Der menschenverachtende Populismus der Hartz-IV-Hardliner

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Die Argumentation der Hardliner für die Beibehaltung der bisherigen Hartz-IV-Regelung basiert auf einer ziemlich menschenverachtenden Haltung gegenüber Arbeitlosen. Die angeblichen empirischen Evidenzen, wonach eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I zu einer Verlängerung der Arbeitslosigkeit führe, dass die Sozialkassen zusätzlich belastet, die sog. Lohnnebenkosten oder die Steuerbelastungen erhöht würden, sind sachlich schlicht falsch.
Der Vorwurf des Populismus fällt auf die Verfechter der Agenda zurück. Wolfgang Lieb

Die Verfechter von Hartz IV halten eine Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 12 Monate und auf 18 Monate ab dem 55. Lebensjahr für richtig und unverzichtbar.

  1. Weil dies Begrenzung „starke Anreize“ geschaffen habe, wieder eine Erwerbsarbeit anzunehmen. Jeder Monat, den jemand im Vertrauen auf seine Absicherung verstreichen lasse, minimiere die Aussichten eines Arbeitslosen markant. Zudem habe die frühere Regelung die Frühverrentung gefördert.
  2. Die Verlängerung der Bezugsdauer in den neunziger Jahren habe deshalb zu einer dauerhaften Verlängerung der Arbeitslosigkeit geführt und
  3. die Sozialkassen zu stark belastet,
  4. die Lohnnebenkosten erhöht oder
  5. zu höheren Steuern geführt.

Hartz IV habe gewirkt. Das zeige sich darin, dass sich die Beschäftigungsquote der über 55-Jährigen seit dem Jahr 2000 um 10 Prozent erhöht habe, sich weniger Menschen dieser Altersgruppe arbeitslos meldeten und die Arbeitslosenquote Älterer sinke. Sie seien die Hauptgewinner des Aufschwungs. Ältere Menschen arbeiteten wieder länger, d.h. sie gingen später in Rente

So argumentierte auch Arbeitsminister Müntefering in seiner Regierungserklärung vom 11.10.07: Die Erfolge bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit seien sichtbar. Im September sei die Arbeitslosigkeit so niedrig gewesen wie seit zwölf Jahren nicht mehr. “Wann können wir in Deutschland eigentlich von einem Erfolg der politischen Arbeit sprechen, wenn nicht an dieser Stelle?” Die Anstrengungen zahlten sich aus, Deutschland sei auf einem guten Wege.

Der zum Saulus rekonvertierte Hans-Ulrich Jörges hat diese Position der Hartz-IV Verfechter im stern so zusammengefasst:

Wer länger als ein Jahr ohne Job ist, verliert den Anschluss im Beruf, versinkt in Depression, gilt als Ramschware auf dem Arbeitsmarkt. Die kürzere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, so hart das für den Betroffenen auch erscheinen mag, erzeugt hingegen Druck, sich rasch selbst nach neuer Beschäftigung umzutun. Und sie bietet keinen Anreiz mehr, Ältere auf Kosten der Solidargemeinschaft in die Frührente abzuschieben. Das hat Wirkung, sichtbar. Ende 2002 hatten nur 35,5 Prozent der über 50-Jährigen einen Job, Ende 2006 waren es schon 39,8 Prozent. Die Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate hingegen macht die Frühpensionierung wieder reizvoll – für die Älteren wie für die Arbeitgeber. Und sie untergräbt die Rente mit 67.

Die Vorschläge Becks zur Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes würden diese Erfolge wieder zunichte mache, sie seien allenfalls soziale Wohltaten, die einem falsch verstandenen Gerechtigkeitsgefühl folgten, und sie erhöhten die Sozialkosten. Beck kehre zu „alten Ufern“ (Steinbrück) zurück.

Soweit das Trommelfeuer der Agenda-Hardliner, das die minimale Verlängerung des Bezugs des Arbeitslosengeldes für über 45-Jährige um gerade mal bis zu 3 Monate und für über 50-Jahre um bis zu 12 Monate ausgelöst hat. (Für über 55-Jährige bedeutet dies jedoch wiederum nur eine Verlängerung um 6 Monate, da sie bisher schon bisher das Arbeitslosengeld I bis zu 18 Monaten beziehen konnten.)

Gehen wir den Argumenten einmal nach:

Zu 1.: Hartz schaffe starke Anreize zur Wiederaufnahme von Arbeit

Welches Menschenbild hinter diesem „Anreizsystem“ der Hartz IV-Verfechter steht, soll hier nicht im Vordergrund der Erörterung liegen. Dazu nur so viel: Das Tarnwort „Anreiz“ müsste ehrlicherweise mit Bedrohung, und zwar sogar mit existenzieller ökonomischer Bedrohung für die Arbeitsplatzbesitzer und mit Druck oder Erpressung für die in Arbeitslosigkeit Gefallenen, übersetzt werden.

