Kürzung des Elterngeldes – Wie sie sich jetzt alle aufregen! Wo waren sie bei Einführung des Elterngeldes?

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

In den Medien und bei den Parteien einschließlich der Regierungsparteien herrscht helle Aufregung über die erkennbare Absicht der so genannten Familienministerin, Kristina Schröder (CDU), das Elterngeld für die Schwächsten zu kürzen und die Gutverdiener unberührt zu lassen. (Einige Beiträge dazu siehe in der Anlage) In der Kritik (mit Recht) unterstellt, die Kürzungsabsicht diene auch dem teuflichen Ziel, bei der Unterschicht die Anreize zum Kinderkriegen abzusenken. Diese Kritik ist berechtigt, aber sie ist ziemlich verlogen. Denn weder das Ziel noch die Methoden sind neu. Albrecht Müller.

Erstens: Das Elterngeld ist zum 1.1.2007 eingeführt worden und gleichzeitig ist das Erziehungsgeld gestrichen worden. Mit dem Erziehungsgeld wurden alle Familien in der gleichen Höhe und unabhängig vom Einkommen der Familie gefördert. Das Elterngeld jedoch sah ab dem 1.1.2007 vor, dass gut verdienende Familien 67 % ihres Erwerbseinkommens und bis maximal 1800 pro Kind und Monat an Elterngeld bekommen. Familien mit geringen Einkommen oder gar keinen Einkommen wurden mit 300 € pro Kind und Monat abgespeist. Diese soziale Schieflage gab es also von Anfang an. Sie wurde von der Großen Koalition gemeinsam getragen. Proteste der Grünen und der FDP gegen diese Schieflage sind mir nicht bekannt.

Zweitens: Die Begründung für die Umstellung vom Erziehungsgeld zum Elterngeld setzte hauptsächlich an der angeblich besonders hohen Kinderlosigkeit von Akademikerinnen an. Im Vorfeld der politischen Entscheidung für das Elterngeld wurde penetrant die Behauptung verbreitet, Akademikerinnen seien mit 40 oder gar 43 % weit überdurchschnittlich kinderlos. In der NachDenkSeiten und in meinen Büchern „Machtwahn“ (2006 – Seiten 246 ff) und in „Meinungsmache“ (2009 – Seiten 40 und 145) habe ich wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Behauptung nicht richtig ist und die Kinderlosigkeit von Akademikerinnen nur knapp über dem Durchschnitt bei ungefähr 25 % liegt. Unberührt von diesen bekannten Fakten wurde (mit der falschen Begründung) das Elterngeld eingeführt.
Von der heutigen Familienministerin wurde übrigens schon damals in einem Gespräch mit dem Spiegel freimütig bekannt, man sei einem Phantom hinterher gelaufen.

Siehe hier:
Das ist abenteuerlich

Das Täuschungsmanöver mit den angeblich 40-43 % Kinderlosigkeit bei Akademikerinnen hatte seinen gewünschten politischen Effekt. Das Elterngeld wurde zulasten des Erziehungsgeldes und der Einkommensschwachen eingeführt. Das ist ein besonders eklatantes Beispiel dafür, dass Propaganda und Meinungsmache direkte Folgen bei den politischen Entscheidungen haben.

Unabhängig von dieser Täuschung gilt: auch damals spielte also die Absicht eine Rolle, besondere Personen und Schichten – Akademikerinnen und Gutverdiener – zu lasten der sozial Schwachen zu fördern. Auch das, auch dieser Auslesegedanke, ist also nicht neu.

Der Korrektheit halber muss erwähnt werden, dass es unter den Befürwortern des Elterngeldes auch solche Personen gab, die damit ein besonderes emanzipatorisches Ziel verbanden. Sie wollten es gut verdienenden Frauen erleichtern, sich für ein Kind zu entscheiden, ohne eine massive Einbuße an Einkommen hinnehmen zu müssen.

Nachtrag vom 20.7. mit Ergänzungen und Korrekturen:

  1. Zu Recht kam die folgende Ermahnung von Jutta R., die Begriffe „sozial Schwache“ nicht so zu gebrauchen, wie ich das getan habe. Es war ein Tribut an die Schnelligkeit. Dennoch nicht akzeptabel. Hier die Mail von Jutta R.:

    in Ihrem gestrigen Artikel, hinsichtlich der Kürzung des Elterngeldes, möchte ich, sozusagen in aller Freundschaft, die von Ihnen gewählte Begrifflichkeit – sozial Schwache – kritisieren. In diesem Zusammenhang hatte ich bereits u.a. den Sender Phoenix angeschrieben. Um nicht alles zu wiederholen, bitte ich Sie deshalb den beigefügten Anhang zu öffnen. Ich hoffe, lieber Herr Müller, Sie sind mir nicht böse, aber ich denke schon, und damit beziehe ich mich auf Ihre immer wieder, völlig zu Recht, erfolgten Mahnungen und Warnungen, dass gerade in diesen Zeiten sehr sorgsam auf die Wahl der Begrifflichkeiten geachtet werden sollte. Ansonsten, lieber Herr Müller, ganz herzlichen Dank an Sie und Ihre Mitstreiter, die NachDENKseiten werden täglich wichtiger.
    Viele Grüße

