Mindestlohn: Wie das “Institut für Weltwirtschaft” Arbeitsplatz-Verluste herbeiphantasiert

Patrick Schreiner
Ein Artikel von Patrick Schreiner

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland kennt viele Befürworter, viele Begünstigte – und auch eine ganze Menge Gegner. Die Diskussionen um Sinn und Unsinn dieser untersten Lohn-Haltelinie werden auch heute noch von beiden Seiten engagiert geführt, von Seiten seiner Gegner aber nicht immer korrekt. Das zeigt aktuell eine Veröffentlichung aus dem neoliberalen Kieler “Institut für Weltwirtschaft”. Einen kritischen Blick darauf wirft Patrick Schreiner[*].

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche unter 18 Jahren, für Auszubildende, Praktikanten im Pflicht- oder dreimonatigen Orientierungspraktikum sowie für Langzeitarbeitslose. Ferner können noch bis 31.12.2016 durch allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge niedrigere Stundenlöhne vereinbart werden.

Vorangegangen waren jahrelange Debatten um die Frage, ob ein solcher Mindestlohn notwendig und sinnvoll wäre. Ein wesentliches Argument der Mindestlohngegner ist, dass ein Mindestlohn Arbeitsplätze vernichte. Diese Behauptung ist zwar hanebüchener Unsinn, wie schon oft ausführlich begründet wurde, etwa auf den Nachdenkseiten und sogar auf Spiegel Online. Auch gibt es zahlreiche empirische Studien [PDF – 1.6 MB], die beweisen, dass ein Mindestlohn nicht zum Verlust von Arbeitsplätzen führt. Das gleiche zeigen heute – nach Einführung in Deutschland – erste Untersuchungen, etwa in Bremen oder in Rheinland-Pfalz. Dennoch agieren die Mindestlohngegner immer wieder mit der Behauptung, ein Mindestlohn koste Arbeitsplätze. Und nicht selten tun sie dies unter Rückgriff auf fragwürdige Zahlen und eine nicht minder fragwürdige Interpretation derselben.

Ein Beispiel hierfür lieferte jüngst das in Kiel ansässige “Institut für Weltwirtschaft” (IfW). In der aktuellen Ausgabe der wirtschaftspolitischen Monats-Zeitschrift “Wirtschaftsdienst” erschien eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Mitarbeiters Dominik Groll unter dem Titel “Mindestlohn: Erste Anzeichen für Jobverluste”. Der Erscheinungsort garantiert erlesene Reichweite: Der “Wirtschaftsdienst” wird vorwiegend von politischen und wirtschaftlichen Praktikern gelesen, die wirtschaftswissenschaftliche Themen in gut und schnell verdaulichen Häppchen präsentiert bekommen wollen. Für eine noch weitere Verbreitung sorgten überdies mindestens die konservative Springer-Tageszeitung “Die Welt” und einige Blogs, die den IfW-Text aufgriffen.

Groll widmet sich in weiten Teilen seines Artikels dem Umstand, dass seit Jahresbeginn die Zahl der Minijobs regelrecht “eingebrochen” sei. Dies ist allerdings nur eines seiner zwei zentralen Argumente: Darüber hinaus unterstellt er nämlich, dass sich der Beschäftigungsaufbau auch jenseits von Minijobs seit Jahresbeginn verlangsamt habe und dies auf den Mindestlohn zurückzuführen sei.

Beginnen wir mit Grolls erstem Argument. Tatsächlich zeigte sich recht bald nach der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2015, dass es bei den so genannten “Minijobs” zu einem gewissen Abbau an Beschäftigungsverhältnissen kam: Ihre Zahl lag im März 2015 um ca. 160.000 unter der von Dezember 2014 (nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit) bzw. um ca. 190.000 unter der von März 2014 (nach Zahlen der Minijob-Zentrale). Dahinter steht – wiederum gegenüber Dezember 2014 – ein Rückgang um etwa sieben Prozent in Ostdeutschland und etwa drei Prozent im Westen. Die von Groll gewählte Formulierung “eingebrochen” mag hier sicherlich übertrieben sein, die Tendenz aber stimmt.

