Gläserne Schüler in Bayern – Daten erfassen, statt Probleme lösen

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Die Kultusminister haben sich bereits im Jahr 2006 darauf verständigt, dass personenbezogene Daten von Kindern anonym in ein “nationales Bildungsregister” einfließen sollen. Nach den Plänen der Kultusministerkonferenz sollte bis 2008 ein Zentralregister mit Schülerdaten aufgebaut werden, dies stieß jedoch auf heftigen Widerstand. CSU und FDP haben nun einen neuen Gesetzentwurf für eine Schülerdatenbank in Bayern vorgelegt, der sich noch im Verfahren der Verbändeanhörung befindet. Es ist geplant Daten von Schülerinnen und Schülern insbesondere Name, Adressdaten, Religionszugehörigkeit, Migrationshintergrund, schulische Daten, Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung datentechnisch zu erfassen. Bei den Lehrkräften werden insbesondere Name und Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz, bei den Erziehungsberechtigten Name und Adressdaten erfasst. Von Christine Wicht

Die Kultusminister haben sich bereits im Jahr 2006 darauf verständigt, dass personenbezogene Daten von Kindern anonym in ein “nationales Bildungsregister” einfließen sollen. Nach den Plänen der Kultusministerkonferenz sollte bis 2008 ein Zentralregister mit Schülerdaten aufgebaut werden, dies stieß jedoch auf heftigen Widerstand. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Deutsche Lehrerverband (DL) und die Linkspartei lehnten das Vorhaben ab. Das ist auch verständlich, denn erfasst werden sollen unter anderem soziale und nationale Herkunft, Schulprobleme (Klassenwiederholung), welchen Abschluss ein Schüler in welchem Schuljahr erreicht hat und die Berufspläne. Auf Landesebene soll für jede Schülerin und jeden Schüler sowie für jede Lehrerin und jeden Lehrer für das gesamte “Schulleben” einen umfangreichen Datensatz anzulegen. CSU und FDP haben nun einen neuen Gesetzentwurf für eine Schülerdatenbank in Bayern vorgelegt, der sich noch im Verfahren der Verbändeanhörung befindet. Die Landtagsgrünen haben diesen erneuten Vorstoß der Staatsregierung heftig kritisiert: “Bayern braucht eine gute Bildungspolitik und keinen gläsernen Schüler”, sagte die Sprecherin für Datenschutz, Christine Kamm, die auch die Sinnhaftigkeit des Projekts, mit dem künftig die Bildungsverläufe, aber auch soziale Herkunftsdaten jeder Schülerin und jedes Schülers erfasst werden sollen, als äußerst fragwürdig bezeichnete. (Quelle: Grüne-Fraktion-Bayern)

Es ist geplant Daten von Schülerinnen und Schülern insbesondere Name, Adressdaten, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Verkehrssprache in der Familie), schulische Daten, Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung datentechnisch zu erfassen. Bei den Lehrkräften werden insbesondere Name und Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz, bei den Erziehungsberechtigten Name und Adressdaten erfasst. Die Betroffenen sind zur Angabe der Daten verpflichtet. Die Schulen sind verpflichtet, Daten gemäß Art. 85a Abs. 2 und Art. 113a Abs. 2 mittels des vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitgestellten Schulverwaltungsprogramms zu verarbeiten und plausibel an die in Art. 85a Abs. 1 Satz 1 und Art. 113a Abs. 1 Satz 1 genannte beauftragte Stelle weiterzugeben, soweit diese Daten dort noch nicht vorhanden sind.

Gemäß „Art. 85a Automatisiertes Verfahren zur Unterstützung der Schulen“ des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sollen folgende Daten gespeichert werden (siehe pdf [PDF – 92 KB]):

(2) Bei der gemäß Art. 85a Abs. 1 Satz 1 beauftragten Stelle können zur Unterstützung der Schulanmeldung, des Schulwechsels, der Kooperation von Schulen und zur Überwachung der Schulpflicht folgende personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern:

aa) nicht schuljahresbezogene Daten
Name, Vornamen, Tag der Geburt, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Jahr der Ersteinschulung, erworbene Abschlüsse, Adressdaten;

bb) schuljahresbezogene Daten
Daten zur Förderung (sonderpädagogische Förderung, Teilleistungsstörungen, sonstige Fördermaßnahmen), ganztägige Betreuung, Unterbringung, Verkehrssprache in der Familie, Gastschulverhältnis, übertrittsrelevante Daten zur Schullaufbahn (aktuell besuchte Schule,
Schulpflicht, Feststellung zur Übertrittseignung betreffend Hauptschule, Realschule und Gymnasium, Vorbildung, Austrittsdatum, Zielschule), Daten zum aktuellen Unterricht (Jahrgangsstufe, Bildungsgang, Fremdsprachen, Berufsausbildung, Erreichen des Ziels der
Jahrgangsstufe [ja/nein], Art der Wiederholung, Art des Vorrückens);

b) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres der Schülerin/des Schülers Daten der Erziehungsberechtigten: Name, Adressdaten.

