Monatslohn umzurechnen. Es ist aber nicht ersichtlich, von wie vielen Wochenstunden bzw. Monatsstunden Heumer/Lesch/Schröder bei dieser Rechnung ausgegangen sind. Sollte mit unrealistisch vielen Stunden gerechnet worden sein, so würde dies zu einem (zu) hohen Kaitz-Index führen.
  3. Sollten Heumer/Lesch/Schröder – entgegen der Auskunft einer IW-Mitarbeiterin – doch auf der Basis von Stundenlöhnen gerechnet haben, so würde das eben wiedergegebene Zitat nahelegen, dass auch zur Berechnung des Kaitz-Index nicht die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, sondern die tatsächliche (effektive) Arbeitszeit herangezogen wurde. Damit wäre eine Vergleichbarkeit mit den OECD-Zahlen nicht mehr gegeben. Sollte dem so sein, so vergleichen Heumer/Lesch/Schröder einmal mehr Äpfel mit Birnen und erreichen als Ergebnis, dass der mögliche Mindestlohn in Deutschland gegenüber dem Mindestlohn anderer Länder höher aussieht, als er tatsächlich ist.
  4. Unklar ist, wie Heumer/Lesch/Schröder „Vollzeit“ definieren. Auf SOEP-Daten lassen sich grundsätzlich mehrere Definitionen von „Vollzeit“ anwenden, die zu unterschiedlichen Durchschnitts- und Median-Löhnen führen. Dabei ist anzunehmen, dass eine sehr breite Definition von Vollzeit niedrigere Durchschnitts- bzw. Median-Löhne zum Ergebnis hat.
  5. Heumer/Lesch/Schröder verwenden Daten aus dem Jahr 2011. Sie geben keinerlei Hinweis darauf, dass sie die seither eingetretenen Lohnsteigerungen berücksichtigt hätten – als ihr Text im Januar 2013 erschien, war seit 2011 immerhin ein Jahr vergangen. Auf veraltete Daten zurückzugreifen, sorgt aber für (zu) niedrige Durchschnitts- und Median-Stundenlöhne und damit für einen hohen Kaitz-Index.

Zu ergänzen wäre zudem:

  • Heumer/Lesch/Schröder haben das SOEP als Datengrundlage gewählt. Schon diese Wahl lässt einen eher niedrigen Durchschnitts- bzw. Median-Stundenlohn und damit einen eher hohen Kaitz-Index erwarten. Aus verschiedenen methodischen Gründen kommt das SOEP diesbezüglich immer zu niedrigeren Werten als etwa das Statistische Bundesamt oder die Bundesagentur für Arbeit, die im Regelfall die verlässlicheren Daten liefern.
  • Die Zahlen der OECD zum Kaitz-Index der Mindestlöhne verschiedener Länder sind mit großer Vorsicht zu genießen. Eine echte Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Ländern können sie aufgrund ihrer unzureichenden Datenbasis nur eingeschränkt gewährleisten. So ist eine Differenz von wenigen Prozentpunkten ohne Aussagekraft.

Zusammengefasst: Heumer/Lesch/Schröder machen in weiten Teilen nicht transparent, wie sie zu ihren Daten kommen und welche Berechnungsverfahren und Annahmen sie hinsichtlich der genannten Punkte gewählt haben. Es ist schlicht und einfach nicht nachzuvollziehen, wie sie vorgegangen sind. Die Vermutung drängt sich allerdings auf, dass sie möglicherweise in mehrfacher Hinsicht unkorrekt gearbeitet haben.

Um Klarheit in dieser Frage zu erhalten, habe ich am 26. September und am 13. Oktober jeweils eine gleichlautende Mail an Hagen Lesch und eine IW-Kollegin geschrieben. In diesem Schreiben habe ich die Bitte formuliert, mir Auskunft über das Verfahren und die Datengrundlage zur Berechnung der IW-Zahlen zu geben und unter anderem Punkte angesprochen, die ich auch oben aufgeführt habe oder die mit oben aufgeführten Punkten zusammenhängen. Diese Mails blieben unbeantwortet. (Vorausgegangen war ein kurzer Mailwechsel mit jener eben genannten IW-Kollegin, die aber nicht jede meiner Fragen abschließend beantworten konnte und mir für diesen Fall anbot, ich könne Hagen Lesch direkt anschreiben.)

Am 11. November habe ich Hagen Lesch und seine Kollegin erneut angeschrieben und ihnen eine frühere Fassung dieses Artikels vorab per E-Mail zugesandt. Datengrundlage und Berechnungsverfahren hat man auch daraufhin nicht offengelegt.

Das bestätigt den Verdacht, dass man hier intransparent agiert. Und dies bestärkt wiederum den Verdacht, dass hier sogar unkorrekt gearbeitet wurde.

