Bundesverwaltungsgericht kippt Post-Mindestlohn. Haben wir bald eine neue Form von Post-„Beamten“?

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Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern der Klage der Post-Konkurrenten PIN Mail und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste gegen die Postmindestlohn-Verordnung stattgegeben. In der Konsequenz heißt dies, dass in der gesamten Branchen für 200.000 Beschäftigte nunmehr kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (zwischen 8,00 und 9,80 Euro bei Briefzustellern) mehr existiert. Kommt es nicht rasch zu einem neuen Mindestlohn, werden wir bald eine ganz neue Form von Post-„Beamten“ haben, nämlich als staatlich alimentierte Mindestlöhner. Wolfgang Lieb

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern der Klage der Post-Konkurrenten PIN Mail und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste stattgegeben. Die Postmindestlohnverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verletze das Recht der Kläger, weil das gesetzlich in § 1 Abs. 3a Satz 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz a.F. vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten worden sei. Das Ministerium hätte vor Erlass der Rechtsverordnung den klagenden Arbeitgebern und den (anderen) Parteien des Tarifvertrages Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme geben müssen. Das sei nicht in dem vom Gesetz vorgeschriebenen Maße geschehen und damit seien die Beteiligungsrechte der Kläger verletzt.

In der Konsequenz heißt dies, dass in der gesamten Branchen nunmehr kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (zwischen 8,00 und 9,80 Euro bei Briefzustellern) mehr existiert. Der Präsident des selbst ernannten Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelledienste (AGV-NBZ), Florian Gerster hat schon erklärt, dass etwa für TNT oder PIN ab sofort ein „Mindestlohn“ von 7,50 Euro im Westen und von 6,50 im Osten Deutschlands bezahlt würde. Im Klartext: die bisherigen Löhne werden um rd. 25 Prozent gekürzt.

Die Dienstleistungsgewerschaft ver.di, die mit der Post den Tarifvertrag ausgehandelt hatte, der dann vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung allgemeinverbindlich erklärt worden ist, erklärte dagegen: „Durch die Entscheidung ist der Postmindestlohn nicht aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat Formfehler festgestellt. Damit ist der Postmindestlohn als das geeignete Mittel bestätigt worden, um Lohndumping in der Briefbranche zu verhindern“

Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht. Es ist deshalb verfrüht darüber zu spekulieren, ob die Gegner des bisherigen Mindestlohns aus diesem Urteil Honig saugen können und ob das Gericht in sein Urteil auch deren politische Wertungen einfließen ließ. Es lässt sich aus der Pressmitteilung des Leipziger Gerichts nur entnehmen, dass das Verordnungsverfahren fehlerhaft gewesen sei, also ein Formfehler vorliege.

Man könnte also zunächst einmal davon ausgehen, dass es sich eben um einen weiteren Fall eines schludrig durchgeführten Rechtssetzungsaktes der früheren Bundesregierung handelt, der mal wieder vor einem Gericht kassiert werden musste. Wie das ja in den letzten Jahren häufiger der Fall war, angefangen vom Zustimmungsgesetz zum EU- Reformvertrag, über den AWACS-Einsatz bis zur Zusammenlegung der Arbeits- und Sozialverwaltung in den ARGEN. In diesem Fall möchte man jedoch kaum noch an Unfähigkeit oder gar an Zufall glauben. Es beschleicht einen der Verdacht, dass hier fahrlässigerweise eine offene Flanke für einen Attacke auf den Mindestlohn gelassen wurde.

Man fragt sich aber auch, warum das Gericht – angesichts eines Formfehlers – nicht auf den Rechtsgrundsatz des Bestandsschutzes zurückgegriffen hat. Es hätte ja auch anordnen können, dass die Verfahrensfehler durch eine nachträgliche Einholung der schriftlichen Stellungnahmen der Kläger zu heilen seien. Die gravierende Auswirkung, dass nunmehr ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für 200.000 Beschäftigte aufgehoben und nunmehr wieder ein Großteil der Beschäftigten dieser Branche auf (staatliches) ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen sein wird, hätten ja auch die Bundesverwaltungsrichter im Auge haben müssen. Doch diesen Vorhalt wird man erst nach Vorliegen des Urteils genauer prüfen können.

