Das Verfahren bei der Einsetzung eines Sonderermittlers für den NSA-Untersuchungsausschuss und vor allem die Tatsache, dass er seine Erkenntnisse nur in enger Absprache mit der Regierung den Parlamentariern erläutern darf, ist ein Beispiel dafür, wie CSU/CDU und SPD freiwillig ihre parlamentarischen Kontrollrechte beschneiden. Zu Recht bereitet die Linke eine Verfassungsklage vor.
Die Art und Weise, wie die Regierung bislang mit den Ausspähaktionen der Geheimdienste, zumal der NSA umgegangen ist, lässt sich nur noch mit den Begriffen „tarnen“ und „täuschen“ beschreiben, um vor den misstrauischen und überwachungsfreudigen „Freunden“ zu Kreuze zu kriechen. Einen „Ermittler“, der nur das ermitteln und dem Parlament mitteilen darf, was die Regierung erlaubt, kann man sich nach deren bisherigen Vertuschungs- und Beschwichtigungsverhalten ersparen.
Man kann nur darauf hoffen, dass der Rechercheverbund aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung weiteres Wikileak-Material auswertet. Von Wolfgang Lieb