Gemäß Artikel 85a (6) werden folgende Daten über Lehrkräfte gespeichert:

Bei der gemäß Abs. 1 Satz 1 beauftragten Stelle können zur Unterstützung der Planung und Durchführung des Unterrichts folgende personenbezogenen Daten der Lehrkräfte und des nicht unterrichtenden Personals verarbeitet und zu diesem Zweck an die Schulen weitergegeben werden:

a) nicht schuljahresbezogene Daten:
Name, Vornamen, Geschlecht, Geburtsname, Geburtsort, akademische Grade, Amts-/ Dienstbezeichnung, Adressdaten, Tag der Geburt, Staatsangehörigkeit, Arbeitgeber/ Dienstherr, Rechtsverhältnis, Beginn/Ende des Dienstverhältnisses, Personenkennzahl, Lehrbefähigung (Lehramt/abgelegte Prüfungen, Fächer der Lehrbefähigung, Unterrichtsgenehmigung);

b) schuljahresbezogene Daten:
Daten zur Beschäftigung und zum Einsatz (Schule(n), Unterrichtspflichtzeit, Teilzeit [Stundenzahl, Grund, Arbeitszeitmodell], Mehrarbeit/ Nebentätigkeit, Beschäftigungskategorie, Ausbildungsabschnitt bei Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, Beurlaubung, außerschulische Abordnung, längerfristige Abwesenheit, Reduktionen [wegen Behinderung, Alter, Anrechnungen], Zugangsart, Abgangsart), Einsatz als mobile Reserve, Arbeitszeitkonto.

Für den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar wäre ein solches Register ein nicht erforderlicher und damit unverhältnismäßiger Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Deshalb fordern die Datenschutzbeauftragten von der Kultusministerkonferenz bei diesem Vorhaben nachdrücklich den Verzicht auf eine ID-Nummer. Jede Möglichkeit einer Re-Identifizierung von Individualdatensätzen ist durch geeignete Verfahren auszuschließen (kein schüler- oder lehrerbeziehbares Bildungsregister!). (Quelle: www.bfdi.bund.de)
Die Fraktion der GRÜNEN hat am 13.12.2009 einen Antrag im Bayerischen Landtag eingebracht und die Staatsregierung aufgefordert auf die Einführung einer zentralen Schülerdantenbank und einer Schüleridentifikationsnummer ersatzlos zu verzichten. Der sog. „Kerndatensatz“ ermögliche die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen. Des Weiteren reichen die Zugriffs-, Berechtigungs- und Anonymisierungskonzepte nicht aus, um vor Datenübertragung zu schützen und außerdem sei der zum Einsatz kommenden Pseudo-Anonymisierung nicht völlig auszuschließen, dass ein Pseudonym aufgedeckt werde. Weiters betreffe die Verabschiedung des Kerndatensatzes nicht nur Schüler, er enthalte ebenso Daten zu der Berichtsschule, den Kursen der Schule, den Schulabgängern und Absolventen, den Lehrkräften und weiteren optimalen Merkmalen. Zwar wurde der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr in den Landtag eingebracht, jedoch werden die Pläne, so die GRÜNEN, weiterverfolgt, obwohl im geheimen Anhang der Koalitionsvereinbarung festgehalten worden sein soll, dass auf eine zentrale Schülerdatenbank mit zentralen Registernamen, Adressen und schulischen Leistungsdaten und mit dem Ziel, Bildungskarrieren aufzuzeichnen, verzichtet wird (Quelle: Drucksache 16/2620, 13.11.2009).

Vor der Landtagswahl im September 2008 lehnte die FDP in Bayern Schülerdatenbanken noch ab. Die FDP hatte auf dem Parteitag in Bamberg am 19./20.04.2008 eine Resolution beschlossen und lehnte gläserne Schüler in Bayern mit folgender Begründung ab:

  • Die schulischen Leistungsdaten von Schülerinnen und Schülern gehören zu den sensibelsten Daten eines jungen Menschen und geben Auskunft über seine Persönlichkeit. Sie basieren auf der Grundlage eines Vertrauensverhältnisses zwischen Schülern, Lehrern und Eltern und sind damit ebenso schützenswert wie beispielsweise Gesundheitsdaten oder Angaben, die unter dem Schutz des Beichtgeheimnisses gemacht wurden.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber in der Vergangenheit durch eine Vielzahl von Urteilen darauf hingewiesen, dass die Erfassung personenbezogener Daten ohne konkreten Verdacht auf Gefährdung schwerer Rechtsgüter zu unterbleiben hat und nur unter strengen Auflagen sowie in wenigen Fällen gerechtfertigt sein kann. Eine zentrale Schülerdatenbank mit Vernetzung und Abrufbarkeit sensibler Daten stünde diesen Mahnungen und Vorgaben des obersten deutschen Gerichts entgegen.
  • Die Argumente der Bayerischen Staatsregierung, wonach die in der künftigen Datenbank gesammelten Angaben nur verschlüsselt abgerufen werden können und daher keine Zuordnung zu einzelnen Personen möglich sei, sind unbewiesen und stellen somit keine Gewährleistung des Datenschutzes dar.
  • Die Probleme des bayerischen Schulwesens sind hinlänglich bekannt und politisch zu lösen. Ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre von Schülerinnen und Schülern bringt dabei keinen neuen sachlichen Erkenntnisgewinn. Wenn die Staatsregierung eine Schülerdatenbank zur Analyse der bildungspolitischen Probleme fordert, dann ist dies eine Selbstanzeige ihrer eigenen jahrzehntelangen verfehlten Schulpolitik.

Seit die FDP eine Koalition mit der CSU eingegangen ist, scheint sich bei den Liberalen ein totaler Gesinnungswandel hinsichtlich der Schülerdatenbanken vollzogen zu haben.

Ein Blick nach draußen:

Großbritannien geht weit über die Orwellsche Phantasie eines Überwachungsstaates hinaus
In Großbritannien wurde mit der Begründung der „Verbrechensprävention“ ein „criminal risk check“ durchgeführt, um herauszufinden, ob Kinder später kriminell werden könnten. Diese Kinderdatenbank hat bei Menschenrechts-, Bürger- und Kinderhilfsorganisationen heftige Kritik hervorgerufen, da der Staat damit alle Kinder unter Generalverdacht stellt. In diese Datenbanken fließen unter anderem Informationen über Kinder in den Bereichen Bildung, Jugendrecht, Gesundheitswesen, Sozialarbeit zusammen. Der britische Informationsbeauftragte analysierte die Datenbanken in seinem Bericht von November 2006, der den Titel trägt: „Kinderdatenbanken: Sicherheit und Datenschutz“. Die Verfasser des Berichts kommen zu dem Schluss, dass die Ausweitung der britischen Kinderschutzsysteme, von den 50. 000 ernsthaft gefährdeten Kindern, auf die 3-4 Millionen Kinder mit verschiedenen Gesundheits-, Erziehungs- oder anderen Fürsorgeproblemen, zu weniger Beachtung des Kinderschutzes führe. Es werden Informationen, die eine hohe Wahrscheinlichkeit zur Straffälligkeit aufweisen sollen und so genannte Risikofaktoren wie sozioökonomische Position, medizinische Befunde (z.B. Hyperaktivität), schulisches Betragen und eventuelle Haftstrafen des Vaters, weitergeleitet. Die Verfasser kritisieren, dass mit den Kinderdatenbanken tief in die Privatsphäre und das Familienleben eingegriffen werde, dass Datenschutzgesetze und Menschenrechte verletzt werden [PDF – 1,2 MB]. Die Kritik an der Kinderdatenbank häuft sich inzwischen, vor allem die Einsehberechtigungen diverser Institutionen in die sensiblen Daten wirft ein Schlaglicht auf die Missbrauchsgefahr dieses Vorhabens. Das Department for Education and Skills (DfES) monierte, dass Kinder berühmter Eltern nicht in der Datei erfasst werden sollen. Ebenso sollen die Daten von Kindern aus dem Index fallen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden. Nach Einschätzungen von britischen Fachleuten werden durch die Erfassung gravierender physischer, emotionaler und sexueller Misshandlungen und vernachlässigter Kinder, letztendlich sinnvolle Maßnahmen im Kinderschutz durch sukzessive Überwachungen ersetzt. In Großbritannien wird gefordert, auch schon von Grundschülern DNA-Proben zu nehmen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass sie später straffällig werden könnten. Seit 2004 kann die britische Polizei DNA-Proben von jeder festgenommenen Personen nehmen, die über 10 Jahre alt ist, unabhängig davon, ob gegen die Person später Anklage erhoben wird. Wie verquer diese Denkweise ist, verdeutlicht die Aussage von Gary Pugh, Leiter der Forensik-Abteilung und DNA-Sprecher der Polizeigewerkschaft ACPO: “Die Zahl der ungelösten Verbrechen zeigt, dass wir nicht genug der richtigen Leute erfassen.” Dieses Vorgehen rechtfertigt Pugh mit den Worten: „Je jünger, desto besser”, Lehrer könnten seiner Ansicht nach helfen, solche Kinder zu identifizieren, um sie in die Datenbank aufzunehmen. Des Weiteren sollen alle Jugendlichen über 14 Jahren in Großbritannien eine persönliche Nummer (unique learner number (UNL)) erhalten, die bis zu ihrer Pensionierung gültig ist. Die Kritik in Großbritannien wächst aufgrund der sich häufenden Datenpannen.

