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Titel: Die Einigung auf den Reformvertrag wird in Lissabon von massiven Protesten der Bevölkerung gegen das Konzept einer “Flexicurity” begleitet

Datum: 22. Oktober 2007 um 9:34 Uhr
Rubrik: Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Europäische Verträge, Sozialstaat, Ungleichheit, Armut, Reichtum
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In Lissabon verständigten sich am 19. Oktober die anwesenden Staats- und Regierungschefs auf einen neuen Reformvertrag. Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Einigung auf den neuen Reformvertrag als „großen Erfolg“, des Weiteren sei die sechsjährige Vertragsdebatte zu einem guten Abschluss gebracht worden. Der Grundlagenvertrag soll am 13. Dezember in Lissabon unterzeichnet werden. Nach der Ratifizierung wird der Vertrag voraussichtlich am 1. Januar 2009 in Kraft treten. De facto ist jedoch dieser Reformvertrag fast der gleiche wie der abgelehnte EU-Verfassungsvertrag, da die inhaltliche Substanz größtenteils erhalten bleibt und in die bestehenden Verträge einfließt. Von den Medien weitgehend totgeschwiegen wurde, dass die Verhandlungen von massiven Protesten in Lissabon begleitet wurden. Die Gewerkschaftsführung von CGTP-Intersindical spricht von der größten Demonstration in Lissabon seit Jahrzehnten. Ein Beitrag von Christine Wicht.

Die ehemals kommunistische Gewerkschaft CGTP-Intersindical hatte zu Protesten gegen die nationale und europäische Politik der Ausbeutung, gegen wachsende soziale Ungleichheit und Ungerechtigkeit in Lissabon aufgerufen. Nach Angaben der Gewerkschaft folgten 200.000 Menschen dem Aufruf. Die portugiesische Polizei zählte 150.000 Teilnehmer. Die Demonstration richtete sich jedoch nicht nur gegen den Inhalt des Reformvertrags, sondern vor allem auch gegen das von der EU-Kommission propagierte Konzept der „Flexicurity“.

Die Wortkreation aus „Flexibility“ und Security“ lässt nicht viel Gutes ahnen. Hinter der Wortverbindung „Sicherheit“ und „Flexibilität“ verbirgt sich eine europaweite Doppelstrategie, mit dem (vagen) Versprechen von mehr Sicherheit gleichzeitig einen massiven Abbau von Arbeitnehmerrechten auf europäischer Ebene durchzusetzen.

Auf der Internetseite des Bundestags ist ein aktuelles Papier vom September 2007 zu diesem Thema unter dem Titel „Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit“ zu finden:

(…) Unternehmen sollen ihre Arbeitnehmerzahl einfacher dem aktuellen Bedarf anpassen können. Im Gegenzug sollen für Arbeitnehmer neue Arten von Sicherheiten entwickelt werden, wobei sich der Akzent von der Arbeitsplatzsicherheit hin zur Beschäftigungssicherheit verschiebt und damit den veränderten Erwerbsbiographien unter sich wandelnden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung trägt. 76% der Europäer – so die Kommission – meinen, die Fähigkeit, leicht den Arbeitsplatz zu wechseln, sei nützlich; fast ebenso viele sprachen sich dafür aus, Beschäftigungsverträge flexibler zu gestalten. Sorgen macht der Kommission die Entwicklung „segmentierter Arbeitsmärkte“ mit Insidern (verhältnismäßig geschützte Arbeitnehmer) und Outsidern (ungeschützte Arbeitnehmer). Auch im Rahmen der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik wird Flexicurity seit einiger Zeit diskutiert. Insbesondere seitdem die Kommission in ihrem im November 2006 vorgelegten Grünbuch „Ein modernes Arbeitsrecht“ das Flexicurity-Konzept angesprochen hat, ist unter Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, Sozialpartnern und nationalen Regierungen eine intensive Diskussion im Gange. Im Rahmen der OECD-Beschäftigungsstrategie werden als Merkmale des Flexicurity-Ansatzes u.a. weniger strenge Beschäftigungsvorschriften, lebenslanges Lernen, hohe Aufwendungen für aktive wie passive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, großzügige Arbeitslosenunterstützung aufgelistet. Der Ansatz ist nicht neu. In einigen Mitgliedstaaten wie in Österreich, Schweden, Irland und Dänemark werden unterschiedliche Flexicurity-Modelle eingesetzt. Die Kommission verweist in einer Anlage zu ihrer Mitteilung darauf und nennt beispielhaft das dänische „Goldene Dreieck“, das flexibles Arbeitsrecht mit schwachem Kündigungsschutz, großzügigen Sozialleistungen sowie aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen verbinde. Entsprechend der erneuerten Lissabon- Strategie sind Kommission, Sozialpartner und Mitgliedstaaten aufgefordert, gemeinsame Grundsätze zum Flexicurity-Ansatz auszuarbeiten. Die Kommission hat ihre Vorstellungen nun präzisiert und Vorschläge für die Entwicklung gemeinsamer Grundsätze gemacht, die nach ihren Vorstellungen möglichst vom ER im Dezember 2007 verabschiedet werden sollen. Die Mitgliedstaaten sind dann aufgefordert, in ihren nationalen Reformprogrammen über ihre Flexicurity-Strategien zu berichten. Die Kommission bewertet diese Berichte und erstattet ihrerseits am Ende des Lissabon-Zyklus über die erreichten Fortschritte Bericht. Von der Einigung im ER erwartet die Kommission eine Dynamik für die Reform der Arbeitsmärkte und Sicherungssysteme. Die Kommission zählt vier Komponenten auf: flexible und sichere vertragliche Vereinbarungen, umfassende Strategien des lebenslangen Lernens, wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und moderne Systeme der sozialen Sicherheit. Zwar gebe es aufgrund der heterogenen Arbeitsmärkte und Sicherungssysteme keine Einheitslösung für alle Mitgliedstaaten; gleichwohl seien alle Mitglieder mit der Globalisierung, dem technischen Fortschritt und dem demographischen Wandel konfrontiert, weshalb eine Einigung auf gemeinsame Grundsätze sinnvoll sei. Die Festlegung von Flexicurity-Indikatoren zur besseren Überprüfbarkeit der Strategien werde derzeit erörtert. Die Kommission formuliert acht solcher gemeinsamer Grundsätze, darunter das Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten für Arbeitnehmer wie -geber oder unternehmensinterne wie externe Flexibilität bei Personalentscheidungen. Ausgehend vom Bericht der Expertengruppe Flexicurity listet die Kommission vier typische Optionen oder Situationen auf und unterbreitet Lösungsansätze. So beschreibt die erste Option die Bekämpfung segmentierter Arbeitsmärkte mit Insidern und Outsidern. Ein vertraglicher Lösungsansatz könnte bei Verbesserungen etwa im Bereich befristeter Verträge, Leiharbeit u.ä. ansetzen und Ausbildungsangebote einbeziehen sowie flankierende soziale Sicherheiten. Die zweite Option widmet sich Märkten mit geringer Arbeitsmobilität, einem hohen Beschäftigungsschutz und starker Unternehmensbindung von Arbeitskräften. Die dritte Option befasst sich mit Lösungsansätzen bei Qualifikationsdefiziten und geringen Chancen bestimmter Arbeitskräfte auf dem Markt. Kennzeichnend sei eine grundsätzlich hohe Beschäftigungsquote, von der aber bestimmte Gruppen von Arbeitskräften nicht profitieren können. Hier liegt der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Lösungen bei Strategien zum lebenslangen Lernen. Soziale Sicherungssysteme sollten Anreize zur Aufnahme von Arbeit schaffen, Lohnnebenkosten gering Qualifizierter könnten verringert werden. Die vierte Option schließlich beschreibt die Situation von Märkten, die durch wirtschaftliche Umstrukturierungen, eine hohe Zahl von Leistungsempfängern und ein relativ niedriges Schutzniveau bei neuen Arbeitsplätzen gekennzeichnet sind. Die Kommission verweist im impact assessment (Folgenabschätzung) darauf, dass die gemeinsamen Grundsätze den Rahmen stecken könnten für flexicurity-pathways (Fahrpläne), innerhalb derer der Austausch bewährter Praktiken sowie die offene Methode der Koordinierung zum Einsatz kommen könnten. Die Mitteilung wurde interessiert, gleichwohl unterschiedlich aufgenommen: Während Arbeitgeberverbände die Ideen eher positiv bewerten, äußerten sich Gewerkschaften zurückhaltend im Hinblick auf einen möglichen Abbau des Kündigungsschutzes. Flexicurity ist Thema zahlreicher Diskussionsforen zu modernen arbeitsmarktpolitischen Konzepten. Die Europäische Gemeinschaft ist u.a. über den Europäischen Sozialfonds im Bereich der Beschäftigungspolitik tätig und kann gemäß Artikel 125 ff EG-Vertrag koordinierend und unterstützend tätig werden. Im Wesentlichen verbleibt es bei der Selbstverpflichtung der Mitgliedstaaten. Art. 126 Abs. 2 EG-Vertrag verweist dabei zum einen auf die Berücksichtigung einzelstaatlicher Gepflogenheiten und zum anderen auf die Verantwortung der Sozialpartner. Nach derzeitigem Stand der Planung könnte die Thematik, die nach wie vor Schwerpunktthema der Präsidentschaft ist, Anfang Oktober auf der Tagesordnung des ECOFIN (Rat der EUFinanzminister) stehen zur Vorbereitung von Schlussfolgerungen für den ER im Dezember.

Quelle: Bundestag [PDF – 114 KB]

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) hat eine Presseinformation zum Thema „Flexicurity – Europas Arbeitsmärkte modernisieren – Mehr Sicherheit durch größere Beschäftigungschancen“ herausgegeben:
Quelle: bda-online

Mit der künftigen Ausrichtung der neuen Beschäftigungspolitik soll nach Meinung des BDA erreicht werden, dass Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, schneller als bisher wieder in eine neue Beschäftigung kommen. Der BDA verbindet mit der Wortschöpfung „Flexicurity“, Sicherheit durch mehr und neue Beschäftigungschancen, anstatt sich auf den Schutz des einzelnen Arbeitsplatzes zu beschränken. Der BDA lobt, dass Flexicurity zur Priorität der deutschen Ratspräsidentschaft geworden ist und hebt hervor, dass gemeinsam mit den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden der kommenden EU-Präsidentschaften, der Länder Portugal und Slowenien, sowie Dänemarks die Kernelemente einer europäischen Flexicurity-Strategie herausgearbeitet wurden, die im Folgenden genannt werden:

  • Ein einfaches, transparentes und berechenbares Arbeitsrecht, das eine flexible und rasche Anpassung der Unternehmen ermöglicht und damit den Aufbau von Beschäftigung fördert
  • eine effiziente Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslose frühzeitig aktiviert und sie schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert
  • nachhaltig finanzierbare soziale Sicherungssysteme, die dem Einzelnen eine zuverlässige Basissicherung bei Arbeitslosigkeit gewährleisten und einen Fall ins Bodenlose verhindert
  • sowie moderne und lebenslange Weiterbildungsformen, die die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bzw. die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer fördern

Siehe dazu auch: Techno aus Brüssel Freitag

Immer mehr zentrale politische Themen werden hinter verschlossenen Türen in Brüssel verhandelt und fließen letztendlich über die europäische Ebene in die nationale Gesetzgebung ein. Nach wie vor erarbeiten technokratische Beamte unter dem bestimmenden Einfluss der in Brüssel ansässigen Lobbyisten Verträge, abgeschirmt von der Öffentlichkeit und ohne jegliche öffentliche Diskussion.
Das nachfolgende Zitat von Jean Claude Juncker, Ministerpräsident von Luxemburg, beschreibt treffend nach welchen Prinzipien unsere Regierungsvertreter in Brüssel handeln:

Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.

