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Titel: Hinweise des Tages

Datum: 14. Oktober 2016 um 8:27 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
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Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (JW/AT)

Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. Karlsruhe: CETA ja, aber…
  2. Bundesregierung schränkt Sozialhilfe für EU-Ausländer ein
  3. Schummeln die Krankenkassen?
  4. Weg mit PEPP: Privatisierung und Ökonomisierung in Krankenhäusern verhindern
  5. Sanktionen treffen die Schwächsten
  6. Arbeitslosigkeit, Armut und Tristesse
  7. TUIfly: Erfolgreiches Sickout schockt Transportbranche
  8. «Alte kassieren! Junge zahlen nur drauf!»
  9. Eine gefährliche Blamage
  10. Erledigt: Justiz im Dauerstress
  11. Kein Asyl für geflüchtete türkische Militärs
  12. Das heimliche Basteln an der deutschen Obergrenze
  13. Kampagnenjournalismus aktuell: Wie der Mainstream versucht, Sahra Wagenknecht zu demontieren
  14. Zu guter Letzt: Leiter der JVA Leipzig: “Wir konnten ja nicht ahnen, dass ein Selbstmordattentäter selbstmordgefährdet ist”

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Karlsruhe: CETA ja, aber…
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) unter Auflagen vorläufig gebilligt. Die Bundesregierung kann das Abkommen unterzeichnen, wenn sichergestellt ist, dass Deutschland aus CETA wieder aussteigen kann, falls es dazu durch ein späteres Karlsruher Urteil gezwungen wird. Dies entschieden die Richter in ihrem Urteil von Donnerstagmorgen. Dazu kommen laut der Eilentscheidung weitere Maßgaben für die vorläufige Anwendung des Abkommens.
    So müsse unter anderem gewährleistet werden, dass das oberste CETA-Gremium, der gemischte Ausschuss, kein Eigenleben entwickle, teilte Gerichtspräsident Voßkuhle am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der zentrale Ausschuss müsse demnach demokratisch rückgebunden werden. Kritiker hatten das fehlende Mitspracherecht für Bürger moniert.
    Eine dritte Maßgabe verlangt, dass vorerst nur die Teile von CETA anwendbar sind, die in die EU-Zuständigkeit fallen. Alle diese Vorgaben müsse die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich erklären, heißt es in dem Urteil. Dagegen dürfen die Teile, die in die Zuständigkeit der Nationalstaaten fallen, nicht angewandt werden. Dazu zählen etwa Fragen des geistigen Eigentums, des Seeverkehrs und der Streitbeilegung.
    Damit kann das CETA-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss aber dafür sorgen, dass die besagten Bedingungen eingehalten werden. Das Urteil sagt jedoch noch nichts über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden aus. Über sie will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln. Ein Stopp von CETA ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen. Über die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden sagt das Urteil noch nichts aus.
    Vorgesehen ist, dass CETA nach der Unterzeichnung in Teilen bereits vorläufig in Kraft treten kann, noch ehe der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten zugestimmt haben. Die Kläger wollten erreichen, dass die Verfassungsrichter der Bundesregierung untersagen, diesem Verfahren bei einem Treffen der EU-Handelsminister am 18. Oktober zuzustimmen. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)
    Quelle 1: Neues Deutschland
    Quelle 2: Bundesverfassungsgericht

