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Titel: Die Reformen greifen! Aber wo greifen sie hin?

Datum: 2. Januar 2007 um 7:48 Uhr
Rubrik: Arbeitslosigkeit, Steuern und Abgaben, Wirtschaftspolitik und Konjunktur
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„Die Reformen der vergangenen Jahre beginnen zu greifen“ sagte der Bundespräsident in seiner Weihnachtsansprache und ähnlich die Bundeskanzlerin in ihrer Neujahrsansprache Die Reformen greifen aber überwiegend den Normalverdienern und den Ärmeren in die Tasche. Wie sich aus den Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger im Jahre 2007 mehr Wachstum, mehr Beschäftigung oder eine Sicherung der sozialen Sicherungssysteme ergeben sollte, das gilt bei unseren „Reformern“ als eine Frage der besseren Vermittlung dieser „Reformen“. Doch wie sollte den Bürgern etwas vermittelt werden können, was nicht vermittelbar ist, weil ein Zusammenhang zwischen den belastenden „Reformen“ und einer Verbesserung der künftigen Entwicklung nicht erkenn- oder nachvollziehbar ist? Wolfgang Lieb.

1. Erhöhung der Mehrwertsteuer
Ab dem 1. Januar tritt die „größte Steuererhöhung aller Zeiten“ (BILD) in Kraft: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent ist der größte Brocken. Sie allein soll dem Fiskus im nächsten Jahr 19,4 Milliarden Euro zusätzlich bescheren. Je ein Drittel geht an Bund, Länder und Arbeitslosenversicherung, die damit die Senkung des Beitragssatzes finanziert.
Da die Mehrwertsteuer auf den Nettowert aufgeschlagen wird, werden Waren und Dienstleistungen im Prinzip um 2,6 Prozent teurer.
Die Mehrwertsteuererhöhung bezahlen zwar alle Verbraucherinnen und Verbraucher, sie belastet aber insbesondere Menschen, die den relativ größten Teil ihres verfügbaren Einkommens „verkonsumieren“ (müssen), nämlich vor allem Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose, Schüler und Studenten.

Nun wird immer wieder behauptet, dass die Mehrwertsteuererhöhung durch die gleichfalls zum neuen Jahr in Kraft tretenden Senkung der Arbeitslosenversicherung von 6,6 auf 4,2 Prozent des Bruttolohns ausgeglichen würde. „Mehr Netto in der Tasche“ sagt die Bundeskanzlerin.

Richtig ist daran, dass etwa ein Prozentpunkt der Mehrwertsteuererhöhung (etwa 6 Milliarden Euro) zur Senkung des Arbeitslosenbeitrags um einen Prozentpunkt für die Arbeitgeberseite aufgewandt wird. Ein weiterer Prozentpunkt (der Anteil, der auf die Arbeitnehmer entfällt) wird aus „Überschüssen“ der Bundesanstalt für Arbeit aufgebracht. Diese „Überschüsse“ von inzwischen über 11 Milliarden Euro im Jahre 2006 wiederum sind jedoch vor allem durch Kürzungen der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld und durch massive Einschnitte bei arbeitsmarktpolitischen Wiedereingliederungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur entstanden.
Wenn man also die Entlastung auf der Arbeitnehmerseite bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen genauer unter die Lupe nimmt, kommt man zu dem Schluss, dass hier “innerhalb der Klasse” umverteilt wird. Die Arbeitnehmer zahlen ein Prozent weniger Beiträge um den Preis, dass die Leistungen „ihrer“ Arbeitslosenversicherung verschlechtert werden.
Hinzu kommt: Wenn es durch die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags unter dem Strich zu einer Entlastung käme, dann wären von den rund 80 Millionen Einwohnern nur die 26 Millionen Erwerbstätigen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen, davon begünstigt. (Wenn es denn überhaupt zuträfe, dass die Arbeitslosenbeiträge stärker sinken als die Krankenkassen- und Rentenbeiträge steigen.)
Allein die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind aber ausschließlich von höheren Krankenkassenbeiträgen und Zuzahlungen betroffen, denn sie zahlen höhere Abgaben, weil sie jedenfalls von der Senkung der Arbeitslosenbeiträge nicht profitieren.

