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Titel: Terroralarm

Datum: 5. Februar 2015 um 13:42 Uhr
Rubrik: Überwachung, Innere Sicherheit, Interviews
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Fast jedes terroristische Attentat führt in Folge unmittelbar zu einem weiteren. Zu einem politischen nämlich, welches auf die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger abzielt, um hierdurch – so wird behauptet – der terroristischen Gefahr besser begegnen zu können. Aber, mal ehrlich: Wenn die Totalüberwachung der Kommunikationswege wirklich vor Terror schützen würde und deswegen nun auch in Deutschland nötig wäre – warum genau hat sie mit diesem Anliegen in Frankreich dann soeben vollends versagt? Und wenn die Einschränkungen der Grundrechte für so genannte „Gefährder“ wirklich und ausschließlich weiteren Terror verhindern sollen – warum verbleibt der Begriff dann so nebulös und werden in Großbritannien inzwischen investigative Journalisten zum Teil als solche überwacht? Und: Schützt ein Bundeswehreinsatz im Inland, wie er nun erneut in die Diskussion gerät, wirklich dabei, Anschläge zu verhindern – und wenn ja, wie und wodurch eigentlich genau? Über die „Antiterror“-Gesetze im Land und ihre bisherigen wie zu erwartenden Wirkungen sprach Jens Wernicke mit Michael Csaszkóczy vom Bundesvorstand der Roten Hilfe.

Herr Csaszkóczy, sie sind Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe, die sich vor allem für politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum einsetzt. Wie bewerten Sie die aktuelle Terrorhysterie im Land und welche Entwicklungen zeichnen sich Ihrer Einschätzung nach hier ab?

Terroranschläge waren schon immer ein willkommener Anlass, sicherheits- und ordnungspolitische Maßnahmen durchzusetzen und Grundrechte weiter einzuschränken. Die dafür notwendigen Gesetze liegen meist bereits vorformuliert in den Schubladen bereit. Anlass sind oft Anschläge von Gruppen, deren Bekämpfung wirklich kaum jemand missbilligen kann. Rechte oder Islamisten also zum Beispiel. Die rechtlichen Maßstäbe, die dabei verschoben werden, betreffen aber dann letztendlich auch emanzipatorische Bewegungen. Und ob die so genannten Antiterrormaßnahmen ihrem vorgeblichen ursprünglichen Zweck überhaupt dienlich sind und sein können, fragt dann aber bald niemand mehr und ihre Rücknahme steht ohnehin nicht mehr zur Debatte. Das ursprünglich im Gefolge des 11. September vom Deutschen Bundestag verabschiedete Antiterrorgesetz wurde 2007 einfach ohne große Debatte um weitere fünf Jahre verlängert und soll danach in ein dauerhaftes Gesetz gegossen werden. Dabei müsste jedem und jeder eigentlich klar sein: Ein Anschlag wie der auf Charlie Hebdo und den koscheren Supermarkt in Paris sind durch einen Staat präventiv unmöglich zu verhindern, wenn er sich nicht in einen Polizeistaat verwandeln will.

Wie meinen Sie das mit dem Polizeistaat? Im Rahmen einer so evidenten terroristischen Bedrohung muss man doch geeignete Maßnahmen ergreifen…

Ich gebe zu, dass es eine erschreckende Wahrheit ist, der man sich aber meiner Meinung nach stellen muss: Wenn jemand nichtsahnende unbewaffnete Menschen umbringen will, dann wird er immer auch eine Möglichkeit dazu finden. Das gilt umso mehr, wenn Gruppen, die solche Aktionen planen, andernorts aus wirtschaftlichen und geostrategischen Gründen vom Westen mit Waffen versorgt und gefördert worden sind.

Wir haben daher letztlich nur die Möglichkeit, Ideologien und gesellschaftliche Strukturen zu bekämpfen, unter deren Einfluss Menschen solche Anschläge begehen. Alle angefeindeten Gruppen unter permanenten Polizeischutz zu stellen ist dabei eine genauso irrwitzige Vorstellung wie jene, durch geheimdienstliche Operationen alle Menschen herauszufiltern, die so etwas in Zukunft tun wollen könnten, und diesen schließlich präventiv die Grundrechte zu entziehen.

Der Kampf gegen Rechts – und dazu gehört für mich natürlich auch der Kampf gegen religiöse Fundamentalisten – bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nicht an Polizei und Ordnungsbehörden delegieren können.

Noch einmal: Es geht hier um Grundrechte, deren Aufhebung nicht nur gesellschaftlich erkämpfte Positionen angreift, sondern sich sehr bald auch gegen Bewegungen richtet, die für sozialen Fortschritt, Gleichheit und Solidarität kämpfen.

Tangieren die spätestens seit 9/11 institutionalisierten „Antiterrormaßnahmen“ denn auch die Möglichkeiten linker Gesellschaftskritik? Und wenn ja: Inwiefern?

Natürlich. Mit den Antiterrorgesetzen wurden den Geheimdiensten weitreichende zusätzliche Rechte eingeräumt, Grundrechte wie das Post- und Fernmeldegeheimnis aufgeweicht, die biometrische Erfassung der gesamten Bevölkerung in die Wege geleitet und zum Beispiel im Zuge der Antiterrordatei das Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei weiter aufgeweicht.

Das Ausländerrecht wurde verschärft und mit dem Paragraphen 129 b die politische Verfolgung von Widerstandsaktivitäten auch dann ermöglicht, wenn die angeblichen Taten im Ausland gegen befreundete Staaten wie etwa die Türkei verübt wurden.

„Politische Verfolgung“? In Deutschland wird doch niemand politisch verfolgt – erst recht nicht als Terrorist.

Der Begriff des Terrorismus ist leider sehr dehnbar und propagandistisch zudem hochgradig aufgeladen. Wer ein Terrorist ist, das bestimmt der Staat recht willkürlich.

Nur zur Erinnerung: Bis zum Jahr 2008 stand Nelson Mandela auf den Terrorlisten der USA. Und je nach innen- und außenpolitischer Gemengelage verwandeln sich beispielsweise auch linke Kurdinnen und Kurden von Terroristinnen und Terroristen zu Freiheitskämpfenden und umgekehrt.

Der einzige Paragraph, der in Deutschland so etwas wie eine Definition von „Terrorismus“ liefert, der § 129 a des Strafgesetzbuches, darf getrost als Gummiparagraph bezeichnet werden und dient in erster Linie zur Ausforschung, Einschüchterung und Kriminalisierung linker Bewegungen.

Das lässt sich auch statistisch belegen: Nur 3 Prozent der nach § 129 a eingeleiteten Verfahren enden nämlich mit einer Verurteilung. Bis zur Einstellung derselben aber bietet der Paragraph den Ermittlungsbehörden eine sonst nirgendwo mögliche Aushebelung von Grundrechten – von der kompletten Überwachung des persönlichen Umfeldes über die nicht weiter zu begründende Untersuchungshaft und die Einschränkung von Verteidigerrechten bis hin zur Isolationshaft. Und selbst für eine Verurteilung ist keine konkrete Straftat notwendig – die bloße Mitgliedschaft in einer als terroristisch definierten Gruppe reicht bereits aus. Das führt nicht nur bei der migrantischen Linken, deren Verfolgung oftmals gar nicht ins Blickfeld der deutschen Öffentlichkeit gerät, zu grotesken Verfahren. Bekannt wurde in jüngster Zeit etwa auch die Geschichte des Sozialwissenschaftlers Andrej Holm, der 2007 wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung inhaftiert wurde.

Ja, von Andrej Holm und seiner Geschichte habe ich lose gehört. Wer ist er – und was ist geschehen?

Andrej Holm forscht und lehrt in Berlin zu den Themen Stadterneuerung, Wohnungspolitik und Gentrifizierung. Für die Ermittlungsbehörden wurde daraus die Beschäftigung mit so genannten „anschlagsrelevanten Themen“. Treffen wurden zu “konspirativen Sitzungen“ einer so genannten “militanten gruppe“ hochstilisiert, weil Holm „möglicherweise kein Handy dabei hatte“.

Das war alles, was der Staatsschutz nach mehr als einem Jahr intensivster Überwachung vorzuweisen hatte – faktisch also nichts als Behauptungen und Verdrehungen. Das reichte aber zur Inhaftierung wegen Terrorverdachts inklusive martialischer Stürmung der Familienwohnung durch ein Sondereinsatzkommando.