    Dazu: Teilerfolg in Karlsruhe
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar unseren Eilantrag abgelehnt, der Bundesregierung aber gleichzeitig hohe Auflagen für ihre Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA gemacht. Das ist ein Teilerfolg für uns Kläger und ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Es bedurfte erst der Maßgaben durch das Bundesverfassungsgericht, um Bundeswirtschaftsminister Gabriel dazu zu bringen, Selbstverständlichkeiten zu CETA unmissverständlich klarzustellen“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ernst weiter: „Die Auflagen aus Karlsruhe bedeuten, dass die Bestimmungen von CETA in zentralen Bereichen keine Frage der Interpretation bleiben. Erstens: Nur jene Bereiche des Abkommens, die unstrittig in der Zuständigkeit der EU liegen, dürfen vorläufig angewendet werden. Ausgenommen ist also mitnichten nur der Investitionsschutz, wie es die Bundesregierung wollte. Auch Regelungen zum Seeverkehr, der Anerkennung von Berufsqualifikationen und zum Arbeitsschutz fallen in die Kompetenz der Mitgliedstaaten und bedürfen einer vorherigen Abstimmung in den nationalen Parlamenten. Zweitens: Beschlüsse des gemischten CETA-Ausschusses dürfen nur in Kraft treten, wenn auch alle EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Drittens: Deutschland muss auch im Alleingang aus der vorläufigen Anwendung aussteigen können. Das ist deshalb wichtig, weil erst im Hauptsacheverfahren entschieden wird, ob Teile von CETA grundgesetzwidrig sind. Die Verfassungsrichter halten das durchaus für möglich, diese Frage war jedoch nicht Gegenstand des jetzigen Verfahrens.
    Das Thema CETA wurde damit erstmal vertagt, vom Tisch ist es noch lange nicht. Der Protest der Bürgerinnen und Bürger muss und wird weitergehen.“
    Quelle: Linksfraktion

    Anmerkung André Tautenhahn: Nun hat Sigmar Gabriel angekündigt, die Bedingungen zu erfüllen, sei ja gar kein Problem. Er ging sogar noch weiter und behauptete, dass die formulierten Auflagen des Gerichts Selbstverständlichkeiten seien, die im Geist des CETA-Abkommens schon irgendwie vorhanden wären. Wir dürfen also gespannt sein, welches Kunststück der SPD-Chef und Wirtschaftsminister in kurzer Zeit vollbringen wird. Eines hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber schon jetzt gezeigt: Die Befürchtungen der Kläger, dass CETA zu Einschränkungen demokratischer Rechte führt, sind berechtigt und nicht bloß Einbildung, wie Gabriel immer weißmachen wollte. Wäre das nämlich so, hätte Karlsruhe die Klagen schon jetzt als offenkundig unbegründet zurückgewiesen.

    Dazu auch: Wir können weiterfahren

    Quelle: Stuttmann Karikaturen

  2. Bundesregierung schränkt Sozialhilfe für EU-Ausländer ein
    Wer aus einem anderen EU-Land nach Deutschland zieht und keine Arbeit annimmt, soll künftig erst nach fünf Jahren Sozialhilfe bekommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), der EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten oder nie gearbeitet haben, weitgehend von Sozialhilfeleistungen ausschließt. Sie sollen nur noch eine Nothilfe für maximal vier Wochen erhalten.
    Nahles erklärte, es handele sich um eine Klarstellung, die wieder Rechtssicherheit schaffe und die Kommunen vor finanzieller Überforderung schütze. Wer hier lebe, arbeite und Beiträge zahle, habe auch Anspruch auf Sozialleistungen. Wer jedoch nie gearbeitet habe und auf staatliche Leistungen angewiesen sei, müsse diese in seinem Heimatland beantragen. (…)
    Bisher steht EU-Zuwanderern ohne Arbeit nach einem halben Jahr Aufenthalt in Deutschland Sozialhilfe zu. Dafür müssen die Kommunen und Landkreise aufkommen. Städte und Gemeinden hatten daher auf eine gesetzliche Neuregelung gedrängt. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, zeigte sich erleichtert. Das Gesetz verhindere eine Zuwanderung in die Sozialsysteme und müsse nun rasch vom Bundestag beschlossen werden.
    Mit der Regelung reagiert die Bundesregierung auf Urteile des Bundessozialgerichts. Die obersten Sozialrichter hatten zwar bestätigt, dass EU-Bürger keine Hartz-IV-Leistungen beanspruchen können, wenn sie zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, dann aber keine Arbeit finden. Es stehe ihnen bei einem „verfestigten Aufenthalt“ nach sechs Monaten aber Sozialhilfe zu.
    Quelle: Migazin

    Anmerkung Christian Reimann: Die NachDenkSeiten haben auf dieses Vorhaben der Bundesregierung unter Federführung der Bundesministerin Nahles u.a. hier sowie hier hingewiesen und es kritisch begleitet.

