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Titel: Hinweise des Tages

Datum: 5. Juni 2014 um 8:41 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
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Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (RS/WL)

Hier die Übersicht. Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert.

  1. Orwell 2.0
  2. Mindestlohn
  3. Der versprochene Wohlstand, aus dem jetzt die Faschisten kriechen
  4. The Europe Issue
  5. The coalition’s attacks on the NHS will return us to the age of the workhouse
  6. Investitionsschutz am Scheideweg: TTIP und die Zukunft des globalen Investitionsrechts
  7. 25 Jahre nach Tiananmen: Die Angst vor der Erinnerung
  8. Das finnische Modell
  9. Atomwaffen für Polen!
  10. Fakten, Fakten, Fakten und glatte Lügen
  11. „Die Bio-Illusion: Massenware mit Öko-Siegel“ : Landbau oder Raubbau?
  12. EIA: Schieferöl-Schätzung im Monterey Shale um 96% gekürzt
  13. Allensbach-Umfrage: Pressefreiheit in Deutschland gut verwirklicht. Aber …
  14. Heribert Prantl: Hoeneß in JVA Landsberg. Ein gewaltiger Irrtum
  15. Die geheimen Verträge der Hochschulen
  16. Studienabbrecher: Erstaunliche Zahlen der Bundesbildungsministerin zum “Hilfsprogramm”
  17. Zu guter Letzt: Werbeclip mit der deutschen Nationalmannschaft

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Orwell 2.0
    1. Massen-Abhören: “Reicht nicht für Anfangsverdacht”
      Der Generalbundesanwalt ermittelt wegen des abgehörten Handys der Kanzlerin – dem massenhaften Ausspähen der Bürger geht die Behörde indes nicht nach. Es gebe keinen konkreten Anfangsverdacht, erläutert Harald Range im ZDF-Interview.
      Rund 2.000 Strafanzeigen gingen gegen die Lauschaktivitäten durch britische und US-amerikanische Geheimdienste bei der deutschen Justiz ein – anders als beim abgehörten Handy der Kanzlerin leitet Generalbundesanwalt Harald Range in diesen Fällen zunächst aber kein Ermittlungsverfahren ein. Bei Frau Merkel gebe es einige Anhaltspunkte, Zeugen und Behördenaussagen…
      Quelle: ZDF
    2. Warum die Massenausspähung der NSA folgenlos bleibt
      Generalbundesanwalt Range ermittelt wegen des Handys der Kanzlerin. Die Ausspähung von Millionen Deutschen sieht er dagegen als formal nicht erwiesen an. Dabei weiß Karlsruhe längst, was die NSA treibt – und profitiert sogar davon…
      Dass die NSA auch Deutsche abhört, wissen die Bundesanwälte sehr wohl, bisweilen profitieren sie in ihren Ermittlungsverfahren sogar davon. Hinweise der NSA führten zu Ermittlungen gegen terroristische Zellen in Deutschland oder gegen Firmen, die Material zum Bau von Massenvernichtungswaffen lieferten. Müsste Karlsruhe die weiße Fahne hissen, wenn ein Mitarbeiter der NSA angeklagt würde und die amerikanischen Dienste nicht mehr liefern wollten? Solche Diskussionen hat es im NSA-Fall in Karlsruhe, wo sich mancher Ermittler als politischer Staatsanwalt sieht, schon gegeben. Aber ein wahrer Freund muss den Freund doch immer vor echten Gefahren warnen.
      Quelle: SZ

