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Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. Ein neues Jahr, aber die Methode hat sich nicht geändert
  2. Jahreswirtschaftsbericht offenbart Realitätsblindheit der Regierung
  3. Pflege
  4. Die finanzpolitischen Hintergründe von Privatisierung und ÖPP
  5. Hausgemachtes Desaster
  6. Versetzung gefährdet
  7. Im Aufmarschgebiet
  8. Bundeswehr: Reif für die Waffe?
  9. Zur Freiheit in der Freiheitsentziehung
  10. Staatsleistungen an die Kirchen bis 2019 ablösen
  11. Bayern tut nicht genug für saubere Luft in München – und muss zahlen
  12. Zu guter Letzt: SPD: Viele Neumitglieder wegen “sozialdemokratischer Gesinnung” abgelehnt

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Ein neues Jahr, aber die Methode hat sich nicht geändert
    Die Arbeitslosenzahlen hat die Bundesregierung auch im Januar 2018 aufhübschen lassen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden nach wie vor nicht als arbeitslos gezählt. Viele Arbeitslose, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Und wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat. Und solange das so ist, präsentieren wir jeden Monat die ungeschönten Zahlen.

    „Allen Jubelmeldungen zum Trotz sind die strukturellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt immer noch ungelöst. Das betrifft die vielen prekären Beschäftigungsverhältnisse, auf denen der Beschäftigungszuwachs in erheblichem Umfang beruht. Das betrifft aber auch hunderttausende Langzeiterwerbslose, die von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt abgehängt bleiben“, erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit.
    Quelle: die Linke im Bundestag

    dazu: Was hinter den Arbeitslosenzahlen steckt
    Auch im letzten Jahr ist die Arbeitslosenquote wieder gesunken. Doch bei Statistiken hängt alles von der Berechnungsmethode ab – und die wurde im Fall der Arbeitslosenzahlen seit 1986 schon 17 Mal geändert. Wie aussagekräftig ist die Zahl überhaupt?
    Quelle: ZDF

    Anmerkung André Tautenhahn: Die offizielle Zahl der Arbeitslosen ist im Monat Januar um 185.000 Personen gestiegen. Doch wie ist die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit überschrieben? „Schwungvoller Start“. Im Dezember hieß es „Deutlicher saisonbereinigter Rückgang der Arbeitslosigkeit“ (die offizielle Arbeitslosenzahl ist aber um 17.000 gestiegen), im November lautete die Überschrift „Anhaltender Aufschwung“ (die offizielle Arbeitslosenzahl ist um 20.000 gesunken). Im Oktober schrieb die Bundesagentur von einer „Starken Herbstbelebung“ (die offizielle Arbeitslosenzahl ist um 60.000 gesunken). Im September setzte die Herbstbelebung sogar noch „stärker ein als üblich“ (die offizielle Arbeitslosenzahl ging um 96.000 zurück). Im August stieg die offizielle Arbeitslosenzahl wiederum um 27.000, doch die Arbeitsagentur schrieb „Weiter positive Entwicklung“. Die Liste lässt sich unendlich in die Vergangenheit fortsetzen. Egal ob die offizielle Arbeitslosenzahl nun sinkt oder steigt, die PR-Abteilung der Bundesbehörde findet immer wieder dieselben positiv klingenden Überschriften und verzerrt damit, wie die offizielle Arbeitslosenzahl auch, die Wirklichkeit.

