NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Hinweise des Tages

Datum: 5. Oktober 2010 um 9:01 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
Verantwortlich:

Heute unter anderem zu folgenden Themen: Erholung verliert an Dynamik; europäischer Krisen-Automat; zerrissene Union; die ignorierte Schuldenkrise; schweizer Expertenkommission Too big to fail legt Abschlussbericht vor; Beiträge zur Arbeitspolitik; Juristentag zu Leiharbeit und Mindestlohn; nochmals Durchbruch bei der Leiharbeit; Experten für „sachgrundlose Befristung“; Entlastung der Arbeitgeber und Belastung der Staats bei den Sozialleistungen; 25 Sicherheitsdefizite bei Biblis A; Gigaliner; Stuttgart 21; von Beust und Roland Berger; Putsch von Ecuador; Studiengebühren in Großbritannien; private Hochschulen; nach der Pfeife des Populisten; Blauhelme zum Scheitern entsandt. (WL)

Dieser Service der NachDenkSeiten soll Ihnen einen schnellen Überblick über interessante aktuelle Artikel und Sendungen verschiedener Medien verschaffen.
Hier die Übersicht, Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. IMK: Deutsche Wirtschaft wächst 2010 um 3,5 Prozent – doch Erholung verliert an Dynamik
  2. Harald Schumann: Der europäische Krisen-Automat
  3. Zerrissene Union
  4. Die ignorierte Schuldenkrise
  5. Schweiz: Expertenkommission Too big to fail legt Abschlussbericht vor
  6. IG Metall: Beiträge zur Arbeitspolitik und Arbeitsforschung
  7. Beschlüsse des Deutschen Juristentags zur Leiharbeit und zum Mindestlohn
  8. Nochmals Durchbruch bei der Leiharbeit
  9. Experten mehrheitlich für Beibehaltung der “sachgrundlosen Befristung”
  10. Finanzierungsstruktur der Sozialleistungen 1991 – 2009: Entlastung der Arbeitgeber
  11. 25 gravierende Sicherheitsdefizite von Biblis B sind nunmehr vielfach bewiesen
  12. Gigaliner: Giga-Quatsch
  13. Stuttgart 21
  14. Ole von Beust und das Hamburger Roland Berger-Netzwerk
  15. Der Putsch in Ecuador
  16. Großbritannien kämpft mit neuen Studiengebühren
  17. Rolle und Zukunft privater Hochschulen in Deutschland
  18. Niederlande: Nach der Pfeife des Populisten
  19. UN-Blauhelme: Zum Scheitern entsandt

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. IMK: Deutsche Wirtschaft wächst 2010 um 3,5 Prozent – doch Erholung verliert an Dynamik
    Der wichtigste Faktor ist der Exportboom im ersten Halbjahr, gefolgt von expandierenden Investitionen und einem leicht stärkeren Konsum im Inland. Von den dreieinhalb Prozent Wachstum, die wir und andere für dieses Jahr prognostizieren, beruhen 0,5 Prozentpunkte auf rein rechnerischen Effekten: Das Statistische Bundesamt hat seine Daten für die Vergangenheit revidiert, und hieraus resultiert ein höheres Ausgangsniveau für die aktuelle Prognose. Deshalb erscheint die Erholung noch stärker als sie ist.
    Im kommenden Jahr wird der deutsche Außenhandel die Konsequenzen des Sparkurses bei vielen Handelspartnern spüren. Im Inland werden zwar die privaten Konsumausgaben bei steigenden verfügbaren Einkommen etwas zunehmen. Doch gleichzeitig wirkt die beginnende Haushaltskonsolidierung dämpfend, die Sozialversicherungsbeiträge steigen und die Konjunkturpakete laufen aus. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird im Jahresdurchschnitt 2011 um 1,9 Prozent wachsen.
    Quelle: IMK
  2. Harald Schumann: Der europäische Krisen-Automat
    “Harte Strafen” soll es künftig für alle jene Euro-Staaten geben, die sich über die vereinbarten Grenzen hinaus verschulden. Schon Regierungen, die einmal die Defizitgrenze von drei Prozent der nationalen Wirtschaftsleistung reißen, sollen künftig gleich 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nach Brüssel überweisen, heißt es im nun vorgelegten Reformplan der EU-Kommission. Das wären im Fall Deutschlands mal eben sechs Milliarden Euro. Mehr noch: Auch Staaten, die an “unterentwickelter Wettbewerbsfähigkeit” leiden, die also mehr importieren, als sie ihrerseits ins Euro-Ausland verkaufen, sollen mit Sanktionen belegt werden. Lohnsenkungen oder andere “Wirtschaftsreformen” sollen damit über das EU-Recht erzwungen werden, und das sogar “automatisch” per Verfügung der Kommission…
    So folgt die geplante Verschärfung des Stabilitätspakts dem Prinzip, den Patienten dadurch zu heilen, dass die giftige Medizin in noch höherer Dosis verabreicht wird. Käme es dazu, würde nur europaweit eine Spirale aus Lohnsenkungen und Einsparungen in Gang gesetzt, die in den wirtschaftlichen Abstieg führt, und das auch noch “automatisch”. Dabei würden sich die Ungleichgewichte vermutlich sogar verschärfen. Eher früher als später wird den Lenkern der Gemeinschaftswährung darum gar nichts anderes übrig bleiben, als endlich den Kernfehler des Euro-Projekts zu korrigieren: Es muss ein Mechanismus gefunden werden, der einen regulären Ausgleich zwischen Überschuss- und Defizitländern ermöglicht. Der logische Weg, ein automatischer Finanzausgleich, ist wegen der Verfassung der Union als Staatenbund bisher versperrt. Darum bleibt als Alternative nur die enge Koordinierung der Steuer- und auch der Lohnpolitik zwischen den Eurostaaten, die auch den Überschussländern wie Deutschland, Niederlande und Österreich Auflagen macht.
    Das müsste damit beginnen, endlich die Absurdität des Wettlaufs um die niedrigsten Unternehmens- und Kapitalsteuern zu beseitigen und eine einheitliche Steuerbasis zu schaffen, die den Tricksereien der Steuervermeidungsindustrie ein Ende setzt…
    Und genauso muss es Grenzen im Wettbewerb um die niedrigsten Löhne geben. Das bedeutet keineswegs, Deutschlands Exporte mittels Lohnsteigerungen und zugehörigen Preiserhöhungen zu bremsen. Der deutsche Beitrag zur Eurokrise sind nicht die hohen Exporte von Hightech-Produkten, bei denen die Löhne ohnehin nur einen geringen Anteil an den Kosten haben, sondern die mangelnde Kaufkraft der Arbeitnehmer in allen Sektoren für Angebote aus den anderen Euroländern, und sei es in Form von Tourismusdienstleistungen…
    So erzwingt nun die Eurokrise, was alle Proteste nicht vermochten: Deutschlands Wirtschafts- und Politikelite muss ihre Ignoranz gegenüber den Folgen ihrer Politik für die Verteilung der Einkommen aufgeben und endlich dafür sorgen, dass die Gewinne aus der steigenden Produktivität auch für steigende Nachfrage sorgen. Gelingt das nicht, dann wird die Eurozone immer tiefer in die Krise rutschen und eher früher als später zerfallen. Den größten Schaden davon hätte Deutschland. Müsste die D-Mark wieder eingeführt werden, würde ihr Kurs so drastisch steigen, dass deutsche Waren im EU-Ausland unbezahlbar würden. Und das ganz automatisch.
    Quelle: Tagesspiegel
  3. Zerrissene Union
    »Griechenland, die Krise und der Euro«. Die Krise hat die politische Ökonomie der Euro-Zone auf eine harte Probe gestellt. Die möglichen Folgen sind so drastisch wie unabsehbar. Die Währungsgemeinschaft könnte gar an ihren inneren Widersprüchen zerbrechen. (Vorabdruck aus dem Buch “Griechenland, die Krise und der Euro” von Andreas Wehr. Der Autor zeichnet darin ökonomische und politische Bruchlinien in der Euro-Zone im Gefolge der Wirtschafts- und Finanzkrise nach und analysiert deren Auswirkungen auf das kapitalistische Projekt EU.
    Quelle: junge Welt
    Siehe auch: Ein Blick zurück aus dem Jahr 2013
  4. Die ignorierte Schuldenkrise
    Mit dem Kauf von griechischen Euro-Staatsanleihen nähert sich China gleich zwei Zielen – wenn auch in kleinen Schritten: Es setzt die Diversifizierung seiner Devisenbestände fort, und es sichert sich eine strategische Basis im Euro-Raum. Bei seinem Besuch in Athen betonte Regierungschef Wen Jiabao nicht nur, China werde neue griechische Staatsanleihen erwerben, sondern bestätigte auch bereits erfolgte Käufe. Die gleichzeitig vereinbarte wirtschaftliche Kooperation sieht einen Fonds über 5 Mrd. $ vor, der die Zusammenarbeit der Schiffs- und Werftindustrien beider Länder fördern und von Griechenland für den Kauf chinesischer Schiffe genutzt werden soll. Marktkommentatoren sprechen von geschickten Schachzügen Chinas. Die griechischen Bonds seien billig (wenn auch mit gewissen Risiken behaftet), mit dem neuen Fonds würden Aufträge für Schiffe finanziert, und man habe sich als Freund in der Not präsentiert, der verständnisvoller sei als die Euro-Partner. Chinesische Käufe von griechischen und anderen europäischen Staatsanleihen dürften ein wichtiger Faktor bei der aufgekommenen neuen Stärke des Euro gewesen sein, vermutet Leigh Skene von Lombard Street Research, so wie Chinas Käufe von japanischen Anleihen für den Anstieg des Yen mitverantwortlich gewesen seien. Die Stärke des Euro lässt den Eindruck aufkommen, dass die Schuldenkrise weniger gefährlich geworden sei. Tatsächlich besteht aber derzeit an neuen schlechten Nachrichten kein Mangel. Zu den wichtigsten Beispielen gehören der erhöhte Kapitalbedarf für die Rettung irischer Banken, die notwendig gewordenen zusätzlichen Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes von Portugal, das reduzierte Rating spanischer Anleihen oder der sich abzeichnende konjunkturelle «double dip» der irischen und spanischen Wirtschaften.
    Quelle: NZZ

