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Petitionen

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EU-Bürger wehren sich gegen Kommerzialisierung des Wassers

Die Vereinten Nationen haben am 28. Juli 2010 mit der Resolution 64/292 [PDF – 551 KB] den „Anspruch auf reines Wasser“ in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. Weil diese Resolution jedoch kein Recht auf Wasser im Sinne des internationalen Rechts erwirkt, haben der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) und dessen europäischen Mitgliedsgewerkschaften (in Deutschland ver.di) mit Unterstützung diverser Nichtregierungsorganisationen die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ initiiert. Die EU-Kommission wird aufgefordert, allen EU-Mitgliedstaaten zur Anerkennung und Umsetzung des universellen Rechts auf Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung in Europa und in der Welt verbindliche Ziele zu setzen. Von Christine Wicht.

Wasserprivatisierung durch die Hintertür

Die Privatisierung der Trinkwasserversorgung hat durch die Eurokrise wieder Fahrt aufgenommen. Griechenland und Portugal wurden bereits von der Troika genötigt, Teile ihrer öffentlichen Trinkwasserversorgung zu privatisieren. Doch dies könnte nur der Beginn einer neuen großen Privatisierungswelle sein, die auch vor Deutschland nicht halt macht. Fiskalpakt und Schuldenbremse könnten schon bald europaweit die öffentliche Hand zwingen, die Trinkwasserversorgung zu privatisieren und mit einem neuen Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe will die EU-Kommission die dafür nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Doch der Widerstand der Europäer wächst. Die europaweite Petition „Wasser ist ein Menschenrecht“ wurde bereits von mehr als 400.000 Menschen unterzeichnet – wenn die Petition bis zum Herbst eine Million Unterzeichner findet, muss Brüssel sich öffentlich mit dem Thema auseinandersetzten. Die Privatisierung durch die Hintertür wäre damit erst einmal gestoppt. Von Jens Berger

Wir bitten die NachDenkSeiten-Leser um Ihre Unterschrift der Europäischen Bürgerinitiative gegen die Privatisierung der Wasserversorgung

Erwin Pelzig hat es in „Neues aus der Anstalt“ vorgemacht und auch die NachDenkSeiten haben ihre Leser bereits in den Hinweisen des Tages auf die Unterschriftenliste der europäischen Bürgerinitiative „right2water.eu“ aufmerksam gemacht. Wenn Sie sich gegen die Privatisierung der Trinkwasserversorgung zu Wehr setzen wollen, sollten Sie die Petition von „right2water.eu“ unterzeichnen. Zeigen Sie der EU, dass Europa ein Europa der Bürger und nicht ein Europa der Lobbyisten sein sollte.

Ihre Macher der NachDenkSeiten
Albrecht Müller, Wolfgang Lieb und Jens Berger

Morgen erscheint auf den NachDenkSeiten noch ein ausführlicher Artikel zum Thema.

Sinnlose Panikmache wegen der Registrierung traditioneller, pflanzlicher Heilkräuter

Die EU-Richtlinie 2004/24/EG, THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), sieht ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für traditionelle pflanzliche Arzneimittel vor und ist bereits seit 2004 in Kraft. Es handelt sich bei dieser Richtlinie um die Änderung der Richtlinie 2001/83/EG „Zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel“. Die NachDenkSeiten erhielten in letzter Zeit nahezu täglich Bitten von Leserinnen und Lesern, die Online-Petition gegen diese Richtlinie zu unterstützen. In dieser Petition hieß es: “Der Deutsche Bundestag möge beschließen …dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1. April 2011 in Deutschland nicht greift.”.
Unzählige Panikartikel kursieren im Internet, in welchen zu lesen ist, die genannte Richtlinie verdränge traditionelle pflanzliche Heilkräuter vom Markt, wodurch Pharmaunternehmen künftig nahezu allein den Arzneimittelmarkt beherrschten. Das keineswegs neue Registrierungsverfahren hat jetzt, sechs Jahre nach Inkrafttreten der geänderten EU-Richtlinie, im Internet für reichlich Wirbel gesorgt und bei vielen Menschen den Eindruck erweckt, es handele sich um eine neue Richtlinie, die erst nächstes Jahr in Kraft tritt. Was steht in der EU-Richtlinie und welche pflanzlichen Arzneimittel sind nun wirklich betroffen? Von Christine Wicht

Mit dem Versammlungsgesetz trägt die CSU ein elementares Bürgerrecht zu Grabe

Die CSU hat am 16. Juli über das umstrittene Versammlungsgesetz abgestimmt. Das Gesetz wurde mit 100 zu 45 Stimmen beschlossen. Die 15 Abgeordneten der GRÜNEN im Bayerischen Landtag trugen als Zeichen ihres Protests während der Plenardebatte weiße T-Shirts mit dem aufgedruckten Artikel 113 der Bayerischen Verfassung “Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.” Auf der Vorderseite der Shirts prangte der Schriftzug “Wir sind so frei”. Die CSU kommentierte diese Uniformierung, die unter anderem als Provokation gegen die im Versammlungsgesetz verbotene Uniformierung gedacht war, mit der Forderung „Ausziehen“.Von Christine Wicht