Sozialabbau und die Einschränkung von Freiheitsrechten sind die zwei Seiten einer politischen Münze

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Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert schärfere Sicherheitsgesetze und strebt an, die Bundeswehr zur Terrorabwehr im Inneren einzusetzen. Damit folgt sie einer alten Forderung von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Sollte dieser Vorschlag der Bundeskanzlerin eine Mehrheit finden, gehört die gewollte Trennung der Staatlichen Gewalt für die Innere und Äußere Sicherheit der Vergangenheit an. Der Schutz vor der Gefahr des Terrorismus muss dafür herhalten, dass Grundgesetz Stück für Stück zu demontieren. Der Terroranschlag vom 11. September 2001, dient nach wie vor als Begründung sicherheitspolitische Maßnahmen auszuweiten. 80 Millionen Bundesbürger verlieren scheibchenweise ihren freiheitlichen Schutz, den ihnen das Grundgesetz gewährleistet hat. Unser Grundgesetz schützt uns aufgrund vergangener Erfahrungen in der Weimarer Zeit, vor den Gefahren einer Verschmelzung der Aufgaben von Militär und Politik. Politische Entscheidungsträger sollten die Deutschen Militär-Geschichte repetieren, bevor sie über eine Änderung des Grundgesetzes zur Militarisierung der Innenpolitik urteilen. Ein Beitrag von Christine Wicht.

Die Unionsparteien haben ein eigenes Sicherheitskonzept zur Gefahrenabwehr terroristischer Anschläge erarbeitet, es enthält den Vorschlag, der Bundeswehr bisherige Polizeibefugnisse zu übertragen, indem sie auch präventiv im Inneren eingesetzt werden kann. Die Umsetzung eines solchen Konzeptes würde sich aber gravierend auf die Zusammenarbeit aller zivilen und militärischen Kräfte in unserem Lande auswirken, angefangen vom Roten Kreuz, über das Technische Hilfswerk bis hin zu Bundeswehr und Polizei. Darüber hinaus sollen die Zuständigkeiten zur Abwehr der Gefahren aus der Luft und der See im Grundgesetz neu zu verfasst und die Trennung von Äußerer und Innerer Sicherheit weitgehend aufgehoben werden. Die Bundesländer Bayern, Hessen Sachsen und Thüringen haben einen Gesetzesantrag zur Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat eingebracht. Die Unionsfraktionen im Bundestag haben ihren Vorschlag im Parlament vorgelegt. Geändert werden soll Artikel 35 des Grundgesetzes:

Seit Beginn der Bundesrepublik ist Artikel 35 [Rechts- und Amtshilfe; Katastrophenhilfe] folgendermaßen formuliert:

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.

Unter der Argumentation der Terrorismusbekämpfung wird angestrebt Artikel 35, Absatz 2, Satz 1 des Grundgesetzes dahingehend zu ändern, dass im Falle terroristischer Bedrohungen auf Anforderung eines Landes die Streitkräfte zum Schutz ziviler Objekte eingesetzt werden sollen, falls die Polizeikräfte des Bundes und der Länder zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht mehr ausreichen.
Des Weiteren soll Satz 2 geändert werden, dass Amtshilfe nach dieser Vorschrift nicht nur im Falle eines bereits eingetretenen besonders schweren Unglücksfalls oder eines sonstigen Katastrophenfalls zur Hilfe bei der Bewältigung seiner Folgen zulässig ist, sondern auch dann, wenn ein solcher Fall unmittelbar droht und Maßnahmen zur Verhinderung seines Eintritts zu ergreifen sind. Auch sollen Streitkräfte zur Abwehr von Gefahren aus der Luft und von See dann eingesetzt werden dürfen, wenn dies zur wirksamen Bekämpfung dieser Gefahren erforderlich ist.
(Quelle: Rainer Amold)

Bewusst gewollte Trennung von Militär und Polizei im Grundgesetz
Aufgrund der Erfahrungen in Deutschland, die angefangen vom preußisch-deutschen Militär, bis in das Jahr 1945 reichen, wurde bei Gründung der Bundesrepublik eine Verfassung angestrebt, in der explizit eine Trennung von Militär und Polizei festgeschrieben ist.