    Dazu: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis September 2016 – Veränderungen, Abweichungen
    Laut Presseinformation des Bundesinnenministeriums vom 12. Oktober 2016 wurden im September 2016 beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) insgesamt 6.526 mehr Asylanträge gestellt (“76.400”) als entschieden (“69.874”). Die Zahl der beim BAMF anhängigen (noch nicht entschiedenen) Asylanträge stieg dagegen im September 2016 um 11.835 auf 579.314. Weiter extrem angestiegen ist der lediglich “subsidiäre Schutz”: von 1.183 Entscheidungen in den ersten neun Monaten 2015 auf 89.325 in den ersten neun Monaten 2016.
    Quelle: BIAJ

  3. Schummeln die Krankenkassen?
    Ja, sagt der Vorsitzende der Techniker Krankenkasse. Für viele sicher Grund genug, den Risikostrukturausgleich (RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als bürokratisches Monster mit systematischen Fehlanreizen darzustellen. Der RSA an sich ist aber ein unverzichtbares Instrument zur Steuerung gegliederter Krankenversicherungssysteme.
    Jens Baas, Chef der größten Krankenkasse TK (Techniker Krankenkasse) hat in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (9. Oktober 2016) gepetzt und eine in der Branche längst bekannte Schummelei öffentlich gemacht (hier). Es sei ein Wettbewerb unter den Kassen darüber entbrannt, „wer es schafft, die Ärzte dazu zu bringen, für Patienten möglichst viele Diagnosen zu dokumentieren.“ So werde schon mal aus einem leichten ein schwerer Bluthochdruck oder aus einer depressiven Stimmung eine echte Depression. Ein solches „Upgrading“ im RSA könne 1000 Euro mehr im Jahr pro Fall bringen. Dafür zahlten die Kassen den Ärzten Prämien, insgesamt über eine Milliarde Euro pro Jahr. Dieses Geld fehle für die Behandlung der Patienten.
    Sicher verfolgt Baas mit diesem gar nicht so mutigen, weil allen Insidern längst bekannten Hinweis eigene Interessen. Der TK hat der RSA noch nie gepasst, weil er ihr Wettbewerbsvorteile genommen hat, die sie als Kasse mit überdurchschnittlich gut verdienenden Mitgliedern früher hatte. Aber es stimmt, der geltende RSA ist in dem von Baas genannten Punkt latent missbrauchsanfällig. Aber der RSA ist keineswegs das per se mit falschen Anreizen verbundene bürokratische Monster, als das er von seine Gegnern gerne hingestellt wird (das habe ich hier begründet). Gegliederte Krankenversicherungssysteme können nur mit einem solchen Instrument angemessen funktionieren, weil sonst die Risikoselektion und nicht die Versorgungsoptimierung im Fokus des Wettbewerbs steht. Das bestreitet kein ernst zu nehmender Gesundheitsökonom. Deshalb gibt es einen RSA mit unterschiedlichen Ausprägungen auch in anderen europäischen Ländern (Niederlande, Schweiz, Belgien). Sogar die private Krankenversicherung (PKV) benötigte einen gemeinsamen Risikopool, wenn man sie wirklich wettbewerblich gestalten würde, wie die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts 2004 feststellte (hier , S. 138 ff.).
    Quelle: Makroskop

    Anmerkung Christian Reimann: Die NachDenkSeiten haben kürzlich auf das FAS-Interview mit Herrn Baas hingewiesen.

