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Titel: Irrungen, Wirrungen, Vermögensabgabe

Datum: 11. Mai 2012 um 11:43 Uhr
Rubrik: Denkfehler Wirtschaftsdebatte, Euro und Eurokrise, Steuern und Abgaben
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Die Vorstellung, die Vermögenden wesentlich stärker als bisher zur Finanzierung der Folgekosten der Finanzkrise heranzuziehen, ist – vollkommen zu Recht – populär. Neben einer einmaligen Vermögensabgabe gehört auch eine Vermögenssteuer zu den Instrumenten, mit denen man die Staatsfinanzierung auf solidere Beine stellen könnte. Nicht nur bei den Detailfragen ist hier jedoch Vorsicht geboten. Eine Fokussierung auf die Geldvermögen, wie sie beispielsweise in regelmäßigen Abständen vom Publizisten Harald Schumann vorgenommen wird ist nicht sinnvoll und auch nicht umsetzbar, verstößt sie doch gegen das Grundgesetz. Die Diskussion rund um die Besteuerung von Vermögen könnte wesentlich konstruktiver verlaufen, wenn man populäre Denkfehler vermeidet. Von Jens Berger.

Harald Schumanns Vorschlag zur Lösung der Eurokrise mag auf den ersten Blick sehr verlockend sein. In seinem Artikel „Die Eurozone braucht eine Vermögensabgabe“ schreibt der Tagesspiegel-Autor folgendes:

Wie kann die Überschuldung zurückgeführt werden, ohne die Wirtschaft zu ruinieren? Die Antwort ist naheliegend, aber noch immer ein politisches Tabu. Wo es „zu viele“ Schulden gibt, da gibt es zwangsläufig auch „zu viel“ Vermögen. Denn das eine ist immer der Spiegel des anderen. Wenn also Schulden getilgt werden sollen, ohne dass damit die Nachfrage auf breiter Front einbricht, dann kann dies nur über eine Abgabe auf die Geldvermögen geschehen, die in hohem Maße bei einem kleinen Teil der Bevölkerung konzentriert sind. […] Allein drei Millionen von 500 Millionen Europäern verfügen über mehr als eine Million Dollar liquide Geldanlagen. Zusammen besitzen sie gut zehn Billionen, mehr als doppelt so viel wie die Schulden der fünf Krisenstaaten zusammen.. Würde man diese Vermögen, die zu mindestens vier Fünfteln Bürgern aus der Euro-Zone gehören und ohnehin nur Nachfrage nach Finanzanlagen erzeugen, mit einer zweiprozentigen jährlichen Abgabe belegen, ließe sich damit der von Deutschlands Wirtschaftsweisen vorgeschlagene gemeinsame Schuldentilgungsfonds der Euro-Zone planbar und auf lange Frist abtragen.

Gut gebrüllt Löwe! Leider fehlt diesem Vorschlag jedoch die Substanz. Um Schumanns Denkfehler zu erkennen, sollte man sich zunächst vor Augen halten, was Geldvermögen eigentlich sind. Die „zehn Billionen Dollar“ der europäischen Millionäre sind beispielsweise kein Geldvermögen[*], da die Summe den Immobilienbesitz beinhaltet.
Das Geldvermögen ist nur ein Teil des Gesamtvermögens. Beispielsweise tauchen weder das geerbte, noch das selbst finanzierte und abbezahlte Haus im Geldvermögen auf. Auch andere Güter, die einen, mal mehr, mal weniger klar definierten Tauschwert haben, tauchen im Geldvermögen nicht auf; weder Unternehmensanteile noch Goldbarren, Edelsteine, Gemälde oder Münzsammlungen. So kann es durchaus sein, dass einige der wohlhabendsten Bürger dieses Landes überhaupt kein nennenswertes Geldvermögen haben, das für eine Abgabe oder eine Steuer herangezogen werden könnte.

Wenn Harald Schumann eine Vermögensabgabe auf das Geldvermögen erheben will, konzentriert er sich dabei nur auf einen Teil der Vermögenswerte. Wer Anleihen besitzt, muss Schumanns Abgabe zahlen, wer stattdessen beispielsweise Mietshäuser besitzt, kommt ungeschoren davon. Wer Teilhaber einer Aktiengesellschaft ist, muss zahlen, wer Teilhaber einer GmbH oder KG ist, bleibt außen vor. Damit greift Schumann – wahrscheinlich ohne es zu wissen – die überwunden geglaubte Aufteilung in „schaffendes“ und „raffendes“ Kapital auf. Eine solche Aufteilung ist jedoch heutzutage nicht zweckdienlich, vor allem dann nicht, wenn es um die Besteuerung von Vermögen geht.