    Anmerkung Orlando Pascheit: China baut sorgfältig einen Brückenkopf für seine Exporte nach Südost- und Osteuropa aus. Hinzukommt die Nähe zum Bosporus. Seit 2008 sind die Chinesen am Container-Hafen von Piräus (drittgrößter Mittelmeerhafen) beteiligt. Weiterhin haben sie auch im Norden den Hafen von Thessaloniki in das Visier genommen. Westlich von Athen bei Eleusis ist ein Umschlagslager geplant. Dazu passt das Interesse der Chinesen an den griechischen Eisenbahnen. Ob die Chinesen als Freunde in der Not handeln, darf bezweifelt werden. In der chinesischen Langfriststrategie ist Griechenland nur als Mitglied der Eurozone von Wert. Der Kauf von Euro-Staatsanleihen trägt dazu bei, dass dies so bleibt.

  5. Schweiz: Expertenkommission Too big to fail legt Abschlussbericht vor
    Die Grossbanken UBS und CS sollen ihre Aktiven nach dem Willen der Too big to fail-Expertenkommission in Zukunft mit 19 Prozent Eigenmitteln absichern. Das ist fast doppelt so viel wie der neue internationale Regulierungsstandard Basel III vorsieht (10,5 Prozent). Ein Grossteil muss zudem Eigenkapital von höchster Qualität sein. Die Expertenkommission des Bundes schlägt vor, dass bei systemrelevanten Grossbanken 10 Prozent hartes Eigenkapital vorhanden sein muss, wie aus dem am Montag veröffentlichten Abschlussbericht der Kommission hervorgeht. Basel III, auf das sich internationale Finanzaufseher Mitte September geeinigt haben, sieht 7 Prozent vor. Als hart gilt Eigenkapital der höchsten Qualität in der Form von einbezahltem Kapital, offenen Reserven und Gewinnvorträgen nach Abzug von regulatorischen Anpassungen.
    Zusätzlich zu den Basel III-Vorschriften sollen die Schweizer Grossbanken auch eine sogenannte Leverage Ratio einhalten müssen. Die Kommission schlug vor, dass die Eigenmittel mindestens fünf Prozent der Bilanzsumme ausmachen müssen. Daneben empfahl die Kommission, Credit Suisse und UBS zur Ausarbeitung eines Konzeptes zu verpflichten, wie in einem Krisenfall systemrelevante Funktionen einer Grossbank weitergeführt werden können, während der Rest in Konkurs gehen könnte. Bei den Liquiditätsregeln ging die Kommission davon aus, dass die seit dem 30. Juni dieses Jahres geltenden Vorschriften ausreichen. Sie verpflichten die Banken dazu, eine angemessene Reserve erstklassiger Aktiva zu halten, die auch in Stresszeiten die Abflüsse für 30 Tage decken. Solche Notfallpläne zur Organisation sollen die Banken selbst entwerfen. Nur wenn dies nicht passiert, könnte der Staat zu Zwangsmassnahmen greifen.
    Quelle 1: NZZ
    Quelle 2: NZZ WebTV

    Anmerkung Orlando Pascheit: Bislang ist nicht bekannt, dass die Kurse dieser beiden Schweizerischen Großbanken unter diesen Beschlüssen gelitten hätten. Moral der Geschichte: Offensichtlich sind scharfe nationale Alleingänge möglich.