Erfahrungen aus der deutschen Geschichte:

„Gegen Demokraten helfen nur Soldaten“
Beeinflusst von Frankreich forderte auch das deutsche Volk eine Verfassung. Friedrich Wilhelm IV. Von Preußen lehnte im Landtag im Jahr 1847 erneut die von seinem Vater versprochene Verfassung ab, daraufhin war eine Revolution nicht mehr aufzuhalten. Während der Revolution wurde 1848/49 wurde das Militär verstärkt als repressive Ordnungsmacht im Inneren eingesetzt. „Gegen Demokraten helfen nur Soldaten, Adieu!“ – mit diesen Worten verabschiedete Friedrich Wilhelm IV. die Delegation der Paulskirche. Die Soldaten befanden sich seinerzeit in einem Spannungsfeld zwischen persönlicher Sympathie mit den revolutionären Ereignissen, ihren Ideen und Akteuren, und dem Gehorsam gegenüber der militärischen und politischen Obrigkeit.

Weimarer Republik
Bei den Märzkämpfen 1919 in Berlin setzte der sozialdemokratische Reichswehrminister Gustav Noske reaktionäre Freikorps-Truppen ein. Noske gab den durch kein Gesetz gedeckten Befehl aus, dass jeder Bewaffnete von den Regierungstruppen und den Freikorps sofort zu erschießen sei. Das Freikorps Potsdam war dabei auch in die Kämpfe des „Spartakusaufstandes“ (05. – 12. Januar 1919) verwickelt und tat sich dort durch besondere Härte hervor, bei dem auch Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht getötet wurden. Zu den politisch rechts-stehenden Wehrverbänden, wie Stahlhelm und Kyffhäuserbund, bestanden enge Kontakte.

Nationalsozialistisches Regime
Mit dem Führererlass vom 17. Juni 1936 ernannte Hitler den Reichsführer-SS Heinrich Himmler zum Chef des neu eingeführten Amts der Deutschen Polizei. Damit war die Entscheidung für eine Zentralisierung der Polizei gefallen, was zugleich zu einer Entstaatlichung der Polizei führte. Die Polizei war nun der SS-Führung unterstellt, damit konnten die Nationalsozialisten den Staat nach ihren Vorstellungen umgestalten. Die SS-Hauptämter für die Ordnungspolizei und die Sicherheitspolizei wurden gebildet, die bereits im Jahr darauf im Mai 1937 verschmolzen wurden. Während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes wurden die Grenzen zwischen Militär und Polizei bis zur Unkenntlichkeit verwischt.

Vor fast vierzig Jahren rief Hans Magnus Enzensberger am 28. Mai 1968 zum Protest gegen die Notstandsverfassung auf, der Einsatz des Militärs gegen Demonstranten wurde heftig kritisiert:

Das ist, auf den alten historischen Kern gebracht, der Inhalt der Notstandsverfassung. Und warum muss erst die Polizei, und dann der Bundesgrenzschutz, und dann das Militär gegen Demokraten helfen? Weil die Herrschaft einer winzigen Minderheit, die Herrschaft des Kapitals, mit andern Mitteln nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Deshalb enterbt das sieche Parlament sich selber; deshalb verkündet das System ganz offen das Ende seiner Legitimität. Und deshalb hat es keinen Zweck, wenn die lieben bekannten Kulturpersönlichkeiten unter sich bleiben und das anmelden, was bekannte Kulturpersönlichkeiten eben anmelden, nämlich Bedenken. Die Notstandsverfassung wird keinen Sperrsitz respektieren. Sie wird solche Versammlungen wie diese hier mit Tränengas auseinandertreiben, wenn es erst soweit ist. Die Kapitalisten und die Partei- und Gewerkschaftsbosse, die uns regieren, werden nicht auf uns hören. Sie werden sich taubstumm stellen, genauso wie De Gaulle und Pompidou, bis wir zusammen mit den Studenten und den Arbeitern auf die Straße gehen und uns ein bisschen deutlicher äußern. Auf der Straße gibt es keine Prominenten mehr, und zum Streik brauchen wir keine Eintrittskarte.

(Quelle: Deutsche Geschicht in Dokumenten und Bidern).

In der aktuellen Ausgabe 7/07, der „Blätter für deutsche und internationale Politik“, ist die Übersetzung eines Artikels, den die amerikanische Journalistin Naomi Wolf für den Guardian geschrieben hat, ungekürzt abgedruckt. Naomi Wolf beschreibt „Ein faschistisches Amerika in zehn Schritten“. Der „John Warner Defense Authorization Act von 2007“ hat den US-Präsidenten mit neuen Vollmachten für die Nationalgarde ausgestattet. Im Falle eines Notstandes könnte der Präsident aufgrund seiner erweiterten Vollmachten beispielsweise die paramilitärische Michigan-Miliz damit beauftragen den Ausnahmezustand auszurufen, dies könnte ungeachtet des Protestes von Bürgern oder des Gouverneurs des betreffenden Gebietes geschehen.

