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Drittmittel

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Was nützt ein „Hochschulzukunftsgesetz“, das Reformen in der Zukunft verbaut?

Die NRW-Landesregierung hat am 20. Februar einen überarbeiteten Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes (HZG NRW) [PDF – 795 KB] vorgelegt. Im Neuentwurf sind zum allergrößten Teil nur redaktionelle, klarstellende oder symbolische Änderungen vorgenommen worden. An einigen Stellen sind verbindliche Regelungen zu Soll-Bestimmung abgeschwächt worden. Ein kleiner Reformschritt könnte der neu eingefügte „Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen“ sein. Bei den vor allem von Seiten der Rektoren, der Hochschulratsvorsitzenden und von Wirtschaftslobbyisten besonders bekämpften Regelungen sind jedoch im neuen Entwurf entweder Klarstellungen im Sinne der Kritiker vorgenommen worden oder die Regierung ist vor dem öffentlichen Aufstand zurückgewichen oder hat einige Reizparagrafen gleich ganz gestrichen.
Man muss sich fragen, ob ein so entkerntes „Hochschulzukunftsgesetz“, das die Zukunft für ein Leitbild zu einer demokratischeren Hochschule in öffentlicher Verantwortung eher verbaut, überhaupt noch Sinn macht. Von Wolfgang Lieb.

Für eine demokratische und soziale Hochschule, für eine freie Forschung und Lehre in Verantwortung vor der Gesellschaft

Die Kritik von Seiten der Rektoren, von Hochschulratsvorsitzenden und von einzelnen Wirtschaftsvertretern, aber auch von konservativen Ordinarien am Referentenentwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes für NRW hat teilweise geradezu hysterische Züge angenommen. Schaut man auf die rasch organisierten Reaktionen, so kann man den Eindruck gewinnen, als seien hier Freiheitskämpfer gegen eine Politik angetreten, die einen „bürokratischen“ Kontroll- und Überwachungsstaat über die Hochschulen errichten will.
Angesichts der Vermachtung der veröffentlichten Meinung im Sinne der konservativen Wortführer kommen Kritiker der „unternehmerischen“ Hochschule kaum noch zu Wort.
Die Politik nimmt allerdings den Kampf mit den Propagandisten der inzwischen funktionell privatisierten Hochschulen nicht wirklich auf. Man hat politisch offenbar nicht mehr den Mut, klar zu bekennen, dass das Leitbild der „unternehmerischen Hochschule“ noch nie zu wissenschaftlichen Hochschulen gepasst hat und dass es darum gehen müsste, für eine demokratische und soziale Hochschule, für eine freie Forschung und Lehre in Verantwortung vor der Gesellschaft einzutreten. Von Wolfgang Lieb.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Freie Wissenschaft als Geisel der Wirtschaft

Es war einmal eine freie Wissenschaft, über Jahrhunderte und über alle Staatsformen hinweg hat es Einrichtungen gegeben, in denen (wenigstens der Idee nach) frei von politischer, ökonomischer oder sonstiger Macht kluge Menschen „freigestellt“ wurden, um sich auf die Suche nach Wahrheit zu begeben und die Menschen aufzuklären. Dieses Märchen hat unser Grundgesetz in einen Grundrechtsartikel gefasst, der diese Freiheit der Wissenschaft an staatlichen Hochschulen garantieren soll.
Wenn man die Debatte um den Referentenentwurf für ein „Hochschulzukunftsgesetz“ in NRW verfolgt, dann muss man resigniert konstatieren, dass das Pathos der Wissenschaftsfreiheit nur noch hohl ist. Wie die Politik allgemein in den Fängen der Finanzwirtschaft zur „marktkonformen Demokratie“ gezwungen wird, so ist offenbar auch die Wissenschaft an staatlichen Hochschulen schon eine Geisel der Geldgeber geworden. Von Wolfgang Lieb

Unternehmerlobby will die Hochschulen steuern – Zum offenen Brief der Vorsitzenden der Hochschulräte an die NRW-Landesregierung

Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Vorsitzenden der Hochschulräte in NRW mehrheitlich die Hochschulen als durch den Wettbewerb um die Einwerbung von Drittmitteln gesteuerte „Unternehmen“, ja noch mehr als die verlängerten Werkbänke der Wirtschaft betrachten, dann liefert diesen Beleg ihr offener Brief an die Landesregierung [PDF – 78.5 KB].
Allein dieses Schreiben an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und an die Wissenschaftsministerin Svenja Schulze müsste eigentlich alle, für die die Freiheit von Forschung und Lehre noch den im Grundgesetz verbürgten hohen Wert besitzt, von der Notwendigkeit der Novellierung des bisherigen sog. „Hochschul-„Freiheits“-Gesetz des früheren FDP-Innovationsministers Pinkwart überzeugen. Die „unternehmerische Hochschule“, wie sie die Mehrheit der Hochschulratsvorsitzenden anstrebt, hat nichts mehr mit dem Grundgedanken der Wissenschaftsfreiheit zu tun, wie ihn das Bundesverfassungsgericht postuliert hat. Den unterzeichnenden Hochschulratsvorsitzenden geht es nicht um die Wahrung einer autonomen Wissenschaft an den Hochschulen, ihnen geht es – wie sie selbst schreiben – um den „Schulterschluss der Hochschulen mit Industrie und Wirtschaft“. Von Wolfgang Lieb.

„Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ – Freiheit für wen?

Immer wenn sich der Staat und damit auch das demokratisch legitimierte Parlament aus ihrer Verantwortung zurückziehen, wird das von den Wirtschaftsliberalen „Freiheit“ genannt. So war das beim sog. Hochschul-„Freiheits“-Gesetz des FDP-Innovationsministers Pinkwart in Nordrhein-Westfalen, so ist es auch beim Wissenschafts-„Freiheits“-Gesetz der Bundesregierung [PDF – 229 KB].
Letztlich wird unter dem Freiheitsbegriff demokratische oder wissenschaftsinterne Steuerung durch anonyme, äußere Zwänge des Wettbewerbs ersetzt. Dafür werden unternehmerische Managementprinzipien eingeführt und damit die Macht der Führungsebene gestärkt. Im Falle des Wissenschafts-„Freiheits“-Gesetzes soll Wettbewerbssteuerung vor allem über frei aushandelbare Bezahlung der „Spitzenkräfte“ stattfinden. Von Wolfgang Lieb

10 Thesen der Kritik an Hochschulräten

Die nachfolgenden Thesen habe ich vorgetragen in einem Eingangsstatement zu einem Streitgespräch mit dem Hochschulratsvorsitzenden der Universität Paderborn und früheren Vorsitzenden des Wissenschaftsrats Prof. Dr. Winfried Schulze gestern bei der Mercator Stiftung in Essen. Professor Schulze war auch Koordinator eines „Positionspapiers der Vorsitzenden deutscher Hochschulräte [PDF – 137 KB]“, zu dem ich zum damaligen Zeitpunkt Stellung genommen habe. Von Wolfgang Lieb.

Die Folgen der Exzellenzinitiative – Funktionale oder vertikale Differenzierung

Im Juni nächsten Jahres werden die letzten Entscheidungen im Rahmen der Exzellenzinitiative verkündet. Der 2005 gestartete Wettbewerb läuft 2017 endgültig aus. Die beiden für die Durchführung der Exzellenzinitiative verantwortlichen Organisationen, die DFG und der Wissenschaftsrat, haben ebenso wie die beteiligten Politiker für die ersten Jahre eine eindeutig positive Bilanz gezogen. Die Initiative sei ein großer Erfolg, so die einhellige Meinung der Verantwortlichen.
Die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, die Anfang 2010 eine erste umfassendere wissenschaftliche Untersuchung der bisherigen Resultate und Folgen der Initiative vorlegte, kommt zwar ebenfalls zu einer positiven Gesamtbewertung und begrüßt auch ausdrücklich die Entscheidung, die Exzellenzinitiative fortzuführen, weist aber im Unterschied zu DFG und Wissenschaftsrat auch auf eine ganze Reihen von Problemen hin. Von Michael Hartmann.

