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Titel: Privatisierung und Deregulierung kommen uns teuer zu stehen

Datum: 13. November 2006 um 7:32 Uhr
Rubrik: Privatisierung, Veröffentlichungen der Herausgeber
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Aus Anlass der Aktualität und der Skandalträchtigkeit der laufenden Privatisierungsvorgänge hier ein Auszug aus „Machtwahn. Wie eine mittelmäßige Führungselite uns zugrunde richtet“, Seiten 115 bis 124. Albrecht Müller.

Das Wort »konservativ« leitet sich aus dem lateinischen Tätigkeitswort »conservare« ab, was so viel wie »erhalten, bewahren« heißt. Unsere konservativen Spitzenpolitiker, ob sie Christian Wulff heißen, Roland Koch, Günther Oettinger oder wie auch immer: Sie wollen von uns wahrgenommen werden als verantwortungsbewusste Hausväter, die mit den Gütern, die wir ihnen durch die Wahl anvertraut haben, behutsam umgehen und das Ererbte und Erworbene sorgsam erhalten und bewahren wollen. So versichern sie es uns jedenfalls immer wieder.

Warum aber haben es die Konservativen wie auch ehedem Linke so eilig, die Bahn, die gemeinnützigen Wohnungen, die Straßen, das Wasser oder die öffentlichen Gebäude, um nur einige Privatisierungsobjekte zu nennen, an mehr oder weniger bekannte »Investorengruppen« zu veräußern? Bewahrende Hausväter würden doch alles nur Erdenkliche tun, um zu vermeiden, dass das eigene Häuschen an irgendwelche undurchschaubaren Herrschaften geht, während sie selber und ihre Nachgeborenen in der ehedem eigenen Behausung zur Miete wohnen müssen. Selbst einfache Gemüter würden doch schnell durchschauen, dass man spätestens nach einer Generation den Kaufpreis des Hauses durch Mietzahlungen an den Käufer zurückerstattet hätte.

Was im Kleinen gilt, gilt auch im Großen. Zweifellos lassen sich durch den Verkauf des öffentlichen Tafelsilbers kurzfristige Engpässe in den öffentlichen Haushalten überwinden. Das verbessert vielleicht die Chancen, wiedergewählt zu werden. Am Ende aber bleiben einem nur noch die laufenden Kosten für die Miete der einstmals staatseigenen Vermögenswerte.

Zudem verliert man mit der Eigentümerschaft über ein Objekt auch die Verfügungsgewalt. Das bedeutet: Eigentum, das der Gemeinschaft der Bundesbürger gehört, kann durch demokratische Mehrheitsentscheidung im Interesse der Allgemeinheit genutzt werden. Gehört solch ein Objekt jedoch einer Investorengruppe, bestimmen letztlich diese Investoren, was damit geschieht.
Dass trotzdem soviel öffentliches Eigentum verkauft wird, ist nur vor dem Hintergrund gewisser Glaubenssätze zu verstehen wie zum Beispiel: Der Abbau von Schulden hat Vorrang, ganz gleich, was das an Vermögen kostet. Wahr ist: Wenn der Staat ein öffentliches Unternehmen verkauft, dann vermindert sich das Vermögen parallel zu den Schulden. Ob unter dem Strich etwas übrigbleibt, hängt wesentlich vom erzielten Verkaufspreis ab.

Im privaten Bereich würde keiner der besonders engagierten Fürsprecher dieser Art von Privatisierung ein solches Verhalten, wie es dem Staat ständig empfohlen wird, als vernünftig bezeichnen. Die Eigentümer eines Einfamilienhauses, die – um ihre Schulden etwas abzubauen – ihr Anwesen in einer schlechten Marktsituation zu einem schlechten Preis verkaufen, um es dann vom Käufer zurückzumieten oder sich anderweitig eine Mietwohnung zu suchen, würden wir zumindest der Kurzsichtigkeit bezichtigen.
Fast alle Bedenken aus dem privaten Bereich gelten auch für den öffentlichen Bereich: Öffentliche Einrichtungen, Stadtwerke zum Beispiel, sind vielerorts zu schlechten Preisen verkauft worden; die Kunden dieser Einrichtungen müssen über die Gebühren mindestens das an die neuen privaten Eigentümer zurückzahlen, was der öffentliche Träger durch Verkauf gewonnen hat; die künftige Generation dürfte in den meisten Fällen mehr belastet sein, als wenn man sowohl Vermögen als auch Schulden behalten hätte. Die Bilanz wäre länger – auf der einen Seite mehr Vermögen, auf der anderen höhere Schulden –, was noch kein Vorteil ist, vermutlich wäre aber in vielen Fällen auch das Nettovermögen noch größer, wenn der öffentliche Träger sein Eigentum nicht »unter Preis« verkauft hätte.

Diese Erwägungen sind sehr aktuell: Immer wieder wird ins Gespräch gebracht, man möge doch die Autobahnen privatisieren und sie dann praktisch wieder zurückleasen. Auch so ver­ringert der Staat seine Schulden. Aber gleichzeitig verringert er auch sein Sachvermögen; die jetzige und künftige Generationen müssen dann über Steuern die Leasinggebühren bezahlen. Da die Käufer der Autobahnen einen Gewinn machen wollen und da auch das Privatisierungsverfahren Geld kostet, werden die dafür aufgewandten Steuern wahrscheinlich höher sein, als es die Zinsen für die Schulden gewesen wären.

In vielen Städten sind öffentliche Einrichtungen schon pri­vatisiert worden, entweder direkt oder in Form der sogenannten Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP), in vielen anderen steht die Privatisierung noch an. Der Bundesfinanzminister hat in seiner Grundsatzrede vom Januar 2006 zu weiteren Privatisierungen ermuntert. Allein im Land Berlin kann man sich Schauer­geschichten von diesen Vorgängen erzählen. Ich zitiere aus dem Dokument einer kritischen SPD-Gruppe in Berlin, dem Donnerstagskreis: »Alle ÖPP-Projekte und Großprivatisierungen in Berlin haben den Berlinerinnen und Berlinern nur geschadet: der Verkauf der Bewag an Southern Energy (USA), der Verkauf der Gasag an Gaz de France, die Bankgesellschaft Berlin, das ÖPP-Modell ›Teilprivatisierung der Wasserbetriebe‹ an die Konzerne Vivendi und RWE. Und außer Landowsky und Diepgen tummeln sich noch alle Verantwortlichen in Politik oder Beraterbranche.«33

Unsere Eliten haben eine große Sympathie für die von der neoliberalen Bewegung gepriesenen Privatisierungen. Viele Po­litiker mögen sie, weil man mit der teilweisen Haushaltskonsolidierung, dem Erfolg der Privatisierung, heute glänzen kann und die Folgen für Gebührenzahler und Steuerzahler und Mieter erst in fünf, zehn oder zwanzig Jahren eintreten, wenn die Verantwortlichen nicht mehr zur Wahl stehen oder im Zuge des Pri­vatisierungsgeschäfts zum Käufer gewechselt sind und ausgesorgt haben.

Die Lastenträger dieser Privatisierung sind die Bürgerinnen und Bürger, vor allem als Gebühren- und Steuerzahler. Den Berlinern zum Beispiel wurde von ihren teilprivatisierten Wasserwerken innerhalb von nur drei Jahren eine Erhöhung des Preises für Wasser und Abwasser um zirka 25 Prozent zugemutet, so die Auskunft der Berliner Wasserwerke; von sogar 28 Prozent schreibt die taz.34
In anderen Ländern ist das nicht anders. Auch Schweden ist teilweise dem Glaubensbekenntnis der Modernisierer gefolgt und hat in den neunziger Jahren privatisiert und dereguliert. Das Ergebnis nach einer Dekade: Bahntickets kosten 125 Prozent mehr, die Strompreise stiegen um 86 Prozent.35

Unsere Eliten mögen und begehren Privatisierungen auch deshalb, weil die Privatisierungsverfahren Geld kosten und ihnen Geld bringen. An Privatisierungsvorgängen kann ein ganzer Rattenschwanz von Berufen verdienen: der Generalunternehmer, die Beraterfirmen, die Rechtsanwälte, die Steuerberater, die Wirtschaftsprüfer, die Architekten, die Versicherungen, die Vergabeverfahrensexperten für gemischtwirtschaftliche Gesellschaften und die Immobilienberater. Bei dieser großen Zahl von Beteiligten ist es kein Wunder, dass die sogenannten Transaktionskosten sehr hoch sind.

Das fördert die Neigung, öffentliches Eigentum zu verscherbeln. Denn die eifrigsten Befürworter der Privatisierung sind in der Regel auch die Profiteure dieser Entwicklung.

Merke: Die Privatisierung von Staatsvermögen kann man nicht begreifen, wenn man nur fragt, was sie an Geld zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bringt und was sie für die betroffenen Bürger bedeutet. Der Schlüssel zum Verständnis liegt im Privatisierungsvorgang selbst. Daran verdienen einflussreiche Eliten: Rechtsanwälte, internationale Beratungsunternehmen, Wirtschaftsprüfer, Berater, die ehemals Politiker waren.

Ein anderes, in der Öffentlichkeit mit unbegreiflichem Gleichmut hingenommenes Phänomen ist die massenhafte Privatisierung genossenschaftlichen und kommunalen Wohnraums.

Viele Menschen wohnen vergleichsweise günstig in Mietwohnungen, die von nicht profitorientierten gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften betrieben werden. Es handelt sich entweder um genossenschaftlich entstandene Arbeiterselbsthilfe­vereine, um Betriebswohnungen von öffentlichen Unternehmen oder um kommunal betriebene Wohnungen. Diese Vermieter wollen eine erschwingliche Grundversorgung mit Wohnraum gewährleisten – das ist ihr gemeinsames Interesse. Jahrzehntelang hat die Sozialdemokratie die öffentlichen Wohnungseinheiten wie ein Wachhund verteidigt. Seit einigen Jahren haben die ­gemeinnützigen Institutionen jedoch keinen starken politischen Flankenschutz mehr.

Wir stehen gerade am Anfang einer gigantischen Verramschung dieser gemeinnützigen Wohneinheiten an dubiose Geldanlagekonsortien, vornehmlich aus den USA und Großbritannien. Die Städte sind klamm und verkaufen ihr Hab und Gut. Priva­tisierte Unternehmen wie die Deutsche Bahn AG wollen durch Verkauf ihrer Betriebswohnungen an liquide Mittel kommen. ­Internationale Fonds und Kapitalgesellschaften mit martialisch klingenden Namen wie Cerberus, Blackstone, Fortress (= Fe­stung), Lone Star und Annington kaufen massenweise deutsche »Wohnungspakete«. Diese Firmen vertreten allein die Gewinninteressen ihrer diversen Geldanleger.

Die sozial schwachen Mieter sind jetzt sogenannten REITs (Real Estate Investment Trusts) ausgeliefert. Das bedeutet: Diese Gesellschaften sind an der Börse notiert. »Dass es hierbei in erster Linie um Renditen und Gewinnmaximierung geht, liegt auf der Hand«, meint der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Franz-Georg Rips.

Das sieht der Bundesfinanzminister ganz anders. Am 10. Januar 2005 versprach er vor dem Auditorium der Industrie- und Handelskammer Frankfurt, er wolle den Finanzstandort Deutschland auch durch »Produktinnovationen« wie REITs stärken – ein gutes Beispiel dafür, wie unsere Eliten losgelöst von den Interessen der von ihren Maßnahmen betroffenen »kleinen Leute« handeln.
Der kurzfristige Liquiditätsgewinn der Kommunen durch Wohnungsverkäufe wird sie langfristig teuer zu stehen kommen: denn die durch Mieterhöhungen geschaffenen Wohnungslosen müssen irgendwo wieder untergebracht werden. Letztlich darf die Solidargemeinschaft der Steuerzahler dafür aufkommen.

In der öffentlichen Debatte zu diesem Thema wird auch meist verschwiegen, dass keinem Staat unendlich Material zur Privatisierung zur Verfügung steht. Irgendwann ist das Tafelsilber weg. Dann geht es ans Eingemachte. Und dann ist irgendwann Ende der Fahnenstange.

