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Titel: Sahra Wagenknecht soll eingemauert und gemobbt werden. Riexinger: „Sahra muss gegangen werden und daran arbeiten wir“.

Datum: 13. Oktober 2017 um 13:50 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, DIE LINKE, einzelne Politiker/Personen der Zeitgeschichte, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech
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Es ist schon seit Tagen erkennbar, dass in der Linkspartei die Parteivorsitzenden Riexinger/Kipping mit Unterstützung anderer und von außen versuchen werden, Sahra Wagenknecht und den inhaltlich orientierten Teil der Linkspartei loszuwerden. Ohne Rücksicht darauf, was das für die Aktionsfähigkeit und auch für die Wahlchancen bedeutet. Jetzt sind Äußerungen des Parteivorsitzenden Riexinger bei einem Treffen in Madrid bekannt geworden, die das bestätigen. Damit verbunden sind weitere Indizien. Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Zunächst zur Bild-Zeitung:

Die Kernsätze der Äußerungen von Riexinger, vermutlich im Suff und damit umso wahrer, lauten:

„Sahra ist leider nicht aufzuhalten als Fraktionsvorsitzende. Man kann sie nicht einfach abschießen. Sahra muss gegangen werden und daran arbeiten wir. Wenn wir sie immer wieder abwatschen und sie merkt, sie kommt mit ihren Positionen nicht durch, wird sie sicher von alleine gehen.“

Wenn die Mitglieder der Linkspartei und die Parteitags-Delegierten einigermaßen auf Draht wären und ihre Verantwortung begreifen würden, dann würden sie diesen Vorsitzenden wegen parteischädigendem Verhalten sofort abwählen. Aber etwas Derartiges wird vermutlich nicht geschehen. Eher das Gegenteil.

Sahra Wagenknecht soll eingemauert werden. Dafür soll die Geschäftsordnung der Linken-Fraktion geändert werden

Im Anhang sind vier Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung zusammengestellt. Danach würden die Parteivorsitzenden gleichberechtigtes Rederecht mit den Fraktionsvorsitzenden im Parlament haben, und zum Beispiel könnte Sahra Wagenknecht das Rederecht im Bundestag mit Verweis darauf, dass sie “von der Mehrheitsmeinung“ abweichende Positionen vertrete, sogar ganz genommen werden.

Da kann man Sahra Wagenknecht nur empfehlen, nicht mehr zu kandidieren. Offensichtlich ist die Führung der Linkspartei – namentlich Riexinger und Kipping – so von sich überzeugt, dass sie dieses Mobbing ohne Rücksicht auf Verluste betreiben.

Weitere Indizien für das Mobbing
Hier sind zunächst einige Links auf Artikel, die Zeichen des ausgebrochenen Streits sind:

Soweit die Hinweise und Links auf aktuelle Artikel in deutschen Medien.

Mir war bei der Lektüre eines Nachwahlpapiers des Instituts Solidarische Moderne (ISM) und dann an der Veröffentlichung des unsäglichen Artikels des Soziologieprofessors Lessenich im Neuen Deutschland aufgefallen, dass da etwas im Busch sein muss.

Der Artikel von Lessenich war mit seiner Nazi-Assoziation („nationalsozial“) mit Sahra Wagenknecht, also mit dem schlimmsten Querfront-Vorwurf, den man sich denken kann, mit albernen Wortverdrehungen und mit einer seltsamen Würdigung der Parteispitze Kipping/Riexinger eindeutig auf Mobbing angelegt. Lessenich hatte beklagt, dass als Spitzenkandidat/innen nicht die „ausgleichend-harmonierenden Parteivorsitzenden Katja Kipping und Bernd Riexinger“ bei der Bundestagswahl am 24. September zur Wahl standen.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass der Soziologieprofessor aus München der Vorsitzende des Kuratoriums des Instituts Solidarische Moderne ist und Katja Kipping dem Vorstand des ISM angehört und in dem erwähnten Artikel völlig beziehungslos zum Anliegen des Artikels gegen Wagenknecht und Lafontaine gepoltert wird, und zwar mehrmals, dann wird einem klar, dass diese Mobbingkampagne breit angelegt ist.