Bei genauerer Betrachtung unterliegt dem gesamten Wirkungsmechanismus von Hartz IV – von der Verkürzung der Bezugsdauer des noch halbwegs auskömmlichen Arbeitslosengeldes, über den Sanktionskatalog für Alg I-Empfänger bis hin zur Arbeitspflicht in Ein-Euro-Jobs – der Grundgedanke, dass Arbeitslose, wenn sie innerhalb von 12 bzw. 18 Monaten keinen Arbeitsplatz bekommen, letztlich zu wenig oder gar kein Arbeitsethos besäßen.

Menschen ohne Arbeit wählten (in der Sprache der neoklassischen Arbeitsökonomen) lieber „Freizeit“ statt Arbeit, sie gelten als Müßiggänger oder (vulgär ausgedrückt) einfach als Faulenzer oder gar Schmarotzer, die man, statt dass sie „in der sozialen Hängematte“ liegen bleiben, „fordern“ muss, um jede angebotene Stelle zu jedem angebotenen Preis anzunehmen. Fürsorgliches Denken sei falsch, weil es Arbeitslose abhängig mache und entmündige, ja sogar in „Depression“ versinken lasse (Jörges).
Kurz: Alle, die längere Zeit arbeitslos sind, müsse man durch massiven Druck zu Arbeit zwingen: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.

Dieses Menschenbild und die sich daraus ableitende Gesellschaftsphilosophie, dass Arbeitslosigkeit kein Versagen der herrschenden ökonomischen Lehre und schon gar nicht ein Scheitern der vorherrschenden Wirtschaftspolitik ist, hat sich, wie gerade die Debatte um die Beckschen Vorschläge zeigt, in der Politik und in den Medien weitgehend durchgesetzt.

Niemand kann bestreiten, dass es unter den Arbeitslosen auch Menschen geben wird, die nicht mehr in Erwerbsarbeit wollen oder können – schon gar nicht zu Hungerlöhnen.

Die große Masse der etwa durch die Massenentlassungen der letzten Jahre „freigesetzten“ Arbeitnehmer als Drückeberger und Sozialschmarotzer zu stigmatisieren, bringt jedoch erkennbar eine soziale Ausgrenzung und Spaltung der Gesellschaft, die Diskriminierung von Millionen von Menschen und den Aufbau von Feindbildern mit sich.
Diese Stigmatisierung ist nicht mehr und nicht weniger als ein zynisches Ablenkungsmanöver von dem einzigen harten Faktum, dass für die hohe Arbeitslosigkeit unmittelbar ursächlich ist, nämlich dass es zu wenig Arbeitsplatzangebote im Vergleich zur Nachfrage nach Arbeitsplätzen gibt. Das gilt auch in der jetzigen Situation, wo die Zahl der offenen Stellen immer noch weit unter der Zahl der Arbeitsuchenden liegt. (Von den etwa sieben Millionen prekär Beschäftigten, die nach einem regulären Arbeitsplatz suchen, gar nicht erst zu sprechen.)

Die Schuldverlagerung auf die Arbeitslosen folgt einer bösartigen Sündenbock-Taktik, bei der das Versagen von Wirtschaft und Politik auf die von diesem Versagen Betroffenen abgeladen wird.
Dieses Menschen- und Gesellschaftsbild hat nicht mehr viel gemein mit der „Würde des Menschen“, wie sie als elementarer Grundwert in unserer Verfassung verankert ist, und noch weniger zu tun mit dem Sozialstaatsgedanken, der die Gemeinschaft durch den Staat verpflichtet, Menschen vor (unverschuldeten) Schicksalsschlägen zu sichern und zu schützen.

Alle Beobachtungen und alle Untersuchungen zeigen, dass langanhaltende Arbeitslosigkeit und die Misserfolgserlebnisse bei der Suche nach Arbeit das Selbstwertgefühl der meisten Menschen stark belasten und zu physischen und psychischen Schädigungen führen.

Ist es für diese Menschen aber eine Hilfe, wenn man sie möglichst rasch in die Bedürftigkeit und in das soziale Existenzminimum fallen lässt? Baut es die Arbeitskraft dieser Menschen wieder auf, wenn man ihnen durch Sanktionskataloge und Überwachung das Selbstwertgefühl vollends raubt? Ist der Zwang zu „Arbeitsgelegenheiten“ mit minimalem Zubrot und kaum einer Aussicht auf Integration in den Arbeitsmarkt wirklich ein Mittel zur Erhaltung von Arbeitsbefähigung? Ist die Einübung von “Arbeit” („workfare“) unter unmittelbarem Zwang durch den Staat tatsächlich nicht sogar eher hinderlich für einen erfolgreichen Wiedereinstieg in ein selbstbewusstes Arbeitsleben?

