Schlagwort:
Bildungschancen

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Jahresgutachten des „Aktionsrats Bildung“ 2010: „Bildungsautonomie: Zwischen Regulierung und Eigenverantwortung“

Das vierte Jahresgutachten des von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft ins Leben gerufenen „Aktionsrats Bildung“ ist ein klassisches Beispiel dafür, wie von Seiten der Wirtschaft das dort vorherrschende libertäre Gesellschaftsbild propagiert und über die Politik in die gesellschaftliche Wirklichkeit, hier in den Bildungssektor implementiert werden soll.
Dieses Gutachten liefert eine ideologische Fundierung für eine deregulierte, wettbewerbsgesteuerte Organisation von Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zur Hochschule. Für alle, die das der „selbständigen Schule“ oder der autonomen „unternehmerischen“ Hochschule zugrunde liegende Paradigma noch nicht kennen sollten, ist das Gutachten eine wahre Fundgrube. Wolfgang Lieb

Hochschule in gesellschaftlicher Verantwortung

Am 24. und 25. Februar fand in Berlin das 3. Hochschulpolitische Forum der Hans-Böckler-Stiftung [PDF – 271 KB] statt. Am runden Tisch wurden zunächst die für Bildung zuständigen Vorstandsmitglieder von DGB, ver.di, IG Metall, GEW und IB BCE nach ihrer Einschätzung zu dem von der Hans Böckler Stiftung getragenen Projekt und in Kooperation mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften erarbeiteten „Leitbild Demokratische und Soziale Hochschulen“ [PDF – 788 KB] befragt. In 8 Foren wurden danach die einzelnen Kapitel des Leitbildes zur Diskussion gestellt und Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet. Die für die Hochschulen in ihren Ländern zuständigen Minister Wolfgang Heubisch (Bayern), Jan-Hendrik Olbertz (Sachsen-Anhalt) und Jürgen Zöllner (Berlin) nahmen in Kurzreferaten Stellung und stellten ihre Positionen zur Diskussion.
Wir dokumentieren das Grundsatzreferat des DGB-Vorsitzenden Michel Sommer auf diesem Forum (I.). Leider stehen mir die Statements aus den Foren nicht zur Verfügung, so dass ich Ihnen nur mein eigenes anbieten kann (II.). Wolfgang Lieb

Vor 5 Jahren kassierte das Bundesverfassungsgericht die Studiengebührenfreiheit

Am 26. Januar 2005, hat das Bundesverfassungsgericht § 27 Absatz 4 des Hochschulrahmengesetzes für nichtig erklärt und die Studiengebührenfreiheit abgeschafft. Zahlreiche CDU-regierten Länder haben auf das Urteil nur gewartet und Studiengebühren eingeführt. Zum 5-jährigen Jahrestag, dieses Paradigmenwechsels, der die Hochschulbildung von einem öffentlichen Gut zu einem privates Investment in das „persönliche Humankapital“ umkehrte, erinnere ich an meine damalige Kritik „Studiengebührenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts – ein politisches Urteil“ .
Ich habe daran nichts zu korrigieren und alles, was damals nur prognostiziert werden konnte, ist so eingetreten, wie es zu erwarten war.
Die Website „Studis Online“ veröffentlicht aus Anlass dieses „Jubiläums“ einen Buchbeitrag von mir, der die Ausrichtung der Hochschulen auf die Einwerbung von Drittmitteln und Studiengebühren skizziert. Wolfgang Lieb

Auf dem Weg zur „Bürgerschule“

Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland fordert grundlegende Bildungsreform: Neoliberale Entstaatlichung in progressivem Gewand und mit linkem Zungenschlag. Von Jens Wernicke

Zum Koalitionsvertrag (III): Die „Bildungsrepublik“ als bildungspolitische Bananenrepublik

Bildung gehört neben Wachstum und Zusammenhalt zur Überschrift des schwarz-gelben Koalitionsvertrages [PDF – 1 MB] und im Kapitel II. taucht das Schlagwort der Kanzlerin von der „Bildungsrepublik Deutschland“ wieder auf. Wie in vielen anderen Feldern auch besteht eine riesige Kluft zwischen dem bemühten Pathos und den konkreten Vorschlägen. Wolfgang Lieb

