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Titel: Hochschulräte in NRW: Wirtschaft übernimmt die Kontrolle an den Hochschulen

Datum: 29. Juli 2008 um 9:01 Uhr
Rubrik: Hochschulen und Wissenschaft, Privatisierung
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“Eine beeindruckende Mischung von Führungspersönlichkeiten aus allen gesellschaftlichen Bereichen prägt das Bild der ersten Hochschulräte in Nordrhein-Westfalen”, erklärte Innovationsminister Pinkwart nachdem nun alle 26 öffentlich-rechtlichen Universitäten und Fachhochschulen ihre Hochschulräte besetzt haben. Knapp die Hälfte, nämlich 67 der 146 „Führungspersönlichkeiten“ kommen aus der Wirtschaft. 19 aus weiteren gesellschaftlichen Bereichen, wie Medien oder Kultur, darunter etwa der Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe, Bodo Hombach, der Chefredakteur der WAZ Ulrich Reitz oder als weitere „Prominente“ die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer Ersatzkasse, Birgit Fischer. Aus „unternehmerischen Hochschulen“ werden künftig von Unternehmensführern gesteuerte Hochschulen.

„Unsere Hochschulen werden vom Staat „befreit“ und der „Regie“ der Wirtschaft unterstellt. Statt von den Repräsentanten des Volkswillens werden sie von den meist mehrheitlich in den Hochschulräten repräsentierten Unternehmensvertretern gesteuert…Das kann man nicht anders als eine Privatisierung der Hochschulen auf „kaltem Wege“ nennen. Das bedeutet eine Entstaatlichung und eine Entmachtung des Parlaments und damit des Wählers und Souveräns zugunsten einer „Räteherrschaft“ oder einer Ständegesellschaft, in der im Wesentlichen nur noch ein Stand das Sagen hat und ein Rat dominiert, nämlich der der Unternehmer und Manager von Großkonzernen.“ Diese Prognose habe ich vor über zwei Jahren anlässlich der der Vorstellung der „Eckpunkte des geplanten Hochschulfreiheitsgesetzes“ für NRW durch den dortigen Innovationsminister Pinkwart gewagt.

Am 28. Juli meldete der Minister den Vollzug der Besetzung der Hochschulräte nach dem am 31. Oktober 2006 in Kraft getretenen Hochschul-„Freiheits“-Gesetz. Voller Stolz verkündet er die „beeindruckende Mischung von Führungspersönlichkeiten aus allen gesellschaftlichen Bereichen“, die sich in den nordrhein-westfälischen Hochschulraten versammelt habe.

Dass die „Führungspersönlichkeiten“ vor allem aus dem „gesellschaftlichen Bereich“ der der Wirtschaft kommen, findet er nicht unausgewogen, sondern ausgesprochen begrüßenswert. Es sind vor allem die Vertreter von großen Konzernen, die namentlich erwähnt werden: Aus der Wirtschaft kommen etwa Bundesbankpräsident Professor Dr. Axel Weber (Universität Siegen), Dr. Thomas Middelhoff, Vorstandsvorsitzender der Arcandor AG (Universität Münster), Dr. Alfred Oberholz von der Evonik Degussa GmbH (RWTH Aachen) oder Achim Berg, Vorsitzender der Geschäftführung der Microsoft Deutschland GmbH (FH Köln).

Jenseits der in der Pressemitteilung Genannten gehören u.a. Hochschulräten an:

Professor Dr. Peter Gomez, Präsident des Verwaltungsrats der Schweizer Börse SWX Swiss Exchange Group und der Eurex Zü-rich/Frankfurt (RWTH Aachen), Hans-Ulrich, Dr. Lindenberg, Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel AG (RWTH Aachen), Dr. Alfred Oberholz, Stellvertretender Geschäftsführer der Evonik Degussa GmbH (RWTH Aachen), Dr.-Ing. E.h. Heinrich, Weiss, Vorsitzender der Geschäftsführung der SMS GmbH und Vorsitzender des Aufsichtsrats der SMS Demag AG (RWTH Aachen), Dr. Annette Fugmann-Heesing, Beraterin der Unternehmensberatungsgesellschaft BBD Berliner Beratungsdienste (Uni Bielefeld) (Während ihrer Amtszeit als verantwortliche Berliner Finanzsenatorin setzte sie den Verkauf der Bewag (Strom), der Gasag (Gas), der Wohnungsbaugesellschaft Gehag und die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe durch. Als Beraterin der Unternehmensberatungsgesellschaft BBD war sie nicht unwesentlich an der Einführung des Modells der Public Private Partnership (PPP) für die Schulen im Landkreis Offenbach in Hessen beteiligt.)