Bei der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge wird somit letztlich nur die Arbeitgeberseite um sechs Milliarden Euro entlastet. Damit sollen – so die Behauptung – die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Diese Entlastung bezahlen aber wiederum die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Mehrwertsteuererhöhung.

Aber nehmen wir die Behauptung, die Senkung der Lohnnebenkosten schafften wirklich mehr Wachstum einmal ernst und rechnen nach:
Selbst in personalintensiven Betrieben schlagen die Sozialabgaben nicht so zu Buch wie allgemein behauptet. Die Handwerkskammern in Bayern [PDF – 64 KB] etwa veranschlagten 2003 die Kosten für eine Handwerkerstunde auf 43 Euro. Davon sind 4,70 Euro (= 10,9 %) Sozialabgaben (Rest: 13,60 Euro Betriebskosten und Gewinn, 12,30 Euro Bruttolohn, 6,50 Euro tarifliche und freiwillige Sozialleistungen und 5,90 Euro Mehrwertsteuer). Würde man die Sozialabgaben gar um 2 Prozentpunkte senken, würde dies die Kosten einer Handwerkerstunde um ganze 25 Cent senken. Die Nachfrage nach Handwerkerleistungen würde das jedenfalls kaum erhöhen.
Soviel zum Mythos der Lohnnebenkosten und zum „Greifen“ der Reformen. Im Übrigen, wer Lohnnebenkosten senkt, senkt eigentlich die Löhne, denn die sog. Nebenkosten sind Teil des Lohnes.
Siehe auch Albrecht Müller: Die Lohnnebenkosten sind zu hoch.

2. Senkung der Pendlerpauschale
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können künftig nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr. Arbeitnehmer erhalten nur noch die unveränderte Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro im Jahr, falls sie keine höheren Kosten einzeln nachweisen können. Bisher gab es 30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag. Ausnahme: Ab dem 21. Kilometer werden weiterhin 30 Cent pro Kilometer als Sonderausgabe anerkannt. (Umstritten ist, ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist; erste Verfassungsklagen sind angekündigt.)
Diese Belastung kumuliert sich mit einer Erhöhung der Bahnpreise. Im Regionalverkehr steigen die Preise um 3,9 Prozent. (Bei Fernreisen um durchschnittlich 5,6 Prozent.)
Belastet werden also vor allem „normale“ Arbeitnehmer, die doch gerade eine der ständig wiederholten Forderungen der „Reformer“ erfüllen, nämlich die nach einer höheren Mobilität der Beschäftigten. Wie sollte also durch diese „Bestrafung“ der Mobilität ein Anreiz zu mehr Beschäftigung entstehen?

3. Sparerfreibetrag
Zinsen und Dividenden sind künftig statt bis zu 1370 Euro nur noch bis zu 750 Euro im Jahr für Ledige und statt bis zu 2740 Euro nur noch bis zu 1500 Euro für Verheiratete pro Jahr steuerfrei.
Der Sparerfreibetrag soll einen Anreiz vor allem für den Kleinsparer sein, etwas Geld für die Vermögensbildung oder für die Altersvorsorge beiseite zu legen. Wie eine Senkung dieses Freibetrags die Forderung der „Reformer“ nach mehr Eigenverantwortung und mehr Eigenvorsorge unterstützen soll, bleibt ihr Geheimnis.

4. Häusliche Arbeitszimmer
Die Ausgaben für die Nutzung eines häuslichen Raumes als Arbeitszimmer können nur noch dann geltend gemacht werden, “wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet”. Bisher musste es hierfür nur zu mehr als 50 Prozent dienen.
Vor allem Lehrer, Richter oder Nebenberufler sind davon betroffen.

5. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Bis zu einem Stundenlohn von 50 Euro bleiben diese Zuschläge weiterhin steuerfrei. Dagegen müssen Sozialbeiträge entrichtet werden, wenn der Stundenlohn mehr als 25 Euro beträgt.
Diese „Reform“ trifft einen Großteil der 19,3 Millionen oder 51 Prozent der Arbeitnehmer die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht arbeiten. Wie dadurch die Forderung der „Reformer“ nach einer höheren zeitlichen Flexibilität der Arbeitnehmer gefördert werden soll, ist gleichfalls nur schwer „vermittelbar“.