  2. Jahreswirtschaftsbericht offenbart Realitätsblindheit der Regierung
    Dass die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht mit keinem Wort die gewaltigen Exportüberschüsse, die Spaltung am Arbeitsmarkt sowie die enorme Vermögensungleichheit als Problem erkennt, ist ein Zeichen eingeschränkter Realitätswahrnehmung. Es ist eine Tatsache, dass Deutschland seit Jahren einen strukturellen Exportüberschuss und den größten Niedriglohnsektor in Westeuropa hat. Diese Beschäftigten haben nichts vom wirtschaftlichen Aufschwung“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, den heute veröffentlichen Jahreswirtschaftsbericht. Ernst weiter:
    „Auch bei der Steuer- und Klimapolitik stellt sich die Frage, in welcher Realität die Bundesregierung lebt. Im Bericht ist die Sprache von einem ‚modernen Steuersystem‘ und ‚ambitionierter Energie- und Klimapolitik‘. In Wahrheit verfehlt Deutschland sein Klimaschutzziel für 2020 und ist außerdem unter den Top Ten der Schattenfinanzplätze weltweit zu finden.
    Wir brauchen endlich einen Mindestlohn von zwölf Euro, die Abschaffung von Leiharbeit und sachgrundlosen Befristungen. Das würde die Gewerkschaften stärken und steigende Löhne auch in den unteren Lohnsegmenten ermöglichen. Beides ist positiv für Importe nach Deutschland und senkt damit die Exportüberschüsse. Gleichzeitig brauchen wir ein Steuersystem, das die Vermögenden stärker zur Verantwortung zieht und illegale Finanzpraktiken klar verhindert.
    Steuererleichterungen für Unternehmen bei uns als Reaktion auf die Politik von US-Präsident Donald Trump sind hingegen das falsche Mittel. Sie erhöhen nur die Ungleichheit.“
    Quelle: die Linke im Bundestag

    Anmerkung André Tautenhahn: Brigitte Zypries hat beim Thema Leistungsbilanzüberschuss einfach die Ahnungslosigkeit ihres Vorgängers, Sigmar Gabriel, übernommen. So teilte die geschäftsführende Ministerin gestern den Abgeordneten des Bundestages mit, dass es ja weiterhin einen Rückgang des Leistungsbilanzüberschusses zu verzeichnen gebe, was die meckernde EU-Kommission sicherlich wohlwollend zur Kenntnis nehme. Offenbar hält auch Zypries einen prognostizierten Überschuss von immer noch schwindelerregenden 7,8 Prozent für weitgehend unproblematisch, obwohl in dem Gesetz, das die Vorlage des Jahreswirtschaftsberichtes regelt, klar steht, dass sich die Bundesregierung um ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu kümmern habe. Wenn nun aber seit Jahren hohe Leistungsbilanzüberschüsse vermeldet werden, wie kann man dann in Kenntnis des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft über einen Jahreswirtschaftsbericht wieder die Botschaft schreiben: „Deutschland geht wirtschaftlich gestärkt in die Zukunft, die Aussichten sind gut“?

