Otto Schily: “Ich bin für Gesetz und Ordnung”. Der frühere Innenminister wechselt die Gewänder mit den Positionen.

Ein Artikel von:

Ein Beitrag von Christine Wicht.

Mit dem Zusammenhang von Gewaltanwendung und Bruch des Völkerrechts amerikanischer Militärs und dem Kampf gegen Terrorismus befasste sich Otto Schily schon zu Beginn seiner beruflichen Karriere, nämlich in den siebziger Jahren als Anwalt von Mitgliedern der sog. „Roten Armee Fraktion“, die damals landläufig als terroristisch bezeichnet wurde. Die RAF setzte politische Verbrechen u.a. auch gegen den nach ihrer Auffassung menschenrechtswidrigen „imperialistischen“ Krieg (Zitat Otto Schily im Stammheim-Prozess)der Supermacht USA vor allem in Vietnam und Kambodscha ein. 30 Jahre später holt ihn der Konflikt zwischen Bruch des Völkerrechts im US-amerikanischen Krieg gegen den Terrorismus wieder ein. Diesmal offenbar nicht als mutigen Verteidiger des Rechts gegen die Politik.
Otto Schily kommt aus einer vermögenden großbürgerlichen Familie, genoss eine antroposophische Erziehung, sein berufliches Handeln war stets ausgerichtet auf öffentliche Wirkung und politischen Einfluss.
Er reihte sich ein in die linksintellektuelle Bewegung der 1960er Jahre, war staatskritisch und stand dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) nahe. Er war mit Rudi Dutschke, einem der prominentesten Anführer der außerparlamentarischen Studentenbewegung befreundet (Zitat Otto Schily von 1967: “Die Studenten müssen nun den Rechtsstaat verteidigen“). Einer größeren Öffentlichkeit wurde er als Strafverteidiger von Mitgliedern der RAF bekannt. Damals sagt er, habe er nicht nur seine Mandanten, sondern zugleich auch den Rechtsstaat verteidigt (Stern Porträt 31.3.1999). Er vertrat die Auffassung, dass die Angeklagten trotz „terroristischer“ Handlungen einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Vorgehen des Staates hätten.

Mit Terrorismus befasst sich Otto Schily also seit nunmehr fast 30 Jahren. Im Zusammenhang mit den Stammheimer Prozessen gegen die Baader-Meinhof-Gruppe beantragte er am 4. Mai 1976 u.a. die Vernehmung der Zeugen Richard M. Nixon als des für den Kriegseinsatz in Vietnam und Kambodscha verantwortlichen US-Präsidenten und des früheren US-Verteidigungsministers Melvin Laird. Durch die Zeugenvernehmung sollte nachgewiesen werden, dass die USA durch ihr militärisches Eingreifen in Süd-Ost-Asien Völkerrechtsverbrechen begangen haben, die sie auch vom Boden der Bundesrepublik Deutschland aus koordiniert haben, was für die Frage der Gewaltanwendung gegen die Ausübung von völkerrechtswidriger Gewalt entscheidungserheblich sein konnte. Es ging um die Frage, ob seinerzeit “Gewaltanwendung gegen bestimmte militärische Einrichtungen der USA auf dem Territorium der Bundesrepublik, so Bombenangriffe auf US-Stützpunkte in Frankfurt und Heidelberg, gerechtfertigt waren”. (Quelle: Stefan Aust, Der Baader-Meinhof-Komplex, Hoffmann und Campe 1986 S.374). “Diese Zeugen werden bekunden, dass sie in der Absicht, das vietnamesische Volk ganz oder zumindest teilweise zu zerstören, zusammen mit anderen bekannten oder unbekannten Mittätern in den Jahren 1968 bis 1974 in Fortsetzung des Vorgehens der früheren US-Präsidenten Eisenhower, Kennedy und Johnson vorsätzlich Vietnamesen in großer Zahl getötet und Vietnamesen in noch größerer Zahl schwere körperliche oder seelische Schäden zugefügt haben, dass sie ferner das vietnamesische Volk unter Lebensbedingungen gestellt haben, die geeignet waren, dessen körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen.”
Der Vorwurf lautete, vereinfacht gesagt, auf Verdacht auf Völkermord. (Quelle: Stern Portät 31.3.1999).
Zur Erinnerung sei an dieser Stelle angemerkt, dass die RAF 1972 u.a. auf das IG-Farben-Gebäude ein Attentat verübte. Das IG-Farben-Gebäude war seit 1948 Hauptquartier der amerikanischen Streitkräfte und diente ab 1957 als Hauptquartier des 5.US-Corps und auch als Stützpunkt der streng geheim operierenden, dem deutschen Recht entzogenen CIA in Deutschland. Die RAF-Mitglieder argumentierten, dass sich ihre Gewalt gegen die Vereinigten Staaten von Amerika und deren Unterstützer im Völkermord durch den Vietnam- und Kambodscha-Krieg richtete.

