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Titel: Das Grundeinkommen polarisiert – weitere Leserbriefe zum Thema

Datum: 12. Januar 2018 um 12:19 Uhr
Rubrik: Grundeinkommen, Leserbriefe, Sozialstaat, Ungleichheit, Armut, Reichtum
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Auch eine Woche nach unserem kritischen Artikel zum Bedingungslosen Grundeinkommen und nach Veröffentlichung einiger interessanter Leserbriefe kriegen wir immer noch Zuschriften unserer Leser. Keine Frage: Das Grundeinkommen polarisiert. Da einige der „Leserbrief-Nachzügler“ sicher auch für Sie interessant sind, wollen wir heute noch einmal zwei Zuschriften zum Thema mit einer eigenen Kommentierung veröffentlichen.

Der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Arfst Wagner schreibt uns …

Der Artikel von Jens Berger zum bGE ist ein konstruktiv-kritischer Beitrag zur bGE-Diskussion. Er verlangt nach einer Antwort. Herr Butterwegge nicht gegen das bGE, sondern er bastelt sich ein Horrorbild des bGE zusammen, dass selbst die meisten bGE-Befürworter_Innen ablehnen würden, um es anschliessend zu bekämpfen.  Seine methodische Vorgehensweise ist alles andere als wissenschaftlich.

Götz Werner will nicht die gesamte Steuergesetzgebung umgestalten und die Renten- und Krankenversicherung abschaffen. Er vertritt kein Konzept, sondern eine IDEE davon, dass natürlich ein genügend hohes Grundeinkommen die Rente nahezu vollständig überflüssig machen würde, was etwas völlig anderes ist. Dasselbe gilt für seine Mehrwertsteuer-Idee. Er tritt für eine differenzierte Mehrwertsteuer ein (oder trat, denn er hat sich dazu schon lange nicht mehr geäußert). Dazu sei gesagt, dass die skandinavischen Länder ja bereits in diese Richtung gehen.

Die “Ursache” für Hartz IV war die Tatsache, dass “die Arbeit” in Deutschland zu teuer war im internationalen Vergleich. Die hohen Abgaben und Steuern auf Arbeit sind auch einer der Gründe für niedrige Gehälter in vielen Bereichen.

Jens Berger: Über diese Aussagen kann man sicher vortrefflich streiten. Sogar Gerhard Schröder hat ja mittlerweile zugegeben, dass es das Ziel der Agenda-Politik war, einen „der besten Niedriglohnsektoren“ (natürlich aus Arbeitgebersicht) zu errichten.

Götz Werners Umschichtung der Steuern aus dem Arbeitsprozess heraus in Richtung Konsumsteuer auf Luxus würde genau dieses Problem lösen.

Die Umstellung auf eine Konsumbesteuerung würde vor allem die einkommensarmen und die mittleren Schichten belasten, da sie – anders als die oberen Einkommensschichten – große Teile ihres Einkommens tatsächlich in Konsumausgaben stecken (müssen). Wenn der Investmentbanker ein Gläschen Champagner in Monaco schlürft, sich in seiner Villa in Kensington entspannt und beim Skifahren in St. Moritz dem Töchterchen einen 5-Karäter schenkt, zahlt er keinen Cent in die deutschen Konsumsteuertöpfe. Und der komplette Finanzsektor entzieht sich dieser Besteuerung ebenfalls.

Stattdessen haben wir heute eine Kaste von prekär Beschäftigten, die das Problem ausbaden müssen.

Eben nicht, da prekär Beschäftigte meist unter dem Eingangssteuersatz liegen und von der Einkommensteuer befreit sind.

Wenn ich hier in Schleswig-Holstein von “Unternehmen spreche, dass sind das zu 60% soziale Einrichtungen, nur dass wir uns da nicht missverstehen. Die meisten denken bei diesem Argument immer an Amazon und VW.

Götz Werner tritt letztlich für eine radikale Trennung von Arbeit und Einkommen ein, was aber kaum jemand heute versteht. Ein “Werner-Modell” gibt es gar nicht.  Nur Werner-Ideen.

Ok, dann korrigiere ich mich. Aber egal, welchen Namen man dem Kind gibt; die Ideen überzeugen mich nicht.