Die schädliche Wirkung der angekündigten Mobbingaktion ist der linken Parteiführung offenbar völlig egal

Übermorgen wird in Niedersachsen gewählt. Die Linkspartei kämpft um die Überwindung der 5%-Hürde. Da die niedersächsische Linkspartei nicht zum Riexinger/Kipping-Flügel zählt, ist ihnen die Wirkung des von ihnen angezettelten Streits auf das Wahlverhalten in Niedersachsen offenbar völlig egal.

So ist die dortige Umfragelage:

Anlage 1
Vier Änderungsanträge der Geschäftsordnung der Fraktion der Linkspartei

  1. Änderungsantrag zum Entwurf der Geschäftsordnung der Fraktion
    Kathrin Vogler

    §2 (5) ist zu ändern in:

    Dienstliche Auslandsreisen außerhalb der Tätigkeit der Ausschüsse und Parlamentariergruppen sind dem Fraktionsvorstand über die zuständige AK-Leitung vorab zur Kenntnis zu geben. Widerspricht die AK-Leitung der Reise, so kann das Fraktionsmitglied eine Entscheidung des Vorstands bzw. der Fraktionsversammlung verlangen. Über Reisen im Auftrag der Fraktion entscheidet der Finanz- und Personalvorstand.

    Begründung:

    “Aus einem verzagten Arsch kommt kein fröhlicher Furz.” – (Martin Luther)

    Es ist sinnvoll und legitim, dass der Fraktionsvorstand über dienstliche Reisen von Abgeordneten in der Regel informiert ist und dass er auch eine Eingriffsmöglichkeit hat, wenn die Reise politische Risiken birgt, die dann ja die gesamte Fraktion betreffen.

    Die vorgeschlagene Erweiterung der GO in der vorliegenden Form bedeutet jedoch einen erheblichen und unnötigen Eingriff in das Recht der freien Mandatsausübung und behindert die Abgeordneten bei der internationalen Vernetzung ihrer politischen Arbeit. Sie atmet den Geist von Kontrolle und Bürokratie und nicht den Geist von Kreativität und Vertrauen, der die Zusammenarbeit in der Fraktion prägen sollte und gerade in der jetzigen Situation als kleinste Oppositionsfraktion nötig ist.

    Die Genehmigung von dienstlichen Reisen durch den Finanz- und Personalvorstand ist nur dann sachgerecht, wenn die Fraktion die Kosten übernimmt. Trägt die/der Abgeordnete die Kosten selbst oder reist mit einer Einzeldienstreisegenehmigung des Präsidenten kann es nur um eine politische Einordnung der Reise und eventuelle Schadensbegrenzung/Risikoabwägung in schwierigen internationalen Konfliktlagen gehen. Diese Risiken kann am ehesten die zuständige AK-Leitung beurteilen, ggf. nach Rücksprache mit der AK-Leitung für internationale Politik. Der Finanz- und Personalvorstand ist hierfür die falsche Instanz.

    Es gibt immer wieder Gelegenheiten, bei denen Abgeordnete schnell agieren müssen, etwa zu Prozessbeobachtungen oder bei kurzfristigen Einladungen. Vermutlich ist es in so einem Fall selbstverständlich, dass die Genehmigung erteilt würde, dies könnte aber aufgrund der Zeitschiene oft erst nachträglich erfolgen.

    Reisen im Rahmen der Arbeit von Bundestagsausschüssen und Parlamentariergruppen bedürfen m.E. überhaupt keiner Kontrolle durch den Fraktionsvorstand. Diese Reisen sind durch die Ausschuss-Sekretariate und die Obleute entsprechend vorbereitet, die AK-Leitungen sind bei Ausschussreisen in der Regel informiert.

  2. Änderungsantrag zur Geschäftsordnung der Bundestagsfraktion

    Einbringer*innen: Kathrin Vogler, Lorenz Gösta Beutin, Ralph Lenkert, Niema Movassat, Norbert Müller, Tobias Pflüger

    § 7 (2) ist wie folgt neu zu fassen:

    (2)

    Die Vorsitzenden der Partei und der/die Vizepräsident*in haben das Recht an Sitzungen des Fraktionsvorstands teilzunehmen. Sind die Parteivorsitzenden Mitglieder der Fraktion, sind sie kraft Amtes Mitglied des Fraktionsvorstands mit beschließender Stimme.