6. Kindergeld
Vom Geburtsjahr 1983 an wird das Kindergeld von 154 Euro pro Monat nur noch maximal bis zum 25. statt wie bisher bis zum 27. Geburtstag gezahlt, wenn sich das Kind in Schul-, Berufsausbildung oder Studium befindet. Gleiches gilt für die Steuerfreibeträge. Für die Jahrgänge 1980 bis 1982 gibt es Übergangsregelungen. (Wer diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, der kann bis zu 7680 Euro als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer ansetzen, wenn das Kind maximal 624 Euro eigene Einkünfte und nur ein geringes Vermögen hat.)

Die Absenkung der Altersgrenzen wirkt sich besonders negativ auf die benachteiligten Gruppen unseres Bildungssystems aus. Junge Menschen aus bildungsfernen Bevölkerungsschichten und viele aus Arbeitnehmerhaushalten werden häufig
eine qualifizierte Ausbildung nicht bis zum 25. Lebensjahr vollendet haben. Somit
droht eine weitere Einschränkung der Chancengleichheit.
Nimmt man noch hinzu, dass in den meisten Ländern Studiengebühren geplant oder schon eingeführt sind, so entpuppt sich das Gerede vom „vorsorgenden Sozialstaat“, der vor allem durch mehr Chancengleichheit bei der Bildung hergestellt werden soll, als ziemlich leeres Geschwätz.

7. Renten
Wer 2007 neu in Rente geht, muss 54 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Für Neurentner bis 2005 waren es 50 Prozent, 2006 bereits 52 Prozent. Arbeitnehmer können 28 statt bisher 24 Prozent ihres Teils der Rentenbeiträge bei der Steuer absetzen.
Hinzu kommt, dass die Rentenversicherungsbeiträge von 19,5 auf 19,9 Prozent des Bruttolohnes steigen.
Belastet werden überwiegend die ohnehin unter den permanenten Kürzungen leidenden Rentner.

8. Versicherungssteuer
Diese Steuer steigt wie die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Dies betrifft alle Sachversicherungen, etwa die Kfz- und die private Haftpflichtversicherung. Lebens- und Krankenversicherungen sind dagegen nicht mit der Steuer belastet. In der Feuerversicherung erhöht sich der Satz von 11 auf 14 Prozent. Die Versicherungen können diese Zusatzbelastung an ihre Kunden weitergeben. Für eine zusätzliche Kostensteigerung bei Schadensfällen, etwa Unfällen, sorgt die steigende Mehrwertsteuer.
Auch diese Steuererhöhung belastet überwiegend die privaten Haushalte.

9. Lebensversicherungen
Bei Abschluss einer neuen Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung wird nur noch ein Zins von 2,25 statt von 2,75 Prozent garantiert.
Dabei wird doch von den „Reformern“ ständig davon geredet, wie wichtig und vor allem auch wie sicher und rentabel die private Vorsorge ist, um Altersarmut zu vermeiden. Diese wird von den Befürwortern der Privatvorsorge fälschlicherweise der gesetzlichen Rente zugeschrieben.

10. Einschränkung der Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten
Die Steuerberatungskosten können Arbeitnehmer nur noch eingeschränkt (z.B. bei Einkünften aus Zins und Pacht) als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Die Unternehmen können ihre Steuerminderungen also weiter als Betriebskosten absetzen, die Arbeitnehmer können sich des Rates der Steuerberater nur noch auf eigene Kosten und ohne steuerliche Entlastung bedienen.

11. Beimischungsgebot von Bio-Sprit
Mineralölkonzerne müssen ab diesem Jahr dem Dieselkraftstoff 4,4 Prozent Biodiesel und dem Benzin 1,2 Prozent Biomethanol beimischen. Damit verteuert sich – einmal abgesehen von der Beutelschneiderei der Mineralölkonzerne – der Spritpreis um 2 bis 3 Cent. Dazu wird natürlich noch die Mehrwertsteuererhöhung draufgeschlagen.

Man könnte diese Maßnahme ja noch als Förderung von regenerativen Energien begrüßen, wenn nicht gleichzeitig nach dem Energiesteuergesetz energieintensive Industrien künftig von der Energie- und Stromsteuer befreit würden und im Gegenzug der Umstieg von den begrenzten fossilen zu regenerativen Energieträgern erschwert würde, weil die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe abgeschafft und Pflanzenöl sowie Biodiesel besteuert werden.

