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Titel: Weitgehend verschwiegen: UN-Verhandlungsprozess zu einem Atomwaffenverbotsvertrag

Datum: 14. Juni 2017 um 13:06 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Audio-Podcast, Aufbau Gegenöffentlichkeit, Friedenspolitik, Medienkritik
Verantwortlich:

Haben Sie irgendwo gelesen oder im deutschen Fernsehen gesehen und gehört, dass ab morgen die zweite Runde im UN-Verhandlungsprozess mit dem Ziel beginnt, Atomwaffen zu verbieten? Wussten Sie, dass unser Land an diesen Verhandlungen nicht teilnimmt? Und diese Entscheidung auf Druck der USA getroffen wurde? Die NachDenkSeiten wurden von Dieter Deiseroth auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht, weil ihm aufgefallen war, wie wenig sich die deutschen Medien für das Thema Atomwaffenverbot interessieren. Seine unten wiedergegebene Mail enthält die wichtigen Informationen zur Einordnung dieses Vorgangs. Vorweg noch der Hinweis auf die groteske mediale Situation: Dort wurde zum Beispiel von Panorama/ARD, also an prominenter Stelle, am 2. Februar 2017 eine deutsche Atombombe ins Gespräch gebracht. Die aktuellen UN-Verhandlungen über das Verbot von Atomwaffen interessieren nicht. Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Am Ende der Mail von Dieter Deiseroth finden Sie einen Brief von Juristinnen und Juristen zur Abschaffung von Kernwaffen – verbunden mit der Anregung diese Initiative zu unterstützen.

Hier die Information von Dieter Deiseroth, früher Richter am Bundesverwaltungsgerichts, heute aktiv bei IALANA.

Begleitet von einem Stillschweigen in den deutschen Medien und deshalb nahezu unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit findet derzeit bei den Vereinten Nationen in New York eine von 134 Staaten geführte Konferenz statt, in der ein Atomwaffenverbotsvertrag mit dem Ziel der Abschaffung aller Atomwaffen verhandelt wird. Seit der Verabschiedung des Nichtverbreitungsvertrags im Jahr 1968 ist dies die wichtigste Staateninitiative zur nuklearen Abrüstung.

Nach einer ersten Verhandlungsrunde im März steht in der Zeit vom 15. Juni bis 7. Juli 2017 die zweite Konferenzrunde an. Das Verhandlungsergebnis der ersten Runde – ein überarbeiteter Vertragsentwurf als Grundlage der Fortsetzung der Beratung in der zweiten Verhandlungsrunde –  liegt inzwischen vor.

In dem Diskussionsprozess konnte IALANA International durch unser Verbindungsbüro bei den Vereinten Nationen in New York mit eigenen Formulierungsbeiträgen eine erfreuliche und anerkannte Rolle spielen.

Allerdings finden die Verhandlungen ohne Beteiligung Deutschlands statt. Die NATO–Staaten mit Ausnahme der Niederlande boykottieren bisher die Verhandlungen. Dabei hatten Christdemokraten und Sozialdemokraten in einer einmütigen Entschließung fast aller politischen Kräfte am 27. Oktober 2016 im Europaparlament alle Mitgliedstaaten der EU dazu aufgerufen, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene Konferenz zu unterstützen und sich konstruktiv daran zu beteiligen (Nukleare Sicherheit und Nichtverbreitung von Kernwaffen – Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2016 zur nuklearen Sicherheit und Nichtverbreitung von Kernwaffen 2016/2936(RSP)). Die deutsche Bundesregierung folgt aber bislang offenbar einer Demarche der Regierung der USA an alle Mitglieder der NATO, in der diese dringend dazu aufgerufen werden, der Konferenz fern zu bleiben. IALANA Deutschland hat dies in der Neuauflage der Erklärung „Atomzeitalter beenden“ ausführlich dokumentiert (IALANA Deutschland: Atomzeitalter beenden! – vgl. dort S. 22 ff.).

Zur näheren Information verweise ich auf:

Dieter Deiseroth
 
Anhang:

JuristInnenbrief zur Abschaffung von Kernwaffen (Deutsche Übersetzung)

Kernwaffen sind die einzigen Massenwirkungs- und Massenvernichtungswaffen, die noch nicht durch eine internationale Konvention verboten sind, obwohl sie die zerstörerischsten und am meisten unterschiedslos wirkenden Waffen darstellen, die jemals geschaffen wurden.

Menschen sind zu Problemlösungen – im guten Glauben und gleitet von Recht – auf allen Ebenen der Gesellschaft fähig: Familie, Nachbarschaft, national, international. Kooperative globale Systeme sind entwickelt worden – für den Schutz der Menschenrechte, den Schutz der Umwelt und die Verhinderung des Klimawandels, das Verbot bestimmter Waffen und anderes. Diese Fähigkeiten müssen jetzt für den nächsten, offensichtlich anstehenden Schritt angewandt werden: das Verbot und die Beseitigung von Kernwaffen.

Als Juristen unterstreichen wir, dass die Abschaffung von Kernwaffen eine völkerrechtliche Verpflichtung darstellt, die in Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrages enthalten sowie in der UN-Praxis zu finden ist, zurückgehend auf die allererste Resolution der Generalversammlung aus dem Jahre 1946. Der Internationale Gerichtshof stellte 1996 einmütig fest, dass eine Verpflichtung besteht, „Verhandlungen in redlicher Absicht aufzunehmen und zu einem Abschluss zu bringen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen“. Diese Verpflichtung ist bedingungslos und universal.

Wir betonen ebenfalls, dass der Einsatz von Kernwaffen gegenwärtig mit dem die Kriegführung regelnden Humanitären Völkerrecht unvereinbar ist. Insbesondere durch ihre unkontrollierbaren Druckwellen-, Hitze-, Feuer- und Strahlungseffekte können Kernwaffen nicht das Erfordernis erfüllen, zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen zu unterscheiden. Tatsächlich überschreiten die katastrophalen Folgen des Einsatzes von Kernwaffen in erheblichem Maße die gewöhnlichen Grenzen bewaffneter Konflikte, haben negative Auswirkungen auf die Bevölkerung in neutralen Staaten, die für das menschliche Leben erforderliche natürliche Umwelt sowie künftige Generationen. Der Einsatz von Kernwaffen verletzt demgemäß auch Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Leben. Wenn die Anwendung von Gewalt nach UN-Charta oder humanitärem Recht illegal ist, dann ist auch die Androhung der Anwendung solcher Gewalt illegal. Die Kernwaffenstaaten lehnen jedoch die Anerkennung dieser offenkundigen Rechtswahrheiten ab; folglich besteht die Notwendigkeit, die Illegalität des Einsatzes und der Drohung des Einsatzes von Kernwaffen im Rahmen eines globalen Verbots zu kodifizieren.

Das Notstandskomitee der Atomwissenschaftler, zu dem Albert Einstein gehörte, warnte 1947: „Durch die Freisetzung von Atomenergie hat unsere Generation die revolutionärste Kraft seit der Erfindung des Feuers durch den prähistorischen Menschen in die Welt gebracht. Diese Grundkraft des Universums passt nicht zum althergebrachten Konzept eines engen Nationalismus“. Gerade heute sehen wir uns wieder dieser brandgefährlichen Kombination gegenüber.

Im Angesicht fortbestehender und verstärkter Gefahren für den Planeten und nicht länger willens, eine zweigeteilte Welt zu akzeptieren, haben sich in diesem Jahr etwa 130 Staaten im Rahmen der Vereinten Nationen zusammengefunden, um einen Vertrag auszuhandeln, der den Einsatz von Kernwaffen verbietet und zu ihrer Beseitigung führt. Die Kernwaffenstaaten und ihre engsten Verbündeten weigern sich teilzunehmen. Dennoch bedeutet der Kernwaffenächtungsvertrag eine bedeutsame Bekräftigung der gegen Kernwaffen gerichteten Normen.

Wir rufen alle Nationen zur Teilnahme an den Verhandlungen und zum Anschluss an den einmal angenommenen Vertrag auf. Dies wird ein großer Schritt sein, in Richtung Verhandlungen zu einem umfassenden Abkommen über das Erreichen und die Aufrechterhaltung einer Welt ohne Kernwaffen.

Wir rufen ebenfalls auf zur Umsetzung weithin bekannter Maßnahmen für die Verringerung nuklearer Gefahren und die Erleichterung nuklearer Abrüstung, einschließlich der Beendigung nuklearer Teilhabe, nach der Belgien, Deutschland, Italien, die Niederlande und die Türkei US-Nuklearbomben beherbergen, sowie einschließlich der Ratifikation des umfassenden Teststoppabkommens durch noch ausstehende Staaten, wie China, Indien, Pakistan und die Vereinigten Staaten, um ihm Rechtskraft zu verleihen.

Die Abschaffung von Kernwaffen liegt in der Verantwortung der gegenwärtigen Generation – gegenüber den Hibakusha, den Überlebenden der Atombombenabwürfe von 1945 sowie allen vergangenen und künftigen Generationen.

Bitte unterzeichnen Sie den JuristInnenbrief auf ialana.info/lawyers-letter/


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