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Titel: Operation Konfetti – der 11. Tatort im NSU-VS-Komplex

Datum: 5. Januar 2017 um 9:34 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Rechte Gefahr, Terrorismus
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Wolf Wetzel setzt mit diesem dritten Beitrag die Zusammenfassung seiner fünfjährigen Recherche zum NSU-VS-Komplex fort. Heute geht es um den 11. Tatort: Bundesamt für Verfassungsschutz/Köln. 1998 tauchten Mitglieder der neonazistischen Kameradschaft „Thüringer Heimatschutz“ (THS) ab. Das wusste der Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz) noch. Dann will er dreizehn Jahre lang nichts mehr gewusst haben – auch nicht, dass sie später als NSU insgesamt zehn Menschen ermordet haben (sollen). Die einen sagen achselzuckend, dass so etwas passieren kann und verweisen darauf, dass man das Gegenteil nicht beweisen könne. In diesem Beitrag geht es darum, das Gegenteil zu beweisen: Dem Inlandsgeheimdienst fehlte es weder an Wissen über, noch an Zugängen zu den abgetauchten Neonazis. Sie machten schwere Straftaten möglich, anstatt sie zu verhindern.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Lesen Sie dazu bitte auch Teil 1 „Das unwahrscheinliche Ende des NSU“ und Teil 2 „Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007“ von Wolf Wetzels Zusammenfassung

1998 tauchten mehrere Neonazis ab, als in einer Garage in Jena 1,4 Kilogramm Sprengstoff, Rohrbomben und neonazistisches Propagandamaterial gefunden worden war. Gleichfalls fand man in der Garage eine geheime Telefonliste, auf der die wichtigsten „Kameraden“ verzeichnet waren. Auf diesen „Glücksfall“ war der Inlandsgeheimdienst (und die Staatsschutzabteilungen der Polizei) bestens vorbereitet: Auf besagter Telefonliste befanden sich auch vier V-Männer, also Neonazis, die das vollste Vertrauen der Abgetauchten genossen und als „Quellen“ von den Verfolgungsorganen „geführt“ wurden:

  • Tino Brandt (Deckname ›Otto‹ bzw. ›Oskar‹). Organisatorischer Kopf der neonazistischen Kameradschaft ›Thüringer Heimatschutz‹. V-Mann des thüringischen Verfassungsschutzes von 1995 bis 2001. „Thüringer Heimatschützer erzählen (gegenüber der Zeitung, d.V.), wie Brandt sie ermuntert habe, ›im Untergrund kleine Zellen zu bilden‹. Er habe das Motto ›eine Idee sucht Handelnde‹ ausgegeben. ›Taten statt Worte‹ habe er gefordert.« (stuttgarter-nachrichten.de vom 17.7.2014)
  • Thomas Starke (VP 562). Einer der führenden Köpfe der sächsischen ›Blood & Honour‹-Sektion, V-Mann des LKA Berlin von 2000 bis 2011.
  • Thomas Richter (Deckname ›Corelli‹), einflussreicher Neonaziaktivist aus Sachsen-Anhalt, V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 1994 – 2014. »Thomas R. engagierte sich (…) bei dem rechten Fanzine ›Der Weiße Wolf‹ in dessen Ausgabe Nummer 18 im Jahr 2002 ein interessantes Vorwort erschienen ist. Fett gedruckt, ohne nähere Erläuterung, heißt es da: ›Vielen Dank an den NSU‹. Es ist die erste bekannte Erwähnung des NSU in der Öffentlichkeit, neun Jahre bevor die einzigartige Mordserie aufgedeckt wird.« (Spiegel-online vom 18.9.2012)
  • Kai Dalek, einer der Führungsköpfe der 1984 vom damaligen Neonazi-Führer Michael Kühnen gegründeten >Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front‹ (GdNF). Er gehörte zu den Gründern des neofaschistischen ›Thule-Netzwerkes‹. Laut offiziellen Angaben wurde dieser Neonazi vom LfV Bayern von 1994 bis 1998 als V-Mann geführt.

Sie versorgten den Inlandgeheimdienst mit wichtigen Informationen und beteiligten sich engagiert am Aufbau eines neonazistischen Untergrundes:

  • Besorgung von 1.4 Kilo Sprengstoff (VP 562)
  • Das Gewähren von Unterschlupf für die Abgetauchten (V-Mann Corelli und VP 562)
  • Beschaffung von Blanko-Reisepässen und Geld (V-Mann Otto)
  • Aufbau eines neonazistischen Infosystems namens Thule-Netzwerk. (V-Mann Dalek)

Es ist also keine Übertreibung, wenn man sagen kann: Der Geheimdienst war mit zahlreichen V-Leuten am neonazistischen Untergrund beteiligt – von Anfang an.
Oder anders gesagt: Wenn man die offizielle Version vom ‚Terror-Trio’ zur Grundlage nimmt, dann hatte der Geheimdienst mehr „Quellen“ im neonazistischen Untergrund als der NSU Mitglieder.

Die Selbstaufklärung des NSU

2011 nimmt der NSU nach bis heute aufrechterhaltener Version seine „Selbstauflösung“ und „Selbstvermarktung“ in die eigene Hand. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begehen in einem Campingwagen in Eisenach-Stregda „einvernehmlichen Selbstmord“. Das „letzte lebende“ Mitglied des NSU, Beate Zschäpe, verschickt an mehrere Adressen Videos, in denen der NSU mehrere Morde als rassistische Taten begrüßt.

Sechs Tage später

„Köln, Bundesamt für Verfassungsschutz, 10. November 2011. Frau N., Sachbearbeiterin, gewissenhaft, fragt sicherheitshalber noch einmal nach.

“Was soll hier vernichtet werden?”
“Sechs Akten”, sagt der Referatsleiter M.
“Sind das denn V-Mann-Akten, oder sind das Werbungsakten?”
“Es sind V-Mann-Akten.”
“Die werden doch nicht vernichtet. Wieso sollen die vernichtet werden?”
“Tun Sie das, was ich sage.”
“Nein, das tue ich nicht. Geben Sie mir das schriftlich.”
Referatsleiter M. schickt eine E-Mail.

Einen Tag später, zwischen zehn und elf Uhr, schiebt Frau N., gewissenhaft und zusammen mit einem Kollegen, sechs Akten in den Schlund des gewaltigen Reißwolfs im Keller des Bundesamts. Sechs Akten, auf die der Referatsleiter stieß, als er hektisch nach drei Namen suchte: Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt. (…) Drei Namen, die den Verfassungsschützern seit einer Woche Sorgen machen, seit Maskierte eine Bank in Eisenach überfielen und ein Haus in Zwickau explodierte. Namen, die schon bald mit einer Mordserie verbunden, zu Synonymen einer Staatsaffäre werden.« (Stern vom 26.11.2014)

Als dieser Vorgang an die Öffentlichkeit gelangt, lieferte der Referatsleiter folgende gewissenhaft-penible Erklärung ab: Es habe sich um die fristgerechte Löschung von veralteten Unterlagen gehandelt. Reine Routine: Aus Kapazitätsmangel werden Akten, die als überaltert erachtet werden, vernichtet. Ein ordentlicher, Platz schaffender Mann, ein Wächter des Datenschutzgesetzes. Nur keine Aufregung.
Komplementär wird noch eine andere, extrem geistreiche Variante in die Welt gesetzt: Die vernichteten V-Mann-Akten hätten nichts mit dem NSU oder seinem Umfeld zu tun.