  3. Pflege
    1. Streit ums Geld
      Gegen den Pflegenotstand in Deutschland will die Politik nun entschlossen vorgehen. Frontal 21 geht der Frage nach, wie soll der Neustart in der deutschen Pflege funktionieren?
      Personalausstattung, Arbeitsbedingungen und Bezahlung “sofort und spürbar verbessern”, flächendeckende Tarifverträge in der Altenpflege und “vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen” im Krankenhausbereich, so steht es im gemeinsamen Sondierungspapier von Union und SPD. Doch wie soll das alles umgesetzt werden?
      Um die gesetzlichen Standards derzeit überhaupt erfüllen zu können, müssen Krankenhäuser ausländische Pflegefachkräfte anwerben. Deutsche Fachkräfte gibt es einfach nicht genug. Und in Sachsen-Anhalt beispielsweise, wo Altenpflegekräfte durch Haustarifverträge etwas mehr verdienen, werden die Kosten, bis zu 700 Euro mehr im Monat, direkt auf die Heimbewohner umgelegt.
      Quelle: Frontal 21
    2. Pflegebeschlüsse: “Das ist noch nicht mal ein kleiner Wurf”
      Mit sofortiger Wirkung sollen 8.000 Pflegekräfte eingestellt werden. Zudem sollen Tarifverträge erwirken, dass dabei auch die Gehälter flächendeckend stimmen. Mit ihrer Absichtserklärung hat die Politik “die Dramatik der Situation nicht wirklich erkannt”, sagte Stefan Sell, Professor an der Hochschule Koblenz, im Dlf. […]
      Stefan Sell: Das, was heute verkauft wurde als eine Einigung bei dem Thema Pflege, irritiert den Beobachter, denn genau diese Punkte, die heute genannt werden, stehen schon im Sondierungs-Ergebnispapier vom 12. Januar genau so drin als Absichtserklärung. Fangen wir mal bei den 8.000 zusätzlichen Pflegekräften an. Das hört sich nur im ersten Moment viel an. Sie müssen das zum einen darauf beziehen, dass wir über 13.000 Pflegeeinrichtungen haben im Bereich der Altenpflege. Das heißt noch nicht mal eine Stelle für jedes Heim zusätzlich. Also schlichtweg an dieser Stelle eine Kapitulation vor der eigentlichen Personalherausforderung.
      Quelle: Deutschlandfunk
    3. “Nicht einmal der Tropfen auf den heißen Stein”
      Ein in den Koalitionsverhandlungen beschlossenes Sofortprogramm soll 8.000 zusätzliche Fachkräfte in die Altenpflege bringen. Der Bedarf sei weitaus größer, sagte Johanna Knüppel vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe im Dlf. Das Problem der Berufsflucht müsse ganz anders angegangen werden – auch mithilfe von Steuermitteln. […]
      Wenn den Koalitionären jetzt für die neue Legislatur nicht mehr einfällt als das, was gestern durchgesickert ist, dann wird das nichts verbessern und ist eine fatale Botschaft in die Pflege und in die Berufsgruppe hinein.
      Dobovisek: Was meinen Sie damit? Was fehlt am meisten?
      Knüppel: Wenn man beispielsweise sich auf einen höheren Tarif geeinigt hat, muss man sagen, gerade in der Altenpflege greift das überhaupt nicht. Denn die weitaus meiste Zahl der Arbeitgeber dort sind überhaupt nicht tarifgebunden. Das heißt, da hat die Politik überhaupt keine Handhabe, für einen Tarif zu sorgen, einen Tarif vorzuschreiben.
      Quelle: Deutschlandfunk
    4. Vor dem Kollaps
      Personalmangel in Krankenhäusern gefährdet Patienten und Beschäftigte. Dagegen regt sich Widerstand