Der allergrößte Teil dieses Workfare-Instrumentariums dient zu nichts anderem als Menschen so klein zu kriegen, dass sie jede Arbeit annehmen sollen, zu jedem Preis und unter allen Umständen.

Es ist empirisch nicht zu bestreiten, dass je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto weniger Arbeitgeber bereit sind, diese Menschen einzustellen. Statt aber Arbeitslose durch Umschulungs- und Trainingsmaßnahmen wieder – wie es so schön heißt – fit zu halten oder zu machen oder notwendigenfalls durch einen „Dritten Arbeitsmarkt“ wieder in eine sinnerfüllte (ordentlich bezahlte) Beschäftigung zu bringen, hat die Bundesagentur die Maßnahmen für die Langzeitarbeitslosen in den letzten Jahren dramatisch abgebaut und lieber Überschüsse erzielt, die in die Senkung von Lohnnebenkosten oder direkt in die Staatskasse flossen.

Ist es tatsächlich so, dass die Verlängerung des Arbeitslosengeldes die Frühverrentung fördert?

Die bis zum 31. Dezember 2007 geltende sog. „58er-Regelung“, also die Wahlmöglichkeit für 58-jährige und ältere Arbeitslose, sich als Arbeitslose und Arbeitsuchende registrieren zu lassen oder eine Frührente zu beantragen (§ 65 Abs. 4 SGB II und § 428 SGB III), galt völlig unabhängig von Hartz IV. Sie wurde eingeführt, um den Arbeitgebern Massenentlassungen zu erleichtern und den Widerstand der Arbeitnehmer dagegen politisch abzufedern („Niemand fällt ins Bergfreie“ hieß es damals doch). Die Sorge vor Massenprotesten scheint offenbar inzwischen weggefallen zu sein, denn diese Wahlmöglichkeit soll künftig entfallen.

Durch den Wegfall dieser Wahlmöglichkeit werden aber künftig ältere Arbeitslose, die vom Alg I ins Alg II fallen, sogar in die Frühverrentung gezwungen, und das mit Abschlägen bis zu 18 Prozent.

(Erläuterung: Nach § 5 SGB II gilt bisher folgende Regelung:

Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, können gemäß § 65 Abs. 4 SGB II Leistungen unter entsprechender Anwendung des § 428 SGB III erhalten. In diesen Fällen ist der Hilfebedürftige nur dann aufzufordern, einen Rentenantrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen für eine ungeminderte Rente vorliegen. Diese Regelung ist auf Ansprüche,
die vor dem 1.1.2008 entstehen, befristet. Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung sind auch Leistungsbezieher, die das 58. Lebensjahr vollendet haben bzw. während des Bezuges von Arbeitslosengeld II vollenden und von der Möglichkeit des Leistungsbezuges unter erleichterten
Bedingungen keinen Gebrauch machen, nicht auf die Beantragung einer geminderten Altersrente zu verweisen [PDF – 44 KB].
Entfällt diese Regelung zum Jahresende, so bedeutet das m.E. im Umkehrschluss, dass der „Hilfsbedürftige“ (will sagen Alg II-Empfänger) mit vollendetem 58. Lebensjahr einen Rentenantrag auch dann stellen muss, wenn die Vorraussetzung auch nur einer geminderten Rente vorliegen.
Bis zum Beweis des Gegenteils halte ich diese These aufrecht.)

Die Behauptung, eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes I würde die Frühverrentung fördern ist falsch. Das Gegenteil trifft zu: Bei einer Verlängerung würden die Bezieher erst später in die Frühverrentung fallen und würden – wie es so schön heißt – dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen.

Zu 2.: Die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes in den neunziger Jahren habe zu einer dauerhaften Verlängerung der Arbeitslosigkeit geführt.

Auch hier trifft das Gegenteil dieser Behauptung zu:
Die Arbeitslosengeldregelung wurde Anfang 1985 erstmals geändert – wer 49 war und arbeitslos wurde, bekam 18 Monate Unterstützung. Von Mitte 1987 an bekamen Jobsuchende über 55 die Unterstützung bis zu maximal 32 Monate. Diese Verlängerung wurde damals durch Arbeitsminister Blüm durchgesetzt, weil von 1980 bis 1985 die Arbeitslosenzahl bedrohlich schnell von knapp 900.000 (3,8 Prozent) l auf über 2,3 Millionen (9,3 Prozent) angestiegen war [PDF – 116 KB]. Voraussetzung und Folge waren also gerade umgekehrt.
Die Arbeitslosigkeit ist dann in den frühen 90er Jahren durch den Einigungsboom eher wieder gefallen und erst durch das unsinnige Abbremsen der Konjunktur durch die dramatische Zinserhöhung der Bundesbank wieder gestiegen.

