Rüstungspolitik halbautomatisch – Über die Eingewöhnung der Kampfdrohne

Ein Artikel von:

Ein brisantes Thema ist durch parlamentarische Kurzdiskurse erst einmal ruhig gestellt: Nach dem Verteidigungsausschuss hat sich auch das Plenum des Deutschen Bundestages in einer Aktuellen Stunde mit der Frage beschäftigt, ob die Bundeswehr zukünftig unbemannte Flugkörper mit Waffen ausstatten soll; bald danach war Beginn der Parlamentsferien. Nicht nur die großkoalitionären Abgeordneten müssen sich also derzeit keine weiteren Gedanken über dieses Kriegsgerät machen, das bei der US-Regierung längst zum bevorzugten Arsenal gehört; auch der öffentlichen Meinung in der Bundesrepublik ist das Gefühl vermittelt: Die Politikverantwortlichen nehmen sich des Problems an, über Für und Wider der Kampfdrohne wird von ihnen abwägend nachgedacht, entschieden ist da noch nichts und die Angelegenheit ist kein Drama. Außerdem ist Fußballzeit. Dieser Eindruck hat etwas Täuschendes. Von Arno Klönne.

Der reale Prozess politischer Weichenstellungen verläuft anders, als da angenommen wird. Recht geschickt hat die für das Militärwesen zuständige Bundesministerin die Vorbereitung auf eine deutsche Kampfdrohne ganz undramatisch in Gang gesetzt: Zunächst bleibe es bei den unbewaffneten Drohnen. Vielleicht könne man es ja mal probieren mit aus Israel entliehener Bewaffnung. Sodann sei über den Eigenbau von Kampfdrohnen zu befinden, möglichst in europäischer Partnerproduktion. Selbstverständlich werde die Bundesrepublik diese Waffe nicht »vollautomatisch« und nicht zu »extralegalen Hinrichtungen« verwenden, und an der Billigung ihres Einsatzes werde das Parlament beteiligt.

Der sozialdemokratische Militärexperte schloss sich dieser Argumentation an und betonte, die Bundesrepublik dürfe den Anschluss an »diese Schlüsseltechnologie nicht verpassen«. Bedenken gibt es bei anderen Vertretern der SPD noch im Hinblick auf die ethischen Eigenschaften der Kampfdrohne. Aber die werden sich ausräumen lassen mit dem Hinweis, auch bei dieser Waffe liege die Entscheidung über den Gebrauch in politischer Verantwortung, »voll automatisiert« dürfe sie nicht eingesetzt werden. So steht es auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD.

Wortführer der Unionsparteien haben ethische Zweifel an der Kampfdrohne mit einem schlichten Argument beiseite geschoben: Ethisch sei diese »neutral«, ihr Gebrauch unterscheide sich prinzipiell nicht vom militärischen Einsatz einer Pistole – hier wie dort sei darüber zu entscheiden, ob es verantwortbar sei, den Gegner kampfunfähig zu machen auch mit Todesfolge. Gedanklich wird damit an Konrad Adenauer angeknüpft, der die Atomwaffe als Fortführung des Artilleriegerätes deutete.

Massive juristische Schützenhilfe fanden die Befürworter der Kampfdrohne bei einem Professor für Völker- und Europarecht an der Universität Bonn. Die Europäische Menschenrechtskonvention enthalte eine Schutzpflicht des Staates für seine Bürger und damit auch für die Soldaten; daraus resultiere eine Verpflichtung, für »angemessene militärische Ausrüstung« zu sorgen, heutzutage dann für deren modernste Form: »Man stelle sich vor, die Bundesregierung entsende Soldaten mit Karabinern aus dem Ersten Weltkrieg in den Kampfeinsatz..« (Stefan Talmon, »Die Pflicht zur Drohne«, F.A.Z.).

Starken Druck in Richtung auf eine deutsch-europäische Produktion von Kampfdrohnen übt die Rüstungsbranche in der Bundesrepublik aus. Unterstützung findet sie dafür auch bei Branchenvertretern in der Industriegewerkschaft Metall, was Eindruck auf die künftige Haltung der SPD machen wird. Militärwirtschaftlich engagierte Unternehmen wie Krauss-Maffei-Wegmann und Rheinmetall, zur Zeit im Fusionstrubel, suchen nach neuen Möglichkeiten für ihr Angebot im internationalen Waffenmarkt, »intelligente« Kriegsmaschinen sollen das Zukunftsgeschäft sichern.

So entwickelt sich in Sachen Kampfdrohne eine Eigendynamik im öffentlichen Diskurs der Bundesrepublik, die formelle Entscheidungen unauffällig vorprägt. Sie überformt Routinedebatten von Parlament, Parteien, »Ethikbeiräten« etc. und gewöhnt an den Gedanken, diese Waffe sei »normal« in der zukünftigen Welt, nur Details müsse man regeln. Ein Verfahren schrittweiser politischer Willensbildung, das sich als »halbautomatisch« kennzeichnen lässt.

Aus der Partei der Grünen werden weiterhin Bedenken gegen die Kampfdrohne kommen, energischer Widerspruch aber ist da nicht zu erwarten. Es bleibt Die Linke, die Sand ins Entscheidungsgetriebe streuen kann; allein mit Auftritten im Bundestag jedoch wird das nicht getan sein. Die gesellschaftliche Willensbildung auch in dieser Sache vollzieht sich zu weiten Teilen außerhalb des Parlaments, so oder so.

Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele - aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank!