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Titel: Renzi macht den Schröder: Zu den aktuellen Arbeitsmarktreformen in Italien

Datum: 11. März 2015 um 9:30 Uhr
Rubrik: Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Länderberichte, Sozialstaat, Wettbewerbsfähigkeit
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Griechenland hat sich eine Regierung gewählt, die nach Jahren der Austeritäts- und Kürzungspolitik um einen wirtschafts- und sozialpolitischen Kurswechsel streitet. Neben den geradezu dramatischen Ereignissen in Athen und Brüssel vor und nach der Wahl scheint Italien etwas aus dem Blickfeld geraten zu sein. Dabei setzt das größte Land Südeuropas, seit Jahren in der Krise, gerade umfassende neoliberale Reformen am Arbeitsmarkt um. Es bleibt damit bei jener Strategie, die darauf setzt, mit Deregulierung und Deflationsstrategien aus der Krise zu kommen. Aus dem Versagen solcher Rezepte in Griechenland, aber auch in Spanien und Portugal scheint die Regierung unter Ministerpräsident Matteo Renzi ebenso wenig gelernt zu haben wie aus den fatalen Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft, die diese regelmäßig zeitigen. Von Patrick Schreiner[*].

Seit etwa einem Jahr ist Renzi nun Ministerpräsident, nachdem es ihm gelungen war, seinen Vorgänger Enrico Letta in einem Machtkampf innerhalb der Demokratischen Partei (Partito Democratico, PD) vom Thron zu stoßen. Die derzeitigen Arbeitsmarktreformen hat er zu seinem zentralen Anliegen gemacht: Die Arbeitsmärkte in Italien sollen flexibler gemacht werden. Auch in Italien ist diese neoliberale Zielsetzung selbst für eine Mitte-Links-Partei keine Überraschung mehr. Es ist aber gewiss eine Ironie der Geschichte, dass für diese Politik mit Arbeitsminister Giuliano Poletti ausgerechnet ein früheres Mitglied der Kommunistischen Partei zuständig ist. Renzi und Poletti versahen die Reformen mit dem Titel “Jobs Act” – in Analogie zu einem Reformprogramm ähnlichen Namens (aber deutlich abweichenden Inhalts) des US-Präsidenten Barack Obama.

Im Dezember 2014 wurde der italienische “Jobs Act” nach harten monatelangen Auseinandersetzungen beschlossen. Am 20. Februar 2015 hat die italienische Regierung die ersten Dekrete dazu verabschiedet. Wer etwas über politische Inszenierung und politisches Über-die-Bande-Spielen lernen wollte, musste in jener Woche nach Rom blicken: Nur einen Tag vor der Verabschiedung der ersten “Jobs-Act”-Dekrete stellte die OECD dort ihren “Economic Survey” zu Italien der Öffentlichkeit vor. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Eigens angereist war OECD-Generalsekretär José Angel Gurría. Er traf medienwirksam den Ministerpräsidenten Renzi und gab mit Arbeitsminister Poletti sowie zwei weiteren Kabinettsmitgliedern eine Pressekonferenz. Inhalt des OECD-Berichts (neben einer guten Portion Lob für die Arbeitsmarktpolitik der Regierung Renzi): Die altbekannten Märchen von der Notwendigkeit und Nützlichkeit eines flexibilisierten Arbeitsmarkts – und die altbekannten Versprechungen neuer zusätzlicher Arbeitsplätze, wenn ein deregulierter Arbeitsmarkt nur schnell und radikal genug umgesetzt werde. So schreibt die OECD:

Die zentralen Herausforderungen sind es, die Wirtschaft produktiver, wettbewerbsfähiger und anpassungsfähiger zu machen, um so den Lebensstandard und den Wohlstand aller Italiener zu erhöhen. Die Reform des Arbeitsmarkts hat unmittelbare Priorität, dort verhindert zu viel Rigidität die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Vorhandensein passender Qualifikationen […].