Die Untersuchungshaft wurde schließlich erst sehr viel später durch den Bundesgerichtshof wieder aufgehoben, weil es „keine hinreichenden Indizien für einen dringenden Tatverdacht“ gegeben habe. Zu einer Anklage gegen Andrej Holm ist es nie gekommen.

Und derlei Entwicklungen nehmen zu? Warum und wodurch?

Nun, es sind nicht nur die spektakulären Fälle wie die 129 b-Prozesse gegen türkische Exillinke in Stammheim – für die sich übrigens kaum jemand interessiert – oder der Fall von Andrej Holm, bei denen sich die Überwachungswut der Verfolgungsbehörden offenbart.

Aktivistinnen und Aktivisten der außerparlamentarischen Bewegung kennen die Folgen solch staatlicher Feinderklärung allzu häufig bereits aus ihrem politischen Alltag. In die Personenfahndungsdatei „LiMo“ – das steht für „linksmotivierte Gewalttäter“ – kann beispielsweise jeder politisch aktive Mensch geraten, auch wenn er noch nie in seinem Leben eine Straftat begangen hat. Im Zweifelsfall reicht schon eine Polizeikontrolle auf dem Weg zu einer Demonstration, bei der die Polizei irgendwelche Probleme – etwa Sitzblockaden oder ähnliches erwartet, um in dieser angeblichen „Gewalttäterdatei“ zu landen. Die Betroffenen erfahren in der Regel nichts von dieser Speicherung. Wenn im Nachbarland gerade ein G7-Gipfel oder ein NATO-Treffen ist, kann für den Betreffenden an der Grenze dann sehr schnell Schluss seinen Grundrechten – ich meine beispielsweise das Versammlungsrecht – und seiner Reisefreiheit.

Direkt spürbar wird das neue Selbstverständnis der Polizei als politischer Akteur, wenn zum Beispiel in Dresden bei den Blockaden gegen den Naziaufmarsch eine Funkzellenabfrage mit 800.600 Verkehrsdaten und 229 Bestandsdaten durchgeführt wird und dabei auch die Handys von Bundestagsabgeordneten mit ins Visier geraten. Dass solche Maßnahmen gelegentlich für rechtswidrig erklärt werden, kratzt die Repressionsbehörden wenig – denn das hat ja mit keinerlei Konsequenzen für sie. Erst Mitte Januar hat beispielsweise die Leipziger Polizei bei einem Polizeikessel nach einer Spontandemonstration ungefähr 150 Handys beschlagnahmt um deren Daten auszuwerten. Dass das später für illegal erklärt wird, wissen die Beamten vermutlich ganz gut. Interessieren tut es sie aber nicht. Und so wird gesammelt und gesammelt und geraten auch Freunde und Bekannte von Menschen, die ihre Grundrechte noch mit Entschlossenheit verteidigen, immer mehr ins Visier.

Und wer von politischer Polizei und Geheimdiensten erst einmal als Linksextremist gebrandmarkt ist, der kann damit rechnen, dass seine Grundrechte im konkreten Zweifelsfall überhaupt nicht mehr zählen. Dabei findet die Eingruppierung als Extremist durch den sogenannten „Verfassungsschutz“, die weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen hat, weitgehend in extralegalem Rahmen statt.

Wie meinen Sie das mit den Geheimdiensten und der Extralegalität? Extremist ist schließlich Extremist, oder nicht?

Über die Dehnbarkeit und gelegentliche Absurdität dessen, was als Terrorismus bezeichnet wird, haben wir ja schon gesprochen. Für den Begriff Extremismus – der ja im Behördendenken als so eine Art Vorstufe zum Terrorismus fungiert – gilt Ähnliches. Wer „Extremist“ ist, das liegt weitgehend in der Definitionsmacht des „Verfassungsschutzes“ und richtet sich mitnichten nach verfassungsrechtlichen oder ähnlichen Grundsätzen, sondern ist schlicht eine vom Geheimdienst selbst ausgesprochene „staatliche Feinderklärung“, die je nach politischer Opportunität wechseln und modifiziert werden kann.