Operation Rennsteig

Zwischen 1996 und 2003 hatten Polizei, BfV und BND genau das getan, woran es dreizehn Jahre gemangelt haben soll: Zuspiel und Zusammenarbeit.
Gemeinsam rekrutierten sie Neonazis in Thüringen. Das Ziel war klar: der „Thüringer Heimatschutz“ (THS), die größte neonazistische Kameradschaft in Thüringen, mit bis zu 150 Mitgliedern. Der Erfolg dieser „Operation“ konnte sich sehen lassen. Ein bis zwei Dutzend Neonazis wurden als V-Leute angeworben. Sie bekamen Decknamen aus der T-Serie: Tulpe, Treppe, Tusche, Tinte, Tacho, Tarif usw..
Es waren genau diese Akten, die man hat verschwinden lassen. Denn sie hatten keinerlei Bezug zum NSU-Komplex. Verstanden?
Denn was sollen V-Leute, die man im THS anwirbt, mit denen zu tun haben, die aus dem THS hervorgegangen sind? Eine geradezu hochschwangere Verschwörungstheorie.

Einer muss dran glauben

Die Akten waren verbrannt, der erste und zweite Schachzug auch. Nun kam der dritte Spielzug dran. Man machte aus einer streng hierarchischen und weisungsergebenen Einrichtung eine Ansammlung von eigensinnigen und eigenwilligen Mitarbeitern, von denen einer die ganze Behörde in Verruf gebracht hat.

Es oblag dem damaligen Vize-Präsidenten des BfV, Klaus-Dieter Fritsche, diesen Ball ins Spiel zu bringen, in seiner Erklärung vom 18.12.2012 vor dem PUA in Berlin:

„Hiervon getrennt zu sehen ist der Sachverhalt der außerordentlichen Aktenvernichtung im BfV noch nach Bekanntwerden des NSU, über den ich erstmalig am 27.06.2012 Kenntnis erlangt habe und der mich fassungslos gemacht hat.
Ich habe den damaligen Präsidenten des Bundesamtes unmittelbar aufgefordert, den Sachverhalt umfassend zu erheben und habe mir gleichzeitig disziplinarrechtliche Maßnahmen vorbehalten. (…) Ich möchte seinem heutigen Abschlussbericht in diesem Ausschuss nicht vorgreifen. Aber das offensichtlich bewusste, individuelle Fehlverhalten eines Referatsleiters hat dazu geführt, eine ganze Behörde in Verruf zu bringen.“

Puhh, der Vizechef des Inlandsgeheimdienstes schien wirklich außer sich gewesen zu sein. Und dann noch diese Drohung: das wird Folgen haben … Man durfte auf Einiges gefasst sein.

Zurück auf Los

Am 24. Oktober 2014 wurde der Referatsleiter Lothar Lingen von BKA-Beamte befragt. Dort gab er Folgendes zu Protokoll:

„Die bloße Bezifferung der seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen hätte zu der Frage geführt, aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der Drei eigentlich nicht informiert worden sind. Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was aber nicht der Fall war. Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt also die Anzahl unser Quellen im Bereich des ‚Thüringer Heimatschutz’ und Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht.” (Spiegel.de vom 10.11.2016)

Na und?

Die Beamte nahmen seine Aussage zu Protokoll, hefteten sie ab – und machten nichts. Polizeibeamte, die aus dem Effeff wissen, dass sie eine Straftat zur Anzeige bringen müssen, wenn sie von ihr Kenntnis erhalten bzw. der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt.

Was die BKA-Beamten unterlassen hatten, unternahmen die Familie eines NSU-Opfers und ihre Anwälte. Sie reichten eine Strafanzeige gegen Lothar Lingen ein, wegen des Verdachts der Strafvereitelung, Urkundenunterdrückung und des Verwahrungsbruches.

Die Staatsanwaltschaft Köln

Die damit befasste Staatsanwaltschaft prüfte und prüfte und kam Ende November 2016 zu folgendem Schluss: Sie wird keine Ermittlungen aufnehmen. Wo kämen wir da auch hin?

Immerhin wollte und durfte die Staatsanwaltschaft ihre Bereitschaft zur Nicht-Bereitschaft begründen. Sie hat Kafka-Format.
Zum einen hätten die Akten doch „weitgehend“ bzw. „großteils“ rekonstruiert werden können. Was wieder da ist, kann nicht verschwunden sein.