Zitat aus dem Artikel: “Damals wie heute ist das BGE vor allem ein Konzept der wirtschaftsliberalen Kreise” Erstens ist die Idee des Grundeinkommens viel älter als Milton Friedman und zweites stimmt der folgende Satz nicht: “Damals wie heute ist das BGE vor allem ein Konzept der wirtschaftsliberalen Kreise.” Bei der Gründung des Netzwerks Grundeinkommen und dem Beginn der neuen Diskussion in Deutschland waren “wirtschaftsliberale Kreise” überhaupt nicht dabei. Und bisher waren die Meisten aus den “wirtschaftsliberalen Kreisen, wenn, dann für Modell wie das FDP-Bürgergeld”, dass mit dem bGE nur insofern zu tun hat, als es sein Gegenteil darstellt.

So einfach ist es nicht. Sogar die „erzliberale“ Stiftung Marktwirtschaft hatte schon früh ihre Sympathien für das BGE durchblicken lassen und weltweit wird die Idee vor allem Wirtschaftsliberalen propagiert.

Die These des Aufsatzes, dass ein bGE nicht nur von “denen da oben” finanziert werden kann, teile ich vollumfänglich, spricht aber nicht gegen das bGE, sondern für eine solidarische Gesellschaft. Bei den entsprechenden Steuerzahlen, die in der Presse genannt werden, wird meist nur die Zahl der Bundessteuern erwähnt. Thomas Straubhaar weist jedoch nach, dass die Ausgaben für Soziales, wenn man Bund, Länder und Kommunen wie auch “Nebenkosten” zusammenrechnet, wir derzeit insgesamt 920 Milliarden Euro in Deutschland pro Jahr für Soziales ausgeben. Davon versickert fast die Hälfte in der Verwaltung. Hier kann ich sogar die FDP teilweise verstehen, dass sie Verwaltung einsparen möchte.

Diese Zahlen sind durchaus strittig und der „Verwaltungskostenanteil“ ist (a) fragwürdig, da hier auch andere Kosten zugeordnet wurden, und (b) irreführend. Wenn die Gemeinschaft Kindergärten und Schulen finanziert, dann sind die Gehälter für Betreuer und Lehrer zwar im Sinne der Buchhaltung „Verwaltungskosten“ aber umgangssprachlich würde man das sicher anders bezeichnen.

Der Artikel sagt: “Wenn es durch mein Dach tropft, dann rufe ich doch auch erst einmal den Dachdecker und plane nicht gleich den Komplettabriss. Ein simpler Wegfall der Sanktionen des SGB II, eine Bürgerversicherung mit Steuersubventionen für Geringverdiener und eine Neuregelung der Aufstockerpraxis würde für die gestressten prekären Kreativen doch genau die gleichen Effekte haben. Warum sollte man eine gigantische Umverteilungsmaschinerie in Gang setzen, wenn es kleine, überlegte Eingriffe in ein sehr gut funktionierendes System auch tun?”

Das ist eingeschränkt richtig, aber eben nur eingeschränkt. Was ist mit einem elternunabhängigen, nicht rückzahlungspflichtigen BaFög? Was ist mit einem eigenständigen Einkommen für Menschen mit Behinderungen? Was ist mit einem ehegatten-unabhängigen Einkommen für Erziehende? Was ist mit der Kinderarmut? (In Kiel lebt derzeit jedes dritte Kind von Hartz IV? Und was ist mit den Menschen im Niedriglohnsektor? Betrachtet man das derzeitige Problem vollumfänglich, landet man letztlich eben doch bei einem bGE.

Eben nicht. Auch die genannten Punkte sind ja durchaus überlegenswert und sind für sich kein Argument für ein BGE. Und der Niedriglohnsektor eignet sich hier schon mal gar nicht als Argument, da einige BGE-Befürworter, wie Götz Werner, diesen Sektor ja explizit stärken und nicht etwa abschaffen wollen. Dazu wäre das BGE übrigens auch sehr kontraproduktiv.

Die These, dass die Sozialabgaben heute durch Besteuerung von Arbeit eingenommen werden, ist zwar richtig, aber genau das Problem, dass zu den prekären Beschäftigungsverhältnissen geführt hat.

Nein! Da haben Sie sich von der Deutung der Neoliberalen ins Bockshorn jagen lassen. Die prekären Beschäftigungsverhältnisse sind doch eine direkte Folge der Deregulierung. Sie sind politisch gewollt!