  4. Weg mit PEPP: Privatisierung und Ökonomisierung in Krankenhäusern verhindern
    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein neues Entgeltsystem in der Psychiatrie vorgelegt, in dem sie an der von vielen Fachleuten kritisierten PEPP-Kalkulation festhält. “Ohne eine Änderung des Gesetzentwurfes hinsichtlich unserer Kernforderungen wird es eine weitere Ökonomisierung und Privatisierung im Krankenhausbereich geben”, sagte Dagmar Paternoga, Mitglied der bundesweiten Attac-AG Soziale Sicherungssysteme.
    “Anfang dieser Woche haben wir deshalb einen gemeinsamen Brief mit unseren Kernforderungen an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages übergeben”, so Paternoga. Die Bundesregierung macht damit Hoffnungen zunichte, die sie noch Anfang des Jahres durch ihre Einigung mit den Fachverbänden geweckt hatte. Die Einführung des von der vorigen Bundesregierung geplanten Pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) schien damals nicht durchzukommen. (…)
    Es wird weiterhin an der PEPP-Kalkulation festgehalten. Die Kalkulation bleibt somit diagnoseorientiert und kann den individuellen Bedarf der Patient_innen nicht abbilden, da lediglich fraktionierte Leistungen gemessen werden. Bei psychischen Erkrankungen sind aus den Diagnosen kaum Aussagen darüber abzuleiten, welche Form der Behandlung und wie lange individuell erforderlich ist.
    Quelle: attac
  5. Sanktionen treffen die Schwächsten
    Hartz-IV-Empfänger, die sich nicht an die Regeln halten, müssen drei Monate lang unterhalb des Existenzminimums leben. Wer ohne wichtigen Grund einen Termin beim Jobcenter versäumt, dem wird die Regelleistung – derzeit 404 Euro – um zehn Prozent gekürzt. Wer ein zumutbares Arbeitsverhältnis abbricht, muss mit einer Kürzung von 30 Prozent rechnen. Unter 25-Jährigen wird die Regelleistung sogar komplett gestrichen. „Wiederholungstätern“ drohen noch empfindlichere Strafen: Ihnen werden auch die Kosten für Miete und Heizung nicht mehr erstattet. Gerechtfertigt wird das Sanktions¬system vor allem damit, dass es den Übergang in Beschäftigung beschleunige.
    Neue Befunde des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) „deuten nun darauf hin, dass die Sanktionsregeln nur formal für alle gleich sind“. Die IAB-Forscher stützen sich dabei auf Statistiken der Arbeitsagentur. In einer quantitativen Analyse zeigen sie, dass Hartz-IV-Empfänger ohne oder mit niedrigem Schulabschluss häufiger sanktioniert werden als beispielsweise Abiturienten. Indem sie das Haushaltspanel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ hinzuziehen, können die Wissenschaftler außerdem nachweisen, dass dies nicht an mangelnder Arbeitsmotivation oder fehlender Konzessionsbereitschaft der Geringqualifizierten liegt. Sie werden ohne statistisch erkennbaren Grund häufiger sanktioniert.
    Quelle: Hans Böckler Stiftung
  6. Arbeitslosigkeit, Armut und Tristesse
    Deutschland ist ein reiches Land, mit einer boomenden Wirtschaft. Davon kommt allerdings im Ruhrgebiet – der ehemals wichtigen Stahl- und Kohleregion – nichts an. Hier gibt es viele bedürftige Menschen, vor allem so viele bedürftige Kinder, wie sonst nirgendwo in Deutschland. Und es geht seit Jahren immer mehr bergab.
    Quelle: Deutschlandradio Kultur
  7. TUIfly: Erfolgreiches Sickout schockt Transportbranche
    Zu den Hintergründen des wilden Streiks durch Krankheit | Beschäftigte erreichen 3 Jahre Jobgarantie | FAZ und WiWo hetzen (…)
    Was ein historisches Ereignis ist, lässt sich für Zeitgenossen oft nur schwer ermessen. Im Fall des wilden Streiks, der vom 3. bis 7. Oktober 2016 im deutschen Luftverkehr stattfand, können wir uns allerdings heute schon sicher sein, dass er Geschichte geschrieben hat.
    Quelle: arbeitsunrecht.de
  8. «Alte kassieren! Junge zahlen nur drauf!»
    Mythen und Fakten zur Rentenpolitik. (…) In Deutschland werden die Älteren immer mehr und sie werden außerdem auch immer älter. Das ist eine Tatsache. Eigentlich ja prima, dass wir im Durchschnitt nicht mehr mit 40 Jahren sterben wie noch vor 100 Jahren. Doch die Angst geht um: Wer soll die Rente all der 90-Jährigen künftig finanzieren?
    Wenn es um die Bevölkerungsentwicklung geht, beherrschen Katastrophenszenarien die Diskussion: In vielen ärmeren Ländern des Südens drohe eine «Bevölkerungsexplosion», heißt es dann. Damit ist gemeint, dass dort zu viele Menschen leben, die zu viele Kinder bekommen. Das Gegenteil in europäischen Ländern: Hier würden zu wenig Kinder geboren, weswegen eine «demographische Zeitbombe» ticke.
    Um die Rente «zukunftsfest» zu machen, ist sie in den letzten Jahren umgebaut worden. «Nachhaltigkeitsfaktor», «Riester-Treppe», Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre – alle Änderungen laufen auf das Gleiche hinaus: Pro Kopf zahlt der Staat schrittweise immer weniger Rente. Als Ausgleich sollen die Menschen zusätzlich privat vorsorgen und so die Löcher stopfen, die die Politik in die gesetzliche Rentenversicherung reißt. «Privat vorsorgen» heißt hier: Jeder muss vom oft knappen Lohn noch etwas fürs Alter zurücklegen. Im Klartext: Per saldo sinkt der Lohn. Länger arbeiten, weniger Rente, weniger Lohn – all das stellen Politik und ExpertInnen gern als zwangsläufige Folge der sinkenden Geburtenrate dar. An diesem Sachzwang sollen wir auch noch selbst schuld sein – wir haben zu wenige Kinder gezeugt und geboren. Dabei stimmt beides nicht. Das Rentenproblem ist kein biologisches, sondern ein ökonomisches und politisches. Und daher geht es nicht um Sachzwänge, sondern um Verteilungsfragen.
    Quelle: Rosa Luxemburg Stiftung

    Anmerkung Christian Reimann: Die komplette Studie kann hier nachgelesen werden.

  9. Eine gefährliche Blamage
    Die Erbschaftsteuer schreibt Privilegien reicher Familiendynastien fest – und keine Partei außer der Linken ist dagegen. Ein Armutszeugnis.
    Gesetze wie dieses gefährden den sozialen Zusammenhalt in Deutschland: Der Bundesrat beschließt am Freitag eine Reform der Erbschaftsteuer, die auf groteske Weise Privilegien äußerst reicher Familiendynastien festschreibt. Wer einen Konzern erbt, der hohe Millionenbeträge wert ist, wird auch in Zukunft keinen Cent Erbschaftsteuer bezahlen. Unternehmersöhne und -töchter bleiben also steuerfrei, während zum Beispiel ein Erbe aus der oberen Mittelschicht, der drei Häuser vermacht bekommt, selbstverständlich Steuern zahlt. Das ist nichts anderes als Politikversagen. Die Erbschaftsteuer ist einer der wenigen Hebel, mit denen sich Reichtum fairer verteilen lässt. Und der eineinhalbjährige, mit harten Bandagen geführte Kampf um das Gesetz zeigt beispielhaft, wer wirkliche Macht besitzt in der Republik.
    Quelle: taz

    Anmerkung JK: Ein einigermaßen erhellender Kommentar in der taz. Allerdings ist die “Neuregelung” der Erbschaftsteuer nicht eine “Blamage”, das ist Klassenkampf von oben und Postdemokratie. Die deutsche Oligarchie hat die Politik fest im Griff. Das jämmerlichste Auftreten dabei hat wieder einmal die SPD, deren neoliberale Metamorphose man als abgeschlossen betrachten kann, wenn sie ein Gesetz aktiv mitgestaltet, welches allein die Vermögensmehrung des obersten 0,1 Prozent zum Ziel hat. Dazu ein Auszug aus dem Erfurter Programm der SPD von 1891. Lang war der Weg.