      „Keine Pausen – optimale und pflegerelevante bzw. angemessene Betreuung der Patienten ist nicht mehr möglich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gereizt, Fehler unterlaufen; überarbeitet, demotiviert, innerlich gekündigt.“ So und so ähnlich steht es in einer Viel­zahl sogenannter Gefährdungsanzeigen, mit denen Beschäftigte in Krankenhäusern auf unhaltbare Zustände aufmerksam machen. Die Gewerkschaft ver.di hat einige dieser An­zeigen in anonymisierter Form veröffentlicht. Sie machen allesamt deutlich: Die Personal­not hat ein Quantum erreicht, das sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch das Leben der Patientinnen und Patienten gefährdet.
      Fast nirgendwo müssen Pflegekräfte so viele Patientinnen und Patienten gleichzeitig betreuen wie in deut­schen Krankenhäusern. Laut einer Studie des Projektes Nurse Forecasting: Human Resources Planning in Nursing ist eine Pfle­gefachkraft hierzulande für durchschnittlich 13 Patientinnen und Patienten zuständig. In den Niederlanden beträgt das Verhältnis 1 zu 7, in den USA 1 zu 5,3. Die Untersuchung belegt zudem, dass es einen klaren Zusam­menhang zwischen Pflegequalität und Perso­nalbesetzung gibt – ein Allgemeinplatz, den manche Klinikbetreiber absurderweise bis vor Kurzem noch geleugnet haben.
      Laut ver.di fehlen in deutschen Kranken­häusern 162 000 Beschäftigte, davon rund 70 000 in der Pflege. Besonders dramatisch ist die Situation in der Nacht. Um das zu un­tersuchen, haben 780 Gewerkschafter vom 5. auf den 6. März 2015 bundesweit fast 3 800 Stationen und Bereiche in 238 Krankenhäu­sern besucht. Die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse dokumentieren, dass die schlech­te Personalbesetzung Menschenleben gefähr­det – und das nicht nur in Einzelfällen, son­dern systematisch. So berichten 60 Prozent der Pflegekräfte, dass sie in den vergangenen vier Wochen nachts gefährliche Situationen erlebt haben, die bei einer besseren Perso­nalausstattung vermeidbar gewesen wären. Ist eine Pflegekraft allein für über 40 Patien­tinnen und Patienten zuständig, steigt dieser Anteil auf 78,3 Prozent.
      Quelle: Hintergrund
  4. Die finanzpolitischen Hintergründe von Privatisierung und ÖPP
    2009 wurde mit der Einführung der „Schuldenbremse“ die gravierendste finanzpolitische Verfassungsänderung der vergangenen 40 Jahre vorgenommen. Die Möglichkeit der Kreditfinanzierung staatlicher Investitionen zum Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur ist seitdem Geschichte.
    Weder für den Bund noch für die Bundesländer ist eine schuldenfinanzierte Investitionstätigkeit mehr möglich. Ganz generell, so schreibt es die Schuldenbremse vor, müssen die öffentlichen Haushalte ausgeglichen sein. Ausnahmen sind lediglich konjunkturelle Schwankungen, gravierende Notsituationen und Naturkatastrophen. […]
    In Deutschland war die Schuldenbremse durchaus umstritten. Insbesondere von Seiten der Gewerkschaften und gewerkschaftsnahen Ökonomen wurde ihre Einführung kritisch gesehen. Selbst der in seiner Mehrheit extrem marktorientiert argumentierende Sachverständigenrat der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (»Wirtschaftsweise«) hatte im Rahmen einer umfangreichen Expertise für eine Reform der »goldenen Regel« und die Beibehaltung einer Kreditfinanzierung von Investitionen geworben.
    Letztlich entschied sich die Kommission dann aber doch für das an die Schweiz angelehnte, oben erläuterte Modell. Diese Schuldenbremse wurde mit den Stimmen der großen Koalition (bei Enthaltung der FDP und Gegenstimmen von Linken und Grünen) im Sommer 2009 im Bundestag verabschiedet. Sie erhielt auch im Bundesrat die erforderliche Mehrheit.