Man kann den Eindruck gewinnen, dass ÖPP ein besonderes Arbeitsfeld in der SPD ist. Schon am 8. März 2005 meldete sich der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Brandner, mit einem engagierten Papier zu Wort, das den Titel trug: »Mehr Öffentlich Private Partnerschaften!«. Und Bundes­finanzminister Steinbrück kündigte in seiner Frankfurter Grundsatzrede an, er wolle die PPPs (Public-Private Partnership) – ein Synonym für ÖPPs – ausweiten. Unser Ziel müsse es sein, den Anteil von PPPs an den öffentlichen Investitionen von heute 4 Prozent auf das Niveau anderer Industrieländer zu bringen, das bei bis zu 15 Prozent liegt. Dazu wolle er auch die weitergehende Öffnung des Investmentgesetzes zugunsten der PPP vorantreiben.

Der Nutznießer als Gesetzgeber

Der Journalist Marcus Rohwetter hat in einem Artikel in der Zeit nachgezeichnet, wie schnell und entschlossen Politiker aller Parteien im Windschatten des letzten Bundestagswahlkampfs ein Gesetz verabschiedeten, mit dessen Hilfe öffentliche Liegenschaften an private Interessenten verkauft werden können.36 Er ist für diesen Artikel mit dem Otto-Brenner-Preis für kritischen Journalismus ausgezeichnet worden.

Bislang gab es Verfahrensschwierigkeiten bei der Veräußerung öffentlicher Immobilien an Privatleute. Das »Gesetz über Öffentlich-Rechtliche Partnerschaften«, in Kraft seit dem 1. September 2005, hebt diese Hemmnisse auf. Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Staat als Mieter seiner Liegenschaften Geld für Unterhaltungskosten sparen würde. Als zusätzlicher Kaufanreiz lockt die potentiellen Privatbesitzer von Schulen oder Behörden die Befreiung von der kommunalen Grundsteuer.

Nicht nur der gesetzliche Freibrief zum beschleunigten Verkauf des öffentlichen Tafelsilbers ist ein Novum. Auch die Art, wie das Gesetz zustande gekommen ist, offenbart einen, sagen wir: neuen Politikstil. War es nämlich bislang üblich, dass Ministerialbeamte einen Gesetzentwurf formulieren und ihn dann an Experten und Parlamentarier zur weiteren Bearbeitung übergeben, so ist dieses ÖPP-Gesetz von der amerikanischen Anwaltssozietät Hogan & Hartson Raue ausgearbeitet worden. Eine Arbeitsgruppe aus vierzig Ministerialen und sechzig Privatjuristen hat diese Vorlage dann in Gesetzesform gegossen. Exponierte Partner bei diesem Handstreich waren der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Bürsch und der Hogan-&-Hartson-Anwalt Kornelius Kleinlein.

Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Immer häufiger werden die internationalen Anwaltssozietäten als neue Mitspieler beim Gesetzentwicklungsprozess in Berlin eingebunden. Vielmehr: Sie haben sich selber diskret eingebunden. Oftmals formulieren sie kostenlos neue Gesetze. »Ihre Handschrift findet sich im Gesundheits- ebenso wie im Energie-, Telekommunikations- oder Arbeitsrecht«, schreibt Marcus Rohwetter. Da von diesen privat formulierten Gesetzen häufig die Großkunden ebendieser Anwaltskanzleien nicht unerheblich profitieren, lohnt sich diese Selbstlosigkeit der Privatjuristen.

Verfassungsrechtlich ist der Vorgang mehr als bedenklich, denn die Gesetzentwicklung wird aus dem Gefüge der Gewaltenteilung herausgenommen und entzieht sich der öffentlichen Kontrolle. Die Komplexität der neuen Gesetzeswerke wird zudem nur noch von privaten Spezialjuristen verstanden – von eben­jenen Juristen, die diese Gesetze entworfen haben.

Die Privatisierung hat unser Land verändert. Sie hat in manchen Bereichen dafür gesorgt, dass wir wahrscheinlich preiswerter mit Leistungen versorgt werden. Zumindest für die Telekommuni­kation wird das behauptet. Ich will das gar nicht grundsätzlich bestreiten, doch in vielen Fällen werden die Kosten solcher Vorgänge nicht voll berechnet, und deshalb halten die hochgejubelten Bilanzen der Privatisierung einer genauen Prüfung oft nicht stand.

