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Titel: Ein sensationelles Urteil des OLG München: LoneStar Zwangsvollstreckungen unzulässig

Datum: 27. Februar 2008 um 8:48 Uhr
Rubrik: Banken, Börse, Spekulation, Finanzpolitik, Steuerhinterziehung/Steueroasen/Steuerflucht
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Wir haben schon mehrmals über den Verkauf von Krediten und die Folgen für die Betroffenen berichtet und vor allem nach Hinweisen von Professor Dr. Schmelz auf die Beteiligung des Bundesfinanzministers an dieser schlimmen Entwicklung aufmerksam gemacht. So zum Beispiel hier und hier. Mit Urteil vom 26.2. erklärte das Oberlandesgericht München die von der Lonestar Gesellschaft Westend Olympic GmbH betriebenen Zwangsvollstreckungen für unzulässig. Albrecht Müller.

Das Urteil ist von Relevanz für einen größeren Kreis von Darlehensnehmern vor allem in Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Näheres in der anhängenden Pressemitteilung [PDF – 204 KB] und Hintergrundinformation [PDF – 248 KB] der Rechtsanwälte Dr.Schulz-Hennig, Vogl & Partner. Damit bestätigt sich auch die Aussage von Professor Schmelz im Finanzausschuß des Bundestages am 23.01.2008, dass über den ‚Verkauf von Krediten’ in all seinen Fall- und Problemgestaltungen noch nicht endgültig gerichtlich entschieden ist.

In den beiden Papieren erfahren wir einiges Interessantes zu den offenbar geläufigen Machenschaften dieses Teils des Kapitalmarktes:

  • Es geht den Käufern der Kredite allein um die Verwertung der Sicherheiten und die Erzielung hoher und nicht transparenter Erlöse – unabhängig von den damit verbundenen Nachteilen der Kreditnehmer.
  • Es werden abenteuerliche Konstruktionen entwickelt, um diese Ziele zu erreichen und zugleich die dabei erzielten Erlöse der Besteuerung zu entziehen. Ganz selbstverständlich werden die Konstrukte so gebaut, dass die Gewinne in Steueroasen anfallen. Im konkreten Fall auf den Bermudas.
  • „Die vertragliche Konzeption des Darlehens-Paketverkaufs wurde nachweislich mit dem Bundesaufsichtsamt für Finanzen (BaFin) im Detail abgestimmt und von diesem genehmigt. Ausgerechnet eine Behörde, die der Aufsicht des Bundesfinanzministers untersteht, genehmigt eine vertragliche Konstruktion, bei der Steuereinnahmen in geschätzter hoher dreistelliger Millionenhöhe der Bundesrepublik Deutschland vorenthalten bleiben“, so wörtlich in der Pressemitteilung der Anwälte.
  • Als Treuhänder steckt auch eine Tochter der Deutschen Bank mit im Geschäft.

Und über allem thront – so möchte man sarkastisch anmerken – die Absicht des Bundesfinanzministers, den „Finanzplatz Deutschland“ zu stärken. Zulasten der hier lebenden und wohnenden Menschen allerdings.


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