      Anmerkung unseres Lesers A.G.: Dass Range nur wegen des Verdachts in Bezug auf das Ausspähen des Kanzlerinnen-Handys Ermittlungen aufnimmt, überzeugt nicht.
      Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Range hält sich für nicht zuständig; oder er verneint den Anfangsverdacht.
      Die Süddeutsche berichtet:
      “Es gebe “zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” dafür, dass unbekannte Angehörige US-amerikanischer Nachrichtendienste ein Mobiltelefon der Kanzlerin ausgespäht hätten, erklärte der 66-jährige Range am Mittwoch. […] Hingegen gebe es diese Anhaltspunkte nicht im Fall der vermuteten massenhaften Ausspähung von Millionen Deutschen durch amerikanische und britische Geheimdienste. Es handele sich um eine “abstrakte Annahme”.
      Es sieht also so aus, als solle der Anfangsverdacht in Bezug auf die Bürger aus tatsächlichen Gründen verneint werden. Dass man den Anfangsverdacht hier verneint, wo man doch selbst die technischen Details zu der Spionagesoftware des US-amerikanischen Nachrichtendienstes NSA wie XKeyscore (kurz: XKS) kennt, überzeugt nicht. Man weiß sogar aus sehr glaubwürdiger und glaubhafter Quelle, wie viele der monatlich ca. 500 Millionen Datensätze aus Deutschland auf welches Spähprogramm entfallen, nämlich z.B. ca. 180 Millionen auf XKeyscore. Und: Man braucht ja gar keine Wahrscheinlichkeit für Ermittlungen, sondern eine bloße Möglichkeit einer Straftat, und dafür reichen die detailgenauen Darstellungen Snowdens allemal! Nicht zuletzt: Um den Anfangsverdacht zu verneinen, müsste man Snowden ja für einen Phantasten halten, der sich diese Programme nur ausgedacht hat. Das führt auf Abwege.
      Es scheint aber auch so, dass Range sich zumindest offenhalten möchte (“Hintertürchen”), als Generalbundesanwalt gar nicht zuständig zu sein für die Aufarbeitung der Ausspähung der Bürger. Denn die Abgeordnete Wawzyniak (Linke) berichtet zu der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestages, welcher Range am Mittwoch befragte: “Auf erneute Nachfrage, wie das mit den Straftatbeständen aussehe und das sich ja wohl alle einig sein dürften, dass bei den Einwohnerinnen mindestens der Straftatbestand des § 202a StGB (Ausspähen von Daten) erfüllt sein dürfte, erklärte Herr Range das für diese Straftat keine Zuständigkeit bei ihm bestehe.” (Quelle: Linksfraktion).
      Daran ist richtig, dass der Generalbundesanwalt für Staatsschutzdelikte wie den § 99 Strafgesetzbuch, nicht Eingriffe in Freiheitsrechte Einzelner (wie § 202a StGB: Ausspähen von Daten) zuständig ist. Für letztere sind die “einfachen” Staatsanwaltschaften zuständig. Nur: Das Staatsschutzdelikt des § 99 StGB kann unzweifelhaft auch die massenweise Überwachung der Bürger erfassen, weil damit eben auch Interessen der Bundesrepublik berührt werden! In § 99 StGB heißt es, dass es verboten ist, für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland auszuüben. Wenn aber Millionen Bürger die Aufdeckung ihrer Kommunikation befürchten müssen, und auch die Wirtschaft ausspioniert wird, richtet sich das auch gegen Interessen der Bundesrepublik Deutschland als demokratisch verfasstes, sich gerade durch die Freiheit der Meinungsbildung und Kommunikation der Bürger konstituierendes Gemeinwesen. Diese weite Lesart der “Interessen der Bundesrepublik” ist in der Rechtsprechung anerkannt, vgl. nur KG NStZ 2004, 209: “Genügend ist es, wenn sich die geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Interessen der Bundesrepublik richtet und der Gegenstand der Ausforschung ihr als ihre Angelegenheit zuzuordnen ist. Deshalb ist der Tatbestand nicht auf die Ausforschung rein staatlicher Angelegenheiten beschränkt, sondern er erfasst auch andere Belange des Gemeinwesens wie die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Technik.” Entsprechend hat der BGH entschieden, dass nur Angelegenheiten ausgeschlossen sind, “welche die Interessen der Bundesrepublik überhaupt nicht berühren.” (BGH NJW 1980, 2653). Bei aller Vorsicht mit rechtlicher Argumentation: Es wäre nun geradezu abwegig, und mit dem Wertesystem unseres Grundgesetzes, insbesondere den Verfassungswerten der Meinungsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung, unvereinbar, wenn man meinte,die massenhafte Ausspähung der Bürger berühre die Interessen des Gemeinwesens “überhaupt nicht”.
      Man kann nur den Kopf darüber schütteln, dass Range das dünne Brett “Kanzlerinnen-Handy” etwas anbohrt, das dicke Brett, die mögliche Ausspähung der Bürger, aber in der Ecke verstauben lässt.