    „Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands kämpft also nicht für neue Klassenprivilegien und Vorrechte, sondern für die Abschaffung der Klassenherrschaft und Klassen selbst und für gleiche Rechte und Pflichten aller ohne Unterschied des Geschlechts oder der Abstammung. Von diesen Anschauungen ausgehend bekämpft sie in der heutigen Gesellschaft nicht bloß die Ausbeutung und Unterdrückung der Lohnarbeiter, sondern jede Art von Ausbeutung und Unterdrückung, richte sie sich gegen eine Klasse, eine Partei, ein Geschlecht oder eine Rasse.“

  10. Erledigt: Justiz im Dauerstress
    Im europäischen Ranking der Besoldung läge Deutschland auf einem der letzten Plätze, knapp vor Armenien oder Albanien, beklagen Mitglieder des Deutschen Richterbundes. In der 45-minütigen Dokumentation ist es den Autoren Gesine Enwaldt und Holger Trzeczak gelungen, mit der Kamera tief einzusteigen in den Arbeitsalltag deutscher Richter.
    Unabhängige Justiz? Dritte Säule der Demokratie? So steht es seit 1949 im Grundgesetz. Tatsächlich aber folgt die Politik bis heute diesem Anspruch nur auf dem Papier. Stattdessen wird die Richterschaft am Gängelband des Geldes gehalten. Das hat Folgen. Eine Gerichtsbarkeit, die unter den Sparvorgaben der 16 Justizminister ächzt, Personalnot in den Gerichtsgeschäftsstellen, falsche Software-Entscheidungen, überlange Verfahren, weil die Aktenberge bedrohlich wachsen.
    2000 Richterstellen fehlen in Deutschland, beziffert die Neue Richtervereinigung das Defizit. Ein Mangel, der hohe Krankenstände bis zu zehn Prozent wie in Hamburg nach sich zieht. Burnout ist eine verbreitete Krankheit und gleichzeitig ein Tabuthema im Justizapparat. Auf all diese Missstände weisen engagierte Richter auf Fachtagungen schon seit längerem hin. Offen aufbegehrt haben sie bislang nicht.
    “Es ist immer so: Der Sparzwang geht entweder zu Lasten der Richter oder zu Lasten der Rechtssuchenden”, bringt es ein Amtsdirektor auf den Punkt. Die politischen Entscheider zeigen kaum Verständnis für die Richter und die Rechtsuchenden, die in überlangen Verfahren verzweifelt auf ein Urteil warten und Gerechtigkeit erhoffen.
    Quelle: Phoenix
  11. Kein Asyl für geflüchtete türkische Militärs
    Sieben der acht nach dem Putsch im Juli per Militärhubschrauber nach Griechenland geflohenen Militärs haben nach Abschluss der ersten Stufe des griechischen Asylverfahrens kein Asyl in Griechenland erhalten. Einer der Gruppe bekam seinen ablehnenden Bescheid bereits am 21. September.
    Die Offiziere waren in einer Aufsehen erregenden Aktion nach dem Putsch per Hubschrauber über die Grenze nach Griechenland geflogen. Sie hatten sämtliche Aufzeichnungen aber auch die Black-Box des Hubschraubers vernichtet. Umgehend hatte die Türkei mit diplomatischem Druck und Drohungen die Auslieferung verlangt. Der Helikopter wurde den Türken übergeben. Die um Asyl bittenden Offiziere wurden zunächst hinsichtlich ihres “illegalen Grenzübertritts” und der Verletzungen der Luftfahrtregeln von der Justiz mild behandelt. Sie blieben jedoch wegen der auch in Griechenland gegen ihr Leib und Leben bestehenden Gefahr in Schutzhaft.
    Quelle: Telepolis
  12. Das heimliche Basteln an der deutschen Obergrenze
    Sie ist das Streitthema zwischen CDU und CSU: die Obergrenze. Seit Monaten fetzen sich die christlichen Schwesterparteien darüber, ob eine gesetzliche Begrenzung für die Annahme von Asylbegehren eingeführt werden soll. Und dies, obwohl es wegen der Schließung der Balkanroute und des EU-Türkei-Deals kaum noch Flüchtlinge nach Deutschland schaffen. CDU-Chefin Angela Merkel will die Obergrenze auf keinen Fall, hat sie sogar als grundgesetzwidrig bezeichnet. CSU-Chef Horst Seehofer besteht jedoch auf einer Festlegung und hat auch eine Zahl genannt: 200.000 Asylbewerber im Jahr. Mehr nicht.