    Sehr geehrte Damen und Herren von Phoenix,

    als treue und langjährige Phoenix-Seherin erlaube ich mir eine Anregung bzw. einen Vorschlag zu machen. In Ihren Beiträgen, Dokus oder Gesprächsrunden ist immer von sozial Schwachen die Rede. Ich weiß, Sie sind wahrlich nicht der einzige Sender bzw. Medium, was sich dieser Begrifflichkeit bedient. Als sozial schwach gelten in der öffentlichen Debatte (Langzeit)Arbeitslose, prekär Beschäftigte, und ganz besonders Hartz IV-er. Und exakt das ist zumindest irreführend und birgt auch die Gefahr, dass Menschen diffamiert werden, die sozial sogar außerordentlich stark sind. Z.B. kann eine alleinerziehende Mutter, die von Hartz IV lebt, somit also einkommensschwach ist, sozial erheblich stärker sein als z.B. ein verurteilter Straftäter wie Klaus Zumwinkel, der die Allgemeinheit durch Steuerhinterziehung in Millionenhöhe geschädigt hat, oder ein Thilo Sarrazin, bei dem gutachterlich festgestellt wurde, dass seine Äußerungen rassistisch, elitär und herabwürdigend sind. Diese “Hartz IV-Mutter” ist nach meinem Verständnis sozial auch erheblich stärker als z.B. ein Hans Olaf  Henkel, der Herrn Sarrazin sogar ungeteilten, öffentlichen Beifall spendet, oder ein Prof. Hans-Werner Sinn, Präsident des Ifo-Instituts in München, der sich zu der auch grundgesetzlich mehr als fragwürdigen Äußerung hat hinreißen lassen, wonach der Sozialstaat die so genannte Unterschicht, also die sozial Schwachen, überhaupt erst hervorgebracht habe. Ich möchte jetzt nicht weitere Beispiele anführen, bei denen mit Fug und Recht von sozialer Schwäche gesprochen werden kann, obwohl es eine große Menge davon gibt, und die Zahl sogar ständig anwächst. Vielmehr möchte ich Sie bitten, über folgenden Vorschlag nachzudenken: Warum sollte nicht gerade “mein” Phoenix mit der dringend notwendigen Differenzierung beginnen, Einkommen oder finanziell schwache Menschen auch so zu nennen, anstatt sie mit dem, u.U. fatal in die Irre führenden Begriff, sozial schwach zu bezeichnen? Das war`s eigentlich schon.
    J.R.

  2. Der Hinweis auf eine korrekte Beschreibung der Erziehungsgeldregelung von Maria W. Auch sie hat Recht. Ihr Hinweis verstärkt allerdings meine Argumentation:

    Sehr geehrter Herr Müller,
    ich habe mit Interesse Ihren aktuellen Kommentar zum Elterngeld gelesen. Ich teile ihre Kritik an den unsozialen Auswirkungen der Reform und hätte mir auch 2007 eine andere Lösung gewünscht!

    Ich möchte Sie nur auf eine Kleinigkeit hinweisen:
    Wenn Sie schreiben “Mit dem Erziehungsgeld wurden alle Familien in der gleichen Höhe und unabhängig vom Einkommen der Familie gefördert.” stimmt dies leider so nicht. Das Erziehungsgeld war nämlich eine bedürftigkeitsgeprüfte Leistung, mit Einkommensgrenzen für Paare (zuletzt 30.000 Euro) und Alleinerziehende (zuletzt 23.000 Euro). Sie können das nachlesen in § 5 Abs. 3 BErzGG.    
    Vom Bundeserziehungsgeld profitierten nach der letzten Reform im Jahr 2004, als im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes die Einkommensgrenzen für den Bezug von Bundeserziehungsgeld gesenkt wurden, in voller Höhe ausschließlich Geringverdienende, da das Erziehungsgeld ab einem Elterneinkommen von über 30.000 € für Paare (23.000 € für Alleinerziehende) für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes entfiel und ab einem Einkommen von 16.500 € gemindert wurde. Es entspreche nicht der sozialen Zweckbestimmung des Gesetzes, dass auch gut verdienende Eltern Erziehungsgeld erhielten, argumentierte damals die Gesetzesbegründung. Weil eben auch das Einkommen des Partners zählte, hieß das für viele Frauen, keinen Anspruch auf das Erziehungsgeld zu haben, weil der Mann ja noch verdiente. Damit hatte das Bundeserziehungsgeld seit seiner Einführung 1986 verschiedenste Interpretationen seiner Zielsetzung durchlaufen. Ursprünglich eingeführt wurde das Bundeserziehungsgeld mit dem Ziel, die Mütter für die Kleinkindbetreuung in der Familie freizustellen und eine Alternative zur institutionellen Kinderbetreuung zu bieten. Es ist sicher lohnend, auch die geschlechterpolitische Dimension dieser Leistung mal zusammen mit der sozialpolitischen Dimension in den Blick zu nehmen.