  6. IG Metall: Beiträge zur Arbeitspolitik und Arbeitsforschung
    Auf Initiative der IG Metall hat sich im September 2009 ein Arbeitskreis Arbeitspolitik und Arbeitsforschung gebildet, dem neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IG Metall Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen der Arbeitswissenschaft, Arbeitspsychologie sowie Arbeits- und Industriesoziologie angehören. Das gemeinsame Anliegen von IG Metall und der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besteht darin, gewerkschaftliche Arbeitspolitik neu zu beleben und Arbeitsforschung zu stärken.
    Der unten verlinkte Reader als erste Ergebnis dieses Arbeitskreises hat zwei Schwerpunkte:

    • Er enthält ein Diskussionspapier zu Handlungsfeldern und Aufgaben arbeitspolitischer Forschung und Praxis aus Sicht der IG Metall. Dieses von Detlef Gerst, Klaus Pickshaus und Hilde Wagner verfasste Papier wurde im Arbeitskreis Arbeitspolitik und Arbeitsforschung diskutiert und soll die arbeitspolitische Schwerpunktsetzung innerhalb der IG Metall befördern und aus gewerkschaftlichen Bedarfen Anforderungen an die Arbeitsforschung formulieren.
    • Schwerpunkt der vorgelegten Veröffentlichung sind dann aus wissenschaftlicher Sicht verfasste Sichtungen der Forschungslagen und Forschungslücken zu einer Vielzahl einzelner Themenfelder der Arbeitsforschung.

    Quelle: IG Metall [PDF – 1.00MB]

  7. Beschlüsse des Deutschen Juristentags zur Leiharbeit und zum Mindestlohn
    Eine Auswertung unseres Lesers A.G.:
    Bei der Leiharbeit sprach sich eine Mehrheit dafür aus, die Ausnahmeregelung des § 9 Nr. 2 AÜG (Absenkung des Eingangsentgelts) aufzuheben (angenommen 178:112:2). Besonders wichtig: Die Möglichkeit, durch Tarifverträge mit ungünstigeren Arbeitsbedingungen vom Gleichbehandlungsgrundsatz abzuweichen, ist nach den Beschlüssen aufzuheben (angenommen 177:119:4). Hier liegt ja bekanntlich der Kern der derzeitigen Ungleichbehandlung von Leiharbeitnehmern. Ein nicht unwichtiges Detail: Die Vorgaben des Equal pay sollen auch für die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung umgesezt werden (angenommen 184:106:5). Auch die betriebsverfassungsrechtliche Seite der Leiharbeit wurde berücksichtigt; allerdings ist der DJT an dieser Stelle über den Allgemeinplatz nicht hinausgekommen, die Rechte der Betriebsräte im Entleihbetrieb für Maßnahmen zugunsten von Leiharbeitnehmern und Stammbeschäftigten in Bezug auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern seien “zu verbessern” (angenommen 177:110:10). Insgesamt sind diese Vorschläge als sehr positiv zu bewerten und zeigen, dass die Juristen mehrheitlich den “Abschied vom Normalarbeitsverhältnis” nicht für zukunftsträchtig halten. Die dringend gebotene Umsetzung dieser Vorschläge zur Leiharbeit bedeutete einen wesentlichen Schritt nicht nur dahin, den Equal-pay-Grundsatz zu realisieren, sondern auch, die Leiharbeit weniger attraktiv zu machen. Dies dürfte auch die Intention der Abstimmenden des DJT gewesen sein, wurde doch als “Grundlinie” beschlossen: “Das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis bildet das Rückgrat der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es birgt eine hohe Ertragskraft und bietet eine hohe Gewähr der Einhaltung von Schutzstandards. Aus- und Fortbildung sind hier stark ausgeprägt, die Identifikation mit den Zielen des Unternehmens ist groß. Der Gesetzgeber sollte durch intelligente Lösungen diese Form der Rechtsbeziehungen stützen” (angenommen 305:0:1). Sowie: “Zu diesem zu stützenden Leitbild gehört auch die Beschäftigung beim eigenen Arbeitgeber (Vertragsarbeitgeber).” (angenommen 203:103:10)
     