Kern der Renzi-Reformen ist der vieldiskutierte Artikel 18 im italienischen Arbeitsrecht. Er schützte bislang ArbeitnehmerInnen vor ungerechtfertigten Entlassungen, indem er Unternehmen (ab 15 Beschäftigten) zwang, ungerechtfertigt Gekündigte wieder einzustellen. Er gilt zu Recht als eine der größten Errungenschaften der italienischen abhängig Beschäftigten; die entsprechende Gesetzesänderung 1970 mussten sie mühsam erkämpfen – zunächst in Form autonomer betrieblicher Aktionen, später mit Unterstützung der Gewerkschaften. Die besondere Bedeutung des Artikels 18 liegt nicht zuletzt darin begründet, dass er gewerkschaftliches Engagement in Betrieben schützt: So werden ArbeitnehmerInnen nicht selten entlassen, sobald sie sich gewerkschaftlich organisieren oder ihre Interessen im Betrieb durchsetzen wollen. Dies ist in Italien insofern besonders relevant, als es keine Trennung zwischen betrieblicher Interessenvertretung und Gewerkschaften gibt; ein Engagement in einer solchen Vertretung ist damit stets identisch mit einem Engagement als GewerkschafterIn.

Der Kündigungsschutz im Allgemeinen und Artikel 18 im Besonderen ist in Italien seit Jahren unter neoliberalem Beschuss – auch aufgrund seiner großen Bedeutung für die Gewerkschaften. Schon die Regierung Berlusconi versuchte, hier Änderungen vorzunehmen. Über Jahre hinweg wurden die medialen und politischen Debatten zu Artikel 18 ähnlich geführt, wie in Deutschland vor den Hartz-Gesetzen eine mögliche Reform bzw. Kürzung der damaligen Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe diskutiert wurde: BefürworterInnen der Reformen brachten fragwürdige Einzelfälle (in Deutschland: “Florida-Rolf”) wieder und wieder auf den Tisch. So bestimmten sie die Debatte und machten erfolgreich Stimmung – die übergreifende gesellschaftliche Bedeutung von Sozialleistungen (in Deutschland) bzw. des Kündigungsschutzes (in Italien) hingegen fand daneben kaum noch Beachtung.

Im Falle Italiens entstand auf diese Weise der Eindruck, dass der Kündigungsschutz das größte Problem des Landes sei und dass dieser die Hauptverantwortung für die Krise von Wirtschaft und Arbeitsmarkt trage. Auch die OECD brachte dieses Argument in ihrem oben angesprochenen Bericht einmal mehr auf den Tisch:

Durch den im Dezember 2014 beschlossenen Jobs Act hat die Regierung das Mandat, Maßnahmen einzuführen, durch die der Schutz von Arbeitsverhältnissen rationaler gestaltet, aktive Arbeitsmarktpolitik ausgeweitet und soziale Sicherung effektiver gemacht wird. Durch solche Politiken werden Qualifikationen passender gemacht und wird die Produktivität gesteigert.

Empirisch gibt es für diese Annahme gleichwohl keine Grundlage. So ist das Niveau des Kündigungsschutzes in manch anderem Land höher als in Italien, so insbesondere auch in wirtschaftlich erfolgreicheren Staaten (Niederlande, Deutschland), aber auch in manchen mittel- und osteuropäischen Staaten (Lettland, Tschechien), die von Neoliberalen gerne als Vorzeigeländer genannt werden. Dass Länder mit ausgeprägterem Kündigungsschutz wirtschaftlich erfolgreicher sind, ist zudem keineswegs Zufall, wie jüngere wissenschaftliche Untersuchungen zeigen: So dürfte sich ein stärkerer Kündigungsschutz – entgegen landläufiger neoliberaler Annahmen – eher positiv auf die Zahl der Arbeitsplätze auswirken.

Neben den üblichen Begründungen für eine neoliberale Flexibilisierung des Arbeitsmarkts wird in der arbeitsmarktpolitischen Diskussion Italiens immer wieder auf ein Problem verwiesen, das tatsächlich nicht von der Hand zu weisen ist: die Spaltung des Arbeitsmarkts in geschützte, unbefristete Arbeitsplätze einerseits und prekäre Jobs andererseits. Arbeitsmarktreformen italienischer Regierungen hatten in der jüngeren Vergangenheit darauf gezielt, den Unternehmen äußerst flexible und immer flexiblere Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen. Der prekäre Arbeitsmarktsektor wuchs hierdurch beständig. Für viele, vor allem junge Beschäftigte führte dies zu extremer Unsicherheit und zu Niedriglöhnen, aus denen es kaum ein Entkommen zu geben scheint.