    Begründung:

    Die Formulierung lehnt sich an die Satzung der Fraktion in der 17. Wahlperiode an, ergänzt wird lediglich das Teinahmerecht der Vizepräsidentin, dadurch wird Absatz (3) überflüssig. In der 18. WP wurde das Stimmrecht für die Vorsitzenden gestrichen, weil nur eine Vorsitzende Fraktionsmitglied war. Hiermit sollte eine gleiche Gewichtung der Vorsitzenden hergestellt werden. Da in der 19. WP, ebenso wie in der 17. beide Parteivorsitzenden Fraktionsmitglieder sind, steht einem Stimmrecht der Vorsitzenden nun nichts mehr entgegen.

    GO 17. WP GO 18. WP GO Änderungsantrag
    §7 (2)

    Die Vorsitzenden der Partei haben das Recht an Sitzungen des Fraktionsvorstands teilzunehmen. Sind die Vorsitzenden Mitglieder der Fraktion, sind sie kraft Amtes Mitglied des Fraktionsvorstands mit beschließender Stimme.

    §7 (2)

    Die Vorsitzenden der Partei haben das Recht an Sitzungen des Fraktionsvorstands beratend teilzunehmen.

    (3)

    Die/der auf Vorschlag der Fraktion gewählte Vizepräsident/in hat das Recht, an den Sitzungen des Fraktionsvorstands beratend teilzunehmen.

    §7 (2)

    Die Vorsitzenden der Partei und der/die Vizepräsident*in haben das Recht an Sitzungen des Fraktionsvorstands teilzunehmen. Sind die Parteivorsitzenden Mitglieder der Fraktion, sind sie kraft Amtes Mitglied des Fraktionsvorstands mit beschließender Stimme.

    (3) entfällt.

  3. Änderungsantrag zum Entwurf der Geschäftsordnung der Fraktion

    Kathrin Vogler

    in § 7 (1) ist folgender Satz zu streichen:

    “Die Fraktionsversammlung kann bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende zu 1. stellvertretenden Vorsitzenden wählen.”

    Begründung:

    Dieser Absatz war schon in der 18. Wahlperiode schwer umstritten. Nachdem Sahra und Dietmar nun Fraktionsvorsitzende sind, ist eine weitere Hierarchisierung innerhalb des Vorstands nicht sinnvoll und daher zu streichen.

  4. Änderungsantrag zum Entwurf der GO für die 19. WP

    Einbringer*innen: Kathrin Vogler, Lorenz Gösta Beutin, Ralph Lenkert, Niema Movassat, Norbert Müller, Tobias Pflüger

    § 14 Absatz (5) wird wie folgt neu gefasst:

    (5)

    Die Parlamentarische Geschäftsführung unterbreitet auf Grundlage der Meldungen aus den Arbeitskreisen einen Vorschlag über die Wahrnehmung des Rederechts in den Plenardebatten. Vom Fraktionsvorstand kann anders entschieden werden. Erhebt sich gegen die Entscheidung der Parlamentarischen Geschäftsführung bzw. des Fraktionsvorstands Widerspruch, entscheidet die Fraktionsversammlung. Die Fraktionsvorsitzenden und die Parteivorsitzenden können abweichend von den Festlegungen nach Satz 1 und 2 das Rederecht für sich beanspruchen. Beanspruchen mehrere von ihnen die Redezeit und gibt es unter diesen keine Einigung, entscheidet die Fraktionsversammlung.

    (6) neu als eigener Absatz, Text wie vorher:

    Bei Redebeiträgen im Plenum des Deutschen Bundestages durch Fraktionsmitglieder ist grundsätzlich die Mehrheitsauffassung der Fraktion vorzutragen. Über die Zuteilung von Redezeiten für Positionen, die von der Mehrheitsmeinung der Fraktion abweichen, entscheidet die Fraktionsversammlung.

    Begründung:

    In der 19. Wahlperiode wird die Bedeutung der außerparlamentarischen Arbeit steigen. Die parlamentarische Präsenz allein wird nicht ausreichen, um dem politischen und gesellschaftlichen Rechtsruck angemessen entgegenzutreten. Die Partei, ihre Kampagnen und ihre Bündnisarbeit sind dabei von besonderer Bedeutung und diese können am ehesten von den Parteivorsitzenden repräsentiert werden. Zudem ist es wenig verständlich, wenn die Parteivorsitzenden nachrangig gegenüber den Fraktionsvorsitzenden behandelt werden, da erstere Vertreter der gesamten Partei sind und für uns als LINKE das Primat der Partei gelten sollte.


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