Dieser Freispruch setzt Maßstäbe. Stellen Sie sich vor, Sie überfallen eine Bank, eine große Bank und sie haben Erfolg. Sie erbeuten sehr viel Geld und flüchten unerkannt. Erst einmal. Denn ein paar Tage später kommt man ihnen doch auf die Spur. Man verhaftet Sie und stellt fast die gesamte Beute sicher. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und ermittelt und kommt zu dem Schluss, dass es nichts zu ermitteln gäbe. Schließlich wäre doch wieder so gut wie alles an seinem Platz.

Alles paletti

Apropos, es sei gar nichts passiert, die vernichteten V-Mann-Akten seien doch „weitgehend“ wiederhergestellt worden. Zu den beseitigten V-Mann-Akten gehörte auch jene des V-Mannes „Tarif“.

Der PUA in Berlin befragte am 25. November 2016 den ranghohen Mitarbeiter des BfV mit dem Decknamen Gerd Egevist. Unter anderem wurde er nach dem rekonstruierten Aktenbestand zum V-Mann „Tarif“ gefragt.
Zur Verblüffung der Parlamentarier gab er den Noch-Bestand mit „zehn bis zwanzig Prozent“ an.

„An dieser Stelle griff ein Mitarbeiter der Bundesregierung ein: Es seien tatsächlich mehr als zwanzig Prozent.“ (hib 693/2016)

Dass jemand die Farce dieses Einwurfes begriffen hat, ist in besagtem Protokoll des PUA nicht vermerkt.

Und die Moral der Geschichte

Der Beamte wurde ins Bundesverwaltungsamt ‚versetzt’, „wo er unter anderem Personenvorschläge für Auszeichnungen durch den Bundespräsidenten erarbeitet“. (FR vom 5.10.2016)
Eine ausgezeichnete Bestrafung, die ihre abschreckende Wirkung nicht verfehlen wird.

Ende 2014 wurde eine klitzekleine Nachricht veröffentlicht, die man auch überlesen durfte: Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV wird mehr Geld und mehr Mitarbeiter bekommen. Zu den ca. 2.800 ›Mitarbeitern‹ sollen bald 100 weitere hinzukommen. Außerdem werden dieser Behörde als »Sachmittel« weitere 13,44 Millionen Euro bewilligt, womit der Etat für diese Behörde im Jahr 2015 bei fast 231 Millionen Euro liegt.

Das Totalversagen wird also ausgebaut. Der Inlandsgeheimdienst BfV bekommt seine Prämie für Aktenvernichtungen und Falschaussagen, für Ermittlungssabotage und Irreführung, für die Beihilfe beim Aufbau und beim Nichtauffinden des NSU.

Elke Steven, Dr. phil., arbeitet als Soziologin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie, und kommt zu folgendem Schluss:
„Im Juli 2015 hat der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ beschlossen. Die Verwobenheit der Verfassungsschutzämter in den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) und das Versagen in der Aufdeckung der Mordtaten hätten zur Auflösung dieses demokratisch unkontrollierbaren Geheimdienstes führen müssen. Stattdessen werden neue, weitreichende Rechte geschaffen.

„Das Begehen von Straftaten durch Staatsdiener und ihre V-Leute wird erstmals gesetzlich legitimiert und ihre Strafverfolgung eingeschränkt. Schwerer kann man den Rechtsstaat kaum beschädigen.“ (Müller-Heidelberg: Beamtete Straftäter – Täter vom Dienst).“ (Der Staat ist der Verfassungsfeind, NachDenkSeiten vom 15.6.2016)

Wolf WetzelDer NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage

In diesem Beitrag sind nur die V-Leute erwähnt, die sich auf der „Garagenliste“ 1998 befanden. Sie sind nur die Spitze des Eisberges. Über 40 namentlich bekannte V-Leute waren im Nahbereich des NSU-Netzwerkes aktiv: V-Männer als Staatsanteil im NSU-Netzwerk.

Quelle: Fehlende Akten erneut Thema


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