… Ohne auf tatsächlichen Widerstand zu stoßen, kann der Präsident das Militär nun als Polizeitruppe für innenpolitische Zwecke einsetzen und zwar im Falle einer Naturkatastrophe, eines Seuchenausbruchs, eines Terrorangriffs oder „anderer Gegebenheiten“ …

Kritiker, wie der demokratische Senator Patrick Leahy sehen darin eine Möglichkeit, dass der Präsident landesweit das Kriegsrecht verhängen kann. Darüber hinaus, sehen Kritiker darin einen Verstoß gegen den Posse Comitatus Act, der die Bundesregierung daran hindern soll, das Militär zur inländischen Strafverfolgung einzusetzen.

Aktuell wenden sich die Proteste der kritischen Bürger gegen die Kapitalmärkte, gegen Aufrüstung, gegen militärische Aufrüstung und Einmärsche, gegen Waffenlieferungen, gegen wachsende soziale Ungerechtigkeit. Wie heute mit dem grundgesetzlich verankerten Demonstrationsrecht umgegangen wird, wurde auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm deutlich, als Aufklärungsjets der Bundeswehr – einige davon ohne ausdrücklichen Befehl – am 5. Juni im Tiefflug Luftaufnahmen von Camps der Demonstranen machten. Die Grenzen zwischen den Maßnahmen zur Terrorbekämpfung und zur Be- und Überwachungen von Demonstranten drohen immer mehr zu verwischen.

Innere und Äußere Sicherheit sind abhängig von sozialer Sicherheit und von Frieden. Beides ist aufgrund der derzeitigen Wirtschafts- und Sozialpolitik und der Militärpolitik heftig in die Kritik der Bürger geraten. Die Menschen fühlen sich von ihren Volksvertretern zunehmend nicht mehr vertreten. Auf dem G8-Gipfel brachten Bürger auf Demonstrationen ihre Unzufriedenheit mit dieser Politik zum Ausdruck. Sollte die angestrebte Änderung des Grundgesetzes beschlossen werden, würden Demonstrationen mit ähnlichen militärischer Präsenz einhergehen und das Vorgehen wäre obendrein noch gesetzlich legitimiert.

Nach Meinung von Kanzlerin Merkel ist die alte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit “von gestern”, spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 müsse man in ganz neuen Zusammenhängen denken. “Nur wenn wir dieses neue Denken auch wirklich anwenden, bleiben Freiheit und Sicherheit angesichts dieser neuen Bedrohung in einer ausgewogenen Balance”, so die Meinung der Kanzlerin. Die öffentliche Debatte dreht sich überwiegend um die Auswirkungen des Terrorismus, wer befasst sich eigentlich mit den Ursachen des Terrorismus?

Der Angriff auf das World Trade Center, in dem die Welthandelsorganisation ihren Sitz hatte, war ein gezielter Angriff auf die globale Wirtschaftspolitik mit ihren Auswirkungen auf die Menschen in der ganzen Welt. Anstatt das Grundgesetz zu ändern sollten unsere demokratisch gewählten Volksvertreter ihre Politik hinterfragen. Eine sozial gestaltete Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört ebenso dazu wie das Infrage stellen von Tornadoeinsätzen und Waffenlieferungen. Nur durch eine Richtungsänderung der Politik kann dem internationalen Terror der Nährboden entzogen werden. Das wäre ein sinnvolles und nachhaltiges Thema für den G8-Gipfel gewesen, welche politischen Wege einzuschlagen sind, damit sich der Terrorismus nicht weiter zum internationalen Flächenbrand entzünden kann. Nicht die Bürger sind verantwortlich für die Situation, sondern politische Entscheidungsträger, die in vielen Bereichen, obwohl demokratisch gewählt, nicht nach dem Willen des Volkes gehandelt haben. Die Bürger sind doppelt betroffen, sowohl durch eine Politik die die Gesellschaft mehr und mehr spaltet und darüber hinaus durch immer neue Einschränkungen in ihrer Freiheit. Sozialabbau und Einschränkung der Freiheitsrechte sind die beiden Seiten der gleich politischen Münze.

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