Kein “No-Spy-Abkommen”: TTIP ist tot – wenn die SPD die eigenen “roten Linien” ernstnimmt

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Die Sache ist erledigt, der Drops gelutscht: Das Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union “TTIP” ist tot. Eigentlich. Denn die SPD wird nicht zustimmen können. Schließlich machten sozialdemokratische Politikerinnen und Politiker mehrfach den Abschluss eines “No-Spy-Abkommens” mit den USA zur absoluten Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens. Nachdem nun endgültig klar ist, dass es erstgenanntes nicht geben wird, ist auch klar, dass zweitgenanntes nicht kommt – oder? Von Thorsten Wolff

Aktuell stehen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und einige ihrer Parteifreunde unter Beschuss (nicht zuletzt durch die SPD): 2013 hatten sie behauptet, dass die USA ein “No-Spy-Abkommen” angeboten hätten. Es war ein “Befreiungsschlag” im Wahlkampf, Beruhigungspille für Öffentlichkeit und Wahlvolk. Dass es ein solches Abkommen nicht geben würde, war aus heutiger Sicht allerdings schon seit Längerem zu erwarten. Und seit einigen Tagen ist klar: Merkel und Co. haben das angebliche US-Angebot schlicht erfunden.

Blöd ist das nicht nur für die CDU, sondern möglicherweise auch für die SPD. Deren Politikerinnen und Politiker haben nämlich mehrfach einen Zusammenhang zwischen einem solchen “No-Spy-Abkommen” und TTIP hergestellt. Nachvollziehbarerweise haben sie argumentiert, dass man ein Freihandelsabkommen nicht verhandeln könne, wenn man gleichzeitig von der Gegenseite ausspioniert werde. Und: Es brauche zum Schutz europäischer Bürger ein Abkommen, das den transatlantischen Datenaustausch regle und den Datenschutz sichere. Dieses sei Bedingung für den Abschluss des Freihandelsabkommens TTIP.

So äußerte sich etwa Bernd Lange, für die SPD Mitglied des Europäischen Parlaments und dort Vorsitzender des für TTIP zuständigen Handelsausschusses. In einem Positionspapier [PDF] des Abgeordneten vom 1. Mai 2014 heißt es:

Der NSA-Skandal hat das Vertrauen zwischen den Handelspartnern nachhaltig beeinträchtig. Er hat die Notwendigkeit eines Rahmenabkommens zwischen der EU und den USA zum Datenschutz in der Strafverfolgung und deren Umgang mit Daten deutlich gemacht. Ohne ein solches Abkommen, welches parallel zum TTIP-Abkommen verhandelt werden muss und welches den rechtlichen Schutz europäischer Bürger vor Datenspionage (Gleichstellung mit US-Bürgern) garantieren muss, wird eine Zustimmung zum TTIP-Abkommen für Sozialdemokraten nicht möglich sein.

Am 30. August 2014 hat Lange diese Position in einem Beitrag “Die roten Linien von TTIP” für das sozialdemokratische Web-Magazin “IPG” fast wortgleich bekräftigt:

Die Enthüllungen rund um den NSA-Skandal haben das Vertrauen zwischen Europäern und Amerikanern nachhaltig beeinträchtigt. Die Notwendigkeit eines Rahmenabkommens zwischen der EU und den USA zum Datenschutz in der Strafverfolgung und dem Umgang mit Daten allgemein ist offensichtlich. Ohne ein solches Abkommen, das parallel zum TTIP-Abkommen verhandelt werden und den rechtlichen Schutz europäischer Bürger vor Datenspionage garantieren muss, wird eine Zustimmung zum TTIP-Abkommen für Sozialdemokraten nicht möglich sein.

Die Formulierungen sind eindeutig: Ohne “No-Spy-Abkommen” kein TTIP. Eine klare, mindestens zwei Mal vorgenommene Positionierung durch einen der wichtigsten sozialdemokratischen Politiker in Sachen Freihandelsabkommen.