    Nach außen wirkt der Streit vollkommen verfahren, doch hinter den Kulissen kommt gerade Bewegung in die Verhandlungen. Die beiden Parteivorsitzenden haben das Aushandeln eines Kompromisses delegiert. Für die CDU verhandelt Peter Altmaier, für die CSU Karolina Gernbauer. Karolina wer?
    Während Altmaier als Kanzleramtschef und regelmäßiger Talkshowgast bekannt ist, wirkt die 53-jährige Niederbayerin im Verborgenen. Sie ist die Amtschefin der bayerischen Staatskanzlei. Dieser Posten ist nicht zu verwechseln mit der politischen Leitung der Staatskanzlei, die dem Staatsminister für Bundesangelegenheiten Marcel Huber obliegt. Gernbauer ist Beamtin – die oberste Bayerns, die mit Besoldungsklasse B10 (rund 12.280 Euro im Monat) auch besser bezahlt wird als fast jeder andere Staatsdiener im Freistaat.
    Quelle: Welt Online
  13. Kampagnenjournalismus aktuell: Wie der Mainstream versucht, Sahra Wagenknecht zu demontieren
    In langen Debattenbeiträgen versuchen Vertreter des Mainstreams immer wieder, den Vorwurf der eigenen Voreingenommenheit und Einseitigkeit zu entkräften. Ein Blick auf den Umgang mit Sahra Wagenknecht zeigt, wie hoffnungslos dieses Unterfangen ist. Manipulation in Mainstreammedien ist lediglich ein Mythos, wer „Lügenpresse“ sagt, outet sich damit als ein verwirrter Spinner, der einfach die Realität nicht anerkennen will. Zu glauben, deutsche Redaktionen würden in politisch relevanten Bereichen eine bestimmte Linie verfolgen, ist nur die Folge der eigenen paranoiden Störung. Und schließlich: Wer postuliert, im Mediensystem neigen die etablierten Kräfte – wie in jedem anderen sozialen Feld auch – dazu, die eigene Hegemonie aufrechtzuerhalten, bezieht sich damit nicht etwa auf den legendären französischen Soziologen Pierre Bourdieu, sondern ist lediglich ein Verschwörungstheoretiker.
    Ein nicht unwesentlicher Teil des deutschen Medienbetriebes arbeitet unermüdlich daran, die oben zusammengeführten Deutungsmuster in Umlauf zu bringen und aufrechtzuhalten. Dabei entstehen viele schlaue Artikel, mindestens genauso viele schlaue Menschen treffen sich zu Podiumsdiskussionen oder halten Vorträge zu diesem Thema. Mediendiskurs hatte schon immer einen besonders elitären und intellektuellen Anstrich. Die Gefahr, dass die Diskutanten sich in ihre eigenen Gedanken verlieben und bald gänzlich vergessen haben, wieso sie überhaupt zur Debatte zusammengekommen sind, ist dabei überaus hoch.
    Das wäre alles durchaus vertretbar, wenn die Mainstreammedien nicht zeitgleich beweisen würden, dass die Vorwürfe der Verdrehungen, der Manipulation, der Auslassung und eben oft auch der Lüge mehr als berechtigt sind. In besonderem Maße belegt dies der mediale Umgang mit der Fraktionsvorsitzenden der Linken im Bundestag, Sahra Wagenknecht. Wagenknecht stört. Auch über ihre Parteigrenzen hinweg gilt die 47-Jährige als kompetente politische Kraft, deren Argumente sich lohnen, gehört zu werden. Frühere plumpe Diffamierungsversuche seitens des Axel Springer-Verlages mit dem Inhalt „Hier isst Kommunisten-Sahra Hummer“, sind kläglich gescheitert.
    Mit einem ganzen Arsenal von Diskreditierungsversuchen bemüht sich der Mainstream nun erneut, Wagenknecht in Misskredit zu bringen. Die erste Vorlage dafür bot ein Doppelinterview, welches die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) mit der Linken und der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry führte. Streitgespräche sind ein übliches Format des Journalismus, um gegensätzliche Positionen möglichst klar erkennbar zu machen.
    Quelle: Florian Hauschild auf RT deutsch