    Ich finde es wichtig, auch in den Details genau zu sein, wenn man das aktuelle Elterngeldgesetz kritisiert. Das tut Ihrer Argumentation aber natürlich eigentlich keinen Abbruch.
    Mit besten Grüßen aus Berlin,
    Maria W.

Anlage:
Auswahl aus verschiedenen Meldungen zum Thema.
Als erstes die Meldung in der SZ, mit der die Debatte anfing:

Sparpaket der Bundesregierung Kein Elterngeld für Mini-Jobber
16.07.2010
Von Thomas Öchsner
Die Pläne der schwarz-gelben Regierung, das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger zu streichen, gehen weiter als bislang bekannt. Die Kürzungen treffen vor allem Geringverdiener – sie erhalten bis zu 300 Euro weniger.
Die Pläne der Bundesregierung, das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger zu streichen, gehen weiter als bislang bekannt. Mit einem geringeren staatlichen Zuschuss müssen auch Mini-Jobber und Paare rechnen, die den sogenannten Kinderzuschlag erhalten. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Wer wegen seines geringen Verdienstes zusätzlich vom Staat Hartz-IV-Leistungen erhält und so sein Einkommen aufstockt, wird genauso wie alle Hartz-IV-Bezieher bis zu 300 Euro weniger Elterngeld bekommen.
Quelle: süddeutsche

Wirbel um Schröders Elterngeldpläne
Berlin (dpa) – Nach massiver Kritik auch aus den Fraktionen von CDU/CSU und FDP hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) am Freitag eine Sonderregelung beim Elterngeld angekündigt.
Damit sollen im Rahmen des Sparpaketes der Bundesregierung noch weitergehende Kürzungen für Geringverdiener und Mini-Jobber verhindert werden. Auslöser für Schröders Einlenken war ein durch die «Süddeutsche Zeitung» vorab bekanntgewordener Referentenentwurf aus ihrem Haus, der neben der vorgesehenen Streichung des Elterngeldes für Hartz- IV-Empfänger weitere Einschnitte bei Aufstockern, Mini-Jobbern und auch bei den Paaren vorsah, die wegen geringer Einkommen den sogenannten Kinderzuschlag erhalten.
Schröders Sprecherin Stefanie Augter sprach zunächst in der Bundespressekonferenz von «Gerüchten», räumte später aber auf Nachfragen ein, dass es im Rahmen des Sparpaketes im Ministerium verschiedene Papiere gebe, «die ausgetauscht und diskutiert werden».
Quelle: newsticker – süddeutsche

Elterngeld
Wie man sozialen Unfrieden stiftet
Ein Gesetzentwurf aus dem Familienministerium sieht vor, dass Minijobbern das Elterngeld gestrichen wird. Absurder geht’s nicht. Ein Kommentar.

Familienministerin Kristina Schröder Kein Elterngeld mehr für Mini-Jobber
Ministerium spricht von Gerüchten ++ Kritik aus eigener Koalition
Schlechte Nachricht für Mini-Jobber! Die Pläne der Bundesregierung, das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger zu streichen, gehen weiter als bislang bekannt. Auch Mini-Jobber und Paare, die den sogenannten Kinderzuschlag erhalten, müssen damit rechnen, dass der staatliche Zuschuss gestrichen wird.
Quelle: Bild

Kinder der Armen sind weniger wert
Das kennen wir: “Nur ein Referentenentwurf”, nichts ist entschieden beim Elterngeld. Was der Wahrheit wohl näher kommt: Da hat mal wieder jemand versucht zu testen, wie dreist man beim Sozialabbau noch werden kann.
Quelle: FR

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