Zitat Otto Schily:

Aus der Tatsache, dass die Gefangenen sich als Revolutionäre bezeichnen, zieht das Gericht die Schlussfolgerung, dass es sagt, wir brauchen uns hier über Rechtfertigungsgründe oder Entschuldigungsgründe überhaupt gar kein Kopfzerbrechen mehr zu machen. Weil ja die Gefangenen sich so bezeichnet haben, haben sie sich selbst außerhalb der Rechtsordnung gestellt, und nun sind sie eigentlich – und das ist der Kern des Beschlusses – vogelfrei. Sie sind mit diesem Beschluss vogelfrei. Ich finde, es ist notwendig, noch einmal klar zu sagen, um was es geht: Dass mittels militärischer Einrichtungen hier auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland Völkermord vollzogen worden ist. Dieser Frage werden wir nicht ausweichen können… ”


Stefan Aust, Der Baader Meinhof Komplex S. 389

Vogelfrei ist gleichbedeutend mit rechtlos, gleichbedeutend auch mit dem Verlust auf den Anspruch auf elementare Bürgerrechte. Otto Schily lehnte es vehement ab, „Revolutionäre“ als vogelfrei oder rechtlos zu betrachten. Jeder Bürger dieses Landes habe ein Recht darauf, dass die Prinzipien unseres Rechtsstaates geachtet und eingehalten werden.

Dazu auch ein weiterer Auszug aus dem Plädoyer im Stammheim-Prozess von Otto Schily vor Journalisten im Stuttgarter Park Hotel:

Terrorismus ist eine propagandistische Schablone, nichts anderes. Die amerikanischen Freiheitskämpfer gegen den britischen Kolonialismus wurden als Terroristen diffamiert, Goebbels nannte die russischen Partisanen und französischen Widerstandskämpfer Terroristen. Terroristen nennt man heute noch die Befreiungskämpfer von Rhodesien, in Südafrika, in Südwestafrika, in Namibia, Terroristen nannte man die Freiheitskämpfer gegen Franco, Terroristen hießen auch die Freiheitskämpfer gegen die faschistische griechische Junta, Terroristen haben die Iraner, die gegen das autoritäre Regime im Iran kämpfen, und hießen die Vietnamesen, die gegen die französische und später gegen die amerikanische Kolonialherrschaft gekämpft haben, und Terroristen hießen sogar jene Amerikaner, die gegen ihre eigene Regierung wegen dieses verbrecherischen Krieges gegen Vietnam gekämpft haben. Eingedenk solcher Traditionen sei es nahezu ein Ehrenname für die Gefangenen der Rote-Armee-Fraktion, wenn man sie Terroristen nennt.”

Bei aller Kritik und Missbilligung der Taten der RAF übernimmt Otto Schily die Rolle des Verteidigers der Terroristen vor dem und gegen den Staat.
Damals vertrat er die Position, weil es ihm rechtens erschien den Rechtsstaat auch gegen Terroristen zu verteidigen. Heute hingegen scheint es ihm rechtens, wenn es der Rechtsstaat gegenüber Terroristen nicht mehr so genau nimmt. Otto Schily wechselt offenbar seine Gewänder mit den Positionen. Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung wird sogar verteidigt oder zumindest stillschweigend geduldet, was mit dem staatlich anerkannten Völkerrecht nicht mehr kompatibel ist. Vergleicht man sein einstiges rechtsstaatliches Pathos mit seinen jüngsten Reaktionen anlässlich der Freiheitsberaubung und Misshandlung eines deutschen Staatsbürgers und mit dem Stillschweigen und Stillhalten angesichts völkerrechtswidriger Aktivitäten ausländischer Geheimdienste auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, so ist zumindest die Glaubwürdigkeit Otto Schilys in Sachen Rechtsstaat in Frage gestellt. Wenn es damals sein wirkliches, ehrliches Anliegen war, den Rechtsstaat zu verteidigen, da der Rechtsstaat ein unverzichtbarer Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft ist, wo bleibt dann heute seine vergleichbar mutige Verteidigung des Rechtsstaats und der Rechte seiner Bürger?

Es gibt keine Demokratie ohne Rechtsstaat und keinen Rechtsstaat ohne Demokratie. Aufgrund der Erfahrungen während des Nationalsozialismus sind der Rechtsstaat und die Wahrung der Menschenrechte elementare Bestandteile des Grundgesetzes geworden. Nach Art. 79 Abs. 3 GG gehört das Rechtsstaatsprinzip zum Wesensgehalt des Grundgesetzes. Es kann nicht einmal durch eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit aufgehoben werden. Zur Rechtsstaatlichkeit gehören

  • die Garantie der Grundrechte
  • die Rechtssicherheit
  • die Sicherung der staatlichen Ordnung durch die Verfassung
  • die Bindung der Verwaltung an das Gesetz
  • die Bindung des Gesetzgebers an die Verfassung
  • die Teilung der staatlichen Gewalt