Dirk U. Hindrichs, geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter der Schüco International KG und Präsident des Industrie- und Handelsclub OWL (IHC) (Universität Bielefeld), Prof. Dr. Dr.-Ing. E.h. Ulrich Middelmann, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp AG (Universität Bochum), Dr. Jörg Haas, Vorstand des Finanzdienstleistungsunternehmens Haas & Wilbert Beteiligung AG – HWB AG (Uni Bonn), Lothar A. Harings, Vorstandsmitglied und Chief Human Resources Officer der T-Mobile International AG & Co. KG (Uni Bonn), Dr. Monika Wulf-Mathies, Leiterin des Zentralbereichs Politik und Umwelt, Deutsche Post World Net (Uni Bonn), Edwin Eichler, Vorstandsmitglied ThyssenKrupp AG, Vorstandsvorsitzender ThyssenKrupp Services AG, Vorstandsvorsitzender ThyssenKrupp Elevator AG (TU Dortmund), Hans Jaeger, Geschäftsführender Gesellschafter, Jaeger Akustik GmbH & Co., (TU Dortmund), Reinhold Schulte, Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA Holding AG. (TU Dortmund) und viele andere mehr…

Es gehört keine große Prognosefähigkeit dazu, vorherzusehen, dass bei der überwiegenden Zahl der Hochschulräte auch ein Unternehmensvertreter zum Vorsitzenden gewählt werden dürfte.

Nordrhein-Westfalen ist bei weitem kein Einzelfall unter den Ländern: In einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten und in Kooperation mit der Gemeinsamen Arbeitsstelle RUB/IGM durchgeführte Kurzstudie der Ruhruniversität Bochum wird u.a. Fragen nach der Stellung, der Zusammensetzung, den Kompetenzen und den Arbeitsstrukturen der Hochschulräte in der reformierten Hochschullandschaft nachgegangen. Der Datensatz umfasst 161 Hochschulen.

Danach werden die Mitglieder externer Hochschulräte mit jeweils einem runden Drittel aus der Wirtschaft und der Wissenschaft rekrutiert, wobei auf Seiten der Wirtschaft die Vertreter von Großunternehmen dominieren. Während an Universitäten die Großunternehmen eindeutig dominieren, werden insbesondere an Fachhochschulen, aber auch bei privaten und technischen Hochschulen die Vertreter kleiner und mittlerer Unternehmen mit regionalem Bezug wichtiger. In den Fachhochschulen, technischen Universitäten und privaten Hochschulen sind die Anteile der Wirtschaftsvertreter deutlich höher.

Was aber noch signifikanter ist: Unter den Hochschulratsvorsitzenden liegt der Anteil der Wirtschaftsvertreter bei 47 Prozent, von diesen sind wiederum 80 Prozent Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglieder.

Kein Wunder, dass das Handelsblatt vom 12. Oktober 2007 ziemlich triumphierend titelte: „Manager erobern die Kontrolle an den Unis“.
Ein rundes Fünftel der externen Hochschulratsmitglieder kommt aus Politik, Verwaltung oder von Interessengruppen. Nur rund ein Zehntel kommt aus sonstigen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Das Ergebnis ist etwa aus gewerkschaftlicher Sicht niederschmetternd: Vertreter aus Gewerkschaften sind im Vergleich zu jenen aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft in den neu geschaffenen Steuerungsgremien der bundesdeutschen Hochschulen mit 3% nur marginal vertreten. In Berlin sind 5, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen jeweils 2, in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen jeweils 1 Gewerkschaftsvertreter in den Hochschulräten vertreten. In den übrigen Ländern – vor allem in Baden-Württemberg und Bayern, wo schon 1998 bzw. 2000 Hochschulräte eingeführt wurden – gar keiner.

In Berlin erklärt sich die signifikant höhere Zahl dadurch, dass dort die Beteiligung von Gewerkschaftern als Sozialpartner im Hochschulgesetz festgeschrieben ist. Aber durch die in Berlin eingeführte „Erprobungsklausel“ ruhen derzeit die Kuratorien, und einige der Gewerkschafter sind dort statt im regulären nur noch im „Ruhenden Kuratorium“ vertreten. Die befragten gewerkschaftlichen Repräsentanten bemängeln geschlossen, „durch dieses Erprobungskonzept faktisch aus der aktiven Arbeit in den Hochschulräten ausgeschlossen zu sein, (das sei) ein Widerspruch zu der ursprünglichen Intention des Berliner Hochschulgesetzes, alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen in den Hochschulräten zu repräsentieren.“ Von den insgesamt 14 Gewerkschaftsvertretern in Hochschulräten an Deutschlands Hochschulen bleiben also faktisch nur noch 9.