    Nur kurze Zeit später wurde die Schuldenbremse sogar auf der europäischen Ebene etabliert. Im Zuge der Eurokrise gelang es Deutschland, eine analoge Regelung in der Europäischen Union durchzusetzen. Im Dezember 2011 erfolgte die Einigung auf den so genannten Europäischen Fiskalpakt, der jenseits von konjunkturellen Schwankungen für alle Länder einen ausgeglichenen Haushalt oder sogar einen Überschuss vorschreibt.
    Quelle: Makroskop
  5. Hausgemachtes Desaster
    Studie: Lehrermangel vor allem an Grundschulen spitzt sich zu. 2025 fehlen demnach 35.000 Fachkräfte. Gewerkschaft beklagt hohe Arbeitsbelastung
    Nicht erst seit dem verstärkten Zuzug von Flüchtlingen im Jahr 2015, sondern bereits lange vorher haben Fachleute vor Personalnot im Bildungswesen gewarnt. Die Gründe: wieder ansteigende Geburtenraten und zu geringe Ausbildungskapazitäten an den pädagogischen Hochschulen. Die Politik in Bund und Ländern hat das ignoriert, das Ergebnis ist ein bereits jetzt akuter Fachkräftemangel. Der führt dazu, dass Pensionäre in den Schuldienst zurückgebeten und Tausende Quereinsteiger für den Beruf fit gemacht werden. […]
    Erst am Montag hatte die Gewerkschaft zudem eine Untersuchung der Uni Göttingen vorgestellt, derzufolge Lehrer bereits ein überdurchschnittliches Pensum gegenüber »vergleichbaren Beschäftigten« im öffentlichen Dienst haben. Pädagogen an Grund- und Gesamtschulen sowie im Gymnasien 2016 arbeiten demnach mehr als 48 Stunden pro Woche. Die geringere Belastung während der Ferien ist dabei berücksichtigt. Einer der Autoren, Frank Mußmann, führte am Montag in Hannover aus: »Die Sieben-Tage-Woche ist in der Schulzeit quasi obligatorisch und die Entgrenzung der Arbeitszeit fast die Regel.« GEW-Chefin Marlis Tepe ergänzte, die Zahl der Pflichtunterrichtsstunden sei in allen Bundesländern erhöht worden. Seit rund 20 Jahren würden darüber hinaus »ständig weitere Aufgaben draufgesattelt«.
    Quelle: junge Welt
  6. Versetzung gefährdet
    Die Ukraine bekommt von ihren westlichen Sponsoren schlechte Noten. Folgen dürfte dies nicht haben (…)
    Die Sorge der US-Botschaft um die Aufklärung eines Provinzmords erinnert ukrainische Beobachter an das Verschwinden des prowestlichen Journalisten Georgij Gongadse im Jahre 2000. Er war sechs Wochen später enthauptet in einem Straßengraben gefunden worden. Damals hatten die USA den Fall zum Material einer Kampagne zum Sturz von Präsident Leonid Kutschma gemacht. So weit ist es noch nicht, im Moment sollen Poroschenko offenbar nur die Instrumente gezeigt werden. Dazu gehört auch, dass die US-amerikanische Organisation »Human Rights Watch« der Ukraine in ihrem Ausblick auf 2018 »ernsthafte Rückstände im Bereich der Wahrung der Bürgerrechte« vorwarf.
    Denn Poroschenko tut bei der Korruptionsbekämpfung nicht, was er soll. Das ist der zentrale Konflikt mit seinen westlichen Förderern. Die westlichen Geldgeber verlangen von der Ukraine die Schaffung einer vom Rest des Staatsapparats unabhängigen Antikorruptionsbehörde einschließlich eines eigenen, nur ihr unterstellten, Gerichtshofs. Käme der Westen damit durch, wäre die ukrainische Souveränität nur noch Fassade; insbesondere stünden große Teile der regierenden Elite unter Dauerverdacht und wären permanent erpressbar. Wie ebenfalls im Januar eine im Ton staubtrockene Analyse der Berliner »Stiftung Wissenschaft und Politik« (SWP) formulierte: Es werde »immer deutlicher, dass die Korruptionsbekämpfung dort aufhört, wo wesentliche Interessen von Führungsspitzen in Politik und Wirtschaft betroffen sind«. Poroschenko versucht daher, im