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Titel: Glos will EU-Förderung bei Betriebsverlagerung streichen. Warum kompliziert, wenn es auch einfach ginge?

Datum: 26. Januar 2006 um 14:28 Uhr
Rubrik: Europäische Union, Wirtschaftspolitik und Konjunktur
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“Die gegenwärtigen Förderregeln sind Bürgern, Steuerzahlern und betroffenen Arbeitnehmern kaum vermittelbar”, schreibt Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) in einem Brief an den EU-Ratsvorsitzenden und österreichischen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein, berichtet SPIEGEL ONLINE unter Bezugnahme auf einen Bericht der Berliner Zeitung. Recht hat er. Aber bevor sich der Wirtschaftsminister an Brüssel wendet, sollte er lieber vor seiner Berliner Haustür kehren.

Es ist zugegebenermaßen wenig einleuchtend, dass Deutschland der Hauptnettozahler der EU mit künftig (nochmals um 2 Milliarden erhöht) 10,4 Milliarden Euro ist und andere Länder mit Hilfe von zurückfließenden Gemeinschaftsmittel Industrieansiedlungen auch von in Deutschland ansässigen Unternehmen massiv steuerlich und durch direkte Investitionshilfen subventionieren. So dass die Unternehmen locker ihr Bedrohungspotential bei uns ausspielen und, wie man bei AEG oder Continental sieht, auch mit brutalem betriebswirtschaftlichem Argumenten in die Tat umsetzen können.

Warum geht aber unser Wirtschaftsminister Michael Glos den langwierigen und ziemlich aussichtslosen Weg über die Europäische Union, um die wettbewerbswidrige Standortverlagerungspolitik anderer europäischer Länder in Osteuropa oder auch Irland zu stoppen, statt dass er das deutsche Steuerrecht mit einem Federstrich ändert.

Dazu sei einfach noch einmal an die Vorschläge von Professor Lorenz Jarrass, 1998/99 Mitglied der Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung erinnert:

Das jetzige Steuersystem führt systematisch dazu, dass der Steuerzahler den Export seines eigenen Arbeitsplatzes subventioniert. Die großen Konzerne und Kapitalgesellschaften können legal und dauerhaft einen großen Teil ihrer Auslandsinvestitionen – also vor allem die Schuldzinsen für diese Investitionen – in Deutschland steuerlich geltend machen. Die Erträge aus diesen Auslandsinvestitionen, die nach Deutschland fließen, sind aber fast steuerfrei. Wenn ein Unternehmen 10 Millionen Euro Schuldzinsen bezahlt, spart es dadurch 40 Prozent, also vier Millionen Euro. Wenn es im Gegenzug aus diesen Investitionen 10 Millionen Euro Dividenden zurückbekommt, muss es darauf nur 200.000 Euro Steuern bezahlen. Bei dieser Rechnung verliert Eichel also jährlich 3,8 Millionen Euro Steuern. Auslandsinvestitionen werden gegenüber Inlandsinvestitionen systematisch begünstigt.

Die Subventionierung des Arbeitsplatzexportes geschieht dadurch, dass viele Kosten einer Betriebsverlagerung mit einem in Deutschland erwirtschafteten Gewinn verrechnet werden können (also etwa Planungskosten, laufende Verwaltungskosten, Kosten für den Abbau deutscher Arbeitsplätze z.B. Abfindungszahlungen, dauerhaft alle Schuldzinsen für die Kapitalausstattung der verlagerten Tochterfirmen etc.). Der Gewinn dieser Tochterfirmen kann jedoch mit 2% Besteuerung nach Deutschland transferiert werden. Siehe auch NachDenkSeiten vom 04.05.2005. Ein striktes Abzugsverbot solcher steuerfreien Erträge und eine angemessene Besteuerung der transferierten Gewinne von Tochterfirmen aus dem Ausland wäre doch ein viel einfacherer Weg, der mit der großen Mehrheit einer Großen Koalition doch binnen kurzer Zeit Gesetz werden könnte.

Warum also so kompliziert, wenn es doch auch ganz einfach ginge, Herr Glos?


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