    Zunächst war Ausgangspunkt der Beschlüsse die Ablehnung des von zahlreichen Wirtschaftswissenschaftlern als positiv bewerteten Kombilohnmodells (Geringverdienst, durch Sozialtransfers ausgestockt). Bei der Frage, ob nicht ein flächendeckender allgemeiner Mindestlohn eingeführt werden sollte, sei der Zusammenhang zwischen sozialrechtlichen Transferleistungen und dem privatautonom vereinbarten Arbeitsentgelt in den Blick zu nehmen. Dieser Zusammenhang von Sozialrecht und Privatrecht, der die Grundsicherung und andere Transferleistungen zu einem Kombilohnmodell mache, beeinflusse die Marktsituation am Arbeitsmarkt im Niedriglohnbereich. (angenommen 191:100:8) Diesem Befund könne durch einen einheitlichen allgemeinen Mindestlohn als fixierter Untergrenze entgegengewirkt werden. (angenommen 185:104:8) Besonders wichtig ist die Beschlusslage zur Bemessung des Mindestlohns. Hier musste zunächst bestimmt werden, welchem Zweck ein Mindestlohn dient. Zutreffend kam die Mehrheit zu folgender Zweckbestimmung: “Der Mindestlohn sollte als Mindestanforderung ein angemessenes Entgelt für Vollzeitarbeit und Ernährung der Familie gewährleisten und eine Höhe haben, die die Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Transferleistungen auch im Alter entbehrlich macht.” (164:96:7) Zweck ist also nicht nur eine Sicherung des Existenzminimums, sondern auch der Schutz vor Altersarmut! Dieser Bezug auf die Situation im Alter ist gerade für die jüngeren Generationen wichtig. Ernst genommen, muss dieser (richtige) Ansatz auf lange Sicht zu Mindestlöhnen weit über den oft genannten 7,50 EURO führen. Als vorbildliches Verfahren der Festlegung wurde auf das britische Kommissionsmodell verwiesen, das mit einer intensiven Beteiligung der Tarifvertragsparteien und mit einer sorgfältigen zeitnahen Untersuchung des Arbeitsmarkts verbunden sei. (angenommen 173:90:15) Auch dieser Punkt birgt eine Überzeugungskraft, wobei der Teufel natürlich im Detail steckt (Beispiele: Wie genau sind die Beteiligungsrechte der Tarifvertragsparteien auszugestalten? Gibt es nur Anhörungsrechte, oder bekommen die Tarifvertragsparteien ein Vetorecht? Wird nur ein einziger flächendeckender Mindestlohn festgesetzt, oder kann auf branchenspezifische Besonderheiten eingegangen werden?). Insgesamt weist die Beschlusslage in die richtige Richtung.
    Quelle: Deutscher Juristentag. Die Beschlüsse im Wortlaut [PDF – 262KB]
  8. Nochmals Durchbruch bei der Leiharbeit
    Unsere Leserin H.B. merkt dazu an: Als langjährige Zeit-Arbeitnehmerin im Rechnungswesen (…) kann ich mich über den Erfolg einer Verdienst-Gleichstellung von Zeit-Arbeitnehmern (was hier ganz konkret erstmal nur die Stahl-Industrie betrifft) nur wundern, denn tatsächlich entsteht eine Lohn-Gleichstellung nur durch einen gleichgesetzten BRUTTO-Lohn für den Arbeitnehmer, der genauso viel Renten- bzw. Sozialbeiträge abführt wie vergleichbare Festangestellte.
    Zeitarbeitsunternehmen weisen zwar in Ihren monatlichen Abrechnungen gegenüber den Leihbetrieben annähernd im Durchschnitt einen Vergleichsverdienst zu den Festangestellten aus (zumindest für den Buchhaltungsbereich), erheben dazu die Umsatzsteuer, entlohnen aber Ihre Zeit-Arbeitnehmer tatsächlich mit nur etwa der Hälfte bis zu Zwei-Drittel brutto dieser sogenannten Lohngleichstellung…
    Dass in diesen Ausgangsrechnungen die gesetzlichen sozialen Arbeitgeber-Anteile der Zeitarbeitsunternehmen für die Zeitarbeiter mit inbegriffen sind, ist ein Kostenfaktor, der durch die geringen Löhne natürlich klein gehalten wird.
    Letztendlich ist es so, dass der lt. BZA-Vizepräsident Thomas Bäumer „Vertrag zulasten Dritter“ nach wie vor den leistenden Zeit-Arbeitnehmer betrifft, da in diese vertraglich ausgehandelte Lohngleichstellung durch die Gewerkschaft die Leistung bzw. der „Mehrwert“ oder der „Umsatz“ des Zeitarbeit-Unternehmens in dieser ausgestellten Rechnung inbegriffen ist.
    Diese ganze Augenwischerei der hochgelobten Zeitarbeits-Unternehmungen, die wie Pilze aus dem Boden sprießen und die vorübergehenden „Engpässe“, in einer ohnehin sehr knapp bemessenen Personal-Politik, meist die der Konzerne bedienen, würde endlich wirklich gelöst sein, wenn mindestens die Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit-Arbeitnehmer tatsächlich einem durchschnittlichen Festangestellten-Verdienst in die Rentenkasse abgeführt würden, somit das prekäre Arbeitsverhältnis wenigsten in Vorausschau einer Altersrente gleichgestellt wäre und einen “Leistungsaufschlag” zu den gleichgestellten Löhnen für die “Bemühungen” der Zeitarbeitsunternehmen hinzugerechnet wird.
    Für eine vorübergehende Personal-Aufstockung sollte es einem Unternehmen zumutbar sein auch ein wenig mehr für einen Arbeitnehmer zu bezahlen, wenn das Unternehmen schon keine soziale Verantwortung übernehmen möchte.
    Der „Verdienst-Aufschlag“ der Zeitarbeitunternehmen mit Lohn-Gleichstellung ist der kasus knaxus, denn tatsächlich ist es so, dass es besser und schlechter zahlende Kunden gibt (je nachdem wie geschickt die Vertragspartner verhandeln, auch welche Branche „anfordert“), der Zeit-Arbeitnehmer aber immer nur auf einen sogenannten „üblichen Fix-Lohn“ der Zeitarbeits-Branche festgelegt wird. Nebenleistungen wie steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse oder Mehraufwendungen für Verpflegung erhöhen zwar (relativ geringfügig) den Netto-Lohn, wirken sich aber auf die Altersrente nicht aus und sind auch wieder abzuziehen in den Werbungskosten der Arbeitnehmer-Veranlagung am Jahresende…
  9. Experten mehrheitlich für Beibehaltung der “sachgrundlosen Befristung”
    Bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag hat sich die Mehrheit der geladenen Experten für eine Beibehaltung der so genannten ”sachgrundlosen Befristung“ bei Arbeitsverhältnissen auf Zeit ausgesprochen. Aktuell können Arbeitgeber Mitarbeiter bis zu zwei Jahre lang ohne Angabe von Gründen befristet beschäftigen. Die SPD-Fraktion hat sich in einem Antrag (17/1769) dafür ausgesprochen, diese Möglichkeit zu streichen. Auch Linksfraktion (18/1968) und Bündnis 90/Die Grüne (17/2922) schlossen sich dieser Forderung an. Linke und Grüne wollen darüber hinaus die gesetzliche Möglichkeit einer „Befristung zur Erprobung“ für neue Mitarbeiter abschaffen.
    Bei der Anhörung betonten mehrere Experten die Chancen, die sich aus befristeten Beschäftigungsverhältnissen ergäben: Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sagte, 40 bis 50 Prozent der Arbeitnehmer würden nach Auslaufen der befristeten Verträge in unbefristete Jobs übernommen…
    Die Vertreter aller geladenen Wirtschaftsverbände betonten, dass Unternehmer die Möglichkeit zur befristeten Beschäftigung vor allem in Krisensituationen bräuchten…
    Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sagte hingegen, dass die Schaffung neuer Jobs vor allem mit der wirtschaftlichen Entwicklung zusammenhänge. Bei Auftragsspitzen könnten Unternehmer Mitarbeiter mit genau dieser Begründung auf Zeit einstellen; wenn Arbeit dauerhaft anfalle, solle man eine unbefristete Stelle schaffen. Nadine Zeibig vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht betonte die negativen Auswirkungen befristeter Arbeit auf die Lebensqualität: Den Mitarbeitern fehle die Planungssicherheit, außerdem gingen Verträge auf Zeit überdurchschnittlich oft mit prekärer Arbeit einher.
    Allerdings sagte DGB-Vertreterin Perreng, dass Unternehmen vermutlich in andere Formen prekärer Beschäftigung wie Praktika, Volontariate oder Leiharbeit ausweichen würden, wenn man die Möglichkeit sachgrundloser Befristung abschaffen würde. Christian Hohendanner vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wies darauf hin, dass befristet Beschäftigte gerade in den Branchen häufig übernommen würden, wo Verträge in der Regel ohne Sachgrund befristet seien, wie im produzierenden Gewerbe…
    Die geladenen Wirtschaftsverbände unterstützten den Plan der schwarz-gelben Koalition, das „Ersteinstellungsgebot“ abzuschaffen: Es besagt, dass Firmen, die einen Mitarbeiter schon einmal auf Zeit beschäftigt haben, ihn nicht wieder befristet einstellen dürfen. Laut Koalitionsvertrag soll eine erneute Einstellung nach einer Karenzzeit von zwölf Monaten erlaubt werden, um so genannte ”Kettenbefristungen“ zu verhindern. BDA-Vertreter Wolf und DIHK-Vertreterin Reppelmund plädierten sogar für kürzere Karenzzeiten.
    Quelle: Deutscher Bundestag