Das Verfahren, diesen zwischen Post und ver.di im Jahre 2007 ausgehandelten Tarifvertrag allgemeinverbindlich zu erklären, ist deshalb so kompliziert geworden, weil die Große Koalition einen gesetzlichen Mindestlohn verweigerte und weil der Weg zu diesem Mindestlohn für die Postbranche über den Umweg des Arbeitnehmerentsendegesetzes gegangen werden musste. Der politische Hebel war ja damals, dass mit der Öffnung des Marktes für ausländische Postgesellschaften ein europäischer Unterbietungswettlauf bei den Löhnen dieser Branche verhindert werden sollte. Die CDU hatte ihre Zustimmung davon abhängig gemacht, dass die SPD im Gegenzug vorzeitig der vollständigen Öffnung des Briefpostmarktes zustimmt. Das Arbeitnehmerentsendegesetz war jedoch von Anfang an nur eine gesetzliche Krücke zur Verhinderung von Lohndumping.

Wie es nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Post-Mindestlohn weitergeht, ist offen. Die beklagte Verordnung und der ihr zugrund liegende Tarifvertrag laufen ohnehin bis zum 30. April dieses Jahres aus. Auch das Entsendegesetz wurde inzwischen geändert.

Ver.di verlangt den raschen Erlass einer neuen Verordnung und geht davon aus, dass durch diese Entscheidung der Postmindestlohn nicht aufgehoben ist.

Der Verbandschef der Postkonkurrenten betrachtet den Tarifvertrag dagegen als nichtig. Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelledienste (AGV-NBZ), dessen Mitgliederzahl allerdings unklar ist, versteht sich als Vertreter u.a. der PIN Mail AG, von TNT, ANNEN-POST, Brief Express Röder, CITIPOST, DBU – Die Briefunion, NET-DBS, PIN AG, Porto Sparen im Norden, Punkt Direkt Vertrieb, Speedy Express, Thüringer Post Service, Westdeutscher Post Service WEST MAIL und anderer mehr. Diese Briefzusteller bedienen sich vor allem Großkunden, darunter (interessanterweise) auch Kommunen, wie Berlin, Köln Leipzig. Sie „ersparen“ sich damit beim Porto eines Briefes 7 Cent. Die Gegenrechnung, wie viel Geld die Kommunen im Gegenzug für Alg II-Aufstocker aufbringen müssen, haben wohl die wenigsten aufgemacht. Zu den Kunden gehören aber auch Kirchen und sogar Gewerkschaften wie Transnet.

Florian Gerster geht ganz selbstverständlich davon aus, dass die von ihm vertretenen Firmen künftig wieder mit vom Staat subventionierten Niedriglöhnen großer Teile der Beschäftigten kalkulieren können und auf der Basis eines solchen Geschäftsmodells wieder „verstärkt investieren“ könnten. Der vom Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelledienste (AGV-NBZ) im Dezember 2007 abgeschlossene Tarifvertrag mit Mindestlöhnen 7,50 Euro (West) und 6.50 Euro (Ost) gilt bis 31. Dezember 2010.
Als Tarifpartner stand dem AGV-NBZ die von den Arbeitgebern selbst angestoßene GNBZ (Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste) gegenüber, der das Amtsgericht Köln den Gewerkschaftsstatus nicht zu erkannte. Unter welchem „Gleichgewicht“ der Tarifpartner dieser Tarifvertrag zustande kam, zeigte sich etwa daran, dass die Beschäftigten der PIN AG von ihrem Arbeitgeber zur Demonstration gegen einen Mindestlohn animiert wurden.

Der Multifunktionsinhaber Florian Gerster, Unterstützer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und offenbar immer noch SPD-Mitglied, musste sich übrigens als Chef der Bundesagentur, wo er als erste Amtshandlung sein Gehalt auf 800.000 Euro hochsetzte, zurückziehen, weil er rund 38 Millionen für Berater ausgegeben hat. Um die damalige Bundesanstalt für Arbeit effektiv leiten zu können, hielt es Gerster für notwendig, je einen Chauffeur in Nürnberg, in Berlin und in seiner Heimatstadt Worms zur Verfügung zu haben. Gerster war schon immer ein Anhänger eines Kombi-Lohn-Modells, bei dem der Staat die Löhne subventioniert.

Sollte es nicht rasch wieder zu einem auskömmlichen einheitlichen Mindestlohn bei den Briefzustellern kommen, wird es zu einem staatlich subventionierten Wettbewerb der Konkurrenten der Post AG kommen, dem die Post nicht lange standhalten könnte. Die „neuen“ Brief- und Zustelldienste können sich ja nur deswegen auf dem Markt halten, weil sie ihre Briefzusteller noch mehr als die Post ausbeuten. Die Post AG wird nachziehen und die Löhne nach unten anpassen müssen. Wenn dieser „Wettbewerb“ so weiter läuft, dann haben wir zum Schluss eine ganz neue Form der alten Post-„Beamten“ wieder, nämlich solche, die der Staat als Arbeitslosengeld II-Empfänger alimentiert – wenn auch auf dem Niveau der Bedürftigkeit.

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