Beängstigende Perspektiven

Die Folgen für Universitätsabsolventen
Was würde wohl über Studenten in der Datenbank stehen, die psychologische Beratungen an der Universität in Anspruch genommen haben und zu der, wie in Großbritannien geplant, auch Firmen (mit einem Passwort) Zugang hätten. Sie hätten wohl kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Es ist hinreichend bekannt, dass Studenten, die im streng verschulten Korsett des Bachelorsystems ständig unter Druck stehen, an Schlafstörungen, Stresssymptomen und Burn-out-Syndrom leiden. Die psychologischen Beratungen an den Universitäten vermelden eine massive Zunahme ihrer Beratungstätigkeit. Der Psychologe Hans-Werner Rückert, von der Studienberatung an der Freien Universität Berlin, hat für einen Studenten-Professoren-Treff die Problematik des Bachelorsystems unter dem Titel „Bologna belastet – Die zunehmende Überlastung an der Hochschule und deren Konsequenzen“ zusammengefasst. Rückert nennt die Erfahrungen aus seiner Psychologischen Beratung

  • Mehr Angst und Stress (auch absichtlich durch Lehrende erzeugt)
  • Zunahme passiver Konsumhaltungen (z.B. Zeitmanagement-Kurse)
  • Zunahme Tipp-bezogener Erwartungen (vs. selbstreflexiver)
  • Hohes Ausmaß an Folgsamkeit
  • Rückgang in der Bereitschaft, sich zu engagieren

(Quelle: Hans-Werner Rückert, Psychoanalytiker Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung an der FU Berlin (Bologna belastet, Die zunehmende Überlastung an der Hochschule und deren Konsequenzen, 11.11.08)

Wenn diese Diagnosen Eingang in die Bildungsdatenbanken finden, ist eine neue Dimension der Stigmatisierung der zukünftigen Berufsanfänger erreicht. Der Start ins Berufsleben würde auf diese Weise nur torpediert statt gefördert.

Präventionsmaßnahmen heißt die Zauberformel der Politiker, mit der auf einfache Weise die Probleme der Gesellschaft in den Griff bekommen werden sollen. Selbstkritik ist bekanntermaßen nicht die Stärke von Politikern. Externalisieren der Probleme scheint die einfachere Lösung und damit lässt sich auch leicht von Fehlern im eigenen politischen Handeln ablenken.
Wachsende Kriminalität und Gewalt sind, bei aller Strafwürdigkeit der Täter, aber immer auch Spiegel einer bestehenden gesellschaftlichen Wirklichkeit. Zumal bezogen auf straffällig gewordene oder gewalttätige Jugendliche spiegelt sich darin oft auch ein Versagen von Politik. Jahrelange Versäumnisse in der Bildungspolitik und bei der beruflichen Bildung, hohe Jugendarbeitslosigkeit, ein Versagen beim Kampf gegen Kinderarmut, eine verweigerte und verfehlte Integrationspolitik bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Betroffenen und auf die Gesellschaft insgesamt. Jugendliche ohne Perspektiven in der Gesellschaft driften in „Parallelgesellschaften“ ab. Angestaute Wut und schwelender Hass entladen sich in sinnlosen und blindwütigen Attacken auf unschuldige Opfer oder auf Symbole der Gesellschaftsschicht, aus der sich diese Jugendlichen ausgestoßen fühlen oder die ihnen den Zugang verweigert. Eine Politik, die zulässt, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander geht, dass immer mehr Menschen nichts mehr zu verlieren haben, wird eher die individuelle Aggression junger Menschen steigern. Lösungen, die nur auf die Erfassung von Kindern in Datenbanken abzielen, werden an den Ursachen jugendlicher Gewaltausbrüche nichts ändern. Eine wirkliche Bekämpfung der Probleme sieht anders aus. Jedenfalls hilft die Erfassung von immer mehr Daten von Schülern und Jugendlichen bei der Prävention von Jugendgewalt ziemlich wenig.

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