Die NATO – Rechtliche Grundstrukturen, historische Wandlungen, aktuelle Rechtsfragen. Ein Grundsatzartikel von Dr. Dieter Deiseroth

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

Es ist nur schwer durchschaubar, wie und warum die NATO vom ursprünglichen Verteidigungsbündnis zum weltweit tätigen Militärbündnis entwickelt wurde. Eigentlich war sie wie auch der Warschauer Pakt mit dem Ende der Konfrontation zwischen West und Ost im Jahr 1990 überflüssig geworden. Der frühere Richter am Bundesverwaltungsgericht Dieter Deiseroth beschreibt in diesem Beitrag, dessen Erstveröffentlichung in der Ausbildungszeitschrift „Ad Legendum“ aus Münsters Juridicum erfolgte, was mit der NATO seit 1949, dem Jahr ihrer Gründung, geschehen ist. Es lohnt sich, diesen Beitrag zu lesen bzw. ihn jedenfalls zur gelegentlichen Hintergrundinformation aufzubewahren. Zu Ihrer schnellen Orientierung geben wir im Folgenden einen Überblick über den Inhalt. Die Veröffentlichung verbinden wir mit einem großen Dankeschön an Herrn Dr. Deiseroth. Albrecht Müller.

  1. Einleitung
  2. Rechtliche Grundstrukturen der NATO
    1. Völkerrechtliche Außenstruktur: Internationale Organisation zur kollektiven Selbstverteidigung (Art. 51 UN-Charta)
    2. NATO-Bündnisfall nach Art. 5 NATO-Vertrag
    3. Binnenstruktur der NATO
      1. Politische NATO-Organisation
      2. Die militärischen NATO-Organisation
    4. Durchgriffsrechte/Übertragung von Hoheitsrechten
  3. Wandlung zur „neuen NATO“
    1. Strategiewechsel und neue Aufgaben
    2. Neue Ausrichtung ohne Vertragsänderung zulässig?
  4. NATO-Politik und Völkerrecht
  5. Ist die NATO ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit?