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Titel: Das bayerische Gefährder-Gesetz. Wegsperren – diese Möglichkeit zielt auch auf aufmüpfige Menschen, auf den fortschrittlichen Teil unserer Gesellschaft insgesamt

Datum: 24. Juli 2017 um 13:24 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Innere Sicherheit
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Am 19. Juli hat der Bayerische Landtag ein Gesetz verabschiedet, das weitreichende Folgen haben wird. Sogenannte Gefährder können vorbeugend länger eingesperrt werden. Nicht nur 14 Tage wie bisher, sondern drei Monate und nach richterlicher Überprüfung auch mehr, unendlich, wie Heribert Prantl in seinem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung meint. Es bedarf keiner „konkreten“ Gefahr, sondern künftig nur einer „drohenden“ Gefahr. Das neue Gesetz betrifft nicht nur potentielle terroristische Anschläge von sogenannten Islamisten, sondern jeden Bürger. Der Bayerische Innenminister Herrmann bezog sich ausdrücklich auf die Ausschreitungen von „Extremisten und Chaoten“ beim G20-Gipfel in Hamburg. Sie finden unten im Anhang A. die einschlägige Pressemitteilung von Minister Hermann und ab B. einige Artikel mit weiteren Informationen zum Thema. Zunächst einige Gedanken zum Vorgang. Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Einige Anmerkungen und Fragen zum Vorgang

  1. Der Beschluss des Bayerischen Landtags hat mit hoher Wahrscheinlichkeit weitreichende Bedeutung. Er wird demnächst, nach der Bundestagswahl und betrieben von dem dann wahrscheinlich amtierenden Bundesinnenminister Hermann, auf Bundesebene installiert. Auch im Deutschen Bundestag wird es voraussichtlich wie schon im bayerischen Landtag keine kräftige und laute Opposition geben.
  2. Der Beschluss ist weitreichend, weil die Möglichkeit, Menschen wegzusperren, nicht nur solche Menschen betrifft, die hier als Flüchtlinge oder aus anderen Gründen zugewandert sind und hier leben und die man der Vorbereitung terroristischer Anschläge verdächtigt. Es können auch Menschen weggesperrt werden, die des Linksextremismus (oder des Rechtsextremismus) verdächtigt werden. Innenminister Hermann erwähnt die Proteste beim G 20-Gipfel. Wir wissen, dass zwischen friedlichem Protest und gewalttätigem Protest oft schwer zu unterscheiden ist, und dass aus polizeilicher Sicht die Grenzen fließend sein können.
  3. Das kann dann konkret bedeuten: Die neuen rechtlichen Möglichkeiten werden eingesetzt, um jene, vor allem junge, Menschen wegzusperren, die sich auf ihre Weise gegen die Zumutungen der neoliberalen Ideologie und Gesetzgebung wehren wollen, gegen Arbeitslosigkeit, gegen Ausbeutung, gegen eine forcierte Spaltung unserer Gesellschaft in Arm und Reich, in arbeitslos und in Arbeit.
    Wenn man gut hinhört und wenn man die Sensoren ausfährt, dann kann man in rechtskonservativen Kreisen und rechten Kreisen unserer Gesellschaft durchaus die Sorge spüren, dass die Zumutungen der ihnen eigenen neoliberalen Ideologie und Praxis in Protest und gewalttätigen Protest umschlagen könnten – wie in Griechenland oder in Spanien. Der bayerische Innenminister und sein im Landtag verabschiedetes Gesetz zielen darauf, diesen Kreisen ein besseres „Sicherheitsgefühl“ zu vermitteln. Von der Notwendigkeit, „das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen“, ist in der Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums die Rede.
  4. Ältere Zeitgenossen/innen können sich noch an den Protest der Achtundsechziger erinnern. Sitzblockaden vor dem Springer-Verlag in München und Berlin. Demonstrationen gegen den Besuch des Schahs in Berlin und gegen die Ermordung Benno Ohnesorgs. Die Mitgründerin der NachDenkSeiten, Anke Bering-Müller, war als Studentin damals mit dabei. Mit dem Gesetz von Minister Herrmann im Rücken hätten viele der Studenten von damals weggesperrt werden können. Vermutlich ein paar Jahre später dann auch Joschka Fischer in Frankfurt.
  5. Solche Gesetze sind Teil der Vorbereitung auf innere Auseinandersetzungen, notfalls auf den Bürgerkrieg. Sie gehören auf jeden Fall mit in das Repertoire, mit dem linker Protest und linke Bewegungen hierzulande und in Europa kleingehalten werden sollen. Das sind Vermutungen. Ich würde sie nicht äußern, wenn ich sie nicht für plausibel hielte.
  6. Die Reaktion auf den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 19. Juli ist ausgesprochen leise. Es gibt keine Demonstrationen dagegen. Das liberale Bürgertum schweigt, wohlwissend, dass das neue Gesetz auch ihr Vermögen zu schützen hilft – so meinen sie zumindest.
    Weder der Spitzenkandidat der mit Frau Merkels CDU/CSU konkurrierenden SPD noch der Bundespräsident hat sich zu diesem Vorgang geäußert. Der Bundespräsident äußert sich zu Menschenrechts- und Rechtsverletzungen in der Türkei, zu deutlich sichtbaren Gefahren hierzulande schweigt er. Die Oppositionsparteien ducken sich weg.
  7. Klar, dass die Gefahren, die daraus folgen, dass man junge Leute ohne wirklich berechtigte Gründe wegsperrt, nicht bedacht werden. Die Gefahren, die aus der Kriminalisierung folgen, werden in dieser von Oberflächlichkeit gekennzeichneten politischen Szene nicht gesehen.
  8. Der Zusammenhang zur Flüchtlingspolitik ist eng. Erst offene Arme, dann Sorgen um die innere Sicherheit, und dann ein solches Gesetz, das es nicht nur möglich macht, gegen unkontrolliert eingewanderte Gefährder vorzugehen, sondern auch gegen den sich im Innern formierenden Protest des von der Agenda 2010, von Leiharbeit, von beruflicher Unsicherheit und Ausbeutung malträtierten Teils unseres Volkes.
  9. Das Gesetz aus München ist im Sinne der gesamten CDU und CSU. Es entspricht der dort gängigen Strategie, so breit wie möglich anzutreten: Merkel lässt die Ehe für alle laufen, Seehofer ist für die Flüchtlings-Obergrenze, er und sein Innenminister sorgen für das neue Gefährder-Gesetz. Und die Wählerinnen und Wähler können sich jeweils aussuchen, was in ihr Präferenzschema passt. Und die SPD meint, durch Schweigen Schaden von sich abwenden zu können. Da täuscht sie sich gewaltig.
  10. Bitte weitersagen, was von dem zu halten ist, was am 19. Juli 2017 in München beschlossen wurde.

Anhang:

  1. Pressemitteilung des bayerischen Innenministeriums vom 19.7.2017:

    Bayern Vorreiter beim Polizeiaufgabengesetz – Landtag beschließt Gesetzentwurf von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann für mehr polizeiliche Befugnisse zur Abwehr eklatanter Sicherheitsgefahren: Längerer Präventivgewahrsam – Einführung der elektronischen Fußfessel – Stärkere Kommunikationsüberwachung – Eingreifen bereits bei drohender Gefahr möglich

    +++ Der Bayerische Landtag hat heute den Gesetzentwurf von Bayerns Innminister Joachim Herrmann beschlossen, mit dem der Polizei im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz mehr Befugnisse zur Abwehr von Sicherheitsgefahren gegeben werden. “Damit ist Bayern wieder einmal bundesweit Vorreiter, die Bürgerinnen und Bürger noch wirksamer vor Sicherheitsgefahren zu schützen”, brachte es Herrmann im Rahmen der zweiten Lesung vor den Abgeordneten auf den Punkt. “Die Bayerische Polizei ist damit nicht nur personell und bei der Ausstattung spitzenmäßig, sondern auch beim rechtlichen Handwerkszeug.” Besonders wichtig ist dem bayerischen Innenminister, die Bürger noch besser vor hochgefährlichen Menschen zu schützen, seien es beispielsweise Islamisten, Linksextreme oder Rechtsextreme. Die Notwendigkeit habe beispielsweise auch der G20-Gipfel in Hamburg gezeigt. Dabei setzt Herrmann im Kern auf vier Änderungen im Polizeiaufgabengesetz, um die Sicherheit und Ordnung in Bayern weiter zu stärken und das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. +++

  2. SZ vom 20.7.2017
    Gefährder-Gesetz
    Bayern führt die Unendlichkeitshaft ein
    Von Heribert Prantl

    • Gefährder können ab August in Bayern länger vorbeugend eingesperrt werden.
    • Der Landtag in München stimmte mit den Stimmen der CSU für das Polizeiaufgabengesetz, das die Erhöhung der Präventivhaft von bisher 14 Tagen auf unbefristete Zeit vorsieht.
    • Alle drei Monaten soll ein Richter darüber entscheiden müssen.