Genau deshalb will ja beispielsweise Götz Werner weg von der Besteuerung der (besonders im digitalen und Maschinenzeitalter weniger werdenden) Erwerbsarbeit.

Dazu hatte ich mich schon bei der ersten Leserbriefrunde ausgelassen. Die These ist empirisch schlicht nicht haltbar.

Straubhaar sieht dieses Problem in seinem neuen Buch “Radikal gerecht” ebenfalls auf uns zukommen. Wir müssen deshalb den Schritt weg von Besteuerung von Arbeit hin zur Besteuerung von Konsum und Kapital gehen.  So wollen Straubhaar und Werner beispielsweise auch eine Kapitalsteuer von 50%. Auch beim internationalen Währungshandel, der in dem Artikel gar nicht vorkommt.

Aus gutem Grund, da eine solche „Kapitalsteuer“ ein Thema für sich wäre. Auch die eher linken Anhänger eines BGE nutzen ja ähnliche Tricks. Hier ist es dann die „Finanztransaktionssteuer“, der man märchenhafte Einnahmen zuschreibt. Ein PR-Trick. Hier wird auf Basis der aktuellen Volumina gerechnet, doch wenn man bedenkt, dass mehr als 95% aller Transaktionen Arbitragegeschäfte und Hochfrequenzhandel sind, wird schnell klar, dass diese Transaktionen im Falle einer Besteuerung entweder wo anders oder gar nicht mehr abgewickelt werden und die Schätzungen daher echte Luftnummern sind. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie komplex das Thema ist und wie viele Fragezeichen hinter den Rechenmodellen stehen.

Dass ein bGE “selbstverständlich” die Preise erhöht ist, wenn man die Steuer von der Produktion fortnimmt, eben gerade falsch.

Werner argumentiert – zumindest in den älteren Texten, die ich gelesen habe – hier aber auch nur für einen „Sonderfall“ – nämlich Produkte, die samt Vorprodukten in Deutschland hergestellt wurden. Die meisten Produkte in unserem Warenkorb sind aber Güter, die zumindest in Teilen aus importierten Vorprodukten hergestellt wurden. Und hier platzt dann auch die 1:1-Umverteilung von Arbeits- auf Konsumsteuern, da Importe sowie Vorprodukte nicht von der „Steuerentlastung“ profitieren und einfach nur teurer werden.

Denn das bGE ist für viele ja gar nicht mehr Geld, denn die Menschen haben heute ja auch schon ein Einkommen, viele von ihnen durch Sozialtransfers, die in ein bGE verwandelt werden. Die Menschen müssen ja heute auch schon Geld zum Leben haben. Ein Großteil dieser Gelder wird gar nicht obendrauf gesetzt, sondern verwandelt. So bekommen Hartz IV-er ja bereits 760 EUR, es kommt dann die Sanktionsfreiheit, für die sich der Artikel ja auch ausspricht, und bei einem Grundeinkommen von 1100 EUR etwa nur ein Drittel obendrauf, was ich auch für angemessen halte.

Maschinensteuer wäre unsinnig, da man ja definieren müsste, was eine Maschine ist und was Arbeit einer Maschine ist und dass alles (bei jedem IPHONE, denn das ist ja auch eine hochkomplexe Maschine, gelegentlich ersetzt ein IPhone heute einen Büroplatz oder har ein ganzes Büro) müsste dann auch noch mit hohem Aufwand kontrolliert werden. In einer Konsumsteuer, also quasi Produktsteuer wäre eine Maschinensteuer dagegen enthalten.

Niemand Ernstzunehmendes aus der bGE-Bewegung fordert die Abschaffung des Sozialstaates, sondern was gefordert wird ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem Sozialstaat, der allerdings seinen Bevormundungscharakter verlieren würde und einem bGE. Welche Sozialleistungen gestrichen werden können, hängt wesentlich mit der Höhe des ausgezahlten bGE zusammen und mit sonst praktisch nichts anderem. Dass die meisten Befürworter des bGE zu den Verlierern der Einführung eines bGE gehören würden, hängt ebenfalls damit zusammen. Es ist als Argument nicht mehr als eine Intellektuelle Spitzfindigkeit.

Dass Modellversuche sich nicht als fundierte wissenschaftliche Anschauungsobjekte eignen, teile ich größtenteils, besonders auch im Hinblick auf solche Modelle wie das in Finnland.