Rhetorik der Sozialverträglichkeit – zum Studiengebühren-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in letzter Instanz die Klage der Studierendenschaft der Universität Paderborn abgewiesen, mit der diese in einem Musterprozess die Rückzahlung eines Semesterbeitrages in Höhe von 500 € durchsetzen wollte. Die politische Allerweltsformel von der „sozialen Verträglichkeit“ musste als „juristische“ Begründung für das Urteil herhalten. Die obersten Verwaltungsrichter haben sich nicht etwa mit der der in Artikel 5 GG verankerten Wissenschaftsfreiheit, die ja die Studierfreiheit mit erfasst, oder mit dem Recht auf freie Berufswahl nach Artikel 12 GG oder dem Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20 GG auseinandergesetzt, sondern sie haben sich kritiklos die Argumente des nordrhein-westfälischen „Innovationsministeriums“ zu eigen gemacht. Das Urteil ist ein politisches und kein juristisches.
Aber nicht einmal die politische Rhetorik von der „Sozialverträglichkeit“ wurde hinterfragt. Wolfgang Lieb

Zur Reform des dualen Bildungssystems

Nahezu alle internationale Untersuchungen, zuletzt der UN-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz stellen fest, dass das deutsche Schulsystem zu den sozial ungerechtesten vergleichbarer Staaten gehöre, weil es viel zu früh selektiere und Kinder aus sozial schwachen Familien benachteilige. Da die Abschaffung des dreigegliederten Schulsystems zugunsten einer integrierten Schule als ein Tabuthema gilt, wird nunmehr vermehrt über die Zukunft der Hauptschulen und ihrer Reform debattiert. Der bayerische Städtetag befasste sich aktuell mit einer Zusammenlegung von Real- und Hauptschule als zehnjähriges Schulmodell, wie das etwa auch von Wolf-Michael Catenhusen, Staatssekretär a.D. vorgeschlagen wird. Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in Kombination mit einer Zugangsberechtigung zu Hochschulen ist ein weiterer Vorschlag. Von Christine Wicht.

UN-Sonderbericht über das deutsche Bildungssystem: Ohrfeige für Deutschland

Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, hat gestern vor dem UN-Menschenrechtsrat seinen mit Spannung erwarteten Bericht über das deutsche Bildungssystem vorgestellt. Auch in diesem übt er deutliche Kritik an den diskriminierenden Wirkungen des deutschen Schulsystem: “Indeed, the Special Rapporteur believes that the classification process which takes place at lower secondary level (average age of students is 10, depending on each Land’s regulation) does not assess students in an adequate manner and instead of being inclusive, is exclusive; since he could verify during the visit that, for example, poor and migrant children – as well as children with disabilities – are negatively affected by the classification system.” (Quelle: ohchr.org [PDF – 196 KB]) Ein Beitrag von Jens Wernicke

Nachtrag zur Phoenix-Runde „Wunschtraum Gerechtigkeit – Wird Bildung ein Privileg?“. Was ich eigentlich sagen wollte.

Talk-Shows im Fernsehen sind unbefriedigend, für die Zuschauer, aber manchmal noch mehr für die Teilnehmer. Man hat kaum je Gelegenheit einen Gedanken darzulegen oder zu begründen. Was überkommt, das sind Gedankenschnipsel, zugespitzte Worthülsen, ein unerkennbares Mosaik an Argumentationsmustern. Am 24. Oktober 2006 war ich Gast in einer solchen Runde und habe mir danach die Sendung selbst nochmals angesehen.
Das hat mich veranlasst, die einzelnen Aspekte, die ich dort ansprechen konnte, wenigstens kurz zu begründen und zu belegen.

Studiengebühren: Feldversuch in England

Jugendliche aus armen Familien trauen sich kaum noch zu studieren. Die Angst vor einem Schuldenberg ist zu groß, zumal die Studiengebühren steigen und steigen. So überschreibt der SPIEGEL einen Beitrag über die Wirkung der vor 10 Jahren eingeführten Studiengebühren in England. Laut Statistik hätten Jugendliche mit bildungsfernem sozialem Hintergrund in Großbritannien die schlechtesten Karten. Viele müssen während des Studiums arbeite oder ihr Studium unterbrechen, um zu arbeiten, damit der Schuldenberg nicht zu hoch wird. Die Gebühren sind von umgerechnet 1.700 auf 3.000 Euro gestiegen und sollen ab Herbst auf 4.500 Euro weiter steigen.
Lediglich in Schottland ist die Zahl der Bewerber gestiegen. Schottische Studenten sind – bislang jedenfalls – von den Studiengebühren befreit.

Einführung von Studiengebühren in Hessen: Wettbewerb als Steuerungsinstrument entzieht der bildungspolitischen Gestaltung den Boden

In Hessen sollen nach dem Willen der Landesregierung ab dem Wintersemester 2007/2008 wie in verschiedenen anderen Ländern „Studienbeiträge“ eingeführt werden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat beschlossen, mich schriftlich anzuhören.
Meine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Einführung von Studienbeiträgen [PDF – 126 KB] möchte ich auch unseren an diesem Thema interessierten Leserinnen und Lesern der NachDenkSeiten zur Kenntnis geben.