Wirklich überraschen kann diese Entwicklung allerdings nicht, und ein Grund zur Sorge ist sie auch nicht. Bei Minijobs handelt es sich weit überdurchschnittlich häufig um prekäre Arbeit im Niedriglohnsektor. Damit erschwert der Mindestlohn zahlreiche Geschäftsmodelle und Ausbeutungsmuster, die auf Minijobs beruhen. Er erschwert zudem ein weiteres: Das Aufsplitten regulärer Arbeitsverhältnisse in mehrere Minijobs. Beispielsweise im Einzelhandel war dies in den letzten Jahren vermehrt zu beobachten: Mit dem Argument, man brauche “Hände”, die man flexibel einsetzen könne, hat man aus einer “Hand” (=Vollzeitkraft) mehrere “Hände (=Minijobberinnen) gemacht. Hierdurch ist das Vollzeit-Normalarbeitsverhältnis dort mittlerweile faktisch zur Ausnahme geworden. Ähnliche Entwicklungen lassen sich auch in anderen Branchen beobachten.

Die Hoffnung der Mindestlohn-Befürworter ist nun selbstredend, dieses Geschäftsmodell zumindest zu erschweren. Und eine weitere Hoffnung ist, dass zumindest ein Teil dieser Minijobs wieder in Vollzeit-Normalarbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Das bedeutet logischerweise nicht, dass aus EINEM Minijob ein Vollzeitjob wird, sondern aus MEHREREN. Genau, wie zuvor EIN Vollzeitjob in MEHRERE Minijobs aufgesplittet wurde.

Was macht aber Groll? Er bildet für die zurückliegenden Monate die Summe aus Minijobs und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, vergleicht diese mit den Werten von vor jeweils einem Jahr – und stellt wenig überraschend fest, dass die Zahl der Arbeitsplätze zwar nach wie vor wächst, aber nur in rückläufigem Ausmaß. Indem er seine Berechnungen auf diese Weise anlegt, unterstellt Groll, dass im Mittel aus EINEM Minijob exakt EIN Vollzeitjob werden müsse. Dass dies so nicht eintritt, interpretiert er als negative Auswirkung des Mindestlohns auf die Beschäftigung:

Die Beobachtung, dass seit Jahresbeginn die Zahl der Minijobber kräftig gesunken ist und gleichzeitig die Summe aus Minijobbern und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weniger stark zugenommen hat, ist ein erster Hinweis darauf, dass die weggefallenen Minijobs größtenteils nicht in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden.

Eine fragwürdige Erwartung und eine fragwürdige Interpretation – denn aus den oben genannten Gründen ist überhaupt nicht zu erwarten, dass alle Minijobs in sozialversicherungspflichtige Normal-Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Das Ziel kann vielmehr nur sein, jeweils mehrere Minijobs wieder in ein normales Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Überdies: Dass bestimmte, besonders prekäre Minijobs ersatzlos wegfallen, ist gut und stellt einen Beitrag für eine neue Ordnung am Arbeitsmarkt dar.

Zumindest implizit unterstellt Groll mit seinen Zahlen noch ein Weiteres, nämlich ein Abschwächen des Beschäftigungsaufbaus in Deutschland auch jenseits von Minijobs. Auch hieran sei der Mindestlohn schuldig. Zu Beginn seines Artikels schreibt Groll explizit (ein Aspekt, der im “Welt”-Artikel fehlt):

Der Beschäftigungsaufbau hat sich seit Jahresbeginn spürbar verlangsamt. Während die Erwerbstätigkeit in den sechs Monaten vor Einführung des Mindestlohns durchschnittlich um 370.000 Personen über dem Vorjahresniveau lag, fiel zwischen Januar und April 2015 die Differenz Monat für Monat geringer aus und betrug zuletzt nur noch 210.000.

Mit anderen Worten: Weil es heute den Mindestlohn gibt, werden immer weniger neue Beschäftigungsverhältnisse geschaffen. Führt man sich vor Augen, dass Mindestlohngegner ursprünglich ja behauptet hatten, es komme zu Arbeitsplatz-VERLUSTEN, stellt Grolls Behauptung nicht mehr als ein defensives Verteidigungsargument dar. Und ein schlechtes noch dazu: Denn es steht statistisch auf ganz dünnem Eis.