    Anmerkung WL: Diese Meldung vor allem auch deshalb, weil immer wieder behauptet wird, das Arbeitsrecht müsse flexibler werden. Es kann also derzeit schon „sachgrundlos“ befristet eingestellt werden. Im Hinblick auf den Kündigungsschutz fragt man sich, ob die Wirtschaftslobbyisten überhaupt noch wissen, worüber sie reden. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat unlängst ermittelt, dass inzwischen 10 Prozent der Arbeitsverhältnisse befristet sind und Neueinstellungen bis zur Hälfte nur noch befristet erfolgen. Wir haben schon seit Jahren eine Erosion des Normalarbeitsverhältnisses, der Kündigungsschutz wird von vielen Unternehmen schon längst unterlaufen.
    Jegliche Einstellung in Arbeit kann ohne sachlichen Grund befristet – bis auf zwei Jahre – erfolgen: Auch Mehrfachbefristungen beim selben Arbeitgeber sind erlaubt. Für über 50-jährige Arbeitslose besteht buchstäblich “Vogelfreiheit“. Noch vor kurzem berichtete die OECD, dass Deutschland bei den Zeitarbeitern und befristet Beschäftigten im Vergleich der 30 OECD-Mitglieder in der unteren Hälfte liegen.
    Den Arbeitgebern kann es bei ihrer Forderung nach Hire and Fire gar nicht mehr primär um eine Lockerung des Kündigungsschutzes gehen. Es geht darum noch mehr Angst um den Arbeitsplatz auszulösen um die Arbeitsbedingungen noch mehr verschärfen zu können und die Löhne noch mehr drücken zu können.

  10. Finanzierungsstruktur der Sozialleistungen 1991 – 2009: Entlastung der Arbeitgeber

    Finanzierungsstruktur

    Quelle: Sozialpolitik aktuell [PDF – 68.4KB]

    Anmerkung WL: Fast genau um den Prozentsatz zu dem die Sozialbeiträge der Arbeitgeber gefallen sind, sind die Zuschüsse des Staates gestiegen.

  11. 25 gravierende Sicherheitsdefizite von Biblis B sind nunmehr vielfach bewiesen
    Hier einige Beispiele in einfachen Worten:

    • Die Hauptkühlmittelleitungen bestehen aus einem veralteten Werkstoff und vermeidbaren
      Schweißnähten („Längsnähte“), so dass es jederzeit zur Störfallauslösung durch Leckagen
      kommen kann.
    • Das zügige Herunterfahren des Atommeilers beim gefürchteten „kleinen Leck“ wird nicht
      automatisch ausgelöst.
    • Biblis B verfügt über kein schnell wirkendes chemisches Abschaltsystem
      („Zusatzboriersystem“), welches u.a. beim gefährlichen „Dampferzeuger-Heizrohrleck“ oder
      auch beim Versagen des Schnellabschaltsystems von Bedeutung ist.
    • Die Notkühlwassermenge in den „Flutbehältern“ im Untergeschoss des Reaktorgebäudes
      ist knapp.
    • Unzureichender Schutz gegen anlageninterne Brände und Überflutungen.

    Quelle: IPPNW [PDF – 176KB]

  12. Gigaliner: Giga-Quatsch
    Vielleicht bleiben unsere Autobahnen von den Ungetümen namens Gigaliner doch noch verschont: Die Länderverkehrsminister lehnen in der Mehrzahl den geplanten bundesweiten Test mit den überdimensionalen Lkw ab. In dieser Woche wollen sie einen entsprechenden Plan des Bundesverkehrsministeriums kippen. Es wäre den Ländern zu wünschen, dass sie sich mit ihrem Veto durchsetzen. Denn die Lkw sind mit ihren 25 Metern nicht nur knapp sieben Meter länger als herkömmliche Trucks, sie bringen es auch auf 20 Tonnen mehr Gesamtgewicht. Mag sein, dass sich Riesen-Lkw im fernen Kanada bewähren, auf deutschen Autobahnen haben sie nichts zu suchen. Mehr als 70 Prozent aller Güter werden heute schon per Lkw befördert, nur knapp 17 Prozent mit der viel umweltfreundlicheren Bahn. Allein dieser Vergleich zeigt, wohin die Reise gehen müsste – auf die Schiene.
    Quelle: FR
  13. Stuttgart 21
    1. Stuttgart 21 ist das Geld nicht wert
      Wenn die sachliche Auseinandersetzung im Mittelpunkt stehen soll, muss es jetzt in der Debatte nicht mehr um Gefühle und Gewalt gehen – sondern um Geld. Denn das schlagende Argument gegen Stuttgart 21 ist, dass das Projekt alle Deutschen – im Verhältnis zum Nutzen – viel zu teuer kommt…
      Für den neuen Bahnhof und die damit verbundene Schnellstrecke nach Ulm sind 7 Mrd. Euro veranschlagt. Das Risiko weiterer Kosten ist enorm. Von den heute feststehenden Kosten zahlen der Bund und sein Konzern, die Bahn, direkt oder indirekt 4,7 Mrd. Euro. Den größten Beitrag für ihre bessere Anbindung leisten also nicht etwa die sparsamen Schwaben, die nun so laut aufheulen.
      Dafür wirken sich die Vorteile des Vorhabens vor allem lokal aus. Die Stadt gewinnt durch die Verlegung des Bahnhofs unter die Erde viel Platz. Und die Fahrzeit nach Ulm und München reduziert sich um 26 Minuten.
      Doch dieser Nutzen ist aus gesamtdeutscher Sicht zu klein, um dafür bis Ende des Jahrzehnts nach heutiger Kalkulation 4,7 Mrd. Euro auszugeben. Im selben Zeitraum werden dem Bund in Zeiten der Schuldenbremse insgesamt kaum mehr als 12 Mrd. Euro für den Neu- und den Ausbau von Bahnstrecken zur Verfügung stehen.
      Die Relationen stimmen einfach nicht: Während für Stuttgart 21 die Milliarden mit vollen Händen ausgegeben und weitere Kostenrisiken in Kauf genommen werden, fehlen anderswo die Mittel für dringendere Schienenprojekte. Etwa für den Ausbau der überlasteten Rheintalbahn von Karlsruhe nach Basel, die für den Güterverkehr von den Nordseehäfen nach Süden elementar ist. Auf dieser Strecke werden internationale Verpflichtungen, mit denen Kanzlerin Angela Merkel den Bau von Stuttgart 21 verteidigt, seit Langem leichtfertig missachtet.
      Quelle: FTD