12. Krankenkassenbeiträge
Trotz der mehrfachen Gesundheits-„Reformen“ mit dem Versprechen der Senkung der Krankenkassenbeiträge steigen für 45 von 50 Millionen Kassenpatienten die Beiträge der Kassen um bis zu 1,6 Prozent auf bis zu 16,7 Prozent. Dabei bezahlen ausschließlich die Arbeitnehmer (und nicht die Arbeitgeber) einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent.
So treibt man vor allem junge Erwerbstätige mit geringem Gesundheitsrisiko in die Hände der privaten Krankenversicherer und erhöht damit die Risiken der gesetzlichen Krankenkassen noch mehr.

Reichensteuer als gerechter sozialer Ausgleich?
Wer mehr als 250 000 (Verheiratete 500 000) Euro zu versteuerndes Einkommen hat, der muss für den überschießenden Betrag 45 statt 42 Prozent Einkommensteuer zahlen. Einschließlich Solidaritätszuschlag werden knapp 3,2 Prozentpunkte zusätzlich abgezogen.
Das erklärte Ziel dieser Steueränderung, „finanziell leistungsstärkere Bevölkerungsschichten entsprechend stärker als bisher zur Finanzierung öffentlicher Leistungen und zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“ heranzuziehen, betrifft allerdings nur Arbeitnehmer mit Spitzenverdiensten, während Unternehmer und Selbstständige außen vor bleiben. Deshalb erwartet der Finanzminister auch nur noch einen Betrag von 300 Mio. EUR (2007) aus dieser Änderung.

Durch die anderen Regelungen des Steueränderungsgesetzes, die überwiegend Arbeitnehmer und Rentner belasten, erwartet der Staat hingegen bereits im kommenden Jahr Mehreinnahmen von 2,1 Milliarden Euro, 2008 sollen sie auf rund 4,3 Milliarden Euro steigen, in den folgenden Jahren dann auf über 5 Milliarden Euro.

Der Vollständigkeit halber soll nicht unerwähnt bleiben, dass es für ein Gruppe der Bedürftigen auch eine Verbesserung gibt: Der Sozialhilfe- oder Alg II-Satz steigt im Osten von 331 Euro auf das West-„Niveau“ von 345 Euro.

Aber es gibt doch noch die Wohltat des Elterngelds.
Für Kinder die im neuen Jahr geboren werden, zahlt der Staat erstmals maximal 14 Monate bis zu 67 Prozent des Nettogehaltes (mindestens 300, maximal 1.800 Euro).
Allerdings: Rund 155.000 Familien werden 2008 etwa 3.600 Euro weniger im Geldbeutel haben. Spürbare Verbesserungen wird es erst bei einem ausfallenden Verdienst von 1.500 Euro netto geben.
Auch bei dieser „Wohltat“ gibt es somit ein Missverhältnis zwischen einer Kürzung der Zuschüsse bei den armen Haushalten, die damit eine Erhöhung bei besserverdienenden Familien gegenfinanzieren müssen, wobei die Erhöhung um so größer ist, je reicher der Haushalt vorher war.

Ab 1. Januar „greifen“ also eine Vielzahl weiterer „Reformen“. Sie greifen aber ganz überwiegend nur in die Taschen der Normal- und Geringverdiener oder der ohnehin nicht besonders Betuchten, wie bei den Rentnern, bei Studierenden oder bei Familien mit Kindern in Ausbildung.
Diese Belastungen wären als solche schon beklagenswert genug, was diese „Reformen“ aber zur Lösung der „wichtigsten Aufgabe“ beitragen sollen, nämlich „Arbeit zu schaffen für die Menschen in Deutschland“ – so unser oberster „Reform“- Mahner, Bundespräsident Köhler, in seiner Weihnachtsansprache – das müssten uns unsere Reformer erst einmal „vermitteln“. Und das dürfte ihnen wie in der Vergangenheit auch für die Zukunft ziemlich schwer fallen.

Kein Wunder, dass 82 Prozent aller Deutschen und sogar 90 Prozent der Ostdeutschen meinen, dass mit der gegenwärtigen Politik “auf die Interessen des Volkes keine Rücksicht” genommen wird.


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