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Titel: „Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro ist eine Mogelpackung“

Datum: 7. Mai 2014 um 15:35 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Interviews, Soziale Gerechtigkeit
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Jens Wernicke sprach für die NachDenkSeiten mit dem Sozialwissenschaftler Rainer Roth[*] über den Mindestlohn. Sind 8,50 Euro pro Stunde ausreichend? Und warum gibt es eigentlich so viele Ausnahmen?

JW: Herr Roth, Ihr Engagement gilt seit Mitte der 1990er Jahre der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Die Große Koalition plant nun zwar einen solchen, bei diesem Vorhaben handelt es sich aber ganz augenscheinlich um eine „Mogelpackung“. Das kommuniziert nicht nur das breite Bündnis [PDF – 93.6 KB], dem Sie angehören; das sehen auch viele andere so. Die wirkliche Mogelei seien aber gar nicht die ganzen Ausnahmen, über die so viel gesprochen wird, meinen Sie. Wie ist das zu verstehen?

RR: Entscheidend ist vor allem die Höhe des beschlossenen Mindestlohns. Mit 8,50 Euro brutto können Vollzeitbeschäftigte schon bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden gleich wieder Hartz IV beantragen, wenn ihre Warmmiete auch nur 358 Euro übersteigt. Das ist in Ballungsgebieten und Städten meistens der Fall. Aber selbst bei niedrigeren Warmmieten läge dieser Mindestlohn nur knapp über dem gegenwärtigen Hartz-IV-Niveau. Das jedoch wird mit seinem Eckregelsatz von 391 Euro monatlich auch nach Einschätzung des „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ als viel zu niedrig eingestuft. Dieses Bündnis wird unter anderem von DGB und Wohlfahrtsverbänden wie Diakonie und AWO unterstützt.

4,56 Euro pro Tag z.B. für Essen und Trinken bedeuten eben Mangelernährung. Und 66 Cent pro Tag für öffentliche Verkehrsmittel bedeuten gesellschaftliche Isolation. Allein für Ernährung werden 80 Euro monatlich mehr für notwendig gehalten, für alle Bedarfsposition sogar insgesamt zwischen 150 und 170 Euro mehr. Das genannte Bündnis will allerdings nur die „Dimension des Mangels“ aufzeigen, ohne zugleich die notwendigen Forderungen hieraus abzuleiten. Unsere Kampagne dagegen nimmt diese Berechnungen auf und handelt auch entsprechend. So fordern wir beispielsweise in aller Deutlichkeit einen Eckregelsatz von mindestens 500 Euro ein.
Auch ein gesetzlicher Mindestlohn, der ein halbwegs angemessenes Existenzminimum für einen alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten sicherstellen soll, müsste insofern natürlich deutlich über dem nach oben korrigierten Hartz IV-Niveau liegen. Hier 8,50 Euro die Stunde zu akzeptieren, bedeutete faktisch, den gegenwärtigen inakzeptablen Hartz-IV-Eckregelsatz als Maßstab zu hinzunehmen, ihn weiter zu legitimieren und damit auf Dauer fortzuschreiben. Wir fordern deswegen stattdessen einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro die Stunde. Alles andere hat mit einer akzeptablen Existenzsicherung wenig gemein.

JW: Gut, Ihre Kritik geht insofern weiter, da sie nicht nur auf die Ausnahmen, sondern in aller Deutlichkeit auch auf den Regelfall zielt. All die geplanten Ausnahmen sind aber auch für Sie ein Problem, nehme ich an?

RR: Ja, denn sie verdeutlichen vor allem eines: Dass die Große Koalition nicht einmal die 8,50 Euro wirklich akzeptiert. Darum schiebt sie die flächendeckende Einführung der diesbezüglichen Regelung bis 2017 hinaus, so dass erst frühestens ab 2018 ein höherer Mindestlohn zu erwarten sein wird. Je nach Inflationsrate sind die 8,50 Euro bis dahin dann bereits real auf unter 8 Euro gefallen. Zudem sollen Fortschreibungen des Mindestlohns von der Zustimmung einer Mindestlohnkommission abhängen, in der auch Arbeitgeber vertreten sind. Das alles kann dazu führen, dass der gesetzliche Mindestlohn tatsächlich auf unabsehbare Zeit nicht steigen, sondern vielleicht sogar sinken wird. In schnellen und realen Schritten zu zehn Euro vorwärts zu schreiten, wie es auch ver.di inzwischen fordert, dürfte angesichts der Abhängigkeit der Regierung von dieser Kommission jedenfalls kaum möglich sein. Die Kommission stellt daher ein massives Hindernis dar.

JW: Der geplante Mindestlohn ist also auch für Sie eine Mogelpackung – und zwar noch viel mehr als dies bisher diskutiert worden ist?

RR: Ja und nein. Denn so wenig er in der aktuellen Fassung auch bringen wird, ist er doch zugleich und vor allem auch ein „deutlicher Sieg“ der Kritiker der Agenda 2010, wie die FAZ ganz richtig konstatiert. Er ist das Produkt eines jahrelangen zähen Kampfes, an dem auch unser Bündnis sich beteiligt hat. Und diesen Sieg wollen die Vertreter des Kapitals nun möglichst stark abschwächen.

Eben hier kommen dann auch die von Ihnen genannten „Ausnahmen“ ins Spiel. Sie sind schließlich vor allem Mittel dazu, selbst diesen mickrigen Mindestlohn noch weiter zu unterlaufen. Insofern sind natürlich alle Ausnahmen abzulehnen. Jedoch stellt bereits die Verschiebung der flächendeckenden Einführung des Mindestlohns, mit der auch der DGB einverstanden war, eine reale „Ausnahme“ dar. Zehn Euro brutto jetzt und zwar ohne jede Ausnahme, darauf müsste heute alles zugespitzt werden.