      Anmerkung WL: Ich wüsste noch andere Bahnstrecken, die dringend ausgebaut werden müssten, so etwa die „Bummel“-Strecke von Hamm nach Köln. Da wären weit mehr als 26 Minuten zu sparen und diese Strecke dürfte mehr befahren sein als die Strecke Stuttgart bis Ulm. Man wundert sich, dass sich die anderen Länder diese Millardensubvention für Deutschlands reichen Südwesten bieten lassen. Vielleicht wachen ja neben den Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern endlich auch andere Landesregierungen auf. Das wäre ein wirksamer Hebel um dieses ökonomisch und verkehrstechnisch unsinnige Projekt noch zu stoppen.

    2. Siehe zum Finanzierungsbedarf der Bahn auch:

    3. Klimaschutz erfordert mehr Investitionen für den Schienengüterverkehr!
      Studie ermittelt zukünftigen Ausbaubedarf für das deutsche Schienennetz
      Rund elf Milliarden (Mrd.) Euro sind nötig, um das Schienennetz in Deutschland innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte so auszubauen, dass darauf die doppelte Gütermenge transportiert werden kann. Das zeigt eine Studie der KCW GmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). UBA-Präsident Jochen Flasbarth sagt dazu: „Der Güterverkehr muss so organisiert werden, dass er den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung trägt. Darum muss der Güterverkehr stärker auf die Schiene verlagert werden. Mit dem vorgelegten Ausbaukonzept können heute die Weichen für einen nachhaltigeren Gütertransport gestellt werden.“
      Quelle: Umweltbundesamt
    4. Die CDU und das “Stuttgart 21”-Projekt
      Zwei Drittel der Stuttgarter lehnen inzwischen Stuttgart 21 ab. Und 54 Prozent im Land. Es müssen demnach auch “Menschen wie du und ich” darunter sein, wie selbst Mappus konzedierte. Bürger. Geborene CDU-Wähler. Sogar Gmünder.
      Hopfenzitz ist keiner, der sich erst in den letzten Wochen und Monaten dem Protest angeschlossen hat. Dass er nicht mehr CDU wählen wird, war schon vor dem Aufmarsch der Staatsgewalt klar. Er ist Bundesbahnoberrat a.D., war Chef des Stuttgarter Hauptbahnhofs und hat sich als solcher seit der Geburt des Projekts Mitte der 1990er Jahre mit den Vor- und Nachteilen beschäftigt. Er kennt alle Argumente der Befürworter, ist aber selbst zu anderen Erkenntnissen gekommen.
      Die wichtigsten: Ein Kopfbahnhof ist leistungsfähiger als der geplante Tiefbahnhof. Die Kosten werden nicht sieben sondern zehn bis zwölf Milliarden Euro betragen. 70 Prozent der Reisenden aus dem Norden steigen in Stuttgart aus, denen nutze eine beschleunigte Neubaustrecke nach München gar nichts. Und was die den Befürwortern so wichtige “Magistrale” Paris-Stuttgart-Bratislava angeht, versorgte er sich schon in den 1990ern mit Zahlen. Ergebnis: Im Jahr wurden zwei oder drei Tickets von Stuttgart nach Bratislava verkauft. “Kein Mensch wollte nach Bratislava.”
      Die Neubaustrecke? Brauche man. Der unterirdische Bahnhof aber ist für ihn ein “reines CDU-Immobilienprojekt”, um innerstädtischen Bauraum zu gewinnen, beschlossen von einer Kleingruppe Parteifreunde, die nichts vom Bahnfahren verstehen und denen das auch herzlich egal ist. Die alles sagen und alles tun, um ihr Ding durchzuziehen.
      Quelle: taz
    5. Mehrheit? Welche Mehrheit?
      Die Situation in der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg ist seit letzter Woche offenbar vollends verfahren. Der unverhältnismäßig harte Polizeieinsatz hat zu einer erheblichen Zuspitzung und zu einer nochmaligen Ausweitung des Protests gegen das Projekt „Stuttgart 21“ geführt. Ministerpräsident Stefan Mappus gefällt sich im Lichte eines Regierungschefs, der den Rechtsstaat verteidigt. Was einmal beschlossen und vereinbart worden sei, so wird er nicht müde zu beteuern, dafür müssten die Projektpartner – insbesondere die Bahn – auch die entsprechende Sicherheit haben. Der CDU-Politiker sitzt mit dem von ihm deklarierten Selbstverständnis jedoch einem Trugschluss auf. Denn die Berufung auf die repräsentative Demokratie hat ihre Grenzen. Die Erringung einer parlamentarischen Mehrheit ist keineswegs als ein Freibrief dafür misszuverstehen, in der darauffolgenden Legislaturperiode tun und lassen zu können, was man – die Regierung – will. Die parlamentarische Demokratie ist schließlich keine statische Angelegenheit. Die Voraussetzungen, unter denen verkehrspolitische oder andere Großprojekte entschieden worden sind, können sich maßgeblich verändern. Eine Regierung muss in der Lage sein, sich einer gravierend veränderten Konstellation zu stellen. Die baden-württembergische Landesregierung, die sich unter dem Schutzmantel parlamentarischer Mehrheiten meint, auf die Macht des Faktischen verlassen zu können, sollte sich einmal vor Augen führen, dass es schon einmal ein Großprojekt gegeben hat, das nach mehrjähriger Bautätigkeit eingestellt worden ist. Es handelt sich dabei um die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf. Nicht weniger als zehn Milliarden DM waren damals im wahrsten Sinne des Wortes in den Sand gesetzt worden. Das sollte zu denken gegeben. Umgekehrt gefällt sich die Protestbewegung allerdings zu sehr in der Gestalt derjenigen, die die Vox populi zum Ausdruck bringen. Sie will den Abrissarbeiten Einhalt gebieten, den Bedenken gegen die Realisierung des Großprojekts zum Erfolg verhelfen und eine Kehrtwende herbeiführen. Das ist ihr gutes Recht. Bislang aber ist nicht sichtbar, wie das noch gelingen könnte. Wäre nicht etwa – so ist zu fragen – eine eingeschränkte, wesentlich kostengünstigere und sinnvollere Variante denkbar? Denn kaum jemand dürfte inzwischen noch an die Wiederherstellung des alten Hauptbahnhofes glauben.