    Kommentar von Heribert Prantl
    In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft, sie ist eine Haft ad infinitum:

    In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen “drohender Gefahr”, unbefristet in Haft genommen werden. Da nimmt sich vergleichsweise das schludrige Prozedere, mit dem einst Gustl Mollath in der Psychiatrie festgehalten wurde, schon fast vorbildlich aus.

    Bisher konnte die Vorbeugehaft in Bayern bis zu 14 Tage dauern, länger als anderswo. Künftig aber, nach der Reform des Polizeiaufgabengesetzes, können diese 14 Tage ewig dauern; es gibt keine Höchstfrist mehr; und die richterliche Kontrolle ist sehr unzureichend.

  3. SZ vom 19.7.2017
    19. Juli 2017, 18:50 Bayern
    Gefährder-Gesetz verschärft
    Personen, die keine Straftat begangen haben, aber im Verdacht stehen, dies zu tun, können in Zukunft präventiv in Gewahrsam genommen werden..

    Von Lisa Schnell

    Der Freistaat Bayern weitet die Rechte der Polizei gewaltig aus. Am Mittwoch beschloss das Parlament eines der schärfsten Gesetze zur Überwachung von gefährlichen Personen. Dabei geht es um Personen, die keine Straftat begangen haben, aber im Verdacht stehen, dies zu tun – wie sogenannte Gefährder. In Bayern können sie in Zukunft sogleich bis zu drei Monate präventiv in Gewahrsam genommen werden. Bisher galt eine Höchstdauer von zwei Wochen, die nun völlig aufgehoben ist. Alle drei Monate muss die Haft von einem Richter überprüft werden. Theoretisch können Betroffene so jahrelang im Gefängnis sitzen, ohne ein Urteil. Auch elektronische Fußfesseln für Gefährder sind Teil des Gesetzes. Damit weiß die Polizei immer, wo sich die Person aufhält, der sie einen Anschlag zutraut. Nähert sie sich nicht erlaubten Orten, löst die Fußfessel Alarm aus. Das neue Gesetz bezieht sich aber nicht nur auf mögliche terroristische Anschläge. Es betrifft jeden Bürger

  4. TAZ
    Gefährdergesetz im bayerischen Landtag
    Unbefristete Haft für „Gefährder“
    Wer in Bayern als Gefährder eingestuft wird, könnte künftig beliebig lange weggesperrt werden. Experten hatten Bedenken geäußert.

    In der Tat gehen die Maßnahmen, die das Gesetz ermöglicht, über das Ziel der Terrorbekämpfung hinaus. So sollen polizeiliche Maßnahmen auch dann greifen, wenn „bedeutenden Rechtsgütern“ wie etwa „erheblichen Eigentumspositionen“ oder der „sexuellen Selbstbestimmung“ eine Gefahr drohen könnte. Damit, so Wächtler, sei auch der „Alltagsstörer“ im Fokus des Gesetzes.
    Ein Punkt, der auch die Freien Wähler umtrieb. „Das kann gegen jeden von uns angewendet werden“, prophezeit die Abgeordnete Eva Gottstein. Dennoch enthält sich die Fraktion am Ende. Wie auch die SPD, deren Abgeordneter Paul Gantzer zwar „Bauchschmerzen“ anmeldet, aber dann doch zu dem Schluss kommt: „Lassen wir’s erst mal so laufen.“ So sind die Grünen und die Fraktionslose Claudia Stamm die Einzigen, die gegen das Gesetz stimmen.
    Vor allem an dem ungenauen Begriff der „drohenden Gefahr“ störten sich Oppositionspolitiker wie auch Experten. 

    Quelle: TAZ

  5. ze.tt
    Bayern kann Verdächtige fortan unendlich lange wegsperren

    In Bayern gibt es jetzt eine Haftstrafe, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Das Fatale: Sie kann unendlich oft verlängert werden. …


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