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Titel: Wer betreibt eigentlich einen Systemwechsel?

Datum: 27. Januar 2012 um 15:35 Uhr
Rubrik: Bundesregierung, DIE LINKE, Euro und Eurokrise, Europäische Union
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Zwei Nachrichten beschäftigten in der zurückliegenden Woche die Politik und die Schlagzeilen der Medien: Erstens das Weltwirtschaftsforum in Davos und dabei vor allem die Eröffnungsrede der Kanzlerin und zweitens die Beobachtung und Überwachung von Parlamentariern der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz.
Oberflächlich betrachtet haben beide Themen nichts miteinander zu tun, schaut man aber genauer hin, so geht es in beiden Fällen im Kern um die Frage einer Systemveränderung bzw. eines Systemwechsels. Von Wolfgang Lieb

Für die Beobachtung und Überwachung von Politikern der Linkspartei wird als Begründung herangezogen, dass die Gefahr bestünde, dass diese Partei oder einige ihrer Gruppierungen einen „Systemwechsel“ herbeiführen wollten: “Wer den Systemwechsel in Deutschland fordert, über Wege zum Kommunismus schwadroniert und sich mit Diktatoren solidarisiert, darf sich nicht wundern, wenn er vom Verfassungsschutz beobachtet wird”, sagte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe.

Um einen Systemwechsel geht es bei genauer Betrachtung aber auch bei der vor allem von Kanzlerin Merkel für die Länder der Währungsunion angestrebten „Fiskalunion“: Also mit der möglichst in den Verfassungen zu verankernden „Schuldenbremse“, deren Überwachung durch die Behörde der Europäischen Kommission und – bei einem Verstoß gegen die Verschuldungskriterien – der Klagemöglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Darüber hinaus soll der Fiskalpakt unter Umgehung der Europäischen Verträge separat in einem zwischenstaatlichen Vertrag festgeschrieben werden.

Warum muss man bei diesem Fiskalpakt von einem Systemwechsel sprechen?

Der Fiskalpakt schränkt die Finanzpolitik der Staaten ein. Das ist so gewollt, weil nach der ihm zugrundeliegenden Logik, die Verschuldung der Länder als Ursache für die Krise der Europäischen Währungsunion unterstellt wird. Es wird angenommen, dass wenn die Verschuldung eingedämmt und auf ein festgelegtes Maß zurückgefahren wird, die Finanzmärkte wieder „Vertrauen“ fassen und die Spekulationen um die Staatsanleihen ein Ende finden. In Reinform trug diese These diese Woche noch einmal der frühere Finanzstaatssekretär und jetzige Sonderbeauftragte der Europäischen Zentralbank für „Krisendiplomatie“, Jörg Asmussen vor: „Die Hauptverantwortung für die gegenwärtige
Krisenbekämpfung liegt bei den Regierungen, weil diese Krise ist ja, um es ganz deutlich zu sagen, keine Krise des Euros, sondern es ist eine Staatsschuldenkrise, und da diese von einer unsoliden Finanzpolitik herbeigeführt wurde, liegt es eben auch an der Finanzpolitik, uns im Wesentlichen aus dieser Krise wieder herauszuführen.“

