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Titel: Norbert Blüm hat mit seinem Buch „Einspruch!“ die Erfahrung und das Empfinden vieler Menschen meisterhaft aufgegriffen

Datum: 25. September 2014 um 16:57 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Rezensionen, Wertedebatte
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Die Namen von Ecclestone, Hoeneß, Ackermann in Sachen Mannesmann stehen für verbreitete Zweifel in die Objektivität und Gerechtigkeit der Justiz und für den Verdacht von Klassenjustiz und Willkür. Nachdenkseitenleser/innen berichten uns häufig von ihren Erfahrungen im Rechtsstreit mit Versicherungen, Banken, Vermietern, Anlageberatern und Anwälten. Es rumort und Norbert Blüm hat diesem Rumoren eine Stimme gegeben: „Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ wie er meint. Albrecht Müller.

Viele Menschen haben gute Erfahrungen vor Gericht gemacht, mit guten Richtern und verlässlichen Anwälten. Aber die Zweifel sind nicht zu übersehen: Wer viel Geld und wer Beziehungen hat oder auf der Linie der Mächtigen liegt, steht auch bei der Justiz besser da als das normale Volk. Wer aufmuckt, wie zum Beispiel der Whistlblower Rudolf Elmer, wird oft abgebürstet und verfolgt.

Ich habe überlegt, ob ich das Buch von Norbert Blüm besprechen könne – weil wir uns seit Jahren gut verstehen und in Sachen Privatvorsorge und Riester-Rente manche Schlacht gemeinsam geschlagen haben, und weil der Anstoß zu diesem Buch erkennbar auf eine bittere persönliche und familiäre Erfahrung des Autors zurückgeht, eine Erfahrung, von der er mir gelegentlich berichtet hat.

Diese persönliche Erfahrung ist aber keineswegs ein Hinderungsgrund für die Glaubwürdigkeit des Anliegens des Autors.

In einem ersten Teil schildert Norbert Blüm seine Einblicke in das Innenleben des Rechtsstaates. Im zweiten Teil skizziert er den Verfall des Rechtsanwaltsberufs, wie er das nennt. Im dritten Teil kommt der Bewunderer einer lebenslangen Zweisamkeit zur Sprache. „Ehe auf Abruf: Scheidungsrecht als Fluchthilfe“ lautet die Überschrift dieses Teils. Viele Nachdenkseiten-Leserinnen und -Leser werden hier nicht nur nicken sondern protestieren. In einem vierten Teil mit der Überschrift „Jagdszenen“ berichtet der Autor von Gesprächen mit hilflosen Rechtsuchenden. Von „Rechtspflege“, wie es so schön heißt, könne in der Wirklichkeit vieler betroffener Menschen keine Rede sein.

Norbert Blüm ist ein Meister der bildhaften Sprache. Weil das so ist, wäre es schade, nur von diesem Buch zu berichten. Es macht Sinn und Spaß, ihn zu zitieren. Das soll hier auf der Basis des Textes des Vorworts geschehen:

„Ich sage es ganz offen: Dies ist ein Buch über die Verlotterung der dritten Gewalt in unserem Land, und ich lasse Schonungslosigkeit walten. Auch auf die Gefahr hin, dass sich einige ihrer Vertreter auf den Schlips getreten fühlen. Mögen sie ihn sich abreißen und mit mir in eine Diskussion auf Augenhöhe einsteigen. Ich stelle ihnen gerne eine Leiter an ihr hohes Ross, damit der Abstieg komfortabel ist …

Rechtspflege – was ist das?

Rechtspflege (ist) ein verlockend schönes Wort ist: »Rechtspflege«. Es kommt so harmlos und sanft daher, dass man annimmt, niemandem in ihrem Gehege könne je ein Härchen gekrümmt werden. Dabei geschehen gerade hier Dinge, die ein Leben umwerfen können. …

Gerichte: Meine Auswärtsspiele

Meine persönlichen Kontakte mit Gerichten sind rar, doch hinterließen diese wenigen Begegnungen bei mir einen umso nachhaltigeren Eindruck. …

Ich war mir meiner Sache … relativ sicher. Meine Zuversicht wurde nicht enttäuscht, ungeschoren verließ ich das Gericht. Dennoch hatte mich – wie ich ungern zugebe – bei meinen vier Gerichtsauftritten ein merkwürdiges »Untertanengefühl« beschlichen.