      Quelle: Tagesspiegel
    6. Alle Gewalt geht vom Staate aus
      Warum also diese massive Gewalt? Sind die alle verrückt geworden? Will die CDU die Landtagswahlen im Frühjahr des kommenden Jahres unbedingt verlieren?
      Vermutlich nicht. Es kann nur eine sinnvolle Erklärung geben: Die Landesregierung will die Debatte um Stuttgart 21 in einen gewaltsamen Konflikt überführen und fährt bewusst eine Strategie der Eskalation. Wenn erstmal die Demonstranten Molotow-Cocktails werfen und Vermummte Straßenbarrikaden basteln – dann ist die Schwarz-Weiß-Welt wieder in Ordnung. Und dann besteht die berechtigte Hoffnung, dass die braven Stuttgarter Bürger wieder zu Hause bleiben und hinnehmen, was ihnen die Obrigkeit vorgesetzt hat.
      Quelle: n-tv
    7. Dienstaufsichtsbeschwerde des pensionierten ehemaligen Vorsitzenden einer Strafkammer des Landerichts Stuttgart
      Quelle: Rems-Murr-gegen Stuttgart 21 [PDF – 12.6KB]
    8. Überhöhte Rechnung
      Die Bahn nennt bisher eine Summe von 1,4 Milliarden Euro für den unmittelbaren Ausstieg: Größter Posten dabei ist die Rückabwicklung eines Vertrags mit der Stadt Stuttgart: Im Jahr 2001 hatte diese der Bahn 460 Millionen Euro für die Grundstücke bezahlt, auf denen derzeit die oberirdischen Gleise liegen, die bei einem unterirdischen Bahnhof nicht mehr benötigt werden. Bei einer Rückabwicklung müsste diese Summe zuzüglich 284 Millionen Euro Zinsen zurückgezahlt werden.  Zudem sind nach Angaben der Bahn bisher 260 Millionen Euro für Planung und Bau des unterirdischen Bahnhofs ausgegeben worden. Bereits vergeben sind zudem Bauaufträge von 240 Millionen Euro. Weitere 170 Millionen flossen in die Planung der Neubaustrecke nach Ulm.
      Die Kritiker von “Stuttgart 21” halten diese Rechnung für unseriös. Christian Böttger, Bahnexperte an der Hochschule für Wirtschaft und Technik in Berlin, argumentiert etwa, dass die Rückabwicklung des Grundstücksgeschäfts keine realen Kosten verursache. “Das Geld wäre ja nicht weg, sondern würde von der Bahn an die Stadt Stuttgart zurückgegeben”, sagt er. Zudem dürften die Kosten für die Neubaustrecke nach Ulm nicht eingerechnet werden, weil diese auch unabhängig vom unterirdischen Durchgangsbahnhof in Stuttgart gebaut werden könne. Und bei den vergebenen Bauaufträgen sei fraglich, ob bei einem Projektstopp tatsächlich die ganze Summe bezahlt werden müsse. “Die realen Kosten des Ausstiegs aus ,Stuttgart 21′ liegen damit bei 400 bis 500 Millionen Euro”, sagt Böttger.
      Quelle: taz
  14. Ole von Beust und das Hamburger Roland Berger-Netzwerk
    Wie das Magazin Focus kürzlich berichtete, hat Ole von Beust inzwischen einen neuen Arbeitgeber gefunden: Als “Senior Advisor” soll der Bürgermeister a.D. für die Unternehmensberatung Roland Berger von diesem Monat an seine Kenntnisse und Kontakte in Politik und Wirtschaft nutzen.
    Man fragt sich allerdings, warum das überhaupt erforderlich ist, denn die Kontakte von Roland Berger zu Eliten in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft in der Hansestadt sind bereits jetzt exzellent.
    Siehe die Beispiele in diesem Beitrag.
    Quelle: abgeordnetenwatch.de blog
  15. Der Putsch in Ecuador (1)
    Staatschef Correa zieht Bilanz des Versuchten Umsturzes Ende September 2010: Ex-Präsident Gutiérrez im Verdacht.
    Quelle: amerika21
  16. Großbritannien kämpft mit neuen Studiengebühren
    In England und Irland drohen massive Verteuerungen. In beiden Ländern erwartet man dieser Tage Expertenberichte zur Uni-Reform mit konkreten Empfehlungen.
    Für England und Wales soll der von Ex-BP-Boss Lord Browne erarbeitete Report eine Verdreifachung der Studiengebühr von jährlich 3290 auf bis zu 10.000 Pfund befürworten. Dafür sollen die Universitäten vom Staat bis zu 3000 Pfund weniger erhalten. Die Elite-Unis machen Druck auf eine Freigabe. In Großbritannien setzt der Staat die Studentenzahl fest, nach Kürzungen fanden 186.000 Schulabgänger im August keinen Platz.
    Gegensätzlich ist das System in Irland organisiert. Hier wurde die Studiengebühr in den 1990er-Jahre abgeschafft, die Unis unterliegen keinen staatlichen Vorgaben über die Studentenzahlen. Doch wie in Großbritannien ist auch das irische Hochschulwesen längst unfinanzierbar. Eine Kommission unter dem Ökonomen Colin Hunt hat einen Bericht vorgelegt, der immer noch unter Verschluss gehalten wird. Grund: Der Report befürwortet dem Vernehmen nach die Einführung von Gebühren. Die Regierung hat sich aber bereits darauf festgelegt, genau dies nicht zu tun.
    Quelle: Die Presse.com
  17. Rolle und Zukunft privater Hochschulen in Deutschland
    Private Hochschulen haben sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt und zählen zu den Innovatoren im deutschen Hochschulsystem. Heute verfügt Deutschland über eine zwar kleine, aber vielfältige private Hochschullandschaft. Gleichzeitig ist das Hochschulsystem insgesamt durch Deregulierung und Reformen in Bewegung geraten: Bund und Länder haben
    die staatlichen Hochschulen in die Freiheit entlassen und sie weitgehend in die Lage versetzt, sich nach ihren eigenen Vorstellungen weiterzuentwickeln. Damit hat sich auch das Verhältnis zwischen privaten und staatlichen Hochschulen verändert. Bisherige Alleinstellungsmerkmale, die den privaten Hochschulen vermeintliche Wettbewerbsvorteile ermöglichten, werden nun mit staatlichen Hochschulen geteilt.