Selbst wenn man dieser eindimensionalen Betrachtung der Krisenursache folgte, dann wäre es Aufgabe der Politik durch entsprechendes finanzpolitisches Handeln diese Krise zu bekämpfen. Doch die deutsche Kanzlerin vertraut der Politik (genauer gesagt demokratischen Entscheidungen über die Haushaltspolitik) nicht mehr, sie verlangt „Verbindlichkeit“ und will deshalb überall Verfassungsänderungen herbeiführen, die die Politik einklagbar zwingen sollen, die Staatsausgaben zu reduzieren. Sparpolitik wird so zum Verfassungsgebot. Nun könnte man vielleicht sogar noch sagen die Kürzung von Staatsausgaben könnte einer der Wege zum Schuldenabbau sein. Aber es ist eben beileibe nicht der einzige. Im Gegenteil: Es gibt eine empirische Evidenz, dass eine aktive Konjunktur- und Beschäftigungspolitik durch den Staat sich in der Vergangenheit als ein weitaus erfolgreicheres Mittel zur Abtragung von Staatsschulden erwiesen hat. Indem nämlich durch ein höheres Wirtschaftswachstum die Steuereinnahmen gesprudelt sind und dadurch die Defizite nicht nur ausgeglichen sondern sogar wieder abgebaut werden konnten. Man sollte die Staatsschulden auch nicht immer nur absolut betrachten. Viel wichtiger ist, wie sich die Staatschulden in Relation zur Wirtschaftsleistung entwickeln. Entwickelt sich die gesamte Wirtschaft – also auch die Binnenwirtschaft – positiv, steigt das Bruttoinlandsprodukt und die relative Staatsverschuldung nimmt sogar dann ab, wenn gar keine Schulden abgebaut wurden. Sie würde sogar dann abnehmen, wenn die Neuverschuldung niedriger als das Wirtschaftswachstum ist. Erzeugt man jedoch durch die Budgetkürzungen eine Rezession, nimmt die relative Verschuldung auch dann zu, wenn gar keine neuen Staatsschulden aufgenommen wurden.

Aber gerade eine antizyklische Finanzpolitik, also eine aktive Konjunkturpolitik durch den Staat, wird durch den Fiskalpakt, wenn nicht ausgeschlossen, so doch wesentlich eingeschränkt. Man kann es also auch so sagen: Mit dem Fiskalpakt wird eine ganz bestimmte Finanz- und Wirtschaftspolitik auf einen Verfassungsrang erhoben. Nämlich das neoliberale Dogma, das den Staat zugunsten der Marktkräfte zurückdrängen will und dem Staat eine schädliche Wirkung auf den marktwirtschaftlichen Wirtschaftsablauf zuschreibt.
Merkel nennt das „marktkonforme Demokratie“. Keynesianische oder Neokeynesianische Wirtschaftslehren, die von einer prinzipiellen Instabilität der „Märkte“ ausgehen und deshalb eine aktive Rolle des Staates mittels der Finanz- und Wirtschaftspolitik für das Wirtschaftsgeschehen verlangen, werden also durch Schuldenbremsen, wenn nicht nur wesentlich eingeschränkt sondern sogar per Verfassung verboten.

Die Einführung der Schuldenbremse in Deutschland bedeutete schon eine Einschränkung unserer bisherigen Verfassung. Das Grundgesetz – so war bisher die allgemeine Auffassung – ist „wirtschaftspolitisch neutral“, d.h. es ist offen für ganz unterschiedliche wirtschaftspolitische Theorien und Vorstellungen. Es lässt sogar mit seinem Artikel 15 GG – schrecklich zu sagen – „sozialistischen“ Gesellschafts- und Wirtschaftsvorstellungen Raum: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Und nach Artikel 14 GG sind „zum Wohle der Allgemeinheit“ auch Enteignungen zulässig. In den Länderverfassungen gibt es hinsichtlich staats- und gemeinwirtschaftlicher Lösungen noch viel weitergehende Formulierungen, bis hin zur Möglichkeit der Verstaatlichung des Bankenwesens. (Siehe „Das Grundgesetz ist links“)

Misst man die Bestrebungen nach einem Systemwechsel also an unserem Grundgesetz, dann bedeutet also die Einführung einer Schuldenbremse und deren Überwachung durch die EU-Kommission nebst einer Klagemöglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof eine viel weitergehende Systemveränderung als die Ziele, die das Programm der Partei DIE LINKE vorgibt und die sich ohne weiteres mit der geschriebenen Verfassung vereinbaren ließen.

Aber schon Aristoteles hat sinngemäß gesagt: Das herrschende Recht ist immer zugleich das Recht der Herrschenden. Deswegen müssen gerade diejenigen, die die Macht haben, das geltende Recht zu verändern, die anderen besonders heftig bekämpfen, die solche Veränderungen politisch in Frage stellen – wenn es sein muss paradoxerweise sogar durch den „Verfassungs“-schutz.


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