Von Beginn an suggerierte Renzi, dass das italienische Reformprogramm mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt und mehr Sicherheit für ArbeitnehmerInnen ausgewogen kombiniere. Er beansprucht, zumindest die extremsten dieser prekären Arbeitsverhältnisse abzuschaffen. Er tut dies allerdings nur teilweise, andere prekäre Beschäftigungsverhältnisse wie Leiharbeit oder “Arbeitsscheine” weitet er aus (siehe unten). Und auf der anderen Seite flexibilisiert er die bislang geschützten, unbefristeten Arbeitsverhältnisse.

Dazu führt der “Jobs Act” einen neuen, so genannten “Arbeitsvertrag mit zunehmenden Sicherungen” (“contratto a tutele crescenti”) ein, der die bisherigen unbefristeten Normalarbeitsverhältnisse ersetzen wird. Das gerichtliche Vorgehen gegen Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen wird generell erschwert. Vorgesehen ist zudem, dass es bei ungerechtfertigten Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen (bei neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen und in Betrieben ab 15 MitarbeiterInnen) fortan kein Recht auf Wiedereinstellung mehr gibt – es sei denn, die Kündigung wird vom Gericht als diskriminierend erkannt. Bei ungerechtfertigten Kündigungen aus disziplinarischen Gründen gibt es ein solches Recht nur noch, wenn ein Gericht feststellt, dass die Kündigung gegenstandslos war. Ersatzweise zu zahlende Entschädigungen werden – in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit – gesetzlich festgelegt. Diese gegenüber bisherigen Werten deutlich reduzierten Entschädigungszahlungen gelten auch bei kollektiven Entlassungen, wenn das Unternehmen rechtliche Vorschriften verletzt.

Der Abbau des Kündigungsschutzes ist sicherlich die bedeutsamste und umstrittenste, aber nicht die einzige Maßnahme im “Jobs Act”. Die wichtigsten weiteren sind:

  • Die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit wird einerseits verbessert, andererseits aber (ähnlich wie bei Hartz IV in Deutschland) verknüpft mit disziplinierenden Maßnahmen. Dies soll Menschen zur Jobsuche oder zur Weiterqualifizierung antreiben. Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung hat nur, wer in den letzten vier Jahren mindestens 13 Monate eingezahlt hat.
  • Die besonders prekären Arbeitsverträge “co.co.pro” werden ab 2016 abgeschafft. Sie sollten offiziell zur Beschäftigung in Projekten genutzt werden, hatten sich aber zu einem Standard-Instrument prekärer Beschäftigung entwickelt.
  • Die prekären befristeten Arbeitsverträge ohne Sachgrund bleiben bestehen, sie können eine maximale Dauer von 36 Monaten haben. Damit können sie auch weiterhin einem unbefristeten Arbeitsverhältnis als dreijährige De-facto-Probezeit vorangesetzt werden.
  • Der Einsatzbereich der so genannten “Arbeitsscheine” (“buoni lavoro”) wird ausgeweitet. Es handelt sich um eine Art moderne Tagelöhnerei; ArbeiterInnen können hier ohne formellen Arbeitsvertrag stundenweise für einen Stundenlohn von 7,50 Euro beschäftigt werden.
  • Der Einsatzbereich von unbefristeter Leiharbeit wird liberalisiert, zugleich aber die Zahl der LeiharbeiterInnen in einem Unternehmen prozentual begrenzt.
  • Ein Unternehmen kann zukünftig bei Restrukturierungen den Aufgabenzuschnitt eines Arbeitsplatzes einseitig (auch nach unten) verändern, sofern es keine Änderungen am Gehalt vornimmt.
  • Im Falle von schwerer Krankheit oder in der Zeit nach der Geburt eines Kindes wird ein Recht auf Teilzeit eingeführt.
  • Die Bedingungen für Mutterschaftsurlaub und Elternzeit werden verbessert.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Mit dem “Jobs Act” wird nicht nur der Kündigungsschutz bei unbefristeten Verträgen geschwächt, sondern – aus oben genannten Gründen – auch die Position von GewerkschafterInnen in Betrieben. Zudem wird Prekarität auf das Normalarbeitsverhältnis ausgeweitet. Die extrem prekäre Beschäftigung in anderen Sektoren des Arbeitsmarkts wird hingegen nur in Teilen eingeschränkt. Renzis Reformen haben hier eine deutliche Schlagseite.

