Die Bundesregierung verstößt gegen geltendes deutsches und europäisches Recht – ein Aufruf an Juristinnen und Juristen

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

Dieser Aufruf richtet sich an alle Leserinnen und Leser von flassbeck-economics und den NachDenkSeiten, nicht nur an die Juristen unter ihnen. Wir wenden uns aber im besonderen an gute, kritische Juristinnen und Juristen. Wir bitten Sie, sich mit dem unten skizzierten Rechtsverstoß zu beschäftigen und eine Klage gegen die Bundesregierung zu prüfen und vorzubereiten. Wir werden, wenn sich eine Gruppe von Juristen zur Vorbereitung einer Klage zusammen findet, mit fachlichem Rat aus ökonomischer Sicht helfen.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Aufruf – Eine Initiative von flassbeck-economics und NachDenkSeiten:

Im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967 werden die gesamtwirtschaftlichen Ziele der Bunderepublik Deutschland beschrieben. Das Gesetz legt fest, dass der Staat seine Politik an vier gesamtwirtschaftlichen Zielen auszurichten habe:

In Art. 109 des Grundgesetzes heißt es unter (2), leider kompliziert formuliert:

Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund des Artikels 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und tragen in diesem Rahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung.

Von den genannten vier Zielen, die das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht beschreiben, sind derzeit mindestens zwei gravierend verletzt: Die Preisstabilität und das außenwirtschaftliche Gleichgewicht. Während für ersteres die europäische Zentralbank verantwortlich ist, liegt die Verantwortung für das außenwirtschaftliche Gleichgewicht weiter in den Händen der nationalen Regierungen. Dieses sogenannte Gleichgewicht, also der mittelfristige Ausgleich von Leistungsbilanzdefiziten und –überschüssen, ist von hoher Bedeutung für Europa, insbesondere für den Euroraum und die hier lebenden Menschen. Die Kombination von anhaltend hohen Leistungsbilanzüberschüssen und hoher Wettbewerbsfähigkeit bei einigen Ländern und geringer Wettbewerbsfähigkeit und großen Leistungsbilanzdefiziten in anderen Ländern birgt enormen Sprengstoff für die Europäische Währungsunion und Europa insgesamt. Ohne eine Rückkehr zu einem Gleichgewicht wird sich die Krise in Europa auf viele andere Länder ausweiten. Deshalb ist die Verpflichtung der Politik, für außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu sorgen, von hoher Bedeutung und sie muss ernst genommen werden.

Eine Klage könnte an den Ernst dieser Verpflichtung erinnern und die Bundesregierung zwingen, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, für Abhilfe zu sorgen.

Kein Land verstößt in so gravierender Weise wie Deutschland gegen das Ziel „außenwirtschaftliches Gleichgewicht“. Mit 7,4 Prozent (so die Schätzung der Deutschen Bundesbank in Verbindung mit den jüngsten Daten zum nominalen Bruttoinlandsprodukt seitens des Statistischen Bundesamtes) stellt der deutsche Leistungsbilanzüberschuss im Jahr 2014 einen neuen Rekord dar. In den vorausgehenden Jahren betrug er bereits sagenhafte 5,7 Prozent (2010), 6,1 Prozent (2011), 7,1 Prozent (2912) und 6,7 Prozent (2013) des nominalen Bruttoinlandprodukts.

Der deutsche Leistungsbilanzüberschuss war niemals zuvor so hoch (vgl. Abbildung), auch nicht in den Zeiten vor der deutschen Wiedervereinigung. Die gut 4 Prozent, die Westdeutschland in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre einmal erreicht hatte, galten damals als Extremwert. Der sich dadurch ergebende Druck von Seiten der Devisenmärkte führte dazu, dass die D-Mark gegenüber dem US-Dollar und innerhalb des Europäischen Währungssystems (EWS) aufgewertet wurde. Das Ventil einer Änderung der Wechselkurse zwischen den Währungen steht innerhalb einer Währungsunion nicht mehr zur Verfügung. Das macht die heutigen Abweichungen viel gravierender, weil die Alternative dazu Lohnsenkung ist, die, wie der Fall Südeuropas klar zeigt, extrem negative Wirkungen auf die Ziele des angemessenen Wachstums und hohen Beschäftigungsstand hat.

Der jetzt eingetretene Leistungsbilanzüberschuss von 7,4 Prozent verstößt auch gegen europäisches Recht. Er sprengt sogar die (willkürlich und asymmetrisch gesetzte) Grenze von 6 Prozent des (im sogenannten Europäischen Semester festgelegten) Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten (Macroeconomic Imbalance Procedure, MIP) deutlich. Diese Grenze war und ist an sich schon ein Unding, weil sie nicht symmetrisch ist zu der Grenze mit umgekehrtem Vorzeichen für Defizitländer. Den Defizitländern der Europäischen Währungsunion hat man eine Grenze von -4 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts gesetzt, ab deren Unterschreiten die EU-Kommission das außenwirtschaftliche Ungleichgewicht des Landes als kritisch ansieht und auf eine Verringerung der Defizite drängt. Bei den Überschussländern hat man – vermutlich auf politischen Druck Deutschlands – eine Grenze von 6 Prozent festgelegt. Obendrein wird auch nur der Dreijahresdurchschnitt der Salden betrachtet, d.h. für einzelne Jahre können die Grenzen über- bzw. unterschritten werden (wenn das in anderen Jahren entsprechend ausgeglichen wird), ohne dass die EU-Kommission sofort Alarm schlägt. Doch auch im Dreijahresdurchschnitt überschreitet der deutsche Überschuss die 6-Prozent-Grenze.

Die Asymmetrie in der Beurteilung von Überschüssen und Defiziten ist grundsätzlich abzulehnen, weil die Logik der volkswirtschaftlichen Saldenmechanik zwingend erfordert, dass die Summe aller Leistungsbilanzdefizite in der Welt gleich der Summe aller Leistungsbilanzüberschüsse ist. Überschüsse und Defizite kommen niemals unabhängig voneinander zustande. Die Schuld des Schuldners, die in Deutschland immer vorschnell vermutet wird, gibt es in den komplexen Abläufen der globalisierten Wirtschaft nicht. Deswegen ist ein außenwirtschaftlicher Überschuss eine ebenso gravierende Fehlentwicklung wie ein Defizit.

Für 2015 erwartet die Bundesregierung gemäß ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2015 (siehe Tabelle auf Seite 60) einen noch einmal steigenden Überschuss in der Leistungsbilanz (steigenden Außenbeitrag). Sie nimmt damit, ohne Gegenmaßnahmen zu ergreifen, hin, dass das Ziel noch deutlicher als zuvor verletzt wird.

Deshalb rufen wir hiermit kritische Juristinnen und Juristen auf, sich mit diesem Thema intensiv zu befassen und eine Klage gegen die Bundesregierung zu prüfen.

Für flassbeck-economics und die NachDenkSeiten

Heiner Flassbeck und Albrecht Müller

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