JW: Wie kommt es denn, dass nun ausgerechnet die CDU auch für einen gesetzlichen Mindestlohn und die SPD für einen Mindestlohn in der vorgeschlagenen Höhe sowie Art und Weise ist?

RR: Nun, die CDU tritt nur für einen gesetzlichen Mindestlohn ein, weil die SPD ihn zur Bedingung für die Große Koalition gemacht hat. Die SPD wiederum hat den gesetzlichen Mindestlohn in den Mittelpunkt gestellt, weil der Druck auf dessen Einführung in den letzten Jahren immer stärker geworden ist. Immer mehr Tarifverträge sind von den „Sozialpartnern“ schließlich zu Hungerlöhnen abgeschlossen worden und die Tarifbindung ist darüber hinaus immer weiter zurückgegangen. Schon 2010 sprachen sich dementsprechend in einer repräsentativen Befragung durch ein Frankfurter Institut auch 70 Prozent der Befragten für einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von zehn Euro brutto aus.

Die von SPD und Grünen durchgesetzte Agenda 2010 hat darüber hinaus zu einer massiven Zunahme von prekären Arbeitsverhältnissen und zu einem starken Druck auf das Lohnniveau geführt, bei unteren Lohngruppen vermutlich sogar zu einer nennenswerten realen Senkung desselben. Um diesen großen Schritt im Interesse der Arbeitgeber für die Zukunft abzusichern, und ich betone: abzusichern, gab die SPD schließlich ihren jahrelangen Widerstand gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auf, den sie bis dahin im Namen der Tarifautonomie bekämpft hat.

Unter diesen Bedingungen muss nun beiden Parteien der Großen Koalition daran gelegen sein, den Mindestlohn möglichst niedrig anzusetzen, seine Einführung möglichst weit hinauszuschieben, möglichst viele Ausnahmen zuzulassen und seine Fortschreibung möglichst gering zu halten. Um das zu vernebeln jubelt der wortgewaltige Vizekanzler Gabriel den so beschnittenen Mindestlohn zugleich im Namen seiner Partei mit bombastischen Worten wie: „Wir geben der Arbeit ihre Würde zurück“ usw. hoch.

Die „Würde“, wie er sie versteht, soll dabei mittels eines Lohnes Einzug halten, mit dem es niemandem möglich ist, die Unterhaltungskosten auch nur eines Kindes aufzubringen. Die „Würde der Arbeit“ soll mit einem Lohn befriedigt sein, der im Alter nur zu einer Hungerrente führen kann und wird. Und sie soll auch dadurch nicht beeinträchtigt sein, dass der Lohn, der sie ausmachen soll, unterhalb eines für Lohnabhängige akzeptablen Existenzminimums liegt und zusätzlich noch mit Lohnsteuer belegt wird.

Gegenwärtig wird der Bruttolohn eines alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten bei einer 38,5-Arbeitsstunden-Woche bereits ab 5,42 Euro Stundenlohn mit Lohnsteuer belegt. Und selbst Löhne unter Hartz-IV-Niveau werden noch besteuert. Damit muss Schluss sein. Deshalb fordern wir im Sinne eines steuerfreien Existenzminimums, das jedem zustehen muss, auch die Lohnsteuerfreiheit des gesetzlichen Mindestlohns, ob dieser nun bei 8,50 Euro oder bei zehn Euro liegt. Das Existenzminimum darf grundsätzlich nicht unterschritten werden.

Gabriels selbstgefälliges Wortgeklingel hüllt die „Mogelpackung 8,50 Euro“ in Sozialnebel und lenkt, leider unter Goutierung von DGB und einigen Verbänden, die es, wie schon gesagt, eigentlich besser wissen, von dem ab, was eigentlich notwendig ist.

JW: Was also tun?

RR: Nun, das „Bündnis 500 Euro Eckregelsatz/10 Euro gesetzlicher Mindestlohn (lohnsteuerfrei)“, das vor allem vom Aktionsbündnis Sozialproteste, dem Erwerbslosen Forum Deutschland, Klartext e.V., LabourNet Germany, dem Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne, der Sozialen Bewegung Land Brandenburg und Tacheles e.V. getragen wird, hat für den Monat Mai zu einem Aktionsmonat für einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro lohnsteuerfrei aufgerufen und ein entsprechendes Flugblatt [PDF – 494 KB] mit der Begründung seiner Forderung zur Unterstützung kreativer Aktionen vor Ort zur Verfügung gestellt. Aktivitäten hierzu gibt es bereits in 54 Städten.

JW: Vielen Dank für das Gespräch.


Das Interview führte Jens Wernicke.

Die Positionen des Interviewpartners geben nicht zwingend die Positionen der NachDenkSeiten-Redaktion wieder. Sehr wohl aber sollen sie eines: …zum Nachdenken anregen.


[«*] Rainer Roth ist emeritierter Professor für Sozialwissenschaften mit dem Schwerpunkt Armut und Arbeitslosigkeit. Bis zu seiner Emeritierung war er Autor des „Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z“ [PDF – 46.9 KB]. Eine seiner bekanntesten Veröffentlichungen ist darüber hinaus „Nebensache Mensch: Arbeitslosigkeit in Deutschland“, das inzwischen im Internet im Volltext [PDF – 2.6 MB] zum Lesen bereitgestellt worden ist.


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