… und andere schreiben ab

Bis hierhin handelt es sich bei meinem Artikel lediglich um einen Bericht über drei Wissenschaftler, die in einer Studie möglicherweise unkorrekt gearbeitet haben und von denen zumindest einer offensichtlich nicht bereit ist, die Datengrundlage und die Berechnungsverfahren transparent zu machen. Und doch geht es hier um mehr als nur das. Dieser Sachverhalt erlangt nämlich dadurch eine besondere Brisanz, dass in einer beachtlichen Zahl weiterer Texte die hier kritisierten Behauptungen von Heumer/Lesch/Schröder – offenbar ungeprüft – übernommen wurden.

(Anmerkung: Es folgt nun eine kommentierte Liste von 12 Texten. Wer es schneller und einfacher mag, überspringe diese Liste und schaue sich die am Ende meines Artikels eingefügte Grafik an.)

1. Die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM), für die das IW eine Webseite „Wirtschaft und Schule – Das Lehrerportal der INSM“ mit Inhalten beliefert. Dort findet sich, als neutral maskiert, ein tendenziöser Artikel über die aktuelle Mindestlohn-Diskussion. Über diesen Artikel, den ich in meinem Blog annotazioni.de schon vor einiger Zeit im Detail analysiert und kritisiert habe, bin ich überhaupt erst auf die IW-Studie von Heumer/Lesch/Schröder gestoßen. Ich empfehle einen Blick auch in die Kommentare zu meinem Beitrag.

2. Aber auch in anderen Veröffentlichungen der INSM werden die obenstehend kritisierten Behauptungen aus Heumer/Lesch/Schröder 2013 wiedergegeben, etwa in einer Pressemeldung vom 1. März 2013 „Mindestlohn im Bundesrat: Gut gemeint, schlecht gemacht, Gegenteil bewirkt“.

2.1 Der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Heinrich Kolb hat in einer zu Protokoll gegebenen Bundestags-Rede [PDF – 81.9 KB] den entscheidenden Satz von den 8,50 Euro als 53 Prozent des durchschnittlichen Lohns, was im internationalen Vergleich ein hoher Wert sei, wortwörtlich aus der eben genannten Pressemeldung der INSM abgeschrieben.

3. Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hat in ihrem „Lexikon der Sozialen Marktwirtschaft“ einen mindestlohnkritischen Artikel von Prof. Lothar Funk veröffentlicht, der sich auf Heumer/Lesch/Schröder bezieht und behauptet, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro 53 Prozent des durchschnittlichen Stundenlohnes „von fachlich qualifizierten Beschäftigten“ entspreche. Woher er die irrige Einschränkung auf „fachlich qualifizierte Beschäftigte“ nimmt, bleibt das Geheimnis des Autors.

4. Im IW Policy Paper „Mindestlohn – Beschäftigungsrisiken größer als behauptet“ übernahm Prof. Thomas Schuster, laut Wikipedia „Gastforscher“ am IW, die Zahlen zum Kaitz-Index aus Heumer/Lesch/Schröder 2013.

5. Das Institut für Weltwirtschaft (ifw) an der Uni Kiel hat in seinem Konjunkturbericht „Deutsche Konjunktur im Sommer 2013“ [PDF – 1.1 MB] die 58 Prozent als Wert des Kaitz-Index aus Heumer/Lesch/Schröder 2013 übernommen (S. 33).

5.1 Auch in einem mindestlohnkritischen Artikel in der Zeitschrift „Wirtschaftsdienst“, Ausgabe 8/2013, wurden die Behauptungen von Heumer/Lesch/Schröder wiedergegeben. Verfasst wurde er von Dominik Groll und Dr. Stefan Kooths, beide tätig am Institut für Weltwirtschaft der Uni Kiel. Da beide an der unter Punkt 5 genannten Publikation aus dem ifw beteiligt waren, haben sie hier offenbar Inhalte aus ihrem eigenen Beitrag übernommen und wiederverwertet.

Im „Wirtschaftsdienst“ werden regelmäßig aktuelle wirtschaftspolitische Themen aus wissenschaftlicher Perspektive, aber kurz und verständlich dargestellt. In der Leserschaft finden sich viele Politikerinnen und Politiker sowie Journalistinnen und Journalisten, es handelt sich also um eine durchaus auch außerhalb der Wissenschaft sehr einflussreiche Publikation. Umso bedenklicher ist es vor diesem Hintergrund, was Groll/Kooths dort unter Verweis auf die Quelle Heumer/Lesch/Schröder 2013 schreiben (und dies auch noch durch eine Abbildung illustrieren), ich zitiere Groll/Kooths 2013, S. 545:

Auch wäre der Mindestlohn relativ zum Medianlohn (sogenannter Kaitz-Index) mit 58% sehr hoch. Deutschland stünde im Vergleich der OECD-Staaten hinter der Türkei (71%), Frankreich (60%), Neuseeland (59%) und Slowenien (58%) an fünfter Stelle; in Großbritannien beträgt der Mindestlohn 47% des Medianlohns und in den USA nur 38% […].

