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Titel: Christoph Butterwegge: Argumente gegen das bedingungslose Grundeinkommen

Datum: 28. Mai 2007 um 10:35 Uhr
Rubrik: Grundeinkommen, Soziale Gerechtigkeit, Ungleichheit, Armut, Reichtum
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Sowenig eine Kopfpauschale im Gesundheitssystem der unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit von Krankenversicherten gerecht würde, sowenig eignet sich jedoch das Grundeinkommen, um die tiefe Wohlstandskluft in der Gesellschaft zu schließen. Letztlich würde es als Kombilohn für alle wirken. Weil das Existenzminimum seiner Bezieher/innen gesichert wäre, könnten diese noch schlechter entlohnte Jobs annehmen, wodurch den Unternehmen mehr preiswerte Arbeitskräfte zur Verfügung stünden und die Gewinne noch stärker steigen würden. Gleichzeitig wäre die Regierung nicht nur ihrer Pflicht zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit enthoben, sondern auch die Durchsetzung weitreichender Deregulierungskonzepte möglich.
Christoph Butterwegge hat uns eine Langfassung seines am 24. Mai 2007 in der taz erschienenen Aufsatzes zur Verfügung gestellt.

Christoph Butterwegge
Kombilohn für alle?
Argumente gegen das bedingungslose Grundeinkommen

In jüngster Zeit ist das bedingungslose Grundeinkommen, sei es als „Bürger-“ bzw. „Existenzgeld“, als „Sozialdividende“ oder als „negative Einkommensteuer“, fast zu einem politischen Modethema avanciert. Dass die unter dem Kontrolldruck ihrer ARGE (Arbeitsgemeinschaft von Bundesagentur für Arbeit und örtlicher Sozialbehörde) bzw. ihrer Optionskommune stehenden Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II und ihre organisatorischen Netzwerke hierin eine Alternative zu bedürftigkeitsgeprüften Transferleistungen sehen, ist wenig verwunderlich. Viele vom patriarchalischen Wohlfahrtsstaat à la Bismarck enttäuschte Frauen wiederum hoffen, auf dem Weg über das Grundeinkommen ihre Abhängigkeit vom (Ehe-)Partner beenden und eine längst überfällige eigenständige soziale Sicherung erlangen zu können. Dass die Forderung nach dem Grundeinkommen in unterschiedlichen politischen Lagern (von der FDP über die CDU und die Bündnisgrünen bis zur Linkspartei) Resonanz findet, liegt vermutlich daran, dass es Gerechtigkeitsvorstellungen eines utopischen Sozialismus mit bürgerlichen Gleichheitsidealen und aus Sicht neoliberaler Ökonomen bewährten Funktionselementen der Marktökonomie verbindet.

Es muss darum gehen, den bestehenden Wohlfahrtsstaat durch sinnvolle Reformen weiterzuentwickeln und ihn an die veränderten Arbeits- und Lebensbedingungen einer postindustriellen Gesellschaft mit selbst im Wirtschaftsaufschwung nur geringfügig sinkender Massenarbeitslosigkeit, bis in die Mittelschichten reichenden Verarmungstendenzen, Millionen prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie ökologischen Verwerfungen anzupassen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde den Sozialstaat aber nicht „vom Kopf auf die Füße stellen“ (Reinhard Loske, grüner Bundestagsabgeordneter), sondern ihm den Todesstoß versetzen. Denn er könnte die neben der Armutsbekämpfung für einen Wohlfahrtsstaat konstitutiven Funktionen der Lebensstandardsicherung im Falle sozialer Existenzrisiken (z.B. Krankheit, Invalidität und Arbeitslosigkeit) sowie des Ausgleichs zwischen Arm und Reich noch unzureichender als bisher oder – wenn die Sozialversicherungen zugunsten des Grundeinkommens entfallen, wie in den einflussreichsten Modellen vorgesehen – gar nicht mehr erfüllen.