    Studierende an privaten Hochschulen

    Quelle: Stifterverband für die deutsche Wissenschaft

    Anmerkung WL: Es ist nicht weiter erstaunlich, dass der verlängerte Arm der Arbeitgeber auf dem Feld der Wissenschaftspolitik das hohe Lied auf die privaten Hochschulen singt. Interessant finde ich die Aussage, dass die „Alleinstellungmerkmale“ privater Hochschulen mit den „Hochschulreformen“ von den staatlichen Hochschulen inzwischen geteilt werden. Das entspricht ganz meiner These, dass das Modell der „unternehmerischen Hochschule“ eine funktionelle Privatisierung der öffentlichen und überwiegend staatlich finanzierten Hochschulen bedeutet.
    Im Übrigen ist es nicht weiter erstaunlich, dass in einer solchen McKinsey-Studie die privaten Hochschulen gut wegkommen. Seit der Gründung privater Hochschulen gab es immer wieder bombastische Ankündigungen, die sich in der Wirklichkeit stets als Flops herausstellten, siehe z.B. schon hier

  18. Niederlande: Nach der Pfeife des Populisten
    Mit dem Islamfeind Geert Wilders holt sich die niederländische Regierung einen Dauerkonflikt ins Haus. So entlarvt man keine Rechtsausleger, sondern macht sie hoffähig.
    Quelle: FR
  19. UN-Blauhelme: Zum Scheitern entsandt
    Die Blauhelme der Vereinten Nationen leiden seit Jahrzehnten unter schlechter Ausrüstung und Motivation – Verbrechen wie im Kongo stehen sie hilflos gegenüber. UN-Generalsekretär lobte im Juni in der UN-Generalversammlung auch die Friedensoperationen der Weltorganisationen überschwänglich. Rund sechs Wochen später fielen Rebellen im Osten der Demokratischen Republik Kongo über wehrlose Frauen und Kinder her. Rund 500 Opfer mussten bestialische Vergewaltigungen über sich ergehen lassen. Von den Blauhelmen, die in dem zerrissenen Land die Gewalt eindämmen sollen, war nichts zu sehen. Die Gewaltorgie markiert einen neuen Höhepunkt in einer Serie von tragischen Versäumnissen, groben Unzulänglichkeiten und auch Verbrechen der Blauhelme und ihrer Kommandeure: So konnten sie den Völkermord in Ruanda 1994 und das Blutbad an den Muslimen in Srebrenica 1995 nicht verhindern. Und sie machten sich selbst durch sexuelle Übergriffe in westafrikanischen Flüchtlingslagern im vergangenen Jahrzehnt schuldig. Weltweit stehen die 100 000 Soldaten und Polizisten in 16 UN-Missionen oft auf verlorenem Posten: Zu klein sind sie, zu schwach – und nicht selten torpedieren die Regierungen der Stationierungsländer ihre Friedensbemühungen. Der Chef der Blauhelme, der Franzose Alain Le Roy, bringt das Problem auf den Punkt: „Wir sind überdehnt.“ Eine Reihe der Missionen sei vom „Scheitern“ bedroht. Ebenso behindert die schlechte Ausrüstung Operationen unter der blauen Flagge. Beispiel Kongo: Viele Blauhelme können bislang nicht mit Handys telefonieren. Die materiellen Engpässe lassen sich auf knappe Kassen zurückführen: Das Budget von 7,2 Milliarden US-Dollar für die Friedensmissionen zwischen Juli 2010 und Juni 2011 ist nur zum Teil gedeckt – traditionell nehmen es die Mitgliedsländer der Vereinten Nationen mit der Zahlung ihrer Beiträge nicht so genau. Andererseits betrachten viele Regierungen das Abkommandieren von Streitkräften als lukratives Geschäft. Das Entsendeland kassiert pro Soldat und Monat rund 1200 US-Dollar. Seit Jahren schicken die bitterarmen Mitglieder Bangladesch und Pakistan die meisten Uniformierten zum UN-Dienst: Anfang September waren es mehr als 21 000 Bangladeschi und Pakistani. „Diese Männer sind nicht sonderlich motiviert“, sagt ein kritischer Diplomat. Im Kongo kulminieren die mannigfachen Probleme der Blauhelme: Die mit Soldaten aus Ägypten, Bangladesch, Bolivien, Nepal und Pakistan bunt zusammengewürfelte Truppe verliert sich immer wieder in den Fallstricken der Konflikte um Macht, Territorium und Rohstoffe.
    Quelle: Tagesspiegel

    Anmerkung Orlando Pascheit: Bezeichnenderweise stellen inzwischen ärmste Länder das Hauptkontingent der UN-Blauhelme, so dass man sich fragen muss, ob diese nicht als eine Art Söldnertruppe fungieren. Denn diese Länder kassieren den Hauptteil der UN-Zahlungen für ihre eigenen Zwecke. Frank Westenfelder kommentiert die Situation auf seiner Website zur “Sozialgeschichte der Söldner und Abenteurer” wie folgt: “Die armen Länder der Dritten Welt tragen das Risiko und haben die Toten, während die der Ersten bezahlen.” Siehe auch hier.


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=6942