Diese rote Linie wurde auch von anderen Abgeordneten der SPD übernommen. So schrieb die Europaabgeordnete Dagmar Roth-Behrendt am 17. Mai 2014 in einem Beitrag für den Berliner “Tagesspiegel”:

Der NSA-Skandal hat das Vertrauen zwischen den USA und der EU nachhaltig beeinträchtigt. Er hat die Notwendigkeit eines Rahmenabkommens zwischen den Handelspartnern zum Datenschutz in der Strafverfolgung und deren Umgang mit Daten deutlich gemacht, welches parallel zum TTIP-Abkommen verhandelt und den rechtlichen Schutz europäischer Bürger vor Datenspionage (Gleichstellung mit US-Bürgern) garantieren muss. Ohne ein solches Abkommen wird eine Zustimmung zum TTIP-Abkommen für uns Sozialdemokraten nicht möglich sein.

Die Passage ist fast identisch mit den beiden von Lange. Damit steht Roth-Behrendt nicht alleine: Der SPD-Europaabgeordnete Jo Leinen hat am 8. Oktober 2014 in einer Pressemeldung die entsprechende Passage sogar wortwörtlich aus Langes “IPG”-Beitrag übernommen. Und auch seine Fraktionskollegin Petra Kammerevert schrieb in einem undatierten Positionspapier:

Der NSA-Skandal hat das Vertrauen zwischen den Handelspartnern nachhaltig beeinträchtig. Parallel zum TTIP muss deswegen ein Rahmenabkommen zwischen EU und USA zum Datenschutz abgeschlossen werden, das auf alle Instrumente des transnationalen Datenaustauschs wie etwa das TFTP- (“SWIFT”)-, oder Fluggastdaten-Abkommen Anwendung finden soll. Ohne ein solches Abkommen mit hohen Schutzgarantien für EU-Bürger können wir dem Freihandelsabkommen nicht zustimmen.

Die exakt gleiche Formulierung taucht auch in einer Stellungnahme der SPD gegenüber dem AStA des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) von 2014 auf. Die Studierenden hatten die Parteien unter anderem nach ihrer Position zu den diversen Abhöraffären gefragt.

Der Hamburger SPD-Europaabgeordnete Knut Fleckenstein veröffentlichte in einem Beitrag zum Thema folgende Zeilen am 5. Mai 2014 auf den Webseiten der SPD Hamburg:

Wir brauchen ein Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA, das die Aktivitäten von Geheimdiensten und deren Umgang mit Daten klar definiert. Ohne ein solches Abkommen, welches parallel zum Freihandelsabkommen verhandelt werden muss, werden die Sozialdemokraten dem TTIP-Abkommen nicht zustimmen.

Mit ähnlichen Worten schrieb auch die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann auf ihrer Homepage folgende Zeilen, veröffentlicht am 22. Mai 2014:

Deshalb setze ich mich für den Abschluss eines Datenschutz-Rahmenabkommens mit den USA ein. Dieses würde grundlegende Standards für den Datenschutz in der Strafverfolgung festlegen, die dann auf alle Instrumente des Datentransfers in die USA Anwendung finden würden. Das Rahmen-Abkommen muss hohe Schutzstandards etwa zur Begrenzung der Datensammlung festlegen. Ohne ein solches Abkommen, welches parallel zum TTIP-Abkommen verhandelt werden muss und welches neben anderen Punkten die rechtliche Gleichstellung von EU-Bürgern garantieren muss, wird eine Zustimmung zum TTIP-Abkommen nicht möglich sein.

Kaufmann weicht inhaltlich an einer interessanten Stelle insofern von Lange, Roth-Behrendt, Fleckenstein, Kammerevert und Leinen ab, als sie – trotz ansonsten ähnlicher Formulierungen – die Unmöglichkeit der Zustimmung zu einem TTIP ohne begleitendes Datenschutzabkommen nicht generalisierend auf alle “Sozialdemokraten” bezieht.