Offene und verdeckte Privatisierung im Bildungssystem

  1. Exogene Privatisierung
    • Ersetzen von Staats- durch Privatschulen und -hochschulen
    • Ersetzen einzelner (An-)Teile des staatlichen Bildungsangebots durch ein privates (z.B. privater Nachhilfeunterricht)
    • Die Bildungspolitik selbst wird privatisiert (externe Beratung, Evaluation, Bildungsmonitor der INSM, Bertelsmann als „Bundesbildungsminsterium“
    • Definitionsgewalt über die Inhalte von Bildung wird Privaten überantwortet (PISA, Entwicklung von Lernstandards)
  2. Endogene Privatisierung
    • staatliche Bildungseinrichtungen werden ausgezehrt, Drittmittelakquise forciert
    • staatliche Bildungseinrichtungen werden zu Unternehmen umgebaut
    • Markt, Wettbewerb, Konkurrenz werden erzwungen.

Ein Überblick von Jens Wernicke

Du bist Deutschland – zu teuer!

Die Pressemeldung des Bundesbildungsministeriums vom 8. September 2010 titelt: „Das Deutschlandstipendium kommt!“. Und das tut es denn auch: Wider alle Argumente und Kritik hat in Zeiten vermeintlich knapper Kassen der Bundesrat am 9. Juli diesen Jahres einem entsprechenden Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung unter der geänderten Voraussetzung zugestimmt, dass der Bund allein den gesamten öffentlichen Finanzierungsanteil übernimmt. Eine Kritik von Jens Wernicke

Jahresgutachten des „Aktionsrats Bildung“ 2010: „Bildungsautonomie: Zwischen Regulierung und Eigenverantwortung“

Das vierte Jahresgutachten des von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft ins Leben gerufenen „Aktionsrats Bildung“ ist ein klassisches Beispiel dafür, wie von Seiten der Wirtschaft das dort vorherrschende libertäre Gesellschaftsbild propagiert und über die Politik in die gesellschaftliche Wirklichkeit, hier in den Bildungssektor implementiert werden soll.
Dieses Gutachten liefert eine ideologische Fundierung für eine deregulierte, wettbewerbsgesteuerte Organisation von Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zur Hochschule. Für alle, die das der „selbständigen Schule“ oder der autonomen „unternehmerischen“ Hochschule zugrunde liegende Paradigma noch nicht kennen sollten, ist das Gutachten eine wahre Fundgrube. Wolfgang Lieb

Vor 5 Jahren kassierte das Bundesverfassungsgericht die Studiengebührenfreiheit

Am 26. Januar 2005, hat das Bundesverfassungsgericht § 27 Absatz 4 des Hochschulrahmengesetzes für nichtig erklärt und die Studiengebührenfreiheit abgeschafft. Zahlreiche CDU-regierten Länder haben auf das Urteil nur gewartet und Studiengebühren eingeführt. Zum 5-jährigen Jahrestag, dieses Paradigmenwechsels, der die Hochschulbildung von einem öffentlichen Gut zu einem privates Investment in das „persönliche Humankapital“ umkehrte, erinnere ich an meine damalige Kritik „Studiengebührenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts – ein politisches Urteil“ .
Ich habe daran nichts zu korrigieren und alles, was damals nur prognostiziert werden konnte, ist so eingetreten, wie es zu erwarten war.
Die Website „Studis Online“ veröffentlicht aus Anlass dieses „Jubiläums“ einen Buchbeitrag von mir, der die Ausrichtung der Hochschulen auf die Einwerbung von Drittmitteln und Studiengebühren skizziert. Wolfgang Lieb

Manager erobern die Unis

Referat auf Einladung AStA an der Universität zu Köln, am 19. Mai 2009 über die „unternehmerische Hochschule“, über die Hintergründe für den Leitbildwechsel von der staatlich verantwortete, sich selbst verwaltenden Hochschule zur wettbewerbsgesteuerten Hochschule und über das jetzt schon erkennbare Scheitern der Wettbewerbsideologie bei der zukunftsfähigen Entwicklung der Bildungs- und Hochschullandschaft. Von Wolfgang Lieb