Groll macht sich nicht die Mühe, die Entwicklung in einzelnen Branchen anzusehen. Dies wäre aber notwendig, um sich ein Bild davon zu machen, wo genau der Beschäftigungsaufbau schwach ausfällt. Der Mindestlohn nämlich wirkt sich in den verschiedenen Branchen in unterschiedlichem Maße aus, schließlich sind prekäre Beschäftigung und Niedriglöhne in verschiedenen Branchen unterschiedlich verbreitet. So schreibt nicht zuletzt die Mindestlohn-kritische Bundesbank in ihrem aktuellen Monatsbericht zu Recht:

Allerdings dürfte es merkliche Unterschiede zwischen den Branchen gegeben haben. In den Bereichen, in denen bereits in den letzten Jahren zumeist höhere Branchenmindestlöhne festgelegt worden waren, wie beispielsweise in der Bauwirtschaft, waren keine Preiswirkungen zu erwarten, da hier der neue allgemeine Mindestlohn nicht lohnsteigernd wirkte. In der Industrie spielen Niedriglöhne generell keine allzu große Rolle. Hingegen gibt es eine Reihe von Dienstleistungsbranchen, in denen gering entlohnte Tätigkeiten dominieren und in denen die Arbeitskosten einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten ausmachen.

Also: Nicht im Baubereich und nicht im Verarbeitenden Gewerbe (Industrie), sondern vorwiegend in bestimmten Dienstleistungsbranchen kam der Mindestlohn zum Tragen. Wenn Groll nun Recht hätte und die rückläufige Dynamik bei der Zahl neuer Arbeitsplätze auf den Mindestlohn zurückzuführen wäre, dann müssten sich gerade diese Dienstleistungsbranchen besonders negativ entwickelt haben, hingegen Bau und Industrie besonders positiv. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit aber zeigen das genaue Gegenteil:

  • Im Verarbeitenden Gewerbe lag die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten saisonbereinigt im März 2015 nur 0,9 Prozent über dem Wert vom März 2014. Im Baugewerbe betrug dieser Wert nur 0,2 Prozent. In der Finanzbranche, für die der Mindestlohn gleichfalls nicht relevant ist, sank die Beschäftigung sogar – nämlich um 0,2 Prozent. Im Öffentlichen Dienst, wo der Mindestlohn ebenso faktisch keine Rolle spielt, ist ein Rückgang der Beschäftigung um 0,9 Prozent festzustellen. Und in den Branchen Bergbau, Energie- und Wasserversorgung gingen sogar 1,6 Prozent aller Arbeitsplätze verloren. Diese fünf großen und wichtigen Branchen, die zusammen über 11,6 Millionen Menschen beschäftigen, liegen damit allesamt deutlich unter dem Durchschnitt aller Branchen, der bei 1,8 Prozent liegt. Und das, obwohl der Mindestlohn für sie faktisch keine Rolle spielt.
  • Hingegen entwickelte sich die Zahl der Arbeitsplätze in mehreren Branchen, die vom Mindestlohn wesentlich stärker betroffen sind, deutlich besser. In “Verkehr und Lagerei” (unter anderem Lagerwirtschaft, Taxis) stieg die Zahl der Arbeitsplätze um 3 Prozent, im Gastgewerbe sogar um 5,5 Prozent. Bei den “sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen” (unter anderem Wach- und Sicherheitsgewerbe, Hausmeisterdienste, Gebäudereinigung) betrug das Stellenwachstum 4,6 Prozent. Der beschäftigungsintensive Handel liegt mit 1,5 Prozent nur wenig unter dem Durchschnitt.

Fazit: Die Arbeitsplätze nehmen offenbar ausgerechnet in jenen Branchen, die vom Mindestlohn besonders betroffen sind, entweder überdurchschnittlich zu oder nur wenig ab. Hingegen wächst die Zahl der Jobs dort nur wenig (wenn überhaupt), wo der Mindestlohn keine Rolle spielt.

Aber von alldem lesen wir bei Groll nichts, ebenso wenig wie in der “Welt”. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.


[«*] Patrick Schreiner lebt und arbeitet als hauptamtlicher Gewerkschafter in Hannover. Er schreibt regelmäßig für die NachDenkSeiten zu wirtschafts-, sozial- und verteilungspolitischen Themen.