Da nicht nur die Armut, sondern parallel dazu auch der Reichtum in einer früher unbekannten Weise wächst, ist die soziale Polarisierung neben der Prekarisierung das Kardinalproblem unserer Gesellschaft und vornehmlich mehr ausgleichende Gerechtigkeit nötig. Sowenig eine Kopfpauschale im Gesundheitssystem der unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit von Krankenversicherten gerecht würde, sowenig eignet sich jedoch das Grundeinkommen, um die tiefe Wohlstandskluft in der Gesellschaft zu schließen. Letztlich würde es als Kombilohn für alle wirken. Weil das Existenzminimum seiner Bezieher/innen gesichert wäre, könnten diese noch schlechter entlohnte Jobs annehmen, wodurch den Unternehmen mehr preiswerte Arbeitskräfte zur Verfügung stünden und die Gewinne noch stärker steigen würden. Gleichzeitig wäre die Regierung nicht nur ihrer Pflicht zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit enthoben, sondern auch die Durchsetzung weitreichender Deregulierungskonzepte möglich. Wenn (fast) alle bisherigen Transferleistungen in einem Grundeinkommen aufgingen, hätten Neoliberale ihr Ziel erreicht, das traditionsreiche Sozialversicherungssystem zu zerstören und könnten den Systemwechsel noch dazu als Wohltat für die Bedürftigsten hinstellen.

Seine grünen Befürworter wie Reinhard Loske erhoffen sich von dem garantierten Mindesteinkommen paradoxerweise eine Lockerung jener Verbindung zwischen Sozialleistungen und Erwerbsarbeit, die ihre Partei z.B. durch die Kopplung von „aktivierendem“ Leistungsbezug und Gegenleistungen (1-Euro-Jobs) bei Hartz IV erst vor kurzem in nie gekannter Rigidität gestrafft hat. Selbst wenn die Arbeitslosen durch ein von der Erwerbsarbeit abgekoppeltes Grundeinkommen materiell besser als bisher abgesichert wären, was im Modell des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) nicht der Fall ist, bliebe das Problem ihrer sozialen Ausgrenzung bestehen.

Während sich eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung in den Bismarck’schen Wohlfahrtsstaat einfügen lässt und eine solidarische Bürgerversicherung dessen sinnvolle Erweiterung bzw. logische Fortentwicklung wäre, erscheint das Grundeinkommen in diesem Sicherungssystem als Fremdkörper. Davon hätten weder Unter- noch Mittelschichten die geringsten Vorteile zu erwarten, würde ihnen doch mehr „Eigenverantwortung“ zugemutet und die Hauptlast der Kosten aufgebürdet. Denn als geeignete Finanzierungsform werden fast ausnahmslos indirekte Steuern vorgeschlagen.

Das über eine drastisch erhöhte Mehrwertsteuer finanzierte Grundeinkommen dient als Hebel, um die Lohn- und Einkommen- wie auch die Unternehmensteuern schrittweise abzuschaffen. Götz W. Werner, Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der dm-Drogeriemarktkette, rückt die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens so stark in den Mittelpunkt, dass es fast scheint, als bezwecke er weniger die Befreiung der Menschen vom Arbeitszwang als die steuerliche Entlastung der Unternehmer. Denn an die Stelle der Einkommen- soll eine von ihm allein für „sozial gerecht“ erachtete „Ausgabensteuer“ treten, wodurch das Grundeinkommen, als bloße „Rücküberweisung des Grundfreibetrages“ (Werner) interpretiert, zum Abfallprodukt seiner steuerpolitischen Reformkonzeption degeneriert. Folgt man nicht der Standortlogik, wonach die Mehrwertsteuer im Unterschied zu den gesetzlichen Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträgen) auch die ausländischen Unternehmen trifft, sondern der sozialen Gerechtigkeit als Richtschnur, scheidet die Mehrwertsteuer als Finanzierungsquelle aus, weil sie keine Rücksicht auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der ihr unterworfenen Bürger/innen nimmt und besonders kinderreiche Familien trifft, die in Relation zu ihrem niedrigen Einkommen einen relativ hohen Konsumgüterbedarf haben.

Ob ein bedingungsloses Grundeinkommen sinnvoll, finanzierbar und realisierbar ist, erscheint fraglich. Es dürfte kaum die Zustimmung einer Mehrheit der Bevölkerung finden, weil für sie die Bedürftigkeit seiner Empfänger/innen und die Frage eine Schlüsselrolle spielen, warum jemand in eine Notsituation geraten ist. Das nicht auf Erwerbsarbeit gegründete und „leistungslose“ Einkommen bleibt deshalb wohl eine Utopie, die nur von wirtschafts- und sozialpolitischen Nahzielen wie einem gesetzlichen Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzungen und einer Grundsicherung ablenkt, die ihren Namen verdient.

Prof. Dr. Christoph Butterwegge, lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Zuletzt erschien sein Buch „Krise und Zukunft des Sozialstaates“ in 3. Aufl. mit einer Kritik an derPolitik der Großen Koalition.


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