Aber selbst diese Zahl beschönigt die Repräsentanz von Arbeitnehmervertretern im obersten Leitungsgremium deutscher Hochschulen. Gewerkschafter sind tendenziell eher im Hochschulrat von Hochschulen vertreten, die über starke gesellschaftswissenschaftliche Fachbereiche verfügen – auf gut deutsch also etwa an Fachhochschulen für Sozialarbeit. An Universitäten und vor allem an Technischen Hochschulen muss man sie mit der Lupe suchen und an privaten Hochschulen sind überhaupt keine gewerkschaftlichen Vertreter zu finden.

Das konzeptionelle Vorbild vieler Hochschulräte in der Bundesrepublik werde – so die Studie – anhand der Terminologie des Baden-Württembergischen Hochschulgesetzes (2002) besonders deutlich: Seit 2005 hießen die Hochschulräte dort „Aufsichtsräte“ – und der Hochschulpräsident bzw. -rektor werde als „Vorstandsvorsitzender“ der Hochschule bezeichnet.
Es verdichte sich eine Erosion der klassischen Verbändebeteiligung, Medienvertreter und Unternehmen würden in vielen Politikfeldern als neue strategische Ressourcen betrachtet.

Studierende, akademischer Mittelbau und nichtwissenschaftliche Angestellte sind nur zu jeweils zwischen 9 und 14 % (als interne Mitglieder) vertreten.

Hochschulräte sind nun beleibe kein schmückendes Beiwerk an den Hochschulen:
Der Hochschulrat hat eine bisher bei körperschaftlich organisierten und selbstverwalteten Hochschulen nie gekannte weitgehende „Fachaufsicht“!

Laut § 21 HFG konzentrieren sich die wichtigsten Machtkompetenzen einer Hochschule im Hochschulrat:

  • Er stimmt dem Hochschulentwicklungsplan zu.
  • Er stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Plan zur unternehmerischen Hochschulbetätigung zu.
  • Er nimmt zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums Stellung.
  • Er nimmt Stellung zu Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Am Wichtigsten sind dabei die Wahl und die Entlastung der Hochschulleitung durch den Hochschulrat.

Detlef Müller-Böling, der bisherige Chef des Bertelsmann Centrums für Hochschulentwicklung (CHE), hat die Bedeutung dieser Bestimmung in dankenswerter Offenheit begründet: Nur durch die Wahl des Präsidiums durch den Hochschulrat „erhält die Hochschulleitung gegenüber den hochschulinternen Gremien die Unabhängigkeit, die sie für ein effektives und effizientes Management benötigt.“

Dass der Hochschulrat den Präsidenten auch gegen den erklärten Willen der Hochschule aufzwingen kann, das erleben wir gerade an der Universität Siegen.

Die Dominanz der Wirtschaftsvertreter in den Hochschulräten (nicht nur Nordrhein-Westfalens) bedeutet nicht nur eine Aushebelung der klassischen parlamentarischen Repräsentanz gesellschaftlicher Interessen durch die Parlamente. Dem Parlament bleibt nur noch die Rolle des Zuschussgebers, also des Zahlmeisters für die Hochschulen. In der Politikwissenschaft wird dieser Trend mit den Stichworten „Personalisierung“ und „Zerfaserung“ der Staatlichkeit diskutiert.

Der Hochschulrat ist in seinen Handlungen und Entscheidungen über die fünfjährige Amtszeit keiner irgendwie demokratisch legitimierten Instanz rechenschaftspflichtig.

Die schon erwähnte Studie der Ruhruniversität Bochum spricht von einer „Privatisierung der Organisationsverantwortung“.

Ich sehe in der Funktion der Hochschulräte eine funktionelle Privatisierung der öffentlichen und überwiegend staatlich finanzierten Hochschulen. Nachdem die Versuche in Deutschland, private Hochschulen aufzubauen, sowohl in der Quantität als auch an der Qualität weitgehend gescheitert sind, werden nunmehr die öffentlichen Hochschulen von innen heraus privatisiert.

D.h. sie werden wie private Hochschulen organisiert und sollen auch wie private Unternehmen auf dem Ausbildungs- und Forschungsmarkt agieren. Der einzige Unterschied zu „echten“ privaten Hochschulen ist, dass diese „unternehmerischen“ Hochschulen zu 90 Prozent vom Steuerzahler finanziert werden.

Das dürfte der Idealfall der Verfechter der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen sein: Der Staat finanziert und Private lenken. Dass die „Führungspersönlichkeiten“ in ihrer Mehrzahl aus der Wirtschaft kommen, liegt in der Logik dieser Form der Privatisierung.

Der nächste Schritt dürfte der Rechtsformwechsel, von einer öffentlichen Einrichtung zu einer privatrechtlichen Organisationsform sein. Der erste Schritt dazu ist die sog. „Stiftungsuniversität“, etwa in Frankfurt; die Universitätsklinika in Hessen sind schon privatisiert.

Die „unternehmerische Hochschule“ wird so Schritt für Schritt zur von Unternehmensführern gesteuerten Hochschule.


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