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Titel: Die Große Koalition nimmt den Kampf gegen die jugendlichen „Sozialschmarotzer“ auf

Datum: 10. Februar 2006 um 14:51 Uhr
Rubrik: Hartz-Gesetze/Bürgergeld
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Arbeitslose Jugendliche bis 25 Jahren erhalten statt 345 nur noch 276 Euro. Wer als Jugendlicher von zu Hause auszieht, braucht die Zustimmung der Arbeitsagentur, sonst bekommt er keinerlei Leistungen für seine Unterkunft mehr. Das Vermögen und Einkommen der Eltern ist künftig auch für den Unterhalt der bis zu 25-Jährigen heranzuziehen.
Der Beitrag für die Rentenversicherung für Arbeitslosengeld-II-Bezieher wird von 78 auf 40 Euro gesenkt, d.h. deren Rente sinkt noch mehr.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnet den durch die große Koalition vorgelegten Gesetzentwurf als Missachtung eines menschwürdigen Daseins und als Entrechtung von jungen Erwachsenen. Die Novelle ist aber wohl auch ein Testlauf für eine generelle Absenkung der Transferleistungen für Bedürftige.

Mit dem Entwurf [PDF – 160 KB] eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Drucksache 16/99 – vom 7. Februar wollen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD

  • auch volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen. Die Regelleistungen nach Hartz IV werden für Jugendliche unter 25 Jahren auf 80%, d.h. von 345 auf 276 Euro gesenkt, selbst dann, wenn sie nicht mehr zu Haus leben.
  • Das Vermögen und Einkommen der Eltern ist künftig nicht mehr nur für den Lebensunterhalt minderjähriger Kinder einzusetzen, sondern auch für erwachsene Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Zukünftig sollen Partner von Hilfeempfängern für nicht von ihnen stammende Kinder voll unterhaltspflichtig werden.
  • Jugendliche unter 25, die erstmalig eine eigene Wohnung beziehen wollen, müssen vorher die Zustimmung der Arbeitsagentur einholen. Ohne deren Zustimmung entfallen Leistungen für Unterkunft und Heizung oder für eine Erstausstattung.
  • Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung von Alg II-Beziehern wird ab Juli 2007 von 78 auf 40 Euro pro Monat gesenkt. Dies führt zu geringeren Leistungsansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Von dieser Novelle werden Einsparungen in Höhe von rund 0,5 Milliarden Euro erwartet.

Damit wird der Kampf gegen die vom ehemaligen Arbeitsminister Clement so apostrophierten „Sozialschmarotzer“ und „Parasiten“ eröffnet.

Der Verdacht liegt nahe, dass es sich dabei um einen Testlauf handelt, die Regelleistungen des Alg II und der Sozialhilfe generell abzusenken, wie das die Wirtschaftsverbände und ihre neoliberalen Wirtschaftsexperten fordern. Diese halten die bisherigen Regelleistungen für viel zu hoch, um einen existenziellen Druck auf die Aufnahme jeder Arbeit zu jedem Lohn auszuüben.

Ich vermute einmal, dass die Überschriften der nächsten Tage aber nur verkünden werden, dass zum 1. Juli 2006 die Regelleistungen nach Hartz IV im Osten an das Niveau im Westen angehoben werden sollen.


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