Das Nein bei den Referenten in Frankreich und den Niederlanden zum EU-Verfassungsvertrag setzte dieser von Juncker beschriebenen Vorgehensweise von Kommission und Europäischem Rat einen schweren Schlag versetzt. Die Franzosen und Holländer haben sehr wohl begriffen, wass da beschlossen werden sollte und sie stellten sehr wohl einen Zusammenhang her zwischen den Entscheidungen, die von den Vertretern ihrer nationalen Regierung in Brüssel getroffen werden, und zwischen Gesetzesänderungen, die aus Brüssel kommen. Auch bei uns wir immer mehr Menschen klar, dass der Unmut gegen die Brüsseler Bürokraten eigentlich in viel stärkerem Maße gegen die eigene Regierung zu richten ist. Selbst wenn politische Entscheidungsträger hierzulande ihre Hände immer wieder in Unschuld zu waschen versuchen und auf Brüssel verweisen, wenn unpopuläre Entscheidungen anstehen gegen die angeblich nichts mehr unternommen werden könne, wird für immer mehr Menschen der Zusammenhang etwa zwischen der Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000, und den hierzulande getroffenen (“Reform”-) Entscheidungen klar.

Die Lissabon-Strategie, wonach die EU innerhalb von zehn Jahren, also bis 2010, zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden soll, liefert auch die Basis für das nun zur Entscheidung anstehende Flexicurity-Konzept.

Gegen den Reformvertrag und vor allem auch gegen dieses Arbeitsmarktreformkonzept haben nun die portugiesischen Gewerkschaften zum Massenprotest aufgerufen.

Zur Erinnerung: Die Lissabon-Strategie ist in wesentlichen Elementen auf eine Initiative des European Round Table of Industrialists ERT (Europäischer Runder Tisch der Industriellen) zurückzuführen, jenen mächtigen Klub, der die Interessen europäischer, multinationaler Konzerne vertritt. Die Firmen werden durch Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzende des jeweiligen Untenehmens repräsentiert. Der ERT arbeitet eng zusammen mit der UNICE (Union of Industrial an Empfloyers’ Conferations of Europe), der Vertretung der Industrie- und Arbeitgeberverbände in Brüssel. Nachdem die Ziele der Strategie zunächst nur sehr zögerlich in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden, wurde im Sommer 2003 ein Think Tank, der sog. Lissabon Rat in Brüssel gegründet, der die Aufgabe übernommen hatte, marktradikale „Reformprojekte“ in ganz Europa durchzusetzen, die vor allem auf die Abschaffung wohlfahrtsstaatlicher Elemente abzielen. Am 20. April 2007 fand in Brüssel eine Stakeholder-Konferenz zum Thema Flexicurity statt
Quelle: European Commission [PDF – 36 KB]

Die EU verteidigt das Konzept mit der sich wandelnden sozialen Realität in den Europäischen Gesellschaften und dem globalen Druck, unter dem europäische Firmen stünden. Deshalb müsse von Arbeitnehmern verstärkt gefordert werden, sich solchen Veränderungen flexibel und bereitwillig zu stellen:

(…) Die wichtigste Antwort der EU auf die Herausforderung der Globalisierung ist die überarbeitete Lissabon Strategie. Flexicurity liegt völlig im Einklang mit der Hauptstoßrichtung dieser Strategie und trägt zu ihrer Umsetzung bei. Das tut sie, indem sie die Anpassungsfähigkeit von Arbeitern und Unternehmen verstärkt und gleichzeitig jene Erwerbstätigen unterstützt, die vom Wirtschaftswandel überholt wurden, damit auch sie davon profitieren können.