Kleingedruckten des Gesetzes dafür zu sorgen, dass wenigstens über die Richter des Antikorruptionsgerichts das – von ihm kontrollierte – Parlament zu entscheiden habe. Genau das wollen die Geldgeber nicht. Und drohen, den Geldhahn zuzudrehen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat der Ukraine schon seit letztem Sommer keine Kredite mehr gewährt, die Weltbank stellt eine Zahlung von 800 Millionen US-Dollar in Frage, und Hugues Mingarelli, EU-Botschafter in Kiew, beschied ukrainischen Journalisten dieser Tage auf die Frage, wann es frisches Geld gebe, die EU habe schon zehn Milliarden Euro in die Ukraine gesteckt. Das reiche langsam.
    Das wird sicher nicht das letzte Wort gewesen sein. Denn –so schließt die schon erwähnte SWP-Studie –: »Die gegenwärtigen Verhältnisse könnten (…) sowohl von russischen Akteuren als auch von populistischen und nationalistischen Kräften in der Ukraine genutzt werden, um eine gefährlich instabile Situation herbeizuführen.« Das ukrainische Kuckucksei fallenzulassen steht aber im Westen nicht zur Debatte. Das ist Poroschenkos Pfund in einer Auseinandersetzung, in der er auf den ersten Blick nur wenige Chancen hat: Alle Alternativen zu ihm sind auch nicht verlässlicher.
    Quelle: junge Welt
  7. Im Aufmarschgebiet
    Ein Jahr nach dem Beginn der Stationierung deutscher Truppen in Litauen hat die Bundeswehr dort den dritten Kontingentwechsel eingeleitet. Im Rahmen des NATO-Aufmarschs gegen Russland im Baltikum und in Polen wird nun das Jägerbataillon 292 aus Donaueschingen die Führung über die multinationale Battlegroup in Rukla übernehmen. Parallel baut die Bundeswehr auch ihre bilaterale Kooperation mit den litauischen Streitkräften aus, die ihrerseits zunehmend alte Waffenbestände aus US-Produktion durch Kriegsgerät aus Deutschland ersetzen; so kaufen sie für über 385 Millionen Euro Transportpanzer vom Typ Fuchs in der Bundesrepublik – die bislang teuerste Beschaffungsmaßnahme des Landes. Unter anderem deswegen hat der Umfang des litauischen Wehrhaushalts inzwischen mehr als das 2,5-Fache seines Volumens aus dem Jahr 2014 erreicht. Litauen ergänzt die Kooperation mit der Bundesrepublik um den Aufbau eines paramilitärischen Verbandes, dem die Streitkräfte Kampftechniken von Aufständischen in Afghanistan vermitteln.
    Quelle: German Foreign Policy
  8. Bundeswehr: Reif für die Waffe?
    Die Zahl der Minderjährigen in der Bundeswehr steigt. Der Wehrbeauftragte sieht darin kein ethisches Problem, der evangelische Militärbischof schon. Das Kriegshandwerk sei kein Ausbildungsberuf wie jeder andere, sagt er. Andere Kritiker sprechen von “Kindersoldaten”.
    “Die Grundidee der Bundeswehr zur Zeit ihrer Gründung war ja das berühmte Diktum von dem Staatsbürger in Uniform. Und damit verbunden war eben auch Wahlrecht und Volljährigkeit. Und ich denke das sollte nach wie vor der Normalfall sein. Also ein Dienst und eine Ausbildung an der Waffe ist meiner Ansicht nach vor der Volljährigkeit nicht angezeigt”, sagt der evangelische Militärbischof Sigurd Rink.
    Er zeigt sich besorgt, dass immer mehr junge Menschen unter 18 Jahren zur Bundeswehr gehen. Die Aussicht auf eine lebenslange Jobgarantie, vielleicht aber auch das Flair von Abenteuer, scheinen für bestimmte Jugendliche reizvoll zu sein. Natürlich könne man als Azubi seine Ausbildung schon mit 16 Jahren beginnen. Das Kriegshandwerk aber sei kein normaler Beruf, meint der Militärbischof.