    Dazu: Frauke Wagenknecht? Sahra Petry?
    Links und rechts, das war mal, ist veraltet. Besser noch: Es ist eigentlich dasselbe. Massentauglich wurde diese Einschätzung, als immer montags Leute zur Friedensdemo aufbrachen und in deren Umfeld sich politisch suspekte Personen einstellten. Selbst der Initiator der Montagsmahnwachen hielt links und rechts für überkommen – und darüber hinaus für verkommen. Nennenswerte Unterschiede zwischen den Richtungen wollte er nicht feststellen. Diverse Bundesregierungen leisteten gute Vorarbeit, über Jahre hinweg setzten sie rechten Terror mit linken Sachbeschädigungen gleich und taten so, als sei Extremismus, ganz gleich woher stammend, immer dieselbe Chose. Und so war es letztlich folgerichtig, dass Pegida auch zu dieser Haltung kommen musste. Besorgte Bürger äußern sich von jeher in dieser Form und brüllen was von »Lechts und Rinks« in die Mikros und man müsse diese ollen Kategorien überwinden, betonen aber gleichzeitig, dass sie bestimmt keine Rechten seien. Versprochen! Sie können halt nur die »grün-rot versiffte Politik« (Pirinçci) im Lande nicht leiden.
    Quelle: Heppenheimer Hiob

  14. Zu guter Letzt: Leiter der JVA Leipzig: “Wir konnten ja nicht ahnen, dass ein Selbstmordattentäter selbstmordgefährdet ist”
    Leipzig (dpo) – Nach dem Selbstmord des mutmaßlichen IS-Terroristen Jaber Albakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig herrscht bei den Behörden große Betroffenheit. In einer Pressekonferenz erklärte nun der Leiter der Anstalt, es habe keine Hinweise darauf gegeben, dass bei einem mutmaßlichen Selbstmordattentäter wie Albakr mit einem Selbstmord zu rechnen gewesen sei.
    “Puh, also da sind wir jetzt wirklich alle baff”, erklärte JVA-Leiter Rolf Jacob. “Wir konnten ja nicht ahnen, dass einem Selbstmordattentäter so wenig an seinem Leben liegt, dass er sogar bereit ist, ein Mordattentat auf sich selbst durchzuführen.”
    Bis zu seinem Freitod habe der Terrorist noch lebensfroh und zufrieden einen Hungerstreik begonnen, eine Lampe zerstört und eine Steckdose manipuliert.
    Quelle: Der Postillon


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