  2. Mindestlohn
    1. WSI: Arbeitsmarkt bereitet sich auf allgemeinen Mindestlohn vor
      In 11 von 14 Branchen Mindestlöhne über 8,50 Euro –Stufenpläne in Niedriglohnbranchen
      In den Niedriglohnsektor ist in den vergangenen Monaten Bewegung gekommen. Angestoßen durch die geplante Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes wurden in einigen Niedriglohnbranchen tarifliche Stufenpläne zur Anhebung der untersten Tarifvergütungen auf mindestens 8,50 Euro vereinbart. Die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne, die es aktuell in 14 Branchen gibt, sind teilweise angehoben worden und der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wurde ausgeweitet. Das zeigt eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. „In 11 von 14 Branchen bestehen Mindestlöhne von zum Teil weit über 8,50 Euro. Die Begleitforschung im Auftrag der Bundesregierung hat ergeben, dass es durch Branchenmindestlöhne nicht zu Arbeitsplatzverlusten gekommen ist“, sagt Dr. Reinhard Bispinck, der Leiter des WSI-Tarifarchivs. „Das und die stufenweise tarifliche Annäherung in Niedriglohnbranchen lassen erwarten, dass der allgemeine gesetzliche Mindestlohn sein Ziel ohne kritische Nebenwirkungen erreichen wird.“ Problematisch sei es vielmehr, wenn Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen der Anspruch auf den Mindestlohn verwehrt werde: „Das ist unnötig, rechtlich höchst fragwürdig und es kann Drehtür- und Verdrängungseffekte auf dem Arbeitsmarkt provozieren“, erklärt der Wissenschaftler.
      Auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bestehen inzwischen in 13 Branchen Mindestlöhne, ergibt die aktuelle Übersicht des WSI. Hinzu kommt der Mindestlohn („Lohnuntergrenze“) für die Leiharbeit/Zeitarbeit auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Insgesamt arbeiten in diesen Branchen rund 4 Millionen Beschäftigte. In drei dieser Branchen (Maler und Lackierer, Gerüstbauer, Fleischindustrie) steht die Allgemeinverbindlicherklärung von bereits tariflich vereinbarten Anhebungen der Mindestlöhne zurzeit noch aus. Im Bewachungsgewerbe ist der bisherige Mindestlohn Ende 2013 ausgelaufen, ein neuer Mindestlohn muss noch verhandelt werden.
      Die Höhe der Branchenmindestlöhne bewegt sich zwischen 7,50 Euro und 13,95 Euro. In 11 Branchen liegt der Mindestlohn überall in Deutschland oder zumindest im allergrößten Teil des Landes oberhalb von 8,50 Euro, in acht Branchen sogar bei 10 Euro und darüber (siehe Grafik und Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Die Anhebung der Branchenmindestlöhne bewegte sich im vergangenen Jahr zwischen knapp 2 Prozent und nahezu 14 Prozent.
      Stufenpläne zur Anhebung der untersten Tarifvergütungen auf mindestens 8,50 Euro gibt es mittlerweile auch in einigen Branchen, die das WSI lange Zeit zum „harten Kern“ der Niedriglohnbeschäftigung gezählt hat. „Die Aussicht auf den allgemeinen Mindestlohn hat sicherlich dazu beigetragen, dass Arbeitgeber in solchen Bereichen verhandlungsbereit waren“, sagt Tarifexperte Bispinck.
      Fleischindustrie: Hier sieht der im Januar 2014 erstmals vereinbarte Mindest-lohntarifvertrag einen Betrag von einheitlich 7,75 Euro ab Juli 2014 vor. Er wird in drei Stufen auf 8,00 Euro (Dezember 2014), 8,60 Euro (Oktober 2015) und schließlich auf 8,75 Euro (Dezember 2016) angehoben. Die Branche wurde neu in das Entsendegesetz aufgenommen.
      Friseurgewerbe: Hier steigt der im vergangenen Jahr neu vereinbarte allgemeinverbindliche Mindestlohn von anfangs 7,50/6,50 Euro (West/Ost) in zwei Stufen bis August 2015 auf einheitliche 8,50 Euro.
      Leih-/Zeitarbeit: Hier wird der Mindestlohn von zurzeit 8,50/7,86 Euro (West/Ost) bis Juni 2016 in zwei Stufen auf 9,00/8,50 Euro angehoben.
      Landwirtschaft: Die untersten Lohngruppen sollen nach den derzeit gültigen tariflichen Regelungen bis Dezember 2017 schrittweise auf 8,50 Euro je Stunde angehoben werden. Neuerdings strebt die IG BAU Verhandlungen über einen einheitlichen Mindestlohntarifvertrag für die Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau an, mit dem bereits vor Ende 2016 die Grenze von 8,50 € erreicht und auch überschritten werden soll.
      Quelle: WSI [PDF – 125 KB]
    2. Gewerkschaften und Arbeitgeber: Mindestlohn soll alle zwei Jahre steigen
      Der gesetzliche Mindestlohn soll nach dem Willen von Arbeitgebern und Gewerkschaften erstmals Anfang 2017 – und damit ein Jahr früher als vorgesehen – erhöht werden. Danach soll er regelmäßig alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung der Tariflöhne steigen. Auf diesen Vorschlag verständigten sich Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann, wie beide Organisationen am Dienstag in Berlin bestätigten. “Erhöhungen des Mindestlohns sollen sich alle zwei Jahre nach den vergangenen Tarifsteigerungen richten”, sagte Kramer zudem der “Bild”-Zeitung. Allerdings bestehe in dieser Frage noch keine Einigkeit mit Arbeitsministerin Andrea Nahles. “Da müssen wir beide noch Überzeugungsarbeit leisten.” Mit ihrem Vorschlag weichen beide Seiten vom Gesetzentwurf der Bundesregierung ab, über den an diesem Donnerstag erstmals der Bundestag debattiert. Bislang ist vorgesehen, dass der für Anfang 2015 geplante gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro frühestens Anfang 2018 angehoben wird – dann allerdings jährlich. BDA und DGB setzen nun darauf, dass der Bundestag den Gesetzentwurf ihren Vorstellungen entsprechend ändert.
      Quelle: Spiegel Online

      Anmerkung Orlando Pascheit: Ist das nun eine tolle Nachricht? Wir wollen doch nicht vergessen, dass die Tarifparteien seit 2000 eine nur schwache Lohnentwicklung produzierten. Man könnte auch sagen, dass die Gewerkschaften versagt haben. Und man sollte nicht vergessen, dass die Ausgangsbasis des Mindestlohns immer noch viel zu niedrig ist und diejenigen, die mit einem solchen Lohn leben müssen, auch nach einigen Erhöhungen gemäß Tarifsteigerungen, in die Altersarmut schickt.

    3. Seattle bekämpft Einkommensunterschiede: Höchster Mindestlohn in Amerika
      Der Stadtrat von Seattle im Teilstaat Washington hat am Montag Abend einstimmig eine Vorlage gutgeheissen, laut der der Mindestlohn nach und nach auf 15 Dollar pro Stunde hoch gesetzt werden soll. Damit wird Seattle die Metropole mit dem höchsten Mindestlohn der Nation. Der vom Bund verordnete Mindeststundenlohn in den Vereinigten Staaten liegt bei bloss 7,25 Dollar, doch sind Städte und Einzelstaaten bemächtigt, ihn individuell höher anzusetzen. Washington hatte schon bisher mit 9,32 Dollar den höchsten Mindestlohn aller Teilstaaten. Die Stadt mit dem zurzeit höchsten Mindestlohn ist San Francisco mit 10,74 Dollar.
      Quelle: NZZ

      Anmerkung Orlando Pascheit: “Unternehmer und Geschäftsleute liefen Sturm.” – … wie im Himmel, so auf Erden ..