Das bGE wäre ein Selbstermächtigungsschub für jede Bürgerin und jeden Bürger und eine teilweise Befreiung aus einem System der Sozialbevormundung, dass jeden Zuschuss an Bedingungen und Kontrolle bindet. Die meisten Gegner des bGE haben genau vor diesem Machtverlust Angst. Deshalb sind sie dagegen.

Unser Leser Manfred Becker bringt eine gute Ergänzung zur Debatte, wenn er darauf hinweist, dass momentan die gültigen Arbeitsmarktgesetze schlicht nicht eingehalten werden. Warum dies beim BGE anders sein sollte und warum dies überhaupt für ein BGE sprechen sollte, ist mir jedoch nicht klar.

Sehr geehrte Damen und Herren,

so sehr ich Ihre Beiträge im Allgemeinen schätze, so unzufrieden bin ich mit Ihrer Behandlung des Themas BGE.

Sie weigern sich, die Leserbriefe hierzu vollständig zu veröffentlichen mit Hinweis auf deren immer gleiche Argumente. Selber haben Sie aber keinerlei Scheu, Ihre immer gleichen Argumente zu wiederholen, die dadurch nicht besser werden.

Ihr Hauptargument, mit der Forderung nach einem BGE würde der Kampf um faire Arbeitsbedingungen geschwächt, ist m.E. weltfremd. Ich kann bereits auf einige Jahrzehnte Arbeit in prekären Verhältnissen zurückblicken und daher behaupten: Durch verbesserte Arbeitsrechte haben sich die Arbeitsbedingungen im Niedriglohnbereich nicht im Geringsten verbessert, sondern zum Teil sogar verschlechtert. Wurden etwa vor 20 Jahren noch minimale Arbeitsschutzbestimmungen normalerweise von den Betrieben eingehalten, so kriegt man heute nur noch einen Stapel von Arbeitsschutzvorschriften zum Unterschreiben vorgelegt, von denen praktisch keine eingehalten werden, wofür ich dann aber als Arbeiter gekündigt werden kann. Toll`!

Fordere ich als 450 Euro-Jobber meinen Urlaubsanspruch ein, kann ich ebenfalls gleich nach Hause gehen. Alle tollen Gesetze nutzen nichts, solange Millionen Habenichtse auf deren Einhaltung nicht bestehen können. Für diese wäre aber ein BGE ein entscheidender Vorteil: sie könnten nämlich dann erstmalig sagen: “Ne, zu solchen illegalen Dumping-konditionen arbeite ich nicht. Dann bleibe ich lieber auf Hartz 4- Niveau zu Hause.” Durch den Wegfall des Arbeitszwanges zu jedweden marktüblichen Konditionen würde erstmals seit einem halben Jahrhundert wieder ein freier Arbeitsmarkt entstehen, in dem Anbieter und Nachfrager auf Augenhöhe verhandeln. Nur so lassen sich faire Löhne erreichen! Freilich müssten dann auch die Besser- und Durchschnittsverdiener etwas mehr für ihre Brötchen oder Pakete zahlen, wenn ihre “Diener” anständig bezahlt würden. WIll man das vielleicht verhindern?

Wenn gut versorgte Gewerkschaftler oder Armutsforscher gerne noch weitere 50 Jahre erfolglos für faire Löhne kämpfen möchten, sollen sie dies bitteschön mit Hartz 4- Gehalt tun, aber nicht von den Arbeitslosen verlangen, sie nicht beim gemütlichen “Kämpfen” zu hindern….
Ein anderes Argument gegen das BGE finde ich besonders befremdend: Dass zur Kontrolle der Berechtigung des BGE (negative Einkommenssteuer) dann nicht nur Hartzies, sondern auch alle anderen ihre Einkommensverhältnisse offenlegen müssten. Mein herzliches Beileid! Konnten Sie bisher noch einfach Ihr Finanzamt bescheissen und wollen dies nun als Bestandswahrung einfordern? Dann wird es aber auch nix mit der Bürgerversicherung.

Fordern Sie doch ehrlicherweise bitte gleich, dass alles beim Alten bleiben solle, und dass Sie bitte weiterhin anständig für bessere Arbeitsbedingungen bellen dürfen (und nicht beissen müssen: beim BGE würden Sie vielleicht nachher schlechter dastehen?)

Nachdenklich:
Manfred Becker


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