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Titel: Gängelung der Armen

Datum: 23. August 2010 um 9:25 Uhr
Rubrik: Bildung, Hartz-Gesetze/Bürgergeld, Soziale Gerechtigkeit
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Ursula von der Leyens Plan, höhere Sozialleistungen für Kinder im Hartz-IV-Bezug nicht auszuzahlen, sondern ihnen Gutscheine, einen „Bildungspass“ bzw. eine Chipkarte auszuhändigen, findet über die parteipolitischen Lagergrenzen hinweg zahlreiche Anhänger/innen. Einer der Hauptgründe hierfür dürfte das in der Gesellschaft weit verbreitete Vorurteil sein, eine vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 angemahnte Erhöhung des Regelsatzes komme bei vielen Kindern aus sog. Hartz-IV-Familien gar nicht an, weil die Eltern das Geld eher zur Befriedigung ihrer eigenen Konsumbedürfnisse ausgeben würden. Zwar mag es tatsächlich den einen oder anderen Vater geben, der sich eher den beinahe schon sprichwörtlichen Flachbildschirm kaufen würde, als das zusätzliche Geld seinen Kindern zugute kommen zu lassen. Mit den seltenen Ausnahmen „vergnügungssüchtiger“ Familienväter zu begründen, dass keine Erhöhung der Regelsätze stattfinden soll, womit alle übrigen Eltern und Kinder völlig schuldlos benachteiligt würden, wäre aber mehr als perfide. Dass auch Unternehmen staatliche Subventionen zweckentfremden, zeigt der jüngste Missbrauchsskandal beim Kurzarbeitergeld, hat bisher freilich bezeichnenderweise nie die Forderung nach sich gezogen, ihnen keine Subventionen mehr zu gewähren oder bloß noch Gutscheine auszuhändigen. Von Christoph Butterwegge

Zweifellos müsste stärker als bisher in unsere soziale Infrastruktur allgemein und besonders die Betreuungsinfrastruktur für Kinder investiert werden, die vor allem gegenüber den skandinavischen Ländern einen großen Nachholbedarf aufweist. In den dortigen Gemeinschaftsschulen, die alle Kinder bis zur 9. oder 10. Klasse zusammen unterrichten, existieren nicht bloß mehr Lehrer/innen, sondern auch mehr Sozialarbeiter/innen und Psycholog(inn)en. So kommen Aufwendungen für die Hilfe und die Betreuung auch bei den sozial benachteiligten Kindern an. Und gerade für die ist es ja besonders wichtig, dass sie in Ganztagsschulen ein warmes Mittagessen, Förderunterricht und kulturelle Angebote erhalten. Dazu bedarf es jedoch keiner Gutscheine oder Chipkarten, sondern bloß des ernsthaften politischen Willens, das mehrgliedrige deutsche Bildungssystem im Sinne der Kinder aus sozial benachteiligten Familien grundlegend zu reformieren.

Darüber hinaus brauchen die sozial benachteiligten und bedürftigen Familien allerdings auch mehr finanzielle Mittel zu ihrer freien Verfügung, denn was man bei uns zum Leben benötigt, bekommt man fast nur gegen Bares. Unter den Bedingungen einer modernen Konsumgesellschaft garantiert das Geld die Freiheit des Wirtschaftsbürgers, die dem Sozialstaatsbürger nicht vorenthalten bleiben darf. Die geplante Ausgabe eines „Bildungspasses“ bzw. von „Teilhabe- und Bildungsgutscheinen“ etwa für musischen oder Nachhilfeunterricht wäre keine Lösung des Problems, weil sie einer Gängelung der Hartz-IV-Bezieher/innen durch jene Politiker/innen gleichkäme, die sonst immer „Wahlfreiheit“ für die Bürger/innen fordern, sowie letztlich eine weitere Diskriminierung von Armen darstellen würde. Denn wenn diese einen Gutschein im Sportverein oder im Theater einlösen wollten, müssten sie sich als Transferleistungsempfänger/in „outen“. Nur wenn alle Kinder an der Museumskasse oder in der Musikschule mit der gleichen Chipkarte zahlen würden, wäre die Gefahr der Diskriminierung bzw. Stigmatisierung gebannt. Abgesehen von den enormen Kosten für ein solches umfassendes Gutscheinsystem in elektronischer Form, an das sämtliche Dienstleister mit entsprechenden teuren Lesegeräten angeschlossen sein müssten, damit es universell wirken könnte, entfiele dann aber dessen Notwendigkeit. Denn man könnte genauso gut alle gewünschten Leistungen beitragsfrei zur Verfügung stellen und die Eltern mit genügend hohem Einkommen durch eine angemessene Besteuerung an den Kosten dafür beteiligen.

Chipkarten mit von Kind zu Kind unterschiedlichem Guthaben für je spezifische, von „Familienlotsen“ festgelegte Aktivitäten würden, wenn die Jobcenter sie in regelmäßigen Abständen auflüden, Hartz-IV-Bezieher/innen bzw. deren Nachwuchs nicht bloß diskriminieren, weil als solche bei jedem Theater- oder Schwimmbadbesuch kenntlich machen, sondern die Betroffenen auch dirigieren und disziplinieren – wenn das nicht sogar der heimliche Kardinalzweck des besagten Gutscheinsystems für seine Hauptprotagonist(inn)en ist! Warum soll eine alleinerziehende Mutter im Hartz-IV-Bezug, die am 20. des Monats kein warmes Essen mehr auf den Tisch bringt, weil das Geld für den Supermarkteinkauf nicht reicht oder ihr aufgrund unbezahlter Rechnungen der Strom bzw. das Gas abgestellt wurde, das ihren Kindern zugedachte Geld eigentlich nicht für Nahrungsmittel oder für die Begleichung ihrer Schulden bei den Stadtwerken, sondern für Museumsbesuche oder die Musikschule ausgeben? Wenigstens diese Entscheidung selbst treffen zu können, macht doch ihre Menschenwürde aus und ist der Inbegriff von Eigenverantwortung!

Ursula von der Leyen beruft sich bei ihrem öffentlichkeitswirksamen Engagement für die Ausgabe von Chipkarten auf Schweden, wo allerdings nur einzelne Kommunen derartiges praktizieren. Während man dort Bargeld jedoch kaum noch kennt und selbst Bagatellrechnungen per Kreditkarte begleicht, hat es diese in Deutschland erheblich schwerer, sich durchzusetzen. Mit der Würde des Menschen, die unsere Verfassung in Art. 1 GG zum obersten Wert erklärt, ist ein Gutscheinsystem genauso wenig vereinbar wie der Zwang, betteln zu gehen. Statt der sonst viel beschworenen „Eigenverantwortung“ wird für Hartz-IV-Bezieher/innen offenbar Unmündigkeit zum erklärten Ziel. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem o.g. Urteil zu Hartz IV vor allem Methodenkritik geäußert hat, statt im Sinne der Kläger/innen diese sozialpolitische Dauerbaustelle substanziell in Frage zu stellen, dürfte weder eine Konstanthaltung oder gar Kürzung der Regelsätze für Erwachsene noch eine Erhöhung der Kinderregelsätze über den Zugriff auf (vor)bestimmte Sach- oder Dienstleistungen mit dem Postulat eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ vereinbar sein, das die Karlsruher Richter aufgestellt haben.

Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Zuletzt sind seine Bücher „Krise und Zukunft des Sozialstaates“ sowie „Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird“ erschienen.


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