Wenn ein Politiker wie Schily, der ja in seiner Funktion als Innenminister Gesetz und Recht an vorderster Stelle zu verteidigen hat, begründete Hinweise erhält, dass ein Bürger seines Landes in Gewahrsam eines anderen Landes verschleppt wurde, welches unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung grundlegende Normen des Völkerrechts und der Vereinten Nationen ignoriert, dann verlangt schon sein Amtseid ein aktives Handeln, um dem betroffenen Bürger unter Berufung auf die Rechtsstaatlichkeit unseres Landes Verteidigung und Unterstützung zu gewähren. Da Kanzleramt, Innen- und Auswärtiges Amt, vom Anwalt des Opfers unterrichtet wurden und Otto Schily spätestens im Mai 2004 sogar persönlich vom früheren US-Botschafter Daniel Coats in den Vorgang eingeweiht wurde und trotzdem nicht reagierten, müssen sie sich Fragen nach ihrem Verständnis von Rechtsstaat und nach ihrem Unrechtsbewusstsein gefallen lassen.
In diesem speziellen Fall besteht nicht nur der Verdacht auf Menschenrechtsverletzungen nach den Prinzipien unseres Rechtsstaates, sondern auch auf Verletzungen des Völkerrechts nach Art. 49 und Artikel 147 der Genfer Konvention, die sowohl die USA als auch die Bundesrepublik Deutschland unterschrieben haben:

Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention von 1949 erklärt ausdrücklich:

Individuelle oder massenhafte zwangsweise Verschiebungen oder Deportationen geschützter Personen aus dem besetzten Gebiet in das Gebiet der Besatzungsmacht oder eines anderen, besetzten oder nicht besetzten Landes, sind ohne Rücksicht auf das Motiv verboten.”

Die einzige Ausnahme besteht in der zeitweiligen Verlegung von Zivilisten aus “militärischen Gründen”, wie etwa bevorstehenden Kampfhandlungen in einer von Zivilisten bevölkerten Gegend, und selbst diese Umsiedlung muss innerhalb des besetzten Gebietes stattfinden, wenn dies nicht “unmöglich” ist. Die Deportation von Gefangenen zum Zwecke des Verhörs ist von der Konvention eindeutig verboten.
Gemäß Artikel 147 gehört die “ungesetzliche Deportation oder die ungesetzliche Inhaftierung einer geschützten Person” zu den “groben Verstößen” der Konvention, die nach internationalem und US-Recht als Kriegsverbrechen gelten. Wer diese Handlungen angeordnet hat, kann deshalb nach internationalem und nationalem Recht angeklagt werden.

Unser Staat hat die Aufgabe die Rechte seiner Bürger auch vor fremder (Staats-)Gewalt zu schützen und zwar unabhängig von außenpolitischen Rücksichtnahmen oder von verteidigungs-, sicherheitspolitischen Verpflichtungen oder von wirtschaftlichen Interessen. Menschenrechte büßen ihren universellen Wert, ja sogar ihre Gültigkeit ein, wenn sie zu diplomatischer Verhandlungsmasse verkommen, denn das Völkerrecht lebt von seiner internationalen Einhaltung. „Schutz“ bedeutet aktives Tun und nicht wegschauen oder verharmlosen. Zur Wahrung von Rechten seiner Bürger reichte es auch nicht aus das Parlament oder zur Geheimhaltung verpflichtete Kontrollkommissionen zu unterrichten. Das wäre allerdings, das Minimum gewesen um nicht in den üblen Verdacht der Mitwisserschaft oder gar der Hilfeleistung durch Unterlassen zu geraten.

Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus zu opfern, hieße geradezu dem Terrorismus in die Hände zu arbeiten, da er Terroristen Argumente gegen ein menschenrechtswidriges Vorgehen seiner Gegner liefert.

Wie weit das, was Otto Schily nicht nur früher einmal sagte, sondern auch heute noch öffentlich bekundet und das, was er tut auseinander driftet, kann man beispielhaft an der Rede sehen, die er anlässlich der Preisverleihung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises noch am 25.09.2005 (also vor 3 Monaten) gehalten hat. Er rief dort zur weltweiten Ächtung von Folter und Todesstrafe auf. Bei der Preisverleihung äußerte sich Schily darüber, dass es in vielen Ländern um die Menschenrechte schlecht bestellt ist und dass der Staat die Pflicht hat, das Recht auf Leben aller Menschen zu achten und zu schützen.

Da es bei der Entführung des deutschen Staatsbürgers Khaled el-Masri durch die CIA um Völkerrecht und Rechtsstaat geht, die durch staatliche Instanzen nicht zur politischen Disposition gestellt werden dürfen, ist es vollkommen unerheblich, ob es sich bei den Verantwortlichen um frühere oder um Mitglieder der neuen Regierung handelt. Nicht nur der neue amtierende Außenminister und ehemalige Chef der „Dienste“ Steinmeier ist gefordert sondern auch der ehemalige Innenminister Schily und der damalige Außenminister Fischer, müssen ihr Verhältnis zum Rechtsstaat und zur Wahrung des Völkerrechts klar stellen und zwar im Interesse von Rechtsstaat und der Geltung des Völkerrechts.

Sollte es zu Verfehlungen gekommen sein, so gibt es im Rechtsstaat die Gerichte und für die Einhaltung von Menschenrechten (jedenfalls für Deutsche) den Internationalen Gerichtshof in Den Haag, die als einzige zur rechtsstaatlichen und völkerrechtlichen Klärung legitimiert wären.

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