Der französische Soziologe Pierre Bourdieu trat schon vor weit mehr als einem Jahrzehnt energisch für eine europäische soziale Bewegung ein und kritisierte, dass die Debatten, die über ein soziales Europa geführt würden, kaum einen Niederschlag in den konkreten Regelungen gefunden hätten, die über das Alltagsleben der EU-Bürger bestimmten, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Altersrente. Schon im Jahr der Verabschiedung der Lissabon-Strategie kritisierte er, dass der Aufbau Europas mehr und mehr ein Sozialabbau sei und dass politische Entscheidungsträger im Namen von Geldwertstabilität und Haushaltskonsolidierung am Ausverkauf der bewundernswertesten sozialen Errungenschaften der letzten zweihundert Jahren mitwirkten. Bourdieu verwies vor allem darauf, dass die Arbeitgeberseite seit Mitte der siebziger Jahre Mobilität und Flexibilität der Arbeitnehmer einforderte. Schlagworte, hinter denen sich eine Verschlechterung der Schutzrechte für Arbeitnehmer und eine immer größer werdende Unsicherheit verbargen und mit denen die Rücknahme von Arbeitnehmerrechten und vor allem auch die Aufweichung des Kündigungsschutzes vorangetrieben worden sei. Mit Blick auf die Geschichte der Arbeiterbewegung wies der Soziologe darauf hin, dass es keine Sozialpolitik ohne eine soziale Bewegung zu deren Durchsetzung gebe und dass der Markt allein keinesfalls die Marktwirtschaft „zivilisieren“ könne. Bourdieu hegte die Hoffnung, dass eines Tages die europäische Gewerkschaftsbewegung zum Motor eines sozialen Europas werden könne. Die Gewerkschaften bräuchten aktive Mitglieder, die andere mobilisieren könnten und international dächten
Quelle: Gegenfeuer, UVK-Verlagsgesellschaft

Der Aufruf der portugiesischen Gewerkschaft zum Zeitpunkt der Einigung über den Reformvertrag in Lissabon könnte ein Signal in diese Richtung sein. Alle Arbeitnehmer der 27 Mitgliedstaaten der EU sind von den Auswirkungen des Reformvertrags, insbesondere des daraus abgeleiteten „Flexicurity-Konzepts“ unmittelbar betroffen.
Wenn die Bürger anderer EU-Staaten dem Beispiel der portugiesischen Gewerkschaften folgten und für ihre Interessen einträten und sich gegen eine Entwicklung zur Wehr setzten, die Europa entgegen aller Schönrednerei zu einem unsozialeren Europa werden lässt, könnte im Gegensatz zum Jahr 2000 diesmal aus Lissabon eine andere Botschaft ausgehen.

Voraussetzung wäre dazu allerdings, dass der von den Regierungschefs verabschiedete Reformvertrag überhaupt erst einmal in einer nachlesbaren Form vorläge und zusammen mit den Vorschlägen zur “Flexicurity” öffentlich debattiert werden könnten.
Vergleicht man einmal das öffentliche Getöse um eine minimale Modifikation des Hartz IV-Gesetzes durch die SPD mit der Berichterstattung um die Inhalte des EU-Reformvertrags oder über die europäischen Flexicurity-Konzepte, so kann einem Angst und Bange werden um die demokratische Kultur in Deutschland und in ganz Europa.
Die europäische Ebene wird mehr und mehr zum Synoym für die Aushebelung nationaler öffentlicher und damit demokratischer Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse.

Unsere Kanzlerin folgt offenbar nach wie vor der von Ministerpräsident Juncker beschriebenen Strategie:

Sie will die Ratifizierung des EU-Reformvertrages noch in diesem Jahr einleiten, damit Deutschland EU-Primus ist. Vor allem wohl aber, damit es kein großes “Geschrei oder Aufstände” dagegen geben kann, weil die meisten gar nicht begriffen haben, was da auf den europäischen Regierungskonferenzen beschlossen wurde.

Vielleicht mag es dann auch beim Reformvertrag und beim Flexicurity-Konzept kein Zurück mehr geben, aber irgandwann mit Sicherheit ein böses Erwachen.

Weitere Informationen der EU zum Thema Flexicurity


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