  3. Der versprochene Wohlstand, aus dem jetzt die Faschisten kriechen
    oder Europa hat die Wahl zwischen zweierlei »großen Versprechen«.
    Die »Internationale Arbeitsorganisation« wittert mehr und mehr Sozialabbau in Europa. Fast ein Viertel der Bevölkerung sei mittlerweile davon betroffen. Es gibt weniger Arbeitsplätze und niedrigere Löhne. Mit solchen Problemen hat Europa neben seiner derzeit größten Sorge zu kämpfen: Wer soll EU-Kommissionspräsident werden?
    Das »große Versprechen« (»Süddeutsche Zeitung«) der sozialen Sicherheit wird also demontiert. Fürwahr keine neue Erkenntnis. Man sollte aber hinzufügen, dass es dazu nur kam, weil dem ein anderes großes Versprechen entgegensteht: Jenes der Neoliberalen nämlich, wonach die soziale Verunsicherung Wohlstand und Wachstum bringe. Dass die »kurzfristig angelegten Anpassungsreformen als Reaktion auf die Krise […] das europäische Sozialstaatsmodell untergraben« hätten, ist ja nur die eine Hälfte der Wahrheit. Die andere ist, dass der Sozialabbau schon vor der Krise Konjunktur hatte. Die Sozialsysteme bekamen bereits vor der Systemkrise den Thatcherismus und das New Labour verpasst, stützten sich auf Workfare samt dazugehöriger ideologischer Linie, die stark mit Thesen angereichert wurde, wie man sie zuletzt in sozialdarwinistischen Salons der Kaiserzeit gesponnen hatte.
    Quelle: ad sinistram
  4. The Europe Issue
    It’s no secret that the European Union is collapsing under the weight of its own bind. The political situation across the continent looks not unlike what it did before a great war more than fifty years ago and, relatedly, the economy doesn’t look better. John Oliver lambasted the fascist politics that are taking over the union last Sunday. While it may be hard for many Americans, including Oliver, to understand why Europe hates its elite so much, you need look no further than the austerity complex at Die Zeit.
    The most widely read weekly paper, it might be to Germany what Thomas Friedman is to the Beltway elite. Enter our protagonist, Mark Schieritz, in conversation with Peter Praet of the ECB in what may be the most spectacularly absurd interview of the year.
    Quelle: http://ashokarao.com

    Dazu Paul Krugman: Very Serious Europeans
    I know a place where noble bipartisan seriousness truly rules, where the great and the good come together to form a consensus about what must be done, and the public is then informed about what it will support. It’s called Europe — and it’s not working very well.
    Quelle: The New York Times

  5. The coalition’s attacks on the NHS will return us to the age of the workhouse
    In 1926, Harry Leslie Smith’s sister died of TB in a workhouse infirmary, too poor for proper medical care. In 1948, the creation of the NHS put a stop to all that. In an extract from his new book, Harry’s Last Stand, he describes his despair at the coalition’s dismantling of the welfare state.
    Quelle: The Guardian

    Anmerkung unseres Lesers D.F.: dieses Mal ein Hinweis auf eine andere Art von Artikel im Guardian Online – diese Mal geht es um die Konsequenzen der “neoliberalen” (= neomerkantilistischen) Ideologie im Gesundheitsbereich. In Großbritannien ist der Wahnsinn bekanntlich viel weiter fortgeschritten als hier – so dass eine Art Spiegelbild der möglichen Zukunft entsteht. Gleichzeitig zeigt dieser Artikel, dass dieses Spiegelbild auch eines der Vergangenheit ist. Wo sind die Stimmen derer in Deutschland, die vielleicht noch wissen, wie es nach dem Ersten Weltkrieg hier war? Es war ja nur geringfügig forschrittlicher als anderswo, was Krankenversicherung angeht; sonst herrschte weitgehend Hunger und Armut.
    Da die neoliberale Ideologie, die Ideologie der “freien Marktwirtschaft über alles”, der “marktkonformen Demokratie”, letztlich zu solchen Zuständen der Ungleichheit führt, sollte man denken, auch hierzulande gäbe es jemand, der aus jener Generation noch stammt und was sagen könnte… oder sind die alle schon tot?

  6. Investitionsschutz am Scheideweg: TTIP und die Zukunft des globalen Investitionsrechts
    Seit Jahren werden zwischenstaatliche Investitionsabkommen abgeschlossen, die den Investoren im Konfliktfall Klagerechte vor einem privaten internationalen Schiedsgericht einräumen. Die Zahl der Investorenklagen ist zuletzt stark angestiegen. Die staatlichen »Verstöße«, die in Investor-Staat-Verfahren geahndet werden, richten sich zunehmend auch gegen Gesetze, die demokratisch, im öffentlichen Interesse und im Einklang mit nationalem Recht verfasst worden sind.
    Geltende Investitionsschutzregeln gefährden die öffentlichen Finanzen durch drohende Schadenersatzklagen. Sie umgehen den Rechtsstaat mit ihrem privaten Parallelrecht für Konzerne und stellen einen Eingriff in die Regulierungsautonomie der Staaten dar. Sie unterminieren die Demokratie zugunsten privater Eigentumsrechte ausländischer Investoren.
    Mit der Debatte um das transatlantische Handelsabkommen TTIP ist die Auseinandersetzung um das globale Investitionsrecht in Europa angekommen. Die Europäische Kommission hat die Verhandlungen über den Investitionsschutz zeitweilig ausgesetzt und eine öffentliche Konsultation zum Thema gestartet. Darin geht es jedoch nicht um die Frage, ob es den Investitionsschutz in einem EU-USA-Abkommen überhaupt braucht, sondern allein darum, wie er ausgestaltet sein soll.
    Dennoch bietet die aktuelle Politisierung des Themas in der EU auch Chancen für einen Neuanfang in der Investitionspolitik ohne einseitige Konzernklagerechte und ohne Privateigentumsrechte, die über den verfassungsmäßig garantierten Eigen- tumsschutz hinausgehen, aber mit verbindlichen Investorenpflichten, beispielsweise zur Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten.
    Quelle: fes

    Anmerkung: Die Politologin Pia Eberhardt arbeitet bei der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory in Brüssel und hat von 2011 bis 2012 für eine umfassende Studie Hunderte Gerichtsprozesse analysiert, die auf Investitionsschutzabkommen beruhen. Die Studie “Profiting from Injustice” ist hier [PDF – 1.2 MB] und die deutsche Zusammenfassung hier herunterzuladen [PDF – 111 KB] und hier [Audio – mp3] ein Gespräch mit Pia Eberhardt auf WDR 5.