Groll/Kooths haben hier schlicht nichts anderes getan, als den fragwürdigen, von Heumer/Lesch/Schröder 2013 berechneten Kaitz-Index (bezogen auf den Medianlohn) für Deutschland zu übernehmen und (zwei Seiten später zusätzlich in Tabellenform) um weitere OECD-Daten zu ergänzen – OECD-Daten, auf die in geringerem Umfang auch Heumer/Lesch/Schröder schon zurückgegriffen hatten, um einen Vergleich mit einem möglichen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in Deutschland durchzuführen.

In zwei Fällen haben nun wiederum Dritte die fragwürdigen Zahlen und/oder Behauptungen von Heumer/Lesch/Schröder 2013 nicht aus der Originalquelle, sondern allem Anschein nach indirekt aus dem „Wirtschaftsdienst“-Artikel von Groll/Kooths 2013 übernommen:

5.1.1 Dr. Sebastian Braun vom Institut für Weltwirtschaft an der Uni Kiel in einer tendenziell mindestlohnkritischen, wenn auch betont abwägenden Stellungnahme [PDF – 546 KB] gegenüber dem schleswig-holsteinischen Landtag.

5.1.2 Barbara Böttcher, Gilles Moec und Stefan Schneider von Deutsche Bank Research in einer deutlich gegen die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns gerichteten Publikation „Mindestlohn von EUR 8,50: Eine falsche Weichenstellung“ [PDF – 290 KB].

Neben Groll/Kooths 2013 sind in zwei weiteren Artikeln die fragwürdigen Zahlen und/oder Behauptungen von Heumer/Lesch/Schröder 2013 offenbar aus dem unter Punkt 5 genannten Konjunkturbericht des ifw übernommen worden:

5.2 In einem mindestlohnkritischen Artikel „Streit um Zahlen: Was kostet der Mindestlohn?“ auf shz.de, einem Portal schleswig-holsteinischer Zeitungen, werden Groll/Kooths wörtlich zitiert mit Einschätzungen zur angeblichen Höhe des Kaitz-Index eines Mindestlohns von 8,50 Euro. Ob sich dieser Artikel auch in gedruckten Regionalzeitungen fand, konnte ich nicht überprüfen.

5.3 Die Journalistin Silke Wettach in einem mindestlohnkritischen Artikel über den Ökonomie-„Nobelpreisträger“ Christopher Pissarides auf wiwo.de, der Webseite der Zeitschrift „Wirtschaftswoche“. Sie bezeichnet die Zahlen als „Schätzungen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft“, was nahelegt, dass sie dem Konjunkturbericht des ifw (Punkt 5) entnommen sind.

Von Wettach bzw. aus der „Wirtschaftswoche“ wiederum haben andere abgeschrieben:

5.3.1 Auf evangelisch.de erschien Ende Oktober eine Meldung „Nobelpreisträger Pissarides warnt vor zu hohem Mindestlohn“, in der über den Wettach-Artikel berichtet und auch die Behauptung übernommen wird, die 8,50 Euro Mindestlohn in Deutschland entsprächen 58 Prozent des Medianlohns.Es finden sich also zwölf Texte, die direkt oder indirekt, offen oder verdeckt fragwürdige Zahlen und Daten aus Heumer/Lesch/Schröder übernommen haben. Und das sind gewiss nicht alle entsprechenden Veröffentlichungen, denn meine Recherche beschränkte sich lediglich auf eine rasche Internet-Suche.

Fazit

Auf diese Weise wabert die Behauptung durchs Land, ein Mindestlohn von 8,50 sei im internationalen Vergleich hoch oder sehr hoch, „belegt“ wird sie mit den immer gleichen Zahlen. Diese Behauptung wird kopiert, in wissenschaftlichen Arbeiten zitiert, in Artikeln wiedergekaut, in Politikerreden weiterkolportiert. Einer schreibt vom anderen ab – nicht immer unter korrekter Benennung der eigenen Quelle, aber offensichtlich immer ohne diese Quelle inhaltlich und methodisch zu prüfen. Und ganz am Anfang steht in jedem dieser Fälle ein intransparenter, möglicherweise sogar wissenschaftlich unkorrekter Umgang mit Zahlen und Daten in Heumer/Lesch/Schröder 2013.

Und wem das alles zu kompliziert war:

Zitierte Quellen:

Groll, Dominik / Kooths, Stefan (2013): Vor der Bundestagswahl: Argumente für Mindestlöhne überzeugen nicht. In: Wirtschaftsdienst 8/2013.
Heumer, Moritz / Lesch, Hagen / Schröder, Christoph (2013): Mindestlohn, Einkommensverteilung und Armutsrisiko [PDF – 369 KB]. In: IW-Trends 1 (2013). (Zugriff: 8.11.2013).

(Für weitere verwendete Quellen sei auf die Verlinkungen im Artikel verwiesen.)


[«*] Patrick Schreiner lebt und arbeitet als hauptamtlicher Gewerkschafter in Hannover. In seiner Freizeit betreibt er das private Blog annotazioni.de, das sich mit wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen befasst.