Der Einzug der Richter ins Bundesverfassungsgericht glich der Eröffnung eines Festgottesdienstes. Die Priester der Göttin Justitia betraten den Gerichtssaal in Talaren, die Messgewändern ähnelten, auf den Köpfen ein Barett, wie ich es von Pfarrer Jung kannte, dem Pfarrer meiner Kindheit. Das Volk erhob sich beim Einzug der Richter wie die Gläubigen beim Einzug der Zelebranten. Der Blick zum »Hohen Gericht« entsprach in etwa dem Blickwinkel von der Kniebank zum Hochaltar, und ich fühlte mich zurückversetzt in ferne Kindertage, als der Hohe Dom zu Mainz für mich noch der Vorhimmel war. …

Die Worte vor Gericht, mit dessen Hilfe im Name des Volkes Recht gesucht und gefunden werden soll, waren für mich eine Fremdsprache, die ich nicht gelernt habe. Die Not zwang mich zu mimen, als hätte ich verstanden, was ich nicht verstanden hatte. Ich wollte mich nicht blamieren. Dennoch paarte sich meine Unsicherheit mit einem ungebrochenen Vertrauen zu Recht und Gericht. In mir schlummerte die Vermutung, Richter seien keine Menschen wie du und ich – sie wissen es besser. Leider glauben das einige von ihnen auch von sich. …

Mein Kinderglaube

Mein juristischer Lieblingswitz ist der Witz vom Landgerichtspräsidenten. Er ist obrigkeitsfeindlich wie alle guten Witze: Herr Landgerichtspräsident wird wie immer von seiner Gemahlin freundlich und pünktlich am täglichen Mittagstisch empfangen. Heute konfrontiert sie ihn mit einer schlechten Nachricht: »Der Nachbar behauptet, unser Hund habe ihm die Hosen zerrissen, und verlangt nun Schadenersatz.« »Mach’ nicht viel Worte. Bezahl’ das Geld!«, befiehlt der Herr Landgerichtspräsident seiner ihm treu ergebenen Gattin. »Aber wir haben doch gar keinen Hund!«, entsetzt sich die arme Frau. »Weiß man, wie die Gerichte entscheiden?«, ist die resignative Antwort des Herrn Landgerichtspräsidenten, der als Insider offenbar wusste, wovon er sprach. …

Die Revolution der Gleichheit

Die Gleichheit vor dem Gesetz ist eine der höchsten Errungenschaften der Zivilisation, vielleicht vergleichbar mit der Erfindung des Rades. Gleichheit vor dem Gesetz gilt für Könige und Knechte. Für Bundeskanzler wie für Bürger. Sie ist prinzipiell und ausnahmslos. Die Demokratie bietet zudem noch die Chance, das Recht mit Hilfe von Mehrheiten zu gestalten. Die Menschheit hat lange, lange Zeiten gebraucht und viele Mühen und Leiden erduldet, um »Rechtsgleichheit« zu lernen, die alle herkömmlichen Hierarchien relativierte (was deren Spitzen selten zu schätzen wussten). Manche Gesellschaften haben die Gleichheit vor dem Gesetz sogar bis heute noch nicht gelernt. Wahrscheinlich lebt in diesen sogar die Mehrheit der Menschheit. Selbst in zivilisierten Gesellschaften gibt es den dunklen Fluchtweg Korruption, auf dem man sich den Zwängen der Rechtsgleichheit zu entziehen versucht.