Der Verlauf der Arbeitslosenstatistik weist einen eindeutigen Zusammenhang mit dem Konjunkturverlauf auf, was sich zuletzt um die Jahrtausendwende zeigte, wo bei höherem Wirtschaftswachstum die Arbeitslosenquote wieder nach unten ging [PDF – 136 KB].
Eine Korrelation zwischen der Bezugdauer der Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenquote und der Dauer der Arbeitslosigkeit herzustellen ist völlig willkürlich und geradezu abenteuerlich.

Zu 3. und 4.: Die Sozialkassen würden belastet und die Lohnnebenkosten erhöht

Nach Berechnungen von Kurt Beck würde sein Vorschlag einer relativ geringfügigen Verlängerung des Arbeitslosengeldes I (das ja von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird) rund 800 Millionen kosten. Selbst wenn – wie manche sagen – dieser Betrag deutlich über eine Milliarde ausmachen würde, könnte diese Summe locker aus den Überschüssen der Bundesagentur finanziert werden.
2006 erzielte Nürnberg einen Überschuss von 11,2 Milliarden Euro. Trotz der Beitragssenkung von 6,5% auf 4,2% um 2,3 Prozentpunkte bei der Arbeitslosenversicherung werden auch in diesem Jahr weitere Überschüsse von eher mehr als 5 Milliarden erwartet. Selbst mit der schon beschlossenen weiteren Beitragssenkung von 4,2 auf 3,9% könnte der Becksche Vorschlag problemlos finanziert werden, ohne dass die sog. Lohnnebenkosten sich erhöhen würden.
(Einmal ganz abgesehen davon, dass die Lohnnebenkosten ohnehin nur ein Mythos der neoliberalen Reformer sind.)

Zu 5. Die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I führe zu höheren Steuern

Auch dieses Argument ist falsch, und auch hier trifft das Gegenteil zu.
Das Arbeitslosengeld I wird aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Das Arbeitslosengeld II (nach Abzug des verfassungsrechtlich bedenklichen Aussteuerungsbetrages, den die Bundesagentur aus den Beiträgen an den Fiskus zu bezahlen hat) aus Steuermitteln.
Eine Verlängerung des aus Versicherungsbeiträgen finanzierten Alg I würde somit den Fiskus eher entlasten.

Ja noch mehr: Durch die derzeitige Finanzierungsstruktur ist ein „institutioneller Egoismus“ geschaffen worden. D.h. die Leistungspolitik der BA zielt aus finanziellem Eigeninteresse darauf ab, “den Ressourceneinsatz so anzulegen, dass dessen Wirkung noch innerhalb der Bezugsdauer von ALG I eintritt”, denn nur wenn sie viele Arbeitslosengeld I-Bezieher wieder in den Arbeitsmarkt bringt, spart die Bundesagentur Geld. Und in der Tat ist belegt worden, dass die Bundesagentur ihre Anstrengungen mehr und mehr auf die Arbeitslosengeld-I-Empfänger konzentriert und gerade die Alg II- Empfänger, also die Langzeitarbeitslosen, eher vernachlässigt wurden.
Würde also das Arbeitslosengeld I für Ältere ein wenig verlängert, würde der Finanzierungsmodus eher dazu führen, dass sich die Arbeitsagentur länger und intensiver gerade auch um diese kümmern würde, als wenn sie rascher in die vom Bund finanzierte Grundsicherung nach Alg II fallen würden.

P.S.:
Gestützt auf eine zur rechten Zeit (im Oktober) veröffentlichten Broschüre der Bundesagentur für Arbeit zur „Situation von Älteren auf dem Arbeitsmarkt“ [PDF – 180 KB] wird in der derzeitigen Debatte über die hier abgehandelten Argumente hinaus viel- und vollmundig darauf verwiesen, wie sehr doch gerade ältere Arbeitnehmer von den Hartz-Gesetzen profitiert hätten. Die Arbeitslosenquote über 55-Jährigen sinke und ihre Beschäftigungsquote habe sich rasant erhöht.
Mit diesen Argumenten und dieser Propagandaschrift der Bundesagentur für die Hartz-IV-Verfechter werde ich mich in einem nächsten Beitrag auseinandersetzen.

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