    “Es sollte meines Erachtens die absolute Ausnahme sein, dass so etwas passiert, weil der Dienst an der Waffe und die Ausbildung an der Waffe keine Schreinerlehre ist oder ein anderer Beruf, sondern ein hohes Maß an ethischer und moralischer Reflexion voraussetzt und damit eben auch Volljährigkeit”, sagt Rink.
    Quelle: Deutschlandfunk
  9. Zur Freiheit in der Freiheitsentziehung
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt zwei Tage über die körperlichen Fixierung von Personen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Eine Verfassungsbeschwerde betrifft die Fixierung in einer bayerischen Psychiatrie und die Verweigerung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen. Die andere Verfassungsbeschwerde gilt der Fixierung eines Untergebrachten in einer psychiatrischen Einrichtung in Baden-Württemberg. (…)
    Gerade in der Anwendung der Maßnahme im Einzelfall muss sich die Regelung bewähren: Anordnung und Durchführung müssen verhältnismäßig sein. Es muss tatsächlich die Gefährdung eines qualifizierten Rechtsguts angenommen werden dürfen, die Maßnahme darf nicht etwa zur Disziplinierung des Patienten oder gar anderer Patienten durchgeführt werden. Ein milderes Mittel wie ein Gespräch zur Deeskalation oder die Isolierung in einem Raum darf nicht gleich geeignet sein. Dabei kann sich keine Stelle darauf zurückziehen, dass zu wenig Personal zur Verfügung stehe oder dass die räumlichen Verhältnisse nicht ausreichten. Etwaige systematische Mangelverwaltung, die sich wegen knapper Mittel und strenger Haushaltsdisziplin entwickelt hat und geduldet wird, darf nicht als Rechtfertigung für grundrechtsintensive Maßnahmen herangezogen werden. Nicht zuletzt ist der Spielraum bei der Prüfung der Angemessenheit einer solch intensiven Maßnahme beschränkt: Die Gestaltung und die zeitliche Dauer belasten die betroffene Person schwer, ohne dass damit ein Therapieerfolg hergestellt werden könnte. Der unabdingbare Zweck, das behandelnde Personal und Dritte vor einer Person zu schützen, die bereit und fähig ist, Verletzungen herbeizuführen, ist dabei ständig und genauso zu berücksichtigen wie die Verpflichtung, andere Maßnahmen zu ergreifen, sobald diese möglich sind. (…)
    Der Senat öffnet nun erneut die Tür zu einer Einrichtung und gibt der Problematik und den an ihr beteiligten Personen Raum und Zeit. Es wird nicht die letzte Gelegenheit sein, denn auch in Pflegeheimen ist die Fixierung eine Maßnahme, die sich niemand wünscht, die aber im Einsatz ist (vgl. BVerfG, NJW-RR 2016, 93; BGHZ 163, 53). Freibriefe stellt der Senat sicher nicht aus.
    Quelle: Verfassungsblog
  10. Staatsleistungen an die Kirchen bis 2019 ablösen
    Im Jahr 2019 steht das unrühmliche 100-jährige Jubiläum der Missachtung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an – wenn der neu gewählte Bundestag und die 14 betroffenen Länder nicht geeignete Schritte in die Wege leiten. Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 und das Grundgesetz (GG) von 1949 verlangen ein Rahmengesetz zur Ablösung der historisch bedingten, direkten Staatsleistungen der Länder an die Kirchen. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat die Positionen der Parteien ausgewertet und stellt fest: erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gibt es bei Bund und Ländern deutliche parlamentarische Mehrheiten für die Ablösung der Staatsleistungen bei allen Parteien außer der CDU/CSU. Den Gesetzgebern bei Bund und Ländern wird eine rechtspolitische Ablöse-Initiative mit einem Vorgehen in drei Schritten empfohlen:

    1. Fakten zusammentragen und Transparenz schaffen: Die erforderlichen Informationen in den 14 Ländern zu den Staatsleistungen (z.B. Rechtsgrund, bisherige Zahlungen) sammeln.
    2. Rechtsrahmen setzen durch Grundsätzegesetz: Die Ablösungsgrundsätze in einem Bundesgesetz festschreiben.
    3. Ablösegesetze der Bundesländer: Ablösungsgrundsätze landesrechtlich ausfüllen und umsetzen.

    Quelle: ifw

    Anmerkung Christian Reimann: Eine Mehrheit jenseits der Unionsparteien – und der AfD – wäre nicht lediglich in dieser Angelegenheit zu begrüßen, oder?

  11. Bayern tut nicht genug für saubere Luft in München – und muss zahlen
    Um deutliche Worte war die Vorsitzende Richterin Martina Scherl nicht verlegen. “Ich glaube, Sie verkennen den Ernst der Lage”, herrschte sie die Vertreterin des bayerischen Umweltministeriums an. Was der Freistaat aktuell in Sachen Luftreinhaltung vorgelegt habe, sei ein “allgemeines Blabla”. Eine “Alibi-Planung”. Eine “halbe Larifari-Seite” mit Verweis auf einen Gutachter reiche nicht aus, um das Konzept für Diesel-Fahrverbote in München vom Tisch zu wischen, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) vor einem Jahr angeordnet hatte. Und überhaupt sei es ein “Unding”, dass eine öffentlich-rechtliche Körperschaft einen Gerichtsbeschluss nicht befolgt, rügte Scherl.
    Ein echtes Novum also, über das das Verwaltungsgericht München unter Scherls Vorsitz da am Montag zu entscheiden hatte. Eine Zwangsvollstreckung gegen den Freistaat Bayern, weil der sich hartnäckig weigert, einen rechtskräftigen Beschluss des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts in Sachen Luftreinhaltung zu befolgen. Der VGH hatte im Februar 2017 beschlossen, die Behörden sollten trotz der ungeklärten Rechtslage ein Konzept für verhältnismäßige Dieselfahrverbote in München erarbeiten – um rasch handeln zu können, falls das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Verhandlung Ende Februar zu dem Schluss kommt, dass es juristisch möglich ist, die Stinker auszusperren.
    Quelle: Süddeutsche

    dazu: “An Fahrverboten kommen wir 2018 wohl nicht herum”
    Deutschland hat ein Problem mit der Stickoxidbelastung. Drei Viertel der Stickstoff-Dioxide kommen von Diesel-Pkw, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags im Dlf. Er rechne deswegen mit Fahrverboten in deutschen Städten noch in diesem Jahr. Die Bundesregierung habe keinen Masterplan.
    Quelle: Deutschlandfunk

    dazu auch: Abermals letzte Warnung der EU
    Seit mehr als zehn Jahren missachten Deutschland, Frankreich und sieben weitere Mitgliedsländer die EU-Grenzwerte für Luftverschmutzung. Selbst der VW-Dieselskandal und mehrere EU-Verfahren haben die Regierungen in Berlin und Paris nicht auf Trab gebracht. Nun setzt die EU-Kommission den Umweltsündern ein Ultimatum: Wenn sie nicht bis Ende kommender Woche „neue und wirksame Maßnahmen“ gegen Feinstaub und Stickoxide ergreifen, will Brüssel Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einreichen.
    Dies sagte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella nach einem Treffen mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und ihren europäischen Fachkollegen am Dienstag in Brüssel. Es handele sich um seine letzte Warnung. Angesichts des „lang anhaltenden Scheiterns“ im Kampf gegen die Luftverschmutzung „dränge ich alle Mitgliedstaaten dazu, dieses lebensbedrohliche Problem mit der Dringlichkeit anzugehen, die es verdient“, erklärte Vella. Den Worten müssten nun endlich Taten folgen. Das dürfte schwierig werden. Denn zum einen hat die Kommission schon mehrere „letzte Warnungen“ ausgesprochen, zuletzt am 15. Februar 2017 – ohne Erfolg.
    Quelle: taz

  12. Zu guter Letzt: SPD: Viele Neumitglieder wegen “sozialdemokratischer Gesinnung” abgelehnt
    Berlin (dpo) – Seit dem Parteitag vorige Woche, auf dem die Aufnahme von Koalitionsgesprächen mit der Union beschlossen worden, sind zahlreiche neue Mitglieder in die SPD eingetreten. Auf die erste Freude folgt nun die Ernüchterung: Viele von ihnen werden wegen sozialdemokratischer Tendenzen abgelehnt.
    Eigentlich klingen die Zahlen hocherfreulich: Tausende Interessenten haben in den letzten Wochen eine Mitgliedschaft in der SPD beantragt. Doch ein Großteil von ihnen wurde umgehend zurückgewiesen – im Parteivorstand geht die Angst um, Mitte-links-Radikale könnten die Eintrittswelle nutzen, um die Partei zu unterwandern und sozialdemokratisches Gedankengut in den Reihen der Genossen zu verbreiten.
    Quelle: Der Postillon

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