Manche sind gleicher

Die ersten Risse in meinem Zutrauen in die irdische Gerechtigkeit beruhen auf der traurigen Erfahrung: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Mir fiel schon in der Schule auf, dass das Kind des Sparkassendirektors anders behandelt wurde als das Kind der unehelichen Mutter, die bei dem Direktor als »Putzfrau« beschäftigt war. Heute begreife ich die sozialpsychologischen Mechanismen besser, welche die Welt abseits aller Funktionsnotwendigkeiten noch immer in oben und unten einteilen. Dass der Feuerwehrmann den Einsatzbefehl gibt, verstehe ich. Dass sein Sohn es in der Schule besser hat als die Tochter des Mannes, der den Anweisungen des Kommandanten am Schlauch folgt, verstehe ich nicht. …

Ein Metzger, der schlechte Wurst verkauft, macht Bankrott und verliert alles. Ein Manager, der versagt, wird noch gemästet.

Mein schreckliches Erwachen

Es hat lange gedauert, bis es mir dämmerte, dass die hehre Justiz doch nicht der von menschlichen Schwächen befreite Ort des »reinen Rechts« ist. Dass aber unter dem Deckmantel der Unabhängigkeit eine Rechtspflege agiert, die mit sublimer Selbstherrlichkeit und handfesten Abhängigkeiten ausgestattet ist, diese Erkenntnis traf mich jäh wie ein Blitz….

Gewirr von Willkür

Den schwersten Schock erlitt mein bis dato nahezu unerschütterlicher Glaube an das Recht durch die Erfahrungen, die mir nahestehende Personen mit der Rechtspflege machen mussten. Wehrlos sahen sie sich den Launen eines Richters und der Skrupellosigkeit eines Gegenanwalts ausgesetzt. Der Mensch, dessen Erfahrungen mir unter die Haut gingen, geriet in ein Gewirr der Willkür, aus dem kein Notausgang erkennbar war. Willkür bedeutet in diesem Zusammenhang Verweigerung von Anerkennung und Missachtung der Würde derer, die Recht verlangen. Willkür macht, was sie will. Willkür ist es, wenn Kläger oder Beklagte von der Laune und den Voreingenommenheiten der Richter abhängen. Die Götter in Talaren halten sich wie die Götter in weißen Kitteln für »einwandfrei«.

Ich erfuhr nach und nach, dass es noch mehr Menschen gab, denen von Rechtsanwälten und Richtern in familienrechtlichen Auseinandersetzungen übel mitgespielt wurde. …

So ist es mit den »Einzelfällen« im Familienrecht: Du ziehst an einem, und prompt entspinnt sich vor deinen Augen ein ganzes System der Willkür und Arroganz.

Sind die Honoratioren honorabel?

Am meisten erschütterte meinen juristischen Kinderglauben die Art und Weise, wie »Respektpersonen« der Anwaltschaft mit Wahrheit und Recht umgehen. Meine Lehrzeit als alter Mann absolvierte ich unfreiwillig als entfernter Beobachter eines familiengerichtlichen Verfahrens. Manches lernt man eben spät und nicht aus Büchern. Für mich stürzten Welten der Ehrfurcht ein, als ich hilflos miterleben musste, wie ein angesehener Anwalt skrupellos das Recht drangsalierte und sich um die Wahrheit einen Dreck kümmerte. Nie ist mir die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis eines Berufsstandes so aufgefallen. Dennoch wird der Herr Anwalt von der Bewunderung seines bürgerlichen Milieus getragen, dem er entstammt. Bei Gericht genießt er seinen Honoratiorenbonus. …

Nicht immer bestimmt die Gesetzeslage das Urteil, sondern häufig, wie ein Richter »drauf ist«. Noch wichtiger ist, welcher gerissene Rechtsanwalt wem gegen viel Geld, das »Honorar« genannt wird, zu dem verhilft, was der Auftraggeber für rechtens empfindet, ohne dass es eine große Rolle spielt, was in dem Fall wirklich Recht ist.

Der Abstieg des Anwaltsberufes

Rechtsanwälte gibt es unzählige. Doch manche tragen ihre Berufsbezeichnung zu Unrecht. Sie sind nicht Anwälte des Rechts, sondern des Geldes. …

Nicht alle über einen Kamm scheren

Die Behauptung besteht zu Recht: Kollektivurteile sind immer falsch. Es gibt viele anständige Anwälte und ehrenwerte Richter. Aber wenn die »Einzelfälle« der Fehlleistungen sich zur Vielzahl summieren, bestimmen sie einen Trend.