So arbeiten und denken unsere Eliten: Sie fragen nicht, ob eine Entscheidung, eine Maßnahme, eine Gesetzesänderung Sinn macht. Sie sagen: Andere Industrieländer haben 15 Prozent, wir haben nur 4, also machen wir 15. Man braucht sich nicht zu wundern, dass die Politik so dürftig ist, wenn die Begründungen so dürftig sind. An der Spitze unserer Republik stehen gedankenlose Nachahmer.

Unsere Eliten haben häufig Scheuklappen auf und sehen bei den Privatisierungen nur die betriebswirtschaftlichen Rechnungen. Das sind aber nur Teilanalysen, deren Ergebnisse für eine ökonomische Bewertung des gesamten Vorgangs nicht ausreichen. Trotzdem machen wir immer wieder dieselbe Beobachtung: Es werden politische, das heißt das Ganze betreffende Aussagen auf der Basis von sehr begrenzten Analysen gemacht.

So hat zum Beispiel der Bund bei der Privatisierung von Post, Telekom und Bahn auf Vorschlag der Berater den überwiegenden Teil der Pensionslasten übernommen. Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung müssen die privatisierten Unternehmen bis zum Jahr 2090 nur etwa 18 Milliarden Euro an Pensionslasten tragen, während der Bund mit 555 Milliarden Euro belastet wird.37 Diese Lasten müsste man dazurechnen, wenn man eine Bilanz der Privatisierungsvorgänge zieht.

Außerdem erscheinen die Privatisierungen in vielen Fällen nur deshalb als nützlich, weil im Zuge dieses Prozesses Mitarbeiter aus festen Arbeitsverhältnissen entlassen und in Minijobs geschoben wurden. In vielen Fällen muss dann die Öffentlichkeit auf andere Weise für diese Menschen aufkommen: durch Sozialhilfe, Entlastung der Minijobs von Steuern und Abgaben, mög­licherweise später durch Zuschüsse des Staates zur Vermeidung von Altersarmut. Viele dieser Folgen werden heute nur unzu­reichend oder gar nicht berechnet. Beachtet werden sie sowieso nicht.

Die Gewinne werden heute gemacht, die Lasten werden auf künftige Generationen verschoben. Sie, die man doch angeblich entlasten will, müssen über Gebühren, Steuern und weniger öffentliche Leistungen die Zeche zahlen.

Hand in Hand mit der Privatisierung geht die Deregulierung. Das Gros der konservativen Eliten in Deutschland hat sich zu Befürwortern der Deregulierung gemacht oder machen lassen. Auch das widerspricht eigentlich dem guten Sinn des Wortes »konservativ«. Wirklich konservative Kräfte müssten vom Staat verlangen, dass er vernünftig gestaltet – dass er optimale Regeln findet:

  • Es müsste bessere und nicht weniger Regeln geben gegen den Ausverkauf deutscher Unternehmen.
  • Es müsste bessere Regeln geben für die Erhaltung schöner Landschaften und gegen unreguliertes Bauen.
  • Es müsste Regeln geben für den Erhalt unserer Innenstädte als Zentren des Einkaufs und der städtischen Kommunikation.
  • Es müsste Regeln und bessere Kontrolle bei Lebensmitteln geben, wie die immer wiederkehrenden Skandale zeigen. Wir wollen uns gesund ernähren und brauchen deshalb einen sorgfältig regulierenden und auch kontrollierenden Staat.

In vielen Fällen zeigt sich: Die Deregulierung hat volkswirtschaftlich keinerlei Gewinn, sondern Nachteile gebracht. Zugegeben, das ist ein subjektiver Eindruck. Ich kann die Gesamt­bilanz nicht quantifizieren. Aber wenn ich mir die Folgen der Deregulierung beim Baurecht für unsere Landschaft anschaue, dann kann das Ergebnis nicht positiv sein. Und wenn die Dächer von Sporthallen gleich reihenweise einsturzgefährdet sind, dann kann bei der Regelsetzung etwas nicht stimmen. Und wenn ich an einem Vormittag die Lieferwagen von vier verschiedenen Paketzustellern durch unsere Straße fahren sehe, dann glaube ich nicht, dass diese Deregulierung volkswirtschaftlich sinnvoll ist.


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