Wer einen Vermögensberater hat, der seinen Titel nicht in einem Schnelllehrgang bei Maschmeyers AWD hinterhergeworfen bekommen hat, kann die angedachte Vermögensabgabe auf Geldvermögen spielend leicht umgehen. Man gründe einfach zusammen mit seiner Frau oder einem beliebigen Strohmann eine KG, die das eigene Geldvermögen verwaltet und schon zählt das eigene Vermögen nicht mehr zum abgabepflichtigen Geldvermögen. Wem das zu banal sein sollte, der findet in Luxemburg, Liechtenstein, Singapur oder der Schweiz ganz sicher ohne Probleme vorgefertigte Lösungen, mit denen er sein Geldvermögen in andere Vermögensformen umwandeln kann.

Eine Vermögensabgabe, die nur die Geldvermögen als Besteuerungsbasis vorsieht, ist somit vor allem eines – ungerecht. Es ist nicht logisch zu verstehen, warum man eine Vermögensform besteuern sollte, während man andere Vermögensformen außen vor lässt. Aus diesem Grund würde eine solche Abgabe auch sofort vom Bundesverfassungsgericht kassiert. 1995 erklärten die Verfassungsrichter die alte Form der deutschen Vermögenssteuer für verfassungswidrig, da sie Immobilienvermögen bei der Besteuerung besser stellte als andere Vermögensformen. Schumanns Vermögensabgabe stellt Immobilien-, Grund- und Firmenanteilsvermögen nicht nur besser, sondern schließt diese Vermögensformen sogar komplett von der Erhebung aus. Es lohnt sich nicht, über eine Form der Vermögensabgabe zu diskutieren, die derart offensichtlich mit dem Grundgesetz kollidiert.

Sowohl eine einmalige Vermögensabgabe als auch eine dauerhafte Vermögenssteuer sind sehr sinnvolle Instrumente, um die Staatsfinanzen auf eine solidere und vor allem gerechtere Basis zu heben. Dann muss die Berechnungsgrundlage jedoch ebenfalls solide und gerecht sein und vor allem alle Vermögensformen beinhalten. Im Zivilrecht gibt es beispielsweise den „Offenbarungseid“[**], der selbstverständlich nicht nur die Geldvermögen erfasst. Die Basis einer Vermögensabgabe/-steuer sollte sich daher am „Offenbarungseid“ orientieren. Natürlich gibt es auch bei der Umsetzung Detailfragen, die diskutiert werden müssen. Wie ist beispielsweise eine Privatperson zu besteuern, deren gesamtes Vermögen ein selbstgeführter Betrieb ist, der zur Zeit der Abgabenbemessung keine Überschüsse erwirtschaftet hat? Es kann nicht im Sinne der Allgemeinheit sein, wenn die Vermögensbesteuerung zu einem kontraproduktiven Zwangsverkauf von Vermögenswerten führt. Man sollte jedoch das Fell nicht verteilen, bevor der Bär erlegt ist. Zunächst einmal sollte es darum gehen, den politischen Willen für eine solide und gerechte Besteuerung von Vermögen zu schaffen.

Geistige Schnellschüsse wie eine Geldvermögensabgabe sind da jedoch kontraproduktiv, diskreditieren sie doch das wichtige politische Ziel einer Vermögensbesteuerung ohne Not. Vielleicht will Schumann eigentlich auch etwas ganz anderes. Die Argumentationsführung für seine Geldvermögensabgabe klingt eher so, als plädiere er für einen teilweisen Schuldenerlass für die Eurostaaten. Wenn er dies meint, sollte er es jedoch auch genau so schreiben. Alles andere dient nicht der Aufklärung, sondern nur der weiteren Verwirrung.


[«*] Schumanns Quelle ist der World Wealth Report von Cap Gemini, dessen Methodik sich nicht an der volkswirtschaftlichen Definition von Vermögenswerten orientiert, sondern Vermögensberatern einen Überblick über besonders vermögende Kunden verschaffen soll. Aus der Methodik wird ferner nicht klar, ob es sich bei den Angaben um Brutto- oder Nettovermögen handelt, ob die Schulden also abgezogen worden oder nicht.

[«**] juristischer Ausdruck: „Eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben“


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