Mein Erlebnis der Willkür erschien mir lange Zeit als singulär, doch entdeckte ich bald zu meiner Überraschung, dass es viele ähnlich gelagerte »singuläre« Fälle gibt. Das Problem ist: Viele Opfer können sich nicht wehren, weil sie weder Geld noch Sprache haben, andere haben sich gewehrt, sind gescheitert, an ihrem Scheitern zerbrochen und schließlich verstummt. Die im Dunklen sind, die sieht man nicht, sie haben keine Lobby, die »Loser«. …

Laufen mir neuerdings tatsächlich immer mehr am Recht Verzweifelte und Gescheiterte über den Weg oder hatte ich früher nur keinen Blick für die Unterlegenen, weil ich fälschlicherweise annahm, die Schlachten der Gerechtigkeit würden nicht vor Gericht, sondern vor allem auf dem politischen Kampffeld geschlagen? Welch fataler Irrtum!

Warum dieses Buch?

Das Buch entstand aus Beleidigung. Ich gebe es zu. Meine Betroffenheit, hervorgerufen durch Demütigung von Menschen, die ich gut kenne, ist größer als die Hemmung, mich an die Arbeit in einem Gebiet zu machen, in dem ich Dilettant bin. …

Meine Gespräche und Recherchen haben mich in ein mir bis dahin unbekanntes Gelände geführt, in das Familien-, Scheidungs- und Unterhaltsrecht, also dorthin, wo nach meiner Beobachtung das Recht diesen Namen nicht mehr verdient.

Wie soll den Frauen, die mir von ihren Erfahrungen von Familiengerichten berichten, etwas vom Sinn der Veranstaltungen klar geworden sein? Sie wurden von Rechtsprofis drangsaliert. Diese zelebrierten ihre juristische Überlegenheit, um sich der Not der Bedrängten durch eine unverständliche Sprache und ihr wichtigtuerisches Gehabe zu entledigen. Diese Frauen, die sich gedemütigt fühlen, sind frei von jeder Kenntnis juristischer Terminologie und ungeübt in Gepflogenheiten des juristischen Betriebes. Wie Josef K. in Kafkas Prozess verstehen sie die Welt nicht mehr. Dass ihnen Unrecht geschieht, wissen sie allerdings sehr genau und präziser als ihre Richter und Anwälte. Es dämmerte diesen Frauen nicht sofort, aber doch nach einiger Zeit, dass sie unentwegt über den Tisch der Gerichte gezogen wurden und zwar mit allen Mitteln und Tricks der Rechtspflege. Es beschlich sie die Erkenntnis, zu der Josef K. bis zum Schluss nicht gelangte: Die Willkür hat kein System, sie ist unbegreiflich und sie ist prinzipiell ohne Rechtfertigungsbedarf. Wenn der Sinn des Rechts abhandengekommen ist, sind wir alle potentielle Angeklagte im Prozess, den Franz Kafka beschrieben hat.

Ich bleibe Dilettant auch in diesem Buch, und die gescheiten Rechtskundigenwerden mich mit Sicherheit vieler Fehler überführen. In der Achtung für das Recht der Beschädigten der Justiz werden mich die Rechtsprofis allerdings nicht übertreffen. …

Ich habe respektable Richter und ehrenwerte Rechtsanwälte kennengelernt. Aber auch Typen, von denen ich niemals angenommen hätte, dass die es in die Höhen des Rechtswesens schaffen könnten und sich sogar zu Repräsentanten der Anwaltschaft aufschwingen dürfen. »Der Fisch stinkt vom Kopf«, weiß der Volksmund. Ich meine, die »anständigen« Anwälte sollten mehr darauf achten, wer sie repräsentiert.