Ihr Fraktionskollege Norbert Neuser beschrieb am 11. Juli 2014 die sozialdemokratische Position auf seiner Homepage wie folgt:

Voraussetzung für eine Zustimmung zu TTIP ist ein Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA zum Datenschutz in der Strafverfolgung und den Umgang mit Daten. Dieses muss parallel zum Handelsabkommen verhandelt werden.

Auch auf den Homepages der SPD-Europaabgeordneten Jutta Steinruck, Joachim Schuster, Birgit Sippel sowie erneut Jo Leinen findet sich exakt diese Formulierung.

Der Reigen geht weiter mit einer Passage aus einem Beitrag der SPD-Bundestagsabgeordneten Mechthild Rawert, den sie am 22. Mai 2014 auf ihrer Homepage veröffentlicht hat und der auf eine entsprechende Positionierung auch des damaligen SPD-Europa-Spitzenkandidaten Martin Schulz verweist:

Fakt ist: Der NSA-Skandal hat das Vertrauen zwischen den Handelspartnerinnen USA und EU nachhaltig beeinträchtig. Dieser Skandal hat die Notwendigkeit eines Rahmenabkommens zwischen der EU und den USA zum Datenschutz in der Strafverfolgung und deren Umgang mit Daten wirklich allen ganz deutlich gemacht. Ein solches Abkommen muss parallel zum TTIP-Abkommen verhandelt werden. Dieses Datenschutzabkommen muss den rechtlichen Schutz europäischer Bürgerinnen und Bürger vor Datenspionage (Gleichstellung mit US-BürgerInnen) garantieren. Das dieses Datenschutzabkommen Voraussetzung für eine mögliche Zustimmung für ein TTIP-Abkommen ist, hat Martin Schulz nicht erst in den TV-Duellen klargemacht: Ohne eine europäische Datenschutz-Verordnung kein TTIP.

Der Landesparteitag der Berliner SPD hat am 17. Mai 2014 einen Beschluss gefasst, der folgende Passage enthält:

Ein Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA darf nur dann zustande kommen, wenn beide Seiten zuvor ein umfassendes Datenschutz-Rahmenabkommen miteinander abgeschlossen haben.

Und schließlich hat sich auch die “AG Digitale Agenda” der SPD-Bundestagsfraktion am 3. Juli 2014 in dieser Frage eindeutig positioniert:

Das Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen den USA und der EU muss noch vor den TTIP-Verhandlungen unterzeichnet werden. Das Rahmenabkommen ist essentiell, um das durch den NSA-Skandal verloren gegangene Vertrauen zumindest teilweise wieder herzustellen. Das Abkommen muss den rechtlichen Schutz europäischer Bürger vor Datenspionage garantieren und dadurch eine Gleichstellung mit den Daten von US-Bürgern herstellen. Für in der EU ansässige Personen muss zukünftig dasselbe Recht auf Privatsphäre gelten, wie es US-Bürgern bei einer Datenverarbeitung in den USA zusteht.

Fassen wir also nochmal zusammen: Mindestens die SPD-Europaabgeordneten Bernd Lange, Knut Fleckenstein, Dagmar Roth-Behrendt, Norbert Neuser, Birgit Sippel, Jutta Steinruck, Joachim Schuster, Jo Leinen, Petra Kammerevert und Sylvia-Yvonne Kaufmann, die SPD-Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert, die “AG Digitale Agenda” der SPD-Bundestagsfraktion, die SPD Berlin sowie die Partei insgesamt gegenüber dem AStA des KIT haben klare rote Linien gezogen: Ohne “No-Spy-Abkommen” kein Freihandelsabkommen TTIP. Bei den genannten, auffällig ähnlichen bis identischen Positionsbeschreibungen gibt es keinen Interpretationsspielraum. Bleibt zu hoffen, dass die SPD diese mehrfach formulierten roten Linien ernstnimmt. Wenn sie es tut, dann ist TTIP tot. Wenn, ja wenn …

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