So wurde erfreulicherweise nach dringenden Bitten seitens der Politik die Beobachtung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, die vom Verfassungsschutz jahrzehntelang als „linksextremistisch beeinflusst“ geführt wurde, in einigen Bundesländern inzwischen eingestellt. Sie erschien mittlerweile wohl als gar zu anachronistisch. Ob damit die geheimdienstliche Bespitzelung der Betroffenen aber wirklich beendet wurde, steht auf einem anderen Blatt. Antifaschismus – selbst der historische Widerstand gegen den Nationalsozialismus – gilt dem Inlandsgeheimdienst immer noch als verdächtig, selbst wenn damit die Opfer der Nazis erneut ins Visier des Staates geraten.

Beim Verfassungsschutz sitzen ja nicht in erster Linie Verfassungsrechtler, sondern Mitarbeiter eines Geheimdienstes, der nach dem Krieg von Altnazis aufgebaut wurde und weiter in den Kategorien des Kalten Krieges denkt. Kritik am Kapitalismus ist nach den Kategorien des Verfassungsschutzes fast schon gleichbedeutend mit dem Kampf gegen die so genannte freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dass der „Verfassungsschutz“ nach dem wiederholten Bekanntwerden seiner Verstrickungen mit der Naziszene noch nicht aufgelöst wurde, ist schlimm genug. Dass aber ausgerechnet dieser Geheimdienst geeignet sein soll, Linke zu Verfassungsfeinden zu erklären und über politischer Verfolgung immensen Ausmaßes sozusagen nicht nur Deutungshoheit, sondern auch Handlungsmacht innehat, ist schlicht grotesk.

Aber rassistische Aufmärsche wie jene von PEGIDA, die müssen doch verboten werden – das muss doch gerade auch im Interesse linker Akteure sein?

Sich rassistischen Aufmärschen entgegenzustellen, sollte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, die wir nicht der Polizei überlassen können. Allerdings ist das Verbot der PEGIDA-Demonstration ein schönes Beispiel dafür, wie rasant sich vorgeblich gegen wirklich bekämpfenswerte Gruppen gerichtete Maßnahmen, die mit Terrorabwehr begründet werden, alsbald auch gegen Linke wenden können.

Denn ohne weitere Begründung wurde das mit diffusen Anschlagsplänen begründete Demonstrationsverbot auch auf alle antirassistischen Demonstrationen ausgeweitet. Gleichzeitig werten Regierungsvertreter wie Sigmar Gabriel den rassistischen Mob zu besorgten Bürgern um und somit auf, deren Anliegen man ernst nehmen müsse. Die Behauptung einer Terrorgefahr, die niemals belegt worden ist, diente hier faktisch der Aushöhlung fundamentaler Grundrechte – und zwar auf allen Seiten.

Wenn das nun alles so ist… was zu tun täte aktuell dann am ehesten not?

Die Linke täte gut daran, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass Grundrechte in historischen Kämpfen um Befreiung errungene Rechte sind. Sie zu verteidigen, wo sie vom Staat ausgehöhlt werden, ist dabei nicht nur dort notwendig, wo die Linke selbst betroffen ist. Das gilt auch und insbesondere dann, wenn man sich etwas Besseres vorstellen kann als eine bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft.

Und eine solche Haltung bedeutet eben nicht, rassistische Demonstrationen, antisemitische Hetze oder islamistischen Terror achselzuckend hinzunehmen. Sie bedeutet ganz im Gegenteil: Der Kampf dagegen ist unsere ureigenste persönliche, politische sowie soziale Sache und nicht etwa die von Polizei und Geheimdiensten.

Ich bedanke mich für das Gespräch.


Michael Csaszkóczy (geb. 1970) ist Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe. Von 2003 bis 2007 war er als Lehrer mit Berufsverbot belegt. Begründet wurde diese Maßnahme mit seiner vom Verfassungsschutz monierten Mitgliedschaft in antifaschistischen Gruppen und der Roten Hilfe. 2007 wurde das Berufsverbot in letzter Instanz für grundrechtswidrig erklärt.


Weiterhören:

“Ist jetzt alles Terrorismus?”

Am 30. September 2007 informierten in der vollbesetzten Berliner Volksbühne Rolf Gössner, Christina Clemm, Fritz Storim und Roland Roth über die politische Dimension des Paragrafen 129a und die Bedeutung des aktuellen Verfahrens. Zu der Veranstaltung kamen über 500 Interessierte. Die Vorträge wurden aufgenommen und können nun online angehört werden.

Weiterschauen:

Sören Purz: Die richtige Einstellung – ein Film über ein 129a-Verfahren

Andrej Holm: Der Gefährder

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