  7. 25 Jahre nach Tiananmen: Die Angst vor der Erinnerung
    Die wochenlangen Demonstrationen auf dem Tiananmenplatz in Peking und in anderen Städten waren Chinas machtvollste Protestbewegung. Vor 25 Jahren wurde sie gewaltsam niedergeschlagen. Das brutale Ende wirkt bis in die Gegenwart nach. – Die Bruchlinie des Gewaltakts der Volksarmee gegen das eigene Volk ist bis in die Gegenwart von Bedeutung. Auch wenn jede Erinnerung an die Proteste und an deren Niederschlagung konsequent unterdrückt wird, haben sich die Ereignisse festgeschrieben. Mit dem 4. Juni 1989 änderte sich in gewisser Weise der Charakter des Regimes der Nach-Mao-Zeit. Vordergründig wurden die Wirtschaftsreformen fortgesetzt, auch wenn sie bis zu Dengs berühmter Reise nach Shenzhen 1992 stockten. Die zaghaften Versuche einer politischen Erneuerung, bis hin zur Tabuzone des Verhältnisses von Staat und Partei, waren mit der Entmachtung Zhaos und dem Fanal vom Tiananmenplatz zu Ende. Der in manchem an Deng geschulte heutige Staats- und Parteichef Xi Jinping ist noch mehr als seine Vorgänger darauf bedacht, durch die Rückbesinnung auf ideologische und nachrevolutionäre Tugenden die Rolle der Partei im Staatsgefüge zu stärken. Die Maxime, die Macht der Partei um jeden Preis zu schützen, hatte im Mai und Juni 1989 ihre Bestätigung erhalten. Seither steht sie über allem.
    Das hat, wie der Historiker Zhang Lifan findet, auch das Wesen und den Stil der Partei und ihrer Propaganda verändert. Das individuelle Fortkommen ist das Ziel eines Parteimitglieds. Die Propaganda, die in den achtziger Jahren versucht habe, den Leuten auf erzieherische und erklärende Weise die Ideologie und Theorie nahezubringen, sei nach 1989 auf harsche Töne umgeschwenkt, sagt Zhang. Seither gehe es nur noch darum, darzustellen, dass die Partei recht habe. Zugleich sei der Nationalismus als eine neue einigende Kraft mit einem äusseren Feind gepflegt worden. Das Ersetzen der verrotteten Ideologie durch «nationales Erwachen» hat in Xis «chinesischem Traum» einen bisherigen Höhepunkt gefunden. Ziel ist die «Wiedergeburt» der Grossmacht und nicht eines ideologisch-utopischen Gebildes im kommunistischen Paradies. Die politischen Reformen und der offenere Geist, die mit 1989 zum Stillstand kamen, vermisst der Historiker Zhang heute schmerzlich. Die alleinige Konzentration auf wirtschaftlichen Aufschwung habe erst zu den Verzerrungen und Spannungen in der chinesischen Gesellschaft geführt. Die schwerwiegenden sozialen Probleme von heute hätten ihren Ursprung 1989.
    Quelle: NZZ

    Anmerkung Orlando Pascheit: Man mag sich manchmal sehr über den wirtschaftsliberalen Teil der NZZ ärgern, dieses Mal kann man sich wieder einmal über die ungebrochen starke Auslandskorrespondenz freuen. Markus Ackeret ist es gelungen, den Zeitzeugen und Historiker Zhang Lifan für seinen Bericht und für eine Bewertung der damaligen Protestbewegung und der Reaktion heranzuziehen. Zhang gehörte damals zu einer Gruppe, die im Mai 1989 zwischen den protestierenden Studenten und der Parteiführung vermitteln sollte. Ich möchte nicht den Mut von Zhang schmälern, aber er dürfte wohl einen ganz irdischen Schutzengel haben, um so offen an die damaligen Proteste zu erinnern zu können. Dankenswerterweise erinnert er auch an einen anderen, weltpolitischen Aspekt des 4. Juni 1989, indem er die moralische Macht der Bilder vom Pekinger Stadtzentrum mit der Weigerung der osteuropäischer Regierungen verknüpft, die damaligen Demonstrationen mit Waffengewalt niederzuschlagen. Vielleicht erinnern sich noch einige daran, wie man sich angesichts der Leipziger Demonstration bang fragte: Kommt jetzt die Tiananmen-Lösung?
    Im Gegensatz zu unserem zum Guru aufgestiegenen ‘elder stateman’ Helmut Schmidt, der bar jeder Geschichtskenntnis noch vor zwei Jahren meinte: Die Soldaten hätten sich nur gewehrt als sie “mit Steinen und Molotowcocktails angegriffen” wurden, sind die Ereignisse vom Tiananmen das gültige Zeugnis vom Erwachen Chinas, das heute allzu sehr am wirtschaftlichen Erfolg gemessen wird. Dieser Erfolg wäre wahrscheinlich in einem liberalerem Umfeld noch viel größer gewesen. – Verwiesen sei noch auf einen Kommentar des 2011 nach Berlin geflohenen Schriftstellers Liao Yiwu.

  8. Das finnische Modell
    BERLIN/KIEW (Eigener Bericht) – Berliner Regierungsberater plädieren im Machtkampf des Westens gegen Russland für eine enge militärische Anbindung der Ukraine an das westliche Kriegsbündnis. Zwar sei die direkte Aufnahme des Landes in die NATO kontraproduktiv und solle nicht angestrebt werden, heißt es in einem aktuellen Papier der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Das stehe jedoch einer Intensivierung der Kooperation, gemeinsamen Kriegsübungen und perspektivisch auch einer Aufrüstung des Landes an der Seite des Westens nicht entgegen. Für die Zukunft schlägt das SWP-Papier für die Ukraine ein “finnisches Modell” vor: Finnland gehöre offiziell keinem Militärbündnis an, sei aber eng an die NATO angebunden und praktisch Teil des Westens; in ähnlicher Weise könne auch Kiew formelle “Bündnisfreiheit” mit enger Partnerschaft mit der NATO verbinden. Auch im Mainstream der US-Außenpolitik wird die Auffassung geteilt, ein NATO-Beitritt der Ukraine sei zu riskant; er könne das Land endgültig in den Abgrund treiben und die östlichen Mitgliedstaaten des Kriegsbündnisses langfristig schwer belasten. Die Pläne zu einer engeren Zusammenarbeit der NATO mit der Ukraine gehen mit zunehmenden militärischen Aktivitäten in den osteuropäischen NATO-Staaten einher.
    Quelle: German Foreign Policy
  9. Atomwaffen für Polen!
    Kommentar von Andreas Zumach zum US-Militär-Etat-Paket für Osteuropa
    Für Moskaus Verhalten im Ukraine-Konflikt, insbesondere auf der Krim, waren russische Sicherheitsinteressen ausschlaggebend – nicht zuletzt in Reaktion auf die Nato-Osterweiterung. Das macht Moskaus Verhalten zwar nicht akzeptabel, aber wenigstens erklärbar.
    Für eine russische Aggression gegen Polen oder die baltischen Staaten gibt es hingegen absolut kein denkbares Motiv.
    Das wissen auch die Strategen in Washington und Brüssel. Obamas Mitbringsel ist vor allem eine symbolische Geste mit zwei Kalkülen. Die osteuropäischen Nato-Partner sollen beruhigt werden, genau wie die Hardliner in Washington, die im Vorfeld der Kongresswahlen im Herbst und der Präsidentschaftswahlen 2016 wachsenden Druck ausüben wegen der angeblich zu weichen und nachgiebigen Außenpolitik Obamas und seiner Ex-Außenministerin und Nachfolgekandidatin Hilary Clinton.
    Beide Kalküle werden aber höchstwahrscheinlich nicht aufgehen. Die Regierung Putin dürfte Obamas symbolische Geste kaum ernsthaft beeindrucken.
    Allerdings könnte sie diese zum Vorwand nutzen, auch ihrerseits weiterhin eine Deeskalation des Ukraine-Konfliktes zu verweigern.
    Gedient wäre damit keiner Seite.
    Quelle: taz
  10. Fakten, Fakten, Fakten und glatte Lügen
    Soll ja Zeitungen geben, die sich zu einer Sache bekennen, weil sie der Überzeugung sind, dass es sich um eine gute handelt. So hat es in dieser Stadt eine Zeitung gemacht, weil sie eben findet, dass Stuttgart 21 eine gute Sache ist. Das ist in Ordnung so, denn diese Zeitung muss seither auch mit den Folgen ihres Outings leben. Das in München erscheinende Nachrichtenmagazin “Focus” findet ebenfalls seit jeher, dass es eine prima Sache sei, Milliarden Steuergelder auszugeben, um in Stuttgart 62 Tunnel-Kilometer zu graben. Das ist nicht in Ordnung so, wenn der “Focus” dazuhin auch noch sich die Wirklichkeit so hinbiegt, dass “Fakten, Fakten, Fakten” zu glatten Lügen werden. So geschehen vergangenen Sonntag.
    Quelle: Kontext-Wochenzeitung

    Hinweis: Hier geht’s zur neuen Ausgabe. Am Samstag als Beilage zur taz.

  11. „Die Bio-Illusion: Massenware mit Öko-Siegel“ : Landbau oder Raubbau?
    Für die Arte-Dokumentation “Die Bio-Illusion: Massenware mit Öko-Siegel” waren Christian Jentzsch und sein Team in aller Welt unterwegs, um den Schwindel mit den Bio-Etiketten oder auch Verstöße gegen die Ethik der Bio-Pioniere aufzudecken.
    Kartoffelernte in Sachsen-Anhalt. Bioanbau. Bevor die Knollen in den Verkauf gehen, wird aussortiert. Nicht nur faulige Früchte – auch solche, die nicht der Norm entsprechen. Oval geformt und gleichmäßig gerundet sollen sie sein, sonst mag sie der Verbraucher nicht. Völlig unsinnig. Aber es geht noch absurder im Reich der Bio-Landwirtschaft.
    Quelle: FR
  12. EIA: Schieferöl-Schätzung im Monterey Shale um 96% gekürzt
    EnergyComment verweist auf einen Artikel der Los Angeles Times, nach welcher die US-Energiebehörde EIA ihre Schätzungen für ein großes Tight-Oil-Gebiet in Kalifornien um 96% nach unten korrigiert hat. Dem sogenannten “Monterey Shale” wurde in einer Studie der Ingenieur-Firma Intek Inc. 2011 ein mögliches Ölfördervolumen von 13,6 Milliarden Barrel zugesprochen. Eine darauf aufsetzende Studie zu den ökonomischen Segnungen dieser Tatsache führte zu den Hoffnungen, Kaliforniens Bruttoinlandsprodukt könne bis 2020 um 14% steigen und dabei 24,6 Milliarden US$ zusätzliche Steuereinnahmen bei 2,8 Millionen neuen Jobs hervorbringen. J. David Hughes vom PostCarbonInstitut kritisierte in seiner Untersuchung der Intek-Studie von Dezember 2013, ihre “überoptimistischen Schätzungen”. Seiner Einschätzung hat sich die EIA nun offenbar angeschlossen. Die Förderung der vorhandenen Mengen ist mit der Fracking-Technologie offenbar nicht machbar. Der versprochene Boom wird wohl ausbleiben. – J. David Hughes hatte Anfang 2013 für das Fachmagazin NATURE die Schätzungen für unkonventionelle Öl- und Gasvorkommen in den USA allgemein als zu optimistisch bezeichnet und es “unklug” genannt, die Energieunabhängigkeit für die USA auszurufen (siehe auch: Fracking-Blase: Höhere Kosten und weniger Erträge als erhofft). Auch seiner damaligen Analyse, dass das Bakken-Areal in den USA sein Fördermaximum 2017 erreichen könnte, hat die EIA inzwischen mehr oder minder übernommen: Das neue Fördermaximum der USA sieht die Energiebehörde 2016/2017 kommen.
    Quelle 1: Peak-Oil.com
    Quelle 2: EIA via Peak-Oil.com
  13. Allensbach-Umfrage: Pressefreiheit in Deutschland gut verwirklicht. Aber …
    Das Institut für Demoskopie Allensbach hat für die Stiftervereinigung der Presse e.V. eine Umfrage unter Zeitungsjournalisten zum Stand der Pressefreiheit in Deutschland gemacht. Die gute Nachricht: 93 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Pressefreiheit in Deutschland gut oder sehr gut verwirklicht wird. Aber eine große Zahl der Journalisten bemängelt auch, dass die Versuche, journalistisch unabhängige Arbeit zu beeinflussen, zunehmen.
    60 Prozent der befragten Zeitungsjournalisten haben in der Umfrage über persönliche Erfahrungen mit Behinderungen und Beeinflussungen ihrer Arbeit berichtet. Es geht dabei meistens darum, dass Recherchen behindert werden oder eine wohlwollende Berichterstattung erreicht werden soll. Dabei werde vor allem wirtschaftlicher Druck ausgeübt.
    Fast jeder zweite Journalist hat den Eindruck, dass die Einschränkungen und Behinderungen der Pressefreiheit in den vergangenen Jahren zugenommen haben. Besonders die Ausübung wirtschaftlichen Drucks und die Veränderung von Interviewantworten vor der Autorisierung hätten stark zugenommen. Seltener geworden seien dagegen Versuche, durch Vorteile und Vergünstigungen eine wohlwollende Berichterstattung zu erreichen.
    Quelle: MEEDIA

    Anmerkung WL: Es ist schon beachtlich, dass die Hälfte der befragten Journalisten meinen, dass die Einschränkungen der Pressefreiheit zugenommen hätten. Dass 93 Prozent der befragten Journalisten der Meinung sind, dass die Pressefreiheit in Deutschland gut sei, ist nicht weiter verwunderlich, schließlich müssen sie ja in diesem Beruf arbeiten. Wer würde schon gerne seinen Beruf- und seinen Berufsstand nicht loben.
    Immer wieder bin ich in Gesprächen mit Journalisten auf das widersprüchliche Phänomen gestoßen: Zunächst halten sich die meisten für freie und unabhängige Journalisten, wenn man sich dann aber weiter unterhält, erfährt man, was in der betreffenden Redaktion geht und was nicht geht. Man erfährt über Verlegereinflüsse und den Druck der Chefredakteure. Man erfährt darüber, dass man gar keine Zeit mehr für eigene Recherchen hat und auf die Pressemitteilungen und bestenfalls noch auf ein Telefonat mit einem Pressesprecher bei seiner Berichterstattung angewiesen ist. Man erfährt vom Herdentrieb der Kollegen, bei allen Versuchen sich gegenseitig in seiner Meinung abzugrenzen.
    Nicht vergessen werden darf auch, dass ein ganz großer Teil der Journalisten gar nicht merkt, dass er mit dem Mainstream schwimmt, weil deren Pressefreiheit schon immer nur so weit reichte, wie es die Meinung der Herrschenden vorgab. Sie wurden eingestellt, weil sie das Spektrum der herrschenden Meinungen vertraten und sie wurden deshalb auch befördert. Sie fühlten also ihre Pressefreiheit gewährleistet, weil sie schon immer das vertreten und geschrieben haben, was von denjenigen, die das Sagen haben, auch vertreten wird.

  14. Heribert Prantl: Hoeneß in JVA Landsberg. Ein gewaltiger Irrtum
    Strafvollzug ist der Versuch, an Menschen, die man nicht kennt, unter Verhältnissen, die man nicht beherrscht, Strafe zu vollstrecken, um deren Wirkung man zu wenig weiß. Das ist generell so – und bei Hoeneß nur insofern anders, als man ihn in und außerhalb des Gefängnisses überall kennt; ansonsten gilt der Satz, der den Strafvollzug als archaisches Experiment beschreibt, auch für ihn. Das Gefängnis ist ein gefährlicher Ort; bisweilen sogar für das Personal. Auch das macht die Freiheitsstrafe zu einer Strafe, die einem ein gewisses rechtsstaatliches Unbehagen macht. Die Freiheitsstrafe ist alt, aber nicht unbedingt rundum bewährt.
    Wahrscheinlich noch nie haben so viele Menschen so genau wissen wollen, wie Haftbedingungen ausschauen, wann und wie sie gelockert werden und was es mit offenem Vollzug und Freigang auf sich hat. Der Fall Hoeneß hat dieses Interesse geweckt. Es wäre nicht schlecht, wenn daraus eine sehr grundsätzliche Debatte über den Sinn, den Zweck und die Ausgestaltung von Freiheitsstrafe würde.
    Quelle: SZ
  15. Die geheimen Verträge der Hochschulen
    Abkommen mit Lehrstuhlsponsoren waren in der Schweiz lange Zeit unter Verschluss. Nun haben Journalisten vor Gericht erstritten, Einblick nehmen zu dürfen. Es zeigt sich: Die Unis haben Firmen wie Nestlé Mitsprache und sogar ein Vetorecht eingeräumt.
    Seit die Schweizer Universitäten in den späten 1990er Jahren autonom wurden, stehen sie untereinander in verstärktem Wettbewerb um Köpfe und Geld. So wollte es die Politik; in der Schweiz nicht anders als in Deutschland. Wie sich das vermehrte Werben um privates Geld – und allenfalls damit verbundene Konzessionen an die Geldgeber – auf die Inhalte von Wissenschaft und Lehre auswirken, hat bisher kaum jemand untersucht.
    Der Vertrag zeigt: Die Uni hat gelogen
    An der ETH Lausanne erhält Nestlé das Recht, die Berufungen für die beiden gestifteten Lehrstühle abzunicken, und der Konzern finanziert am selben Institut Forschungsprojekte, über deren Inhalte er ebenfalls mitbestimmt. Die Behauptung des ETHL-Pressesprechers von 2006, Nestlé habe kein Mitspracherecht, war also eine glatte Lüge.
    Quelle: taz

    Anmerkung WL: Wie in der Schweiz herrscht auch in Deutschland das Leitbild der wettbewerbsgesteuerten „unternehmerischen“ Hochschule. Die Grundmittel für Forschung stagnieren und zunehmen ist Forschung nur noch über die Einwerbung von Drittmittel oder über die Kooperation mit Unternehmen möglich. Damit wird in den nach wie vor überwiegend staatlich finanzierten Hochschulen die Forschung über die Drittmittel gesteuert. Der Schwanz wackelt also mit dem Hund. Um diese Verstöße gegen die Unabhängigkeit und Freiheit der Hochschulforschung zu kaschieren, wehren sich die Hochschulleitungen gegen Transparenzregeln (so etwa in Nordrhein-Westfalen) oder treten für die Geheimhaltung von Kooperationsverträgen mit Unternehmen ein, wie etwa die Universität zu Köln bei ihrer Kooperation mit der Bayer AG.

  16. Studienabbrecher: Erstaunliche Zahlen der Bundesbildungsministerin zum “Hilfsprogramm”
    “Laut (Bundesbildungsministerin) Wanka geben rund 28 Prozent aller Studierenden ihr Studium auf. „Das sind 60.000 bis 75.000 pro Jahr.” Das berichteten Tagesschau, Welt, Berliner Morgenpost, Weser-Kurier und viele andere Medien am 30./31. Mai 2014. Studienabbrecher (und vermutlich auch Studienabbrecherinnen) sollen für eine Ausbildung im Handwerk gewonnen werden. Die Bundesregierung will dazu vom nächsten Jahr an 15 regionale “Leuchtturm-Projekte” unterstützen. (Quelle: Tagesschau, 30.05.2014)
    Die in den Medienberichten genannten erstaunlichen Zahlen werfen Fragen auf: Beginnen in der “Bildungsrepublik Deutschland” jährlich lediglich 214.000 bis 268.000 junge Menschen ein Studium, von denen dann “28 Prozent” oder in absoluten Zahlen “60.000 bis 75.000” ihr Studium abbrechen? Oder bezieht sich das Bundesprogramm ausschließlich auf Studentinnen und Studenten von Universitäten? Sind Studentinnen und Studenten anderer Hochschulen (insbesondere an den Fachhochschulen) ausgeschlossen? Bei Einbeziehung aller Studentinnen und Studenten, ergibt sich vermutlich doch (leider) eine wesentlich höhere jährliche Zahl von Studienabrecher/innen als die genannten “60.000 bis 75.000” – auch wenn die Abbruchquoten an anderen Hochschulen (insbesondere Fachhochschulen) geringer sein sollten bzw. sind.
    Die am 31. Mai 2014 an das Bundesbildungsministerium (BMBF-Pressestelle) gestellten Fragen wurden vom BMBF am 2. Juni 2014 beantwortet (eMail):
    „ … das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) hat in unserem Auftrag im Herbst 2013 die absolute Zahl der Studienabbrecher in Deutschland geschätzt (Dr. Ulrich Heublein: Geschätzte Zahl der deutschen Studienabbrecher im Bachelorstudium in den Studienanfängerjahrgängen 2006, 2007 und 2008, Sonderauswertung für BMBF, September 2013). Demnach lag sie bei den deutschen Studierenden im Bachelorstudium im Studienanfängerjahrgang 2008 bei rd. 64.000 (Universitäten und Fachhochschulen). Da hierin weder die Studienabbrecher der Master-, Diplom- und Magisterstudiengänge noch die nicht-deutschen Studierenden enthalten sind, gehen wir von rd. 64.000 – 75.000 Studienabbrecher bezogen auf das Studienanfängerjahrgang 2008 aus.
    Die Zahl 28 % hingegen bezieht sich auf die neuesten Ergebnisse zu den Studienabbrecherquoten – erstmals auch für Masterstudiengänge – für den Absolventenjahrgang 2012. Laut den vom BMBF finanzierten Berechnungen des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) betragen sie für Bachelor-Studiengänge über alle Fächer und Hochschularten hinweg 28 Prozent, für Master-Studiengänge an Universitäten 11 Prozent und an Fachhochschulen 7 Prozent.
    Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)
  17. Zu guter Letzt: Werbeclip mit der deutschen Nationalmannschaft
    Quelle: NDR extra 3


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