Die größte italienische Gewerkschaft CGIL kommentierte die Neuregelungen treffend wie folgt:

Der Jobs Act ist kein Beitrag im Kampf gegen Prekarität, sondern er hält Differenzen [bezüglich der Sicherheit] in Arbeitsverhältnissen aufrecht. […] Der ‘Arbeitsvertrag mit zunehmenden Sicherungen’ bedeutet eine strukturelle Veränderung des unbefristeten Arbeitsvertrags, der von jetzt an vorsieht, dass ein Unternehmen im Rahmen von ungerechtfertigten oder kollektiven Entlassungen durch die Zahlung einer ärmlichen Entschädigung kündigen kann.

Unzufrieden auch die Gewerkschaft UIL:

Das, was die Regierung im Bereich der Arbeit gemacht hat, geht in die falsche Richtung. Notwendig wäre, alle prekären Arbeitsverhältnisse abzuschaffen.

Die CGIL hatte sich im Dezember 2014 mit einem Generalstreik, gemeinsam mit der UIL, gegen die Arbeitsmarktreformen gewehrt. An einer großen Demonstration in Rom hatte sich zwei Monate zuvor, im Oktober 2014, von den drei großen Gewerkschaften lediglich die CGIL beteiligt. Dennoch nahmen über eine Million Menschen teil – was die Relevanz des Themas für ArbeitnehmerInnen und Gewerkschaften unterstreicht. Die dritte große Gewerkschaft CISL verfolgte eine kompromissorientiertere, gemäßigtere Linie. Letztlich lässt aber auch ihre Stellungnahme zu “Jobs Act” ihre Unzufriedenheit erkennen, wenngleich vorsichtiger formuliert und mit der wohl naiven Hoffnung auf zukünftig weitere Maßnahmen gegen prekäre Beschäftigung unterlegt:

Es ist eine erste, nur begrenzte Intervention. Wir hätten uns eine mutigere Haltung der Regierung bezüglich der effektiven Abschaffung der Formen prekärer Beschäftigung junger Menschen gewünscht.

Unzufrieden zeigte sich neben Gewerkschaften und der Linkspartei SEL auch der linke Flügel der Regierungspartei PD. Massive öffentliche Kritik aus den eigenen Reihen war in den letzten Monaten immer wieder aufgekommen. In den zuständigen Ausschüssen des italienischen Parlaments führte dies zu (rechtlich unverbindlichen) Änderungsvorschlägen, die die Kritik der Gewerkschaften zumindest teilweise aufgriffen. Die Renzi-Regierung ignorierte diese Vorschläge, was in Italien eher unüblich ist.

Renzi verstand es bislang erfolgreich, die KritikerInnen von links in ihre Grenzen zu verweisen und zugleich bei der Stange zu halten. Zudem verstand er es, die Gewerkschaften aus arbeitsmarktpolitischen Gesprächen herauszuhalten. Das Lied von den angeblich konservativen, halsstarrigen, die Besitzstände weniger Menschen verteidigenden Gewerkschaften wird längst auch in Italien von Mitte-Links gesungen.

Symptomatisch ist Renzis Begründung seiner Politik. Um seine Arbeitsmarktreformen in der eigenen Partei zu legitimieren, griff er auf ein geradezu Schröderianisches Argument (“Angebotspolitik von links”) zurück. Renzi:

Für mich ist diese Reform links, weil die Linke den Wandel und die Zukunft verteidigt.

Mit diesem Argument zielte er ganz offensichtlich auf seine KritikerInnen vom linken Flügel des PD. Die Ähnlichkeit zu entsprechenden Formulierungen beispielsweise im so genannten Schröder-Blair-Papier von 1999 ist offensichtlich:

Die Sozialdemokratie […] hat neue Zustimmung auch gewonnen, weil sie nicht nur für soziale Gerechtigkeit, sondern auch für wirtschaftliche Dynamisierung und für die Freisetzung von Kreativität und Innovation steht”.

Bei Renzi wie auch bei Schröder/Blair wird “sozialdemokratisch” bzw. “links” nicht inhaltlich, sondern mit bloßem Ja-Sagen zu Veränderung und mit Zustimmung zu einer als alternativlos beschriebenen Zukunft begründet. Sicher ist: Eine solche “Linke” braucht Italien so wenig, wie Deutschland und Großbritannien sie brauchen.


[«*] Patrick Schreiner lebt und arbeitet als hauptamtlicher Gewerkschafter in Hannover. Er schreibt regelmäßig für die NachDenkSeiten zu wirtschafts-, sozial- und verteilungspolitischen Themen.


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