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Titel: Hochschulpakt ein Pakt voller Mängel zur Verwaltung des Mangels an Studienplätzen

Datum: 25. April 2007 um 7:20 Uhr
Rubrik: Hochschulen und Wissenschaft
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Eine Kritik am „Hochschulpakt 2020“ von Jens Wernicke.

Mitte Juni diesen Jahres wollen die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel feierlich den so genannten „ Hochschulpakt 2020“ unterzeichnen. Mittels dieses Paktes sollen in Kooperation zwischen Bund und Ländern in einem ersten Schritt über 90.000 Studienplätze entstehen.
Doch der Pakt könnte für manche Länder ein Finanzproblem zur Folge haben. Grund dafür: Eine Protokollnotiz im Vereinbarungsentwurf. Diese besagt, dass ein Land, welches seine Verpflichtungen erfüllt oder sogar übererfüllt, entsprechend weniger Geld vom Bund erhält. In der entsprechenden Notiz heißt es: Länder, „die ihre vertraglichen Pflichten erfüllt oder Mehrleistungen erbracht haben“, erhalten „eine entsprechend abgesenkte Mitfinanzierung des Bundes“. Dies könnte theoretisch dazu führen – das räumt unlängst sogar der sachsen-anhaltinische Wissenschaftsminister Jan-Hendrik Olbertz ein -, dass ein Land, das sich an die Abmachungen hält, am Ende bestraft wird.
Gerade hat auch die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) den Entwurf einer “Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020” einstimmig (bei Enthaltungen von Hamburg und Bremen) gebilligt.

Bereits Ende letzten Jahres wies GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne unter anderem darauf hin, dass das Geld für den Hochschulpakt zwar versprochen, nicht aber vollends gegenfinanziert sei. Auch seien – hierauf weist die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hin – zur Ausfinanzierung eines Studienplatzes statt der veranschlagten 5.500 Euro pro Platz de facto 7.400 Euro notwendig. Auch die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) übte Kritik am Hochschulpakt. Dessen Rahmenbedingungen für die Schaffung neuer Studienplätze seien inadäquat. Dies beträfe, so der LHK-Vorsitzende und Präsident der Universität Göttingen, Prof. Dr. Kurt von Figura, bundesweit die Berechnungsgrundlage für die Vergabe der Fördermittel zum Aufbau zusätzlicher Studienplatzkapazitäten, die eine strikte Orientierung an den Studienanfängerzahlen des Jahres 2005 vorgibt.
Durch die politisch gewollte Umstellung des Studiensystems auf die betreuungsintensiven Bachelor- und Masterstudiengänge seien jedoch die Aufnahmekapazitäten der Hochschulen gesunken und damit von 2005 bis heute in erheblichem Umfang Studienanfängerplätze verloren gegangen. Die LHK fordert daher, die Ausgangsbasis für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Hochschulpakt 2020 flexibel an die Umstellung auf die neuen Studiengangsstrukturen anzupassen.

Den geplanten zusätzlichen Bildungsinvestitionen von rund 1,7 Milliarden (1 Milliarde von Bund und Ländern für neue Studienplätze, 700 Millionen für die Forschung vom Bund) bis zum Jahr 2010 stehen, so lassen Forschungsinstitute gerade in ihrem Frühjahrsgutachten jüngst verlauten, pro Jahr rund 6,9 Milliarden Euro an Steuerausfällen durch die Senkung der Unternehmensteuer gegenüber. In diesem Zahlenverhältnis spiegelt sich, was von den Sonntagsreden über die Priorität für Bildung zu halten ist.

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) wies als darauf hin, dass die Förderung der Hochschulen nicht viel nütze, wenn nicht auch die Infrastruktur für die Studierenden außerhalb der Lernräume und die Studienfinanzierung verbessert wird. Solange BAföG und Wohnraumsituation nicht dem Bedarf der Studierenden angepasst würden, brächten aus Sicht von DSW-Präsident Ralf Dowischat auch neue Studienplätze nicht viel.


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