Der Autismus der dritten Gewalt

Meine Zweifel an der dritten Gewalt sind im Laufe meiner Recherchen gewachsen. Die dritte Gewalt schickt sich an, Staat im Staate zu werden. Die Jurisdiktion scheint niemandem rechenschaftspflichtig zu sein außer sich selbst, und so schmort sie im eigenen Saft vor sich hin. Ich bezweifle nicht die unverzichtbare Funktion der Unabhängigkeit der dritten Gewalt. Aber ich beklage ihre Selbstgefälligkeit, mit der sie jedwede Kritik als Angriff auf ihre Unabhängigkeit abschmettert. Richter und Rechtsanwälte sind die letzten Berufe, die für sich eine Art Berührungstabu beanspruchen. Sie sind wie Brahmanen, die in einem westlichen Exil ihr Kastensystem aufrichten und damit den demokratischen Rechtsstaat unterwandern.

Modernes Scheidungsrecht

Meine überraschende Begegnung aus der Zuschauerperspektive mit dem Scheidungsrecht war für mich überaus befremdlich. Ich fand mich in einem großen Gehege mit eigenem Gehabe wieder, das den öffentlichen Blicken entweder entzogen oder von diesen unbeachtet ist. Das Familienrecht scheint mir ein extrem heruntergewirtschafteter Sektor des Rechtsstaates zu sein. »Heruntergewirtschaftet« im wahren Sinn des Wortes: Recht wird Wirtschaft. Zu guter Letzt ist alles eine monetäre Frage. Das Scheidungsrecht folgt dem Trend der Zeit: Alles wird Wirtschaft, auch die Ehe wird verwirtschaftet.

Von der normativen Idee lebenslanger Verbindlichkeit der Ehe und Familie sind nur noch Relikte sentimentaler Treueerinnerungen übrig geblieben. Die Hauptsache der Eheabwicklung, die das Scheidungsrecht organisiert, sind Geldrechnungen. Moralische Pflichten kennt das moderne Ehe- und Familienrecht nur noch in Spurenelementen.

Dazu haben der Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht ihre Beiträge geleistet. Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz stellt und das Erziehungsrecht »zuvörderst « den Eltern zubilligt, erfüllt nur noch die Funktion, die ein Geweih in der Jagdstube besitzt. Es dient der nostalgischen Erinnerung.

»Meine« Partei, die CDU, hat bei der Demontage von Ehe und Familie leider Schmiere gestanden und sich bei dieser »Modernisierung « als eine geradezu olympische Partei erwiesen: »Dabei sein ist alles.« Getrieben von einem manischen Anpassungsdruck hat die CDU zu fast allem »Hurra!« gerufen, was als modern daherkam. …

Das Recht und die Leute, die es managen, ihre normative Spezialsprache und vor allem die bequeme Behausung ihrer Überheblichkeit zerstören mehr soziale Chancen, als wir in der Sozialpolitik eröffnen können.

Ich entdeckte, dass ich meine alten sozialpolitischen Kämpfe überschätzt und die Bedeutung von Paragraphen überbewertet habe. Die Schlacht um die Anerkennung der »kleinen Leute« wird im Unterholz des Rechtsstaates geschlagen. Dort, wo die Gesetze angewandt werden und öffentliche Aufmerksamkeit nie oder selten hinleuchtet.“

Soweit Auszüge aus dem Buch von Norbert Blüm. Die letzten Passagen, die Texte zu Familie und Scheidungsrecht sind geprägt vom persönlichen Erfahren des Autors. Mancher und manche werden ihm nicht folgen wollen. Aber es ist gut, dass Blüm seine Sicht der Dinge niedergeschrieben hat.

Das Buch wird bei diesem Thema wie auch bei den anderen angesprochenen Schwächen des Rechts und der Rechtspflege Diskussion auslösen. So ist es auch gedacht. Deshalb heißt der Untertitel „Eine Polemik“.

Wegen der anschaulichen Sprache des Autors ist das Buch leicht zu lesen. Ein paar Schwierigkeiten haben mir die vielen Zwischenüberschriften bereitet. Zu viele.

Norbert Blüm: „